Tatsächlich ist entscheidend, was in der EG-Typengenehmigung steht.
Ich bin gerade dabei, einen als LKW zugelassenen Bus für einen Weekender umzubauen. In der Typengenehmigung meines Busses ist die Trennwand lediglich als Zusatzausstattung aufgeführt, die die Sicht nach hinten einschränken kann. Auch in den individuellen Fahrzeuginformationen von VW ist sie als Extra vermerkt. Laut TÜV Nord und TÜV Rheinland kann diese Trennwand ausgebaut werden, da sie verschraubt ist und kein tragendes Bauteil darstellt.
Solltest du den Bus als gewerblichen Transporter/LKW nutzen wollen, müsste die Trennwand wieder eingebaut werden, da ein Netz wohl nicht ausreicht.
Wenn du den Bus als PKW zulassen möchtest, müssen mindestens vier Sitze im Fahrzeug vorhanden sein. Diese Sitze müssen an den vom Hersteller vorgesehenen Befestigungspunkten montiert sein (ebenso die Gurte). Zudem muss der Fahrgastraum in einem bestimmten Verhältnis größer sein als der Lade-/Kofferraum. Das wird aber dann wahrscheinlich ein "Gesamtabnahme".
Du kannst aber den Bus, der wahrscheinlich mit drei Sitzen (ein Fahrersitz und die Beifahrer-Zweisitzer-Bank) eingetragen ist, auch ohne Weiteres mit LKW-Zulassung fahren. In diesem Fall unterliegst du nicht dem Sonntagsfahrverbot – es sei denn, du transportierst gewerblich etwas