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Lkw Zulassung bei T5 Kombi mit 2810kg Pkw-Geschl.

Themenstarteram 23. Juli 2007 um 16:24

Meine Frage ist, ich habe einen T5 Kombi in aussicht der ein zugelassenes Gesamtgewicht von 2810kg hat, in der abgemeldeten Zulassung steht PKW geschlossen.

Müssen die Scheiben ab Werk getönt sein, oder kann ich dies nachträglich erledigen.

Muss ich alle Sitze bzw. Gurte entfernen und eine Halbhohe Trennwand einbauen und welches Geld spare ich dabei.

Vielen Dank für eine Antwort.

mfg

Remo

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26 Antworten
am 23. Juli 2007 um 17:15

Willst du auf über 2,8 Tonnen auflasten oder was ist deine Frage?

am 23. Juli 2007 um 17:41

LKW Zulassung

 

Hallo

Es müssen die Sitze, Gurte entfernt werden so das die Transportfläche mehr als 50% beträgt gegenüber der Fläche der Personenbeförderung. Alle offenen Löcher wo Sitze und Gurte befestigt waren müssen verschweißt werden. Hinter der letzten Sitzreihe muss ein Hakkenschutz angebracht werden.

dann steht eigentlich der Zulassung nichts im wege, aber ob das Finanzamt Dich denn auch als LKW besteuert ist fraglich.Habe einen T4 lang 5 Sitzer mit LKW Zulassung 172 € soll jetzt 430 € zahlen und Rückwirkend ab 1.5.05 noch 400 € weil mein Fahrzeug angeblich jetzt ein PKW sein soll. Habe Einspruch eingelegt . Alles ist noch in der Schwebe. Ob sich der Aufwand heute noch lohnt??

MFG

am 23. Juli 2007 um 17:43

Ne, er ist ja schon auf 2810kg, bloß eben als PKW, seine frage war: Was muß ich (er) für eine LKW Zulassung tun.

Soweit ich weiß reicht es wenn du die Gurt und Sitzaufnahmen durch zuschweißen bzw. ausbauen bei den Sitzaufnahmen unbrauchbar machst, eine Trennwand ist so nicht erforderlich, aber das kann von Finanzamt zu Finanzamt und Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter etwas unterschiedlich ausfallen, am besten mal nachfragen.

am 23. Juli 2007 um 17:57

LKW Zulassung

 

Wie Nee??

Du hast mich ja wiederholt. Wichtig ist das die Transportfläche mehr als 50% beträgt . Geht mit mehr als drei Sitzen nur bei einer Langversion.

am 23. Juli 2007 um 18:17

Du warst nicht gemeint Blackbuster, als ich zu meiner Antwort ansetzte war deine noch nicht da, die müssen ziemlich zeitgleich entstanden sein.

Themenstarteram 25. Juli 2007 um 10:08

Okay, was wäre wenn ich die Sitze bzw. die Gurte hinten entferne und dann später eine Sitzbank einsetze und mich die Grünen anhalten? Bzw. erlischt der Versicherungsschutz?

mfg

remo

Kein Versicherungsschutz, keine Betriebserlaubnis und ggf. sogar Anklage wegen Steuerhinterziehung. Ob es das wert ist?

Themenstarteram 27. Juli 2007 um 6:33

Eigentlich nicht, aber wir als Gewerbetreibene müssen wenn das Fahrzeug in der Firma läuft 1% vom Brutto Listenpreis abführen. Wenn ich nun das Fahrzeug als LKW abgenommen kriege und ich setze später in die Mittelreihe eine Sitzbank ist das dann auch nicht erlaubt?

mfg

remo

am 27. Juli 2007 um 15:01

Hallöchen...

 

wenn Du die letzten Sitzbefestigungen unbrauchbar machen lässt und Dir an die Bank in der 1. Sitzreihe ein Fersenbrett nachen lässt. Bekommst Du eine LKW Zulassung.

Das Fersenbrett bekommst Du bei Deinem VW Partner ( Über das Service Center Spezialausstattungen) frag mal bei Deinem VW Partner an.

Du musst dann nur das Fersenbrett und die unbrauchbarmachung ;-) eintragen lassen.

 

Gruß Katti

Themenstarteram 29. Juli 2007 um 7:57

Ansonsten gibt es keine anderen Möglichkeiten die 1% reglung zu umgehen, außer ein Fahrtenbuch etc zu führen? Oder?

mfg

remo

Hallo da Draußen

Ich habe mir vor ein paar Wochen einen VW T5 gekauft ,in der Version lang und Lkw Zulassung

das Auto hat eine Umschreibung bekommen von Pkw auf Lkw 2004 am Tag der Zulassung ,

nun kommt mein Frage: ES waren 5 sitzplätze eingetragen 7 jahre lang alles kein Problem nun habe Ich es angemeldet mit der LKW Zulassung und den 5 sitzplätzen ,alles ist gut bis gestern sich das FINANZAMT gemeldet hat und mir sagt es ist kein LKW weil er 5 Plätze an statt 3 Plätzen hat ....

müssen es immer 3 plätze sein ? wer bestimmt die Anzahl der Plätze?

ich soll jetzt zur DEKRA und aus 5 , 3 machen

DEKRA 38 euro

ZUlassungstelle 50 Euro

Muss ich mich damit abfinden ? Ist das FINANZAMT GOTT?

DAnke schon mal an euch da draussen

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'T5 Lkw zulassung' überführt.]

schwachsinn. die vom fa. sind bl.... du mußt mehr übrige nutzfläche als die, die zum personentransport ist haben. das heißt das der raum hinter den sitzen mehr sein muß als der davor. der davor wird ab gaspedal gemessen.bei einer langversion eigentlich kein problem. für das fa. mußt du aber eine trennwand drin haben. kann hinterher wieder raus. eine ämter wollen fotos vom fahrzeug und einige das fahrzeug live. die vorgaben sind die gleichen. und frag mich nicht wo das steht. frag beim amt nach den gesetzlichen bestimmungen. die sind bundesweit gleich. die müssen die rausrücken und dann hast du es schwarz auf weiß. auch sollen sie mal zeigen wo steht das lkw nur 3 sitzplätze haben dürfen. es gibt auch lkw (z.b. abschlepper mit doppelkabiene) mit 6 sitzplätzen die auch als lkw zugelassen sind. jede doka hat mind. 5 sitzplätze und lkw zulassung.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'T5 Lkw zulassung' überführt.]

Ja, "hass" hat Recht !

Beim Finanzamt sitzen oft "MItarbeiter" die keine Sachkenntnis besitzen *lächel*

So wie "hass" das beschreibt, muß es sein. Langer Radstand und maximal sechs Sitzplätze (vorne zwei bis drei und hinten bis zu drei).

Hier im Forum habe ich sogar schon mal gelesen, daß ein Finanzbeamter eine T5 Doka nicht als LKW zulassen wollte.

Den Typ hätte man am besten aus seiner überbezahlten Position entfernt. *grins*

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'T5 Lkw zulassung' überführt.]

am 26. November 2011 um 7:19

Also ich fahre nen T5 KR mit 4 Sitzplätzen. Vorne 2 und hinten ne Doppelsitzbank. Vom Werk als LKW geschlossener Kasten. Im Mittelteil sind Fenster und das FA hat den sofort als LKW besteuert.

Soll aber von FA zu FA unterschiedlich sein. Abhängig der Laune vom Bearbeiter.

Aber streiten mit nem Behördenlurch wird wohl nur überschaubaren Erfolg haben.

Angeblich blieb noch nie jemand trocken bei dem Versuch einen Eimer Wasser nach oben zu schütten. ;o)

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'T5 Lkw zulassung' überführt.]

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