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Felgenkauf

Audi A6 C6/4F
Themenstarteram 12. Mai 2005 um 20:19

Hallo Fangemeinde,

ich brauche mal euren Rat. Ich habe schon länger dran gedacht, mir neue Alu´s für meinen Dicken zu kaufen. Ich bin natürlich nun auch noch sehr wählerisch. Nun ist es soweit. Ich habe mich entschieden und kann die Dinger auch haben. Es ist die MAM 7 in 18". Die Felge hat eine

ET 35 und ist somit erstmal nicht im Fahrzeugschein erwähnt. Man würde ein Gutachten bekommen so der Händler. So jetzt habe ich dann mal einen wirklich guten Bekannten gefragt was der davon hält.

" Solch eine Rad Reifen Kombi momentan von Audi nicht freigegeben. Verändert das Fahrverhalten, Einlenkkräfte sind anders und möglicherweise in Grenzbereichen nicht mehr sicher."

So nun gebe ich schon eine Menge auf sein Urteil, aber ich bin nun natürlich schon ein bisschen enttäuscht.

Was macht man nun?

Hat jemand schon Erfahrung gemacht oder hat einen guten Rat. Erlischt dann irgendeine Garantie am Fahrzeug, weil die Felgen nicht freigegeben sind von Audi oder so.

Bin über jede Hilfe dankbar!

Gruß Kayly

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35 Antworten

Felgenfreigabe

 

@ kayly

hallo erstmal ne... wußten Sie schon... :)

Also ich weiss garnicht wo da das Problem liegen soll. Wenn Du die Dinger eingetragen bekommst bzw. ein Gutachten existiert gibt es auch keine Probleme und am wenigsten mit Audi. Habe auf meinem auch welche mit ET35 drauf allerdings 19" und wenn Du ne höhere Einpresstiefe haben möchtets kannst Du im Notfall auch mit Distanzscheiben arbeiten z.B. von H&R. Also wo soll da das Problem liegen???

 

Worauf zu achten ist ist stets die Freigängigkeit des Rades auch bei Einschlag, sowie ausreichen Abstand des Felgensterns zum Bremssattel und das wars ansich schon. Ach ja bei Quattromodellen müssen alle 4 Räder auch den gleichen Abrollumfang haben, aber das hat ja nichts mit der Felge zu tun :) .

 

Gruß Geile_Natter

Themenstarteram 13. Mai 2005 um 4:50

Morgen,

mich hat halt nur genervt, mein Bekannter hatte den Felgenhändler kontaktiert und der meinte halt " ach da ist genug Platz drin, die passen schon ". So eine Aussage ist schon mal toll. Wenn man dann selber in einer Werkstatt arbeitet und eben diverse Sachen mitkriegt, was sich Leute alles ans Auto schrauben und deren Folgen, wird man eben ein bisschen sensibilisiert. Und das hat mich angesteckt. Ich habe ja auch gesehen das es sehr viele Felgen mit ET 35 für den 4F gibt, aber eben nur mit Gutachten. Man findet bei Audi nur Felgen bis ET 42, bei Abt gibt es auch welche mit ET 35. Es ist zumindest etwas verwirrend, wenn man sich damit bisher nicht beschäftigt hat. Also ich werde die erstmal bestellen und dann schaue ich weiter.

Gruß Kayly

Zu jeder Felge gibt es doch ein Gutachten (ABE) ín dem steht, für welchen Autotyp und mit welchen Auflagen die Felge freigegeben ist.

Hab mir eine Ronal 8 J 17 ET 48 gekauft. Die kann auf dem 4F ohne Eintagung gefahren werden, sofern die Reifengröße schon eingetargen ist.

Die Felge gibt es für Audi auch in ET35 (steht dann weiter raus, verbreitet somt auch die Spur). Die muß dann beim TÜV eingetargen werden, u.a. muß ggf. an der Kotflügelabdeckung was gemacht werden (so steht es in der ABE).

Also grundsätzlich stehen die Räder im 4F weiter nach innen zur Achse, also höhere ET.

Sorry, dass ich das Thema nach Jahren aufwärme.

Wir haben uns jetzt eine Audi A6 Limousine mit 2,4 l Motor gekauft. EZ 10/2006.

Auf dem Fahrzeug waren 205/60 R 16 92V Reifen. Die Felge müsste eine 7,5J x 16 H2 ET 42 sein.

Im Fz-Schein ist die Felge nicht eingetragen, nur eine Reifengröße von 205/60 R16 96W.

Nun habe ich gestern bei unserer GTÜ angerufen und der Prüfer meinte, solange es eine Audi-Felge ist, kann jede Felge ans Auto. Und die Reifengröße im Fz-Schein ist ja nur ein Wert der kleinsten Größe.

Ist ja eine tolle Aussage.

Dann könnte ich ja ohne Eintrag jede Audi-Felge fahren, was natürlich vollkommender Schwachsinn ist.

Wo gibt es denn eine Liste, welche Audi-Felgen an den A6 mit welcher Bereifung dürfen?

Es muss ja etwas dokumentiert sein. Komme ich in eine Kontrolle, habe ich die Arschkarte.

Welcher Polizist kann vor Ort prüfen, ob die Felgen-/Reifenkombination erlaubt ist.

Entweder lässt er mich dann fahren oder ich bekomme einen Mängelbericht.

Danke für eure Antworten

Gruß

Hans

Muss mich korrigieren, es ist eine 7J x 16 H2 ET 42.

Ich habe jetzt die EWG Übereinstimmungsbescheinigung gefunden.

Da stehen zwar einige Reifen-/Felgenkombinationen drauf, aber in der Zwischenzeit müsste es doch wahrschheinlich schon wieder neue Freigaben geben. diese Freigabe ist von 2006.

Mich wundert auch, dass ich die 225er Reifen in M+S-Version auf einer 7J Felge mit ET 42 fahren darf. Wenn ich die gleiche Größe als Sommerreifen fahre brauch ich schon eine 7,5 Zoll Felge mit ET 45. So lese ich das jedenfalls.

Stelle gleich mal ein bild davon rein.

Gruß

Hans

Hier mal die Daten aus der Bescheinigung.

Gibt es schon eine neue Bescheinigung oder muss man mit der alten leben?

Gruß

Hans

Img-20171013-092522-1cs

Eine eingene Liste der passenden Felgen für den 4F habe ich noch nicht gesehen. Aber du kannst es dir und anderen leichter machen in dem du eine ungefähre Felgen/Reifen göße die dir vor schwebt aus suchst.

In der Übereinstimmungserklärung (COC) stehen ja keine speziellen Felgentypen drin, sondern nur die Größen, die gefahren werden dürfen. Und das dann in Verbindung mit der Reifengröße und deren Lastindex (umgekehrt: die Reifen und dazu die Felgengröße).

Die Winterreifen müssen auf den 7J Felgen gefahrenwerden, damit du dort auch noch eine Freigabe für die Benutzung von Schneeketten hast. Das wäre bei der 7,5J-Felge nicht der Fall. Auf der 7,5J darfst du keine Schneeketten fahren, was im Sommer auch eher unnötig erscheint.

Das mit den Schneeketten sehe ich ja noch ein, aber bei anderen Felgen gibt es dann den Schneekettenausschluss.

Macht sich ja auch auf einer Alufelge nicht so prickelnd, wenn die Kette ihre Spuren hinterläßt.

Ich habe heute Audi angerufen. Dort wurde mir mitgeteilt, dass das von Audi die einzigen Freigaben sind und es keine weiteren Kombinationen gibt. Ansonsten nur per Einzelabnahme mit Eintrag in die Fz-Papiere.

Gruß

Hans

Oder Zubebehör Felgen mit passender ABE. Da Audi die aber nicht verkauft werden die natürlich auch nicht direkt genannt.

Mit der Felge darfst du die 205/60 fahren, allerdings hat der Vorgänger am richtigen Traglastindex gespart. Müsstest 96 haben statt der 92. Inwieweit Tüv relevant keine Ahnung. Die 92 er sind halt für weniger Gewichtsbelastung ausgelegt.

habe jetzt eine liste von der gtü bekommen. die 92v dürfen gefahren werden.

das mit dem v war mir bekannt. der wagen fährt ja nicht mehr als 240, genau genommen nur 229 laut fz-schein.

mich hat nur der tragfähigkeitsindex gestört. von 96 auf 92 ist schon erheblich.

da hat der vorbesitzer die billigste variante gewählt.

früher war das alles einfacher zu belegen.

da durfte man nur die reifen fahren, die auch eingetragen waren.

werde die reifen erstmal runter fahren und mir dann demtensprechend neue reifen bzw. felgen gemäß der liste kaufen.

danke für eure antworten.

gruß

hans

Zitat:

@hansibo schrieb am 14. Oktober 2017 um 06:43:26 Uhr:

früher war das alles einfacher zu belegen.

da durfte man nur die reifen fahren, die auch eingetragen waren.

Ist eigentlich heute auch noch so*. Die eingetragenen Werte dürfen aber überschritten werden.

Zum Beispiel können auch pauschal zu hohe Werte eingetragen sein, zum Beispiel sind in meinen CoC-Papieren für den Geschwindigkeitsindex ein zu hoher Wert eingetragen (Y). Habe bei meiner Sondereintragung für meine 225/45R17 (gilt nicht für 4F!) den Index V eintragen lassen, weil es genügt (vmax=224 km/h). Damit kann ich beim Reifenkauf auch andere Klassen berücksichtigen.

Edit: (*) Obgleich ich das auch schon vernommen habe, dass Werte auch nach unten abweichen dürfen, wenn sie rechnerisch oder nach Tabelle noch zulässig wären.

Unterschreitungen sind schwieriger zu beurteilen, weil Geschwindigkeitsindex und Lastindex bei höheren vmax zusammenhängen können (größere Abschläge im Geschwindigkeitsindex bei geringeren Lastindezies). Kann mich noch gut an meine 10 minütige Diskussion mit dem Dekra-Prüfer erinnern, bis er nach hin-und-her rechnen und Tabellen sichten dann schließlich meine 94V eingetragen hatte. Bevor man sich im Ausland oder so mit einem Dorfpolizisten rumärgert, könnte man auch Unterschreitungen unterlassen bzw. diese doch einfach eintragen lassen.

Deswegen habe ich ja nachgefragt. Ich bin kein Sachverständiger und mir liegen keine Listen vor.

Freue mich schon auf eine Polizeikontrolle.

Gruß

Hans

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