Felgen Wheelworld beim Golf 6

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Guten Tag liebes Forum.
Ich weiß wahrscheinlich wird jemand sagen das Thema gibt es schon.
Ich habe aber fleißig gesucht und keine Antwort auf meine Frage gefunden.
Ich habe vor mir auf meinen Golf Vi Team 160 PS neue Felgen zu kaufen.
Im Auge habe ich bis jetzt die Wheelworld WH11 und WH 12 in der 18 Zoll Variante.
Meinte erste Bitte wäre, dass jemand der diese Felgen drauf hat mal ein Foto reinstellt damit man sich das mal ansehen kann wie das aussieht.
Das zweite ist: Ich bin wirklich neuling in diesem Bereich und brauche da mal hilfe mit den Größen.
225/40 R18 Passt das alle soweit ?
Komm ich damit durch den TÜV?
Brauche ich da noch eine Eintragung machen ? (ist nicht weiter schlimm)
Ich bitte um eine Antwort und bedanke mich schonmal bei allen im Voraus.
Danke.
MfG

Link zu den Felgen:
http://www.felgenoutlet.de/.../Wheelworld_WH11_AS
..........................................
http://www.felgenoutlet.de/.../Wheelworld_WH12_HG

26 Antworten

Zitat:

@Apf3lsaft schrieb am 5. Januar 2015 um 08:41:13 Uhr:


Keine Probleme, ausser bei Bordsteinknutschern. Aber das verträgt bekanntermaßen keine Felge.

Super danke !

Zitat:

@back4one schrieb am 5. Januar 2015 um 11:40:23 Uhr:


@Phoenix1107: Mich würde mal interessieren, was du denn so negatives gehört hast?!

Ich fahre die WH 12 in 17 Zoll und habe keine Probleme. Welche sollten das auch sein? :-?

Von wegen dass die Qualität miserabel ist,,sich das Fahrverhalten verändert, usw. aber dass haben welche geschrieben die Selbst keine Erfahrungen mit wh gemacht haben deswegen wollt Ich mich mal schlau machen die auch selbst mit wh fahren

Kann ich definitiv nicht bestätigen. Weder Fahrverhalten und sonst etwas hat sich geändert.

Die Qualität ist ebenfalls super.

Hallo Leute,

wollte nochmal fragen ob einer die Wheelworld 12 drauf hat und evtl. Bilder reinstellen kann?
Welche Reifengröße brauche ich bei einer Felge mit 7.5x17 - ET45? Passen die Überhaupt für einen Golf 6 1.4TSI (122PS)?

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Bei Fragen zur Rad Reifen Kombination hilft einfach ein Blick in die EG-Übeinstimmungsbescheinigung. Mit dieser Nummer einfach in de Onlineportalen nach RAD und passenden Reifen suchen. Dann ist man auf der sicheren Seite.

Zitat:

Welche Reifengröße brauche ich bei einer Felge mit 7.5x17 - ET45? Passen die Überhaupt für einen Golf 6 1.4TSI (122PS)?

Z. B. 225/45-17

Steht alles im zugehörigen Radgutachten.

Zitat:

Überhaupt für einen Golf 6 1.4TSI (122PS)?

Ja, es ist allerdings eine sofortige [TÜV, Dekra, …]-Abnahme fällig.

Ich greife den Thread einmal auf.

Am WE bekommt mein Golf 6 ein Eibach Pro Kit verpasst. Passend dazu möchte ich mir die Wheelworld WH12 kaufen. ich habe das Gutachten http://www.wheelworld.de/.../WH12_8001845_5-112_57.1.PDF
hier.

Deute ich es richtig, dass ich damit eine ABE habe und die Felgen nicht zu TÜV DEKRA oder whatever schicken muss?

Ich würde die 225/40R18 Reifen dazu nehmen.

Zitat:

Zitat:

Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.

Wenn du Felgen und Federn änderst, musst du es eintragen lassen.

Zitat:

Deute ich es richtig, dass ich damit eine ABE habe und die Felgen nicht zu TÜV DEKRA oder whatever schicken muss?

Stimmt, die Räder haben eine ABE.

Wenn du die ABE gelesen hättest, wüsstest du, das die die Räder an deinem Wagen nur unter Beachtung der Auflagen des »Gutachtens zur ABE« für deinen Wagen fahren darfst.

Siehe Seite 2 der ABE vor dem fettgedrucktem Abschnitt.
(…unter den angegebenen Bedingungen an
den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. )

Und in diesen Gutachten gibt es, wegen der Karosserie-Auflagen (Kxx), die Auflage zur sofortigen [TÜV, Dekra]-Abnahme. (A01).

Eine Eintragung in die Papiere (Zulassungsstelle) ist nicht erforderlich.
Allerdings musst du die [TÜV, Dekra]-Abnahmebescheinigung im Fahrzeug mitfüren.

Danke für den Hinweis, für mich gab es bislang die Differenzierung ABE <> Teilegutachten.

ABE hat für mich immer bedeutet, dass keine Vorführung beim TÜV notwendig ist, Teilegutachten hingegen schon. Das ist echt gut zu wissen, danke schön!

Zitat:

@Eierlein2 schrieb am 3. September 2015 um 00:13:56 Uhr:



Zitat:

Deute ich es richtig, dass ich damit eine ABE habe und die Felgen nicht zu TÜV DEKRA oder whatever schicken muss?

Stimmt, die Räder haben eine ABE.

Wenn du die ABE gelesen hättest, wüsstest du, das die die Räder an deinem Wagen nur unter Beachtung der Auflagen des »Gutachtens zur ABE« für deinen Wagen fahren darfst.

Siehe Seite 2 der ABE vor dem fettgedrucktem Abschnitt.
(…unter den angegebenen Bedingungen an
den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. )

Und in diesen Gutachten gibt es, wegen der Karosserie-Auflagen (Kxx), die Auflage zur sofortigen [TÜV, Dekra]-Abnahme. (A01).

Eine Eintragung in die Papiere (Zulassungsstelle) ist nicht erforderlich.
Allerdings musst du die [TÜV, Dekra]-Abnahmebescheinigung im Fahrzeug mitfüren.

Hallo zusammen,
habe mich gerade angemeldet (alsosorry, wenn ich etwas falsch mache). Stehe aber gerade bei derselben Frage. Stehe vor einem Kauf von WH12-Felgen für meinen Golf 6 TSI 1.4 160PS.
Gab es nun Probleme bei der Eintragung damals? In dem Gutachten ist VW ja nicht aufgeführt, wie man sieht, fahren sie jedoch viele.

https://www.onlineraeder.de/gutachten/WHEELWORLD/WH12/(LK%205%20x%20112)/8,0%20X%2018%20ET%2035/AUDI_MERCEDES%20BENZ_00189695.pdf

Wäre für jede Hilfe dankbar! Vielen Dank!

LG, Jessy

https://www.motor-talk.de/.../...n-auf-mein-fahrzeug-t6002774.html?...

Das gilt natürlich nur, wenn die Räder auch ET 35 haben.
Im Gutachten steht, wie die Räder gekennzeichnet sein müssen.
Zu der KBA-Nummer gibt's mindestens 11 Gutachten.

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