Felgen vom SLK auf den W211
Hallo
Wollte gerne mal wissen ob die Felgen vom slk auf den w211 passen es handelt sich um die originalen AMG vom SLK 55, Felgen sind 8j X 18 und ET 43 und 9j X 18 ET 42 , Reifen sind 235 40 r18 und 265 40 R18 , ich habe einen 2007 er 320er Avantgarde mit Airmatic .
Vielen Dank für die Hilfe .
21 Antworten
Zitat:
@Brunky schrieb am 5. Mai 2018 um 16:09:40 Uhr:
Ja für die wohl nicht, aber er ist dann zum TÜV und dann wars erledigt .....
Hört sich einfach an, war es aber nicht.
Ich habe 19 Zoll vom SL drauf. Erstmal die Achslast vom SL amtlich bescheinigt herausbekommen. Der TÜV und die DEKRA haben eine gemeinsame Datenbank. Da hat der freundliche Mensch das rausgesucht. Dann das Problem mit der Anhängerkuppling freundlich besprechen. Achslast von meinem ist ohne AHK identisch mit dem SL500.
Das Eintragen hängt außer von den Papieren noch von zwei weiteren Faktoren ab:
Vom Prüfer an den Du geräts und vom Ton mit der Du den Prüfer mit Deinem Problem belästigst.
Ich war mal an einem Samstag Vormittag ohne die Felgen dort und habe das alles im Vorfeld besprochen. Hatte Glück an einen interessierten und nicht so Papiergläubigen zu geraten.
Jetzt sind die Felgen abgenommen und mit Zusatzanforderung in die Papiere eingetragen.
Gruß
Stequ
Da kann ich nur zustimmen das ist wirklich so welchen Prüfer du hast wie gut er ab dem Tag drauf ist und immer freundlich sein dann klappt es
Zitat:
@stequ schrieb am 6. Mai 2018 um 17:06:37 Uhr:
Zitat:
@Brunky schrieb am 5. Mai 2018 um 16:09:40 Uhr:
Ja für die wohl nicht, aber er ist dann zum TÜV und dann wars erledigt .....Hört sich einfach an, war es aber nicht.
Ich habe 19 Zoll vom SL drauf. Erstmal die Achslast vom SL amtlich bescheinigt herausbekommen. Der TÜV und die DEKRA haben eine gemeinsame Datenbank. Da hat der freundliche Mensch das rausgesucht. Dann das Problem mit der Anhängerkuppling freundlich besprechen. Achslast von meinem ist ohne AHK identisch mit dem SL500.
Das Eintragen hängt außer von den Papieren noch von zwei weiteren Faktoren ab:
Vom Prüfer an den Du geräts und vom Ton mit der Du den Prüfer mit Deinem Problem belästigst.
Ich war mal an einem Samstag Vormittag ohne die Felgen dort und habe das alles im Vorfeld besprochen. Hatte Glück an einen interessierten und nicht so Papiergläubigen zu geraten.
Jetzt sind die Felgen abgenommen und mit Zusatzanforderung in die Papiere eingetragen.
Gruß
Stequ
Heißt das im umkehrschluss dass ein gewissenhafter Mensch das ganz verweigert und einer der es nicht so genau mit Gesetzen und Vorschriften hat es einträgt? Die Frage die geklärt werden muss ist doch die ob das ganze völlig legal gemacht werden kann oder nicht.
Das Zauberwort heisst Ermessensspielraum.
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Natürlich ist das legal möglich.
Dazu muß man ins Detail gehen.
Bei mir ist es so, daß sich durch die AHK die Achslast hinten natürlich erhöht. Ohne AHK stimmt die Achslast mit der des SL500 überein.
Der Prüfer hat jetzt die Felgen freigegeben, unter der Auflage, daß die AHK nur zum Abschleppen benutzt wird bei Verwendung der Felgen. D.h. wenn ich andere Felgen verwende darf ich die AHK ganz normal nutzen.
Damit muß sich ein Prüfer aber erstmal beschäftigen. Viele gucken nur in die Papiere und lesen zwei Zahlen, mit dem Ergebnis geht nicht.
Hat also mit illegal nix zu tun.
Gruß
Stequ
Ermessensspielraum ist ja OK.
Ist aber dennoch die Frage, ob es sich um eine Gefälligkeits-Abnahme handelt (die ist auch eingetragen nicht gültig). Reicht die Traglast nicht aus ... dann hilft alles nichts. Da gibt es auch kein "Ermessen".
Was aber geht ist, dass das Fahrzeug in Verbindung mit der AHK-Nutzung abgelastet wird auf den Max-Wert den die Felgen/Reifen können.
Gruß
H
Zitat:
@Hyperbel schrieb am 7. Mai 2018 um 14:48:22 Uhr:
Ermessensspielraum ist ja OK.Gruß
H
Ermessungsspielraum ist nicht unbedingt das richtige Wort, es müsste eher ausreichende "Fach und Sachkenntnis" heißen!
Wer kennt die "Steel Buddies" oder "Philipp aus dem Hanfbachtal"?
Die fahren beide zu einer ganz bestimmten TÜV Prüfstelle, weil dort min. ein ING. ist, der sich mit solchen "Sonderfällen" auskennt, weiß WAS geht und was eben NICHT geht, weil oft genug mit entsprechenden problemen konfrontiert!
Ein Ing. der sich nie mit ausergewöhnlichem beschäftigt hat und das auch nicht möchte, der wird einfach "Nein" sagen. Ein anderer holt sich ggf. entsprechende Informationen ein, recherchiert und kommt dann zu dem schluß: Kann ich eintragen, wenn ...!
MfG Günter