Felgen TÜV-Gutachten

VW Polo 5 (6R / 6C)

Hallo,

in dem TÜV-Gutachten steht folgendes:

"A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält"

Heißt das nun, dass ich die Felgen eintragen muss?😕

Iwie stehe ich gerade aufm Schlauch.

Danke schonmal vorab

Beste Antwort im Thema

Man sollte hier schon genau auf die Begriffsbestimmungen achten:

Ein Teilegutachten ist das Gutachten womit ich zum TÜV gehe um mir meine Anbauteile eintragen zu lassen.
Das vom TÜV erstellte Schriftstück ist die Änderungsabnahme. ( § 19 (3) ) Dieses Schreiben ist dann ENTWEDER mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen ODER in die Fahrzeugpapiere zu übertragen. Das legt der TÜV Prüfer auf Grundlage des Teilegutachtens fest ( siehe Punkt A02 )
Im Grunde ganz einfach...

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Man sollte hier schon genau auf die Begriffsbestimmungen achten:

Ein Teilegutachten ist das Gutachten womit ich zum TÜV gehe um mir meine Anbauteile eintragen zu lassen.
Das vom TÜV erstellte Schriftstück ist die Änderungsabnahme. ( § 19 (3) ) Dieses Schreiben ist dann ENTWEDER mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen ODER in die Fahrzeugpapiere zu übertragen. Das legt der TÜV Prüfer auf Grundlage des Teilegutachtens fest ( siehe Punkt A02 )
Im Grunde ganz einfach...

Zitat:

Original geschrieben von golftuner2


Man sollte hier schon genau auf die Begriffsbestimmungen achten:

Ein Teilegutachten ist das Gutachten womit ich zum TÜV gehe um mir meine Anbauteile eintragen zu lassen.
Das vom TÜV erstellte Schriftstück ist die Änderungsabnahme. ( § 19 (3) ) Dieses Schreiben ist dann ENTWEDER mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen ODER in die Fahrzeugpapiere zu übertragen. Das legt der TÜV Prüfer auf Grundlage des Teilegutachtens fest ( siehe Punkt A02 )
Im Grunde ganz einfach...

Ja, ist richtig, steht ja auch so auf den DEKRA-Papieren die ich gepostet habe. Aber Teilegutachten verstehen die auch was gemeint ist, ob Dekra oder TÜV, aber recht hast du schon.

Zitat:

Original geschrieben von VAGCruiser


Also ich kann die Gutachten der Seite ganz normal öffnen.

Ich frag mich nur gerade welches Gutachten/ABE marcel5337 genommen hat, denn das, was für VW Gedacht ist:
http://www.felgenoutlet.de/gutachten/310/00113864.pdf ... beinhaltet keinen Polo 6R in den Freigaben, nur 6N, 6NF und 6KV

@marcel5337: kannst du mal das Gutachten verlinken aus dem du deine Sachen heraus hast?
Denn wenn im Gutachten kein 6R aufgeführt ist und der Hersteller auch noch keine Aktualisierungen zum 6R hat, wird ne Einzelabnahme fällig.

http://www.felgenoutlet.de/gutachten/332/00156724.pdf

siehe Seite 4

Ah jetzt,
auch gefunden, hatte falsche Felgendimension ausgewählt, deshalb hat es auch andere Gutachten angezeigt, sorry!

Ja, also nach dieser Gutachtenanlage zur ABE und der ABE selbst, spricht nichts dagegen sie Eintragungsfrei zu fahren.

Den Punkt A02 deute ich so, wenn eben die 185/60er, welche du fahren willst, nicht in deinen COC-Papieren hinterlegt wären, müsstest du sie im Schein berichtigen lassen müssen.
Aber da du ja einen normalen Comfortline hast, ist diese Größe auch definitiv in den COC-Papieren unter Punkt Anmerkungen hinterlegt.

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Zitat:

Original geschrieben von VAGCruiser


Ah jetzt,
auch gefunden, hatte falsche Felgendimension ausgewählt, deshalb hat es auch andere Gutachten angezeigt, sorry!

Ja, also nach dieser Gutachtenanlage zur ABE und der ABE selbst, spricht nichts dagegen sie Eintragungsfrei zu fahren.

Den Punkt A02 deute ich so, wenn eben die 185/60er, welche du fahren willst, nicht in deinen COC-Papieren hinterlegt wären, müsstest du sie im Schein berichtigen lassen müssen.
Aber da du ja einen normalen Comfortline hast, ist diese Größe auch definitiv in den COC-Papieren unter Punkt Anmerkungen hinterlegt.

Also muss ich jetzt nur die dieses Gutachten ausdrucken und bei der Fahrt immer mitführen.

Würd sagen ja! 1x ABE + 1x ABE Gutachtenanlage für den 6R

einmal die ABE selbst:
http://www.felgenoutlet.de/gutachten/332/_kba.pdf
und die Anlage zum Polo 6R
http://www.felgenoutlet.de/gutachten/332/00156724.pdf

Felgen sollen aber schon für Winterreifen sein??? Weil der 185er ist ja nur als M+S darauf zulässig😉

Zitat:

Original geschrieben von Castro67


Felgen sollen aber schon für Winterreifen sein??? Weil der 185er ist ja nur als M+S darauf zulässig😉

Glaub du hast dich da beim GTI verschaut 😉

Beim normalen Polo ist der 185er sowohl als Sommer- als auch Winterbereifung zulässig. Und marcel5337 hat laut Signatur nen normalen 1.2er Comfortline.

Zitat:

Original geschrieben von VAGCruiser


Würd sagen ja! 1x ABE + 1x ABE Gutachtenanlage für den 6R

einmal die ABE selbst:
http://www.felgenoutlet.de/gutachten/332/_kba.pdf
und die Anlage zum Polo 6R
http://www.felgenoutlet.de/gutachten/332/00156724.pdf

OK, Dankeschön😉

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