Felgen im Internet gekauft

Hallo,
Vielleicht kann mir hier jemand helfen und zwar folgendes, ich habe über eBay Felgen gefunden. Der Verkäufer hat in die Anzeige geschrieben, diese auch per sofortkauf außerhalb von ebay zu verkaufen. Diese habe ich gemacht, aber als die Felgen mir zugeschickt wurden, sind die Felgen hinten Original aber sind nächträglich lackiert worden und sehen zu 100% anders aus wie vorderen also nicht brauchbar. Davon hat der Verkäufer nie was erwähnt. Nun meine Frage, kann ich da mit einem Anwalt gegen angehen, weil es ja außerhalb ebay war. Die Beschreibung gäbe ich aber gedruckt. Er hatte erwähnt das eine Felge einen Bordstein berührt hätte und das war auch so aber nicht tragisch für. Ich, aber das zwei Felgen die eigentlich Chrom sind aber der Verkäufer hat sie in Silber lackiert, hat er nicht erwähnt. Die passen nicht zusammen.
Danke

Beste Antwort im Thema

Ich habe bereits am Anfang schonmal einen Kommentar abgegeben. Was ich bis hierher aber lese stellt mir die Nackenhaare. Also nochmal ganz kurz:

-Gebraucht und neuwertig sind zwei Paar Stiefel. bei "neuwertig" wird ein viel höherer Maßstab angewendet.
-Es ist völlig irrelevant ob man die Ware vorher besichtigen kann oder nicht.
-Die Differenz "Neupreis" zum bezahlten Preis spielt keine Rolle.
-Die finanzielle Situation der beiden Parteien ist ebenfalls irrelevant.
-Ebay oder sonstwie privat ist ebenfalls egal

Es geht einzig und allein darum was der Verkäufer in seinem Angebotstext anbietet und was er dem Käufer dann liefert. Nun geht alle nochmal in euch und überlegt ob diese Felgen neuwertig sind.

Gruß, Zelirodu

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auf dem ersten Foto der Auktion ist aber schon deutlich ein Unterschied der einen Felge zu den anderen zu erkennen.

He, ich seh das nicht, wegen dem Licht kann man das garnicht sagen. Ich weiß nicht was man da sieht. Sorry

Aber es sind 2 von 4 lackiert, nicht 3. also kann man es nicht erkennen, ja man sieht das die eine glänzt ja ok. Aber eine ist noch in Ordnung und das sieht man nicht, also ist das Foto nichts sagend in der Hinsicht.

Die Felgen die du bekommen hast sind vermutlich nicht die aus der Auktion... Denn die hat er wieder eingestellt 😉

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http://m.ebay.de/itm?itemId=231399412455

nö, nur die Reifen.

Außerdem wurde in der Original Auktion die Zoomfunktion für die ersten beiden Bilder deaktiviert (wenn dies einzeln machbar ist).

Hallo Grunnert10,

Chaosmanager hat in seinem ersten Beitrag die richtige Vorgehensweise erklärt. Ebay oder Privatkauf spielt keine Rolle.
Der VK schreibt in seinem Angebot:.......die Felgen sind neuwertig.......Wenn sie nachlackiert wurden sind sie nicht mehr neuwertig, er macht wissentl. falsche Angaben was schon nach Betrug riecht.

Auch die Einlassung er hätte nie gesagt daß sie nicht lackiert wurden klingt schon fast nach einem Schuldeingeständnis, denn genau daß hätte er in diesem Fall sagen müssen.

Setze ihm meinetwegen eine Frist zur Rückabwicklung und bei fruchtlosem Ergebnis nicht lange rummachen sondern sofort zum Anwalt.

Gruß, Zelirodu

1. was war denn der Grund, dass man die Ware außerhalb von EBay kaufen wollte?
2. wie kann man von einem Verkäufer mit einer so schlechten Bewertungsquote solch ein Geschäft machen?

Ich sehe, dass die RS wegen geringer Erfolgsaussicht sich sperren wird. Lehrgeld!

Sehr schwierige Situation. Ich verstehe beide Seiten. Verkäufer und Käufer.

Ich habe mir die Anzeige noch einmal aufgerufen. Der Verkäufer hat im Ebaytext explizit angeboten, die Ware vor Gebotabgabe anschauen zu können. Unterlässt man dies, setzt man auf das falsche Pferd. Denn man hätte sich vor Geldübergabe vom Zustand der Felgen selbst überzeugen können, ob man vom Zustand und Qualität der Ware überzeugt ist. Tut man dies nicht, kann man das dann auch schwer einem Richter erklären. Damit ist der Verkäufer raus. Er ist damit, so finde ich, rechtlich nicht angreifbar.

Neuwertig kann zum Beispiel auch heißen oder bedeuten, dass die Felgen nicht älter als 6 Monate sind.

Explizit hat er die Felgen als Zustand nicht Neu sondern richtigerweise als Gebraucht eingestellt.

Wenn Dein Anwalt zu etwas anderem rät, trägt man trotzdem das Risiko, wenn es nach hinten los geht und man auch noch den Kürzeren zieht. Der Anwalt hat dann trotzdem sein Geld verdient.

Also man sieht wirklich recht deutlich, dass das 1. Bild - Material gedreht ist und Klarlack glänzt. Das 2. Bild sieht man den Metalliclack schimmern.

Was nun?

Also wenn der Radsatz 6000 Euro kostet, und man den Satz woanders zu dem Preis, wo Du ihn erstanden hast, nicht zu bekommen sind, hast Du trotzdem ein Schnäppchen gemacht. Jetzt noch die Optik. Meine Idee wäre nun, alle Felgen zu einem Lackierer zu bringen und die entsprechende Fläche auf allen 4 Felgen neu zu lackieren. Dann sehen alle gleich aus. Vielleicht nicht silber, sondern eine andere trendige Farbe. Vielleicht auch den Farbcode vom Auto. Das sieht bestimmt auch voll cool aus, und die Felgen gibt’s dann so nicht wieder. Vielleicht auch Matt. Glanz und Matt in Kombination kann auch voll fett aussehen.
Auch wenn noch mal Lackierkosten auf Dich zukommen, sind die Felgen dann trotzdem noch als Schnäppchen zu bezeichnen. Wenn man den Anwalt bezahlt und er nichts erreicht, ist die Kohle auch weg.
Dennoch liegt alles im Bilde des Betrachters. Wenn Du auf Original und Neu stehst, musst Du die tatsächlich Neue kaufen und nicht in so einer Börse Privat von Privat kaufen, wenn nun auch außerhalb der Börse.

Hallo romanusko,

dein Beitrag ist leider rechtsfehlerhaft: Das Angebot die Ware vorher anzuschauen ist eben nur ein Angebot. Der Käufer KANN das annehmen, muß er aber nicht. Maßgeblich ist der Aqngebotstext und die darin beschriebenen Eigenschaften.

"Neuwertig wenn die Ware nicht älter ist als 6 Monate" ??? Woher hast du diese zeitliche Abgrenzung ??? Das kommt immer auf den Einzelfall an,um den es hier aber gar nicht geht ( Bsp. 6 Monate alte Reifen mit 30.000 KM. Neuwertig ?)

Kein Richter wird nachlackierte Felgen als neuwertig deklarieren, hier wurde dieser Umstand sogar wissentlich verschwiegen.

Gruß, Zelirodu

Ich habe geschrieben, was ich geschrieben habe. Und es hat alles seinen Sinn was ich geschrieben habe!

Das Angebot stand in: Gebraucht! Nicht in der Rubrik Neu! Darauf wird der Richter gucken.

Zitat:

@romanusko schrieb am 22. November 2014 um 19:24:23 Uhr:


Ich habe geschrieben, was ich geschrieben habe. Und es hat alles seinen Sinn was ich geschrieben habe!

Das Angebot stand in: Gebraucht!

Das ist richtig - aber es fehlt eine zugesicherte Eigenschaft: Nachlackiert ist nicht neuwertig!

Dein Beitrag mag ja in Deinen Augen Sinn machen - juristisch haltbar ist er jedenfalls nicht!

Gruß
Der Chaosmanager

Ich war ja nicht der Verkäufer :-)

Wie gesagt, wer die Chance nicht wahr nimmt, Privat an Privat einen Gebrauchten Gegenstand mit eigenen Augen zu begutachten, kann im Nachhinein schlecht seine Rechte einfordern. Darum juristisch , so finde ich, einwandfrei. Ein Anderer kann es ja anders sehen.

Man kann ja nun die Wertaufbesserung, die der Verkäufer getätigt hat (und die ja fachmännisch gut gemacht wurden) und die Schäden, den die Felgen hatten, der ja benannt wurde, mit kosmetischen Mitteln beseitigt hat, jetzt nicht noch anschwärzen. Ob nun Porsche oder nicht.

Und der Radsatz kostete auch keine 6000,- wie er neu kostet (von mir jetzt nicht recherchiert, aber anzunehmen, AMG kostet auch so.)

Nicht jeder Richter fährt ein Modell aus Stuttgart. Die Befindlichkeiten nehmen auch mit daran teil. Manche Sache, objektiv richtig, wird subjektiv vor Gericht gewonnen/verloren.

Ein ehrlicher Anwalt würde dass seinem Mandanten sagen. Er würde sagen: Dumm gelaufen.

Also ich werde dem Verkäufer nun ein Frist setzten und wenn er bist Montag nicht reagiert, gehe ich zum Anwalt. Sorry auch wenn manche sagen Lehrgeld. Das kann nicht sein, dann stell ich jetzt kaputte Sachen als gebraucht ins Netz und schreib nichts davon und bekomm recht? Wo ist da die Logik. Wenn die Felgen alle lackiert währen und man nichts sehen könnte, wäre ich dafür ist in Ordnung. Aber es kann nicht sein, das man Felgen als neuwertig verkauft und sie völlig unterschiedslich aussehen.

Werde berichten was passiert, vorerst allen vielen Dank. Ehrlich für eure Meinung.

Zitat:

@romanusko schrieb am 22. November 2014 um 19:56:24 Uhr:



Wie gesagt, wer die Chance nicht wahr nimmt, Privat an Privat einen Gebrauchten Gegenstand mit eigenen Augen zu begutachten, kann im Nachhinein schlecht seine Rechte einfordern. Darum juristisch , so finde ich, einwandfrei. Ein Anderer kann es ja anders sehen.

Wenn Du meinst, es sei juristisch einwandfrei, in die Artikelbeschreibung hineinzuschreiben, was man will, weil man ja angeboten habe, den Artikel zu besichtigen, dann ist dies eine mehr als eigenartige Rechtsauffassung ...

Nach Deiner seltsamen Rechtsauffassung wäre es also in Ordnung, wenn jemand seine gebrauchten Reifen mit der Angabe "5 mm Profil" zum Verkauf anbietet, obwohl sie total abgefahren sind, sofern er die Besichtigung anbietet. Wenn der Käufer die Besichtigung nicht wahrnimmt, hat er eben Pech gehabt ...

Gruß
Der Chaosmanager

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