Felgen im Internet gekauft

Hallo,
Vielleicht kann mir hier jemand helfen und zwar folgendes, ich habe über eBay Felgen gefunden. Der Verkäufer hat in die Anzeige geschrieben, diese auch per sofortkauf außerhalb von ebay zu verkaufen. Diese habe ich gemacht, aber als die Felgen mir zugeschickt wurden, sind die Felgen hinten Original aber sind nächträglich lackiert worden und sehen zu 100% anders aus wie vorderen also nicht brauchbar. Davon hat der Verkäufer nie was erwähnt. Nun meine Frage, kann ich da mit einem Anwalt gegen angehen, weil es ja außerhalb ebay war. Die Beschreibung gäbe ich aber gedruckt. Er hatte erwähnt das eine Felge einen Bordstein berührt hätte und das war auch so aber nicht tragisch für. Ich, aber das zwei Felgen die eigentlich Chrom sind aber der Verkäufer hat sie in Silber lackiert, hat er nicht erwähnt. Die passen nicht zusammen.
Danke

Beste Antwort im Thema

Ich habe bereits am Anfang schonmal einen Kommentar abgegeben. Was ich bis hierher aber lese stellt mir die Nackenhaare. Also nochmal ganz kurz:

-Gebraucht und neuwertig sind zwei Paar Stiefel. bei "neuwertig" wird ein viel höherer Maßstab angewendet.
-Es ist völlig irrelevant ob man die Ware vorher besichtigen kann oder nicht.
-Die Differenz "Neupreis" zum bezahlten Preis spielt keine Rolle.
-Die finanzielle Situation der beiden Parteien ist ebenfalls irrelevant.
-Ebay oder sonstwie privat ist ebenfalls egal

Es geht einzig und allein darum was der Verkäufer in seinem Angebotstext anbietet und was er dem Käufer dann liefert. Nun geht alle nochmal in euch und überlegt ob diese Felgen neuwertig sind.

Gruß, Zelirodu

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Kaufvertrag muss nicht schriftlich sein. Und dass die Felgen im Ebay die selben sind, sollte auch nachweisbar sein. Allerdings gehe ich erstmal davon aus, daß der Verkäufer das nicht bestreiten wird. Er steht ja offensichtlich auf dem Standpunkt, dass er die Lackierung von 2 der 4 Felgen dem Käufer vorher nicht mitteilen musste und daher alles in Ordnung ist.

Interessant wäre, welche Kommunikation per Email geführt wurde.

Zitat:

@mtbo schrieb am 27. November 2014 um 22:05:23 Uhr:


Interessant wäre, welche Kommunikation per Email geführt wurde.

Das wäre meiner Ansicht nach auch eine gute Möglichkeit, um die Vertragsdetails offenzulegen. Wenn in einer E-Mail Bezug auf die Auktion genommen wird, ist das doch ein guter Anhaltspunkt. Wenn dann auch noch die anderen E-Mails klar zeigen, dass der Verkäufer von dem Mangel wusste, kann er dem Richter später nicht erzählen, dass das gar nicht seine Felgen waren.

Natürlich ist es nicht gerade schön, sich wegen eines vermeintlichen Schnäppchens Rechtsbeistand konsultieren zu müssen, doch anstelle des TE würde ich mich auch betrogen fühlen. Das Prädikat "neuwertig" müsste schließlich bedeuten, dass der Sachwert der vorgestellten Ware dem einer komplett neuen Ware entspricht. Dass hierzu nicht nur die Funktion, sondern auch der allgemeine Artikelzustand gehört, ist zumindest für mich auch entsprechend selbstverständlich. Ein Smartphone mit tausenden Kratzern verkauft man auch nicht als neuwertig, nur weil seine Funktion noch gegeben ist, wie hier manche den Begriff zu klären versuchten. Wie man darauf vertrauen kann, dass eine neuwertige Ware zu weniger als einem Drittel des tatsächlichen Neupreises verkauft wird, ist nochmal eine ganz andere Sache und täuscht nicht über den Umstand hinweg, dass der Verkäufer hier noch mithilfe seiner ganz eigenen Auslegung von "neuwertig" ein Geschäft machen wollte, das so nie hätte zustandekommen dürfen.

Ich denke, daß man die Sache unabhängig davon, ob die Felgen als neu, neuwertig oder gebraucht verkauft wurden, bewerten muss. Eine Umlackierung muss beim Verkauf mit angegeben werden.

Man stelle sich vor, die beiden Felgen wären blau lackiert gewesen und der Verkäufer meint, dass er nie behauptet hätte, dass zwei Felgen nicht blau wären :-) Dann möchte ich denjenigen hier im Forum sehen, der meint, der Verkäufer sei im Recht.

Zitat:

@GTITyp schrieb am 22. November 2014 um 12:02:56 Uhr:


Wenn ich was ausserhalb EBay abwickele habe ich ja keinen Vorteil

einen günstigeren Preis,

eben weil der Verkäufer die Gebühren spart

und mir gegebenenfalls noch mehr entgegen kommt.

Allerdings kann man immer noch Zahlung per Paypal vereinbaren.

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Als Verkäufer würde ich niemals Paypal anbieten. Als Käufer nutze ich es aber gerne.
Das ist aber ein anderes Thema.

Zitat:

@xY2kx schrieb am 29. November 2014 um 22:42:20 Uhr:


Als Verkäufer würde ich niemals Paypal anbieten.

Warum ?

Gebühren?

Käuferschutz?

Du machst ja dank Paypal als Verkäufer mehr Umsatz. Eigentlich gehts garnicht mehr ohne..

Was soll beim Käuferschutz sein ? Wenn der Kunde seine Rechte einfordert ? Kommt es so häufig vor, daß Du dich als Verkäufer da im Nachteil siehst ?

. .

Ja. Und noch nie einen Fall gehabt, den Paypal nicht korrekt gelöst hat.

. .

OT:
Früher konnten Käufer einfach sagen "Nö, habe ich nicht bezahlt, war jmd Anderes mit meinem Account". Schon hatte man als Verkäufer keine Ware und kein Geld mehr. Selbst wenn es heute nicht mehr so sein sollte, zeigt dies, wie man leicht man das tolle System ungehen kann.
Zudem hatte ich als Käufer mal Probleme mit einem gebrauchten Autoradio. Paypal eingeschaltet und am Ende hatte ich mein Geld UND das Radio. Aber Beweise wollte man nicht haben und ich hätte theoretisch ja auch lügen können.
Als Käufer kann man behaupten, was man will, das Geld gibt´s meistens zurück und der Verkäufer schaut in die Röhre.
Anderes Beispiel: Schwester verkauft sehr teure Kosmetik (irgendwas Flüssiges). Käufer füllt sich die Hälfte ab und behauptet, es wäre schon so gewesen. Wie das ausgeht, kann man sich ja denken.

Ich weiss :-) Ich denke aber, daß die Vorteile bei Paypal auch für Händler überwiegen. Als Kunde kaufe ich fast nur noch über Paypal.

Fast

Das muss wirklich "früher" gewesen sein. Auch als Verkäufer hat man Schutz vor solchen Betrügereien. Das wurde bisher immer zu meinen Gunsten geregelt, wenn ich nachweisen konnte, dass ich an die angemeldete Paypal Adresse geschickt hatte.

Es wird auch oft genug dem Händer Recht gegeben, wenn nicht gehäuft Kundenbeschwerden auftreten. Hatte sogar den Fall, dass ein Kunde von mir die Ware angeblich nicht bekommen hatte. Ich hatte die aber wegen geringem Wert (ca. 25 Euro) als normalen Brief geschickt. Kunde hat Konflikt angemeldet: "Ware nicht bekommen". Ich habe geschrieben, daß ich es per Brief geschickt hatte, ohne Nachweis, wollte dem Kunden das Geld schon erstatten. Paypal erstmal das Geld gesperrt. Paypal hat dann dem Kunden das Geld erstattet und zusätzlich (!) auch mir mein Geld wieder gutgeschrieben. Ein paar Freischüsse für Sendungen ohne Nachweis hat mal halt. :-)

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