Felgen im Internet gekauft

Hallo,
Vielleicht kann mir hier jemand helfen und zwar folgendes, ich habe über eBay Felgen gefunden. Der Verkäufer hat in die Anzeige geschrieben, diese auch per sofortkauf außerhalb von ebay zu verkaufen. Diese habe ich gemacht, aber als die Felgen mir zugeschickt wurden, sind die Felgen hinten Original aber sind nächträglich lackiert worden und sehen zu 100% anders aus wie vorderen also nicht brauchbar. Davon hat der Verkäufer nie was erwähnt. Nun meine Frage, kann ich da mit einem Anwalt gegen angehen, weil es ja außerhalb ebay war. Die Beschreibung gäbe ich aber gedruckt. Er hatte erwähnt das eine Felge einen Bordstein berührt hätte und das war auch so aber nicht tragisch für. Ich, aber das zwei Felgen die eigentlich Chrom sind aber der Verkäufer hat sie in Silber lackiert, hat er nicht erwähnt. Die passen nicht zusammen.
Danke

Beste Antwort im Thema

Ich habe bereits am Anfang schonmal einen Kommentar abgegeben. Was ich bis hierher aber lese stellt mir die Nackenhaare. Also nochmal ganz kurz:

-Gebraucht und neuwertig sind zwei Paar Stiefel. bei "neuwertig" wird ein viel höherer Maßstab angewendet.
-Es ist völlig irrelevant ob man die Ware vorher besichtigen kann oder nicht.
-Die Differenz "Neupreis" zum bezahlten Preis spielt keine Rolle.
-Die finanzielle Situation der beiden Parteien ist ebenfalls irrelevant.
-Ebay oder sonstwie privat ist ebenfalls egal

Es geht einzig und allein darum was der Verkäufer in seinem Angebotstext anbietet und was er dem Käufer dann liefert. Nun geht alle nochmal in euch und überlegt ob diese Felgen neuwertig sind.

Gruß, Zelirodu

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Zitat:

@Grunnert10 schrieb am 22. November 2014 um 20:14:16 Uhr:


Also ich werde dem Verkäufer nun ein Frist setzten und wenn er bist Montag nicht reagiert, gehe ich zum Anwalt.

Sorry, das funktioniert nicht, weil die Frist zu kurz ist. Du musst dem Verkäufer lt. § 323 BGB eine angemessene Nachfrist setzen. Im allgemeinen geht die Rechtsprechung hierbei von ca. 14 Tagen aus.

Und nicht vergessen: Schriftlich per Einschreiben!

Gruß
Der Chaosmanager

Hallo Herr Gabriel,

nach meiner Erkundigung, setzte ich Ihnen hiermit eine Frist bis Montag sich bei mir zu melden und mit mir die Rückabwicklung einzuleiten oder ich werde rechtliche Schritte einleiten.
Der Grund dafür ist, das die Felgen völlig abweichend von Ihrer Ebay Beschreibung verkauft wurden, Sie beschrieben die Felgen als neuwertig und das sind sie leider durch die Nachlackierung nicht und dadurch sind die Felgen völlig unterschiedlich und nicht in der Kombination zu gebrauchen.

Mfg

Grunnert

Das habe ich jetzt geschrieben und Montag, wenn nichts kommt gehe ich zum Anwalt.

Also dann mache ich es auf denn schriftlichen Wege und per Einschreiben. Danke.

Zitat:

@Grunnert10 schrieb am 22. November 2014 um 20:24:21 Uhr:


Also dann mache ich es auf denn schriftlichen Wege und per Einschreiben. Danke.

Rückschein nicht vergessen!

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Leute, ich kann euch gut leiden, mal ganz im Ernst jetzt. Ich werde wieder Kloppe bekommen, ich weiß, bin ich gewöhnt. Trotzdem lasse ich meiner Zunge freien Lauf. Also so langsam wird mir der Verkäufer sympatisch. Wäre ich der Verkäufer, würde ich es aussitzen und drauf an kommen lassen. Soll doch der Richter entscheiden.

Privat an Privat. Der Verkäufer fährt also ein Modell, wo die Felgen passen, bzw. montiert waren. Er hat nun bestimmt neue Felgen, weil er sie sich eben gekauft hat. Mal so. Zwischendurch. Damit kann man annehmen, so jemand der sich neue Felgen kauft, dass er auch jemand hat, der ihn vertritt.

Ist doch der Spaß wert.

Also du meinst der Verkäufer legt es drauf an. Weil er ein Anwalt hat, der Geld verdienen möchte. Das glaub ich eher nicht. Sorry

Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 22. November 2014 um 20:30:52 Uhr:



Zitat:

@Grunnert10 schrieb am 22. November 2014 um 20:24:21 Uhr:


Also dann mache ich es auf denn schriftlichen Wege und per Einschreiben. Danke.
Rückschein nicht vergessen!

Rückschein halte ich in diesem Fall für die schlechtere Lösung. Bei einem Einwurfeinschreiben gilt der Brief mit dem Einwurf als zugestellt, während Du beim Rückschein schlechte Karten hast, wenn der Empfänger nicht angetroffen wird und dieser die Sendung nicht abholt oder gar die Annahme verweigert.

Gruß
Der Chaosmanager

Zitat:

@romanusko schrieb am 22. November 2014 um 20:50:24 Uhr:


Damit kann man annehmen, so jemand der sich neue Felgen kauft, dass er auch jemand hat, der ihn vertritt.

Deine Ansichten scheinen aus frühkapitalistischen Zeiten zu stammen ...

Gruß
Der Chaosmanager

Ich bin für ehrlichen Verkauf. Besonders bei ebay. Ich habe auch schon Dinge gekauft, und nicht bekommen. Das ist ärgerlich und mich regt sowas tierisch auf. Noch extremer finde ich Leute, die tricksen und verarschen. Hier aber nicht der Fall finde ich.
Ich habe auch schon eine Rolex verkauft, gebraucht, getragen. Hatte auch so den Wert wie die Felgen. Sogar mit Sonderversand verschickt. Macht nicht jeder, vor allem bei dem Wert ist da nix versichert. An alles gedacht. Nahfotos 8Megapixel ringsum. Der Typ hat mich später rund gemacht, weil die Uhr Gebrauchsspuren hatte, und zwar Scheifspuren vom Federzug. Innen, im Gangwerk. Die Uhr ging sekundengenau, viele Monate lang. Das erste was der Typ gemacht hat, war die Uhr zu demontieren und wollte die Reparaturkosten ersetzt haben. Darum sehe ich das nun geteilter Meinung.

Das ist doch ganz was anderes, ich versteh manche Leute nicht. Ich kaufe Felgen die in einem guten Zustand seien sollten und ich kann die garnicht nutzen außer ich investiere wieder Geld und das ist nicht normal. Wenn er gesagt hätte die sind lackiert und es sind farb Unterschiede, hätte ich die Felgen garnicht gekauft.

Wenn eine gebrauchte Ware als neuwertig bezeichnet wird, dann bedeutet das meiner Meinung nach nur, dass die Ware in gutem Zustand ist. Was der eine als neuwertig und perfekt bezeichnet, sieht der andere als unbrauchbar und der nächste als gebraucht aber den Preis wert. Es wird ganz sicher auch den Kunden geben, der sagt.......ok, 1700 Euro für die technisch guten Felgen + zusätzlich 1200 Euro die perfekte optische Nachbesserung......ist immer noch 50% günstiger als Neuware und damit quasi ein Schnäppchen.

PS: den Anwalt möchte ich sehen, der sich ein Geschäft entgehen lässt. Erster Satz: Das gewinnen wir. Letzter Satz: Dass das Urteil so ausfällt, konnte man nicht vorhersehen ;-)

Zitat:

@Grunnert10 schrieb am 22. November 2014 um 21:32:02 Uhr:


Das ist doch ganz was anderes, ich versteh manche Leute nicht. Ich kaufe Felgen die in einem guten Zustand seien sollten und ich kann die garnicht nutzen außer ich investiere wieder Geld und das ist nicht normal. Wenn er gesagt hätte die sind lackiert und es sind farb Unterschiede, hätte ich die Felgen garnicht gekauft.

Falsch. Da sie technisch ok sind, kannst Du sie natürlich nutzen. Du bist nur mit der Optik nicht einverstanden. Und das liegt wieder im Auge des Betrachters.

Neuwertig bezieht sich meiner Meinung nach auf Funktion und Optik. Man kann ja auch kein neuwertiges Auto verkaufen bei dem die eine Hälfte einen anderen Farbton hat.
Ich hatte ein ähnliches Problem bei einer Auktion. Da stand bei einer glanzgedrehten Felge auch nichts von der Nachlackierung. Der Verkäufer hat diese aber ohne weiteres zurückgenommen. Da ich froh das es keinen Stress gab habe ich den Versand übernommen. Bei einer Felge aber auch kein Problem. Lief aber alles über eBay/Paypal sodass ich damit ggf Schutz gehabt hätte wenn es Ärger gegeben hätte.

meine Meinung: immer wieder diese möchtegern Juppies die einen auf dicke Hose machen aber zum Pinkeln das Bein nicht hoch genug bekommen...
wenn man so ein teures Auto fährt sollte man auch das Geld für Reifen und Felgen haben, aber wenns daran schon scheitert...

Hallo Blue-shadow,

Ich glaub du hast das Thema verfehlt was hat das finanzielle jetzt mit dem zu tun, das die Felgen nicht so beschrieben wurde, wie sie wirklich sind. Also du bist der Meinung, das ist richtig so und wer porsche fährt, denn darf man bescheissen hat ja sowie so zu viel Geld und der müsste mit Betrug leben. Die bist doch voll vom Leben weg, was ist das für eine Einstellung.

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