Felgen Geklaut VOLLKASKO
Moin Leute,
Vor ungefähr 2 Wochen wurden meine Felgen geklaut.Ich habe diese Felgen PRIVAT aus dem Internet bei eBay Kleinanzeigen gekauft und einen Kaufvertrag mit dem Verkäufer abgeschloßen das ganze sah so aus :
Verkäufer
Name
Nachname
Wohnort
bla bla...
Käufer
Name
Nachname
Wohnort
Bla bla...
Was wird verkauft ?
Komplettsatz S-Line 19Zoll Felgen Teile NR: ...::..::....:.....
Hochglanz verdichtet bla bla....
Summe Erhalten
Verkäufer
Artikel Erhalten
Käufer
So nun dazu wie oder was passiert ist
6 Uhr Morgens mein Papa kommt von der Arbeit und weckt mich wieso mein Auto auf BACKSTEINEN stehen würde?
Stehe auf gucke mir das an mir wird klar meine neuen Felgen wurden geklaut.
Rufe die Polizei an um 6 uhr 15 sie kommen um 7 uhr 30 machen 2 fotos nehmen dsa ganze auf und hauen ab.
Rufe meinen Versicherungsberater an er kommt zu uns nimmt das ganze auf gebe ihm den Kaufvertrag er nimmt es mit und gibt mir einen spruch noch " Wenn das nicht bezahlt wird sage ich es jetzt schonmal es liegt nicht bei mir" ok Cool denke ich mir nur bin ich VOLLKASKO versichert und habe letze woche meinen Beitrag bezahlt.Nun der Typ von den ich die felgen gekauft habe ruft mich gestern an und erzählt mir er hätte Post von meiner Versicherung bekommen und was die scheiße soll? er war sauer weil er ja mit sowas nicht gerechnet hat sagte er und in dem schreiben steht "Sehr geehrte Herr bla bla bla...
Uns wurde ein Schaden gemeldet von Herrn Bla bla an dem sie am xx.xx.2013 felgen verkauft haben diese wurden entwendet.
Bitte senden sie uns umgehend eine Beschaffungsrechnung zu und die Marke der felgen mit der TYP bezeichnung.
Meine Frage nun:
Dürfen die so frech sein und eine 3.Person nach der Quittung/Rechnung fragen ich meine wenn ich was verkaufe behalte ich den beleg dazu doch auch nicht oder??
Was soll die scheiße ich bin vollkasko versichert und habe ihn einen Kaufvertrag vorgelegt und er zögert die ganze scheiße raus ich will endlich neue felgen haben und mir kommt es so vor als wenn sie gründe suchen diese nicht zu bezahlen???
Wie sieht die Rechtslage aus ?
WER ist im RECHT ??
Und kann mir jemand endlich ein gutes gefühl geben das ich wenigstens die kohle kriege für neue Felgen🙁???
MfG
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von chuckno
Hallo,Also ich habe mir jetzt nicht alles durch gelesen.
Gut zu wissen. Dann spar ich mir das Lesen Deines Textes nämlich auch. 🙂
147 Antworten
Hey leute also noch einmal die VERSICHERUNG HAT EINEN KAUFVERTRAG von den felgen wo ein PREIS drauf steht und von wem ich sie wann gekauft habe ich habe sie im MAI gekauft und sie wurden mir diesen Monat geklaut es EXSISTIERT SOZUSAGEN EIN KAUFBELEG oder nicht mit dem Kaufvertrag???
Wenn du einen Kaufvertrag für die Felgen hast ist zumindest ein Hinweis darauf gegeben das Du die Felgen gekauft hast.
Ist natürlich immer noch kein Beweis das Sie von deinem Auto geklaut wurden aber zumindest wäre Das ein Problem der Versicherung zu beweisen das die Felgen nicht gestohlen wurden.
Aber zu berücksichtigen ist sicher das es in gewissen Kreisen nicht ungewöhnlich ist Kaufverträge zum Schein abzuschliessen um die Versicherung zu bescheissen in dem man die Felgen dann als gestohlen meldet, quasi als Refinanzierung von Felgen die man sich nicht leisten kann.
Im Grunde gehören auch Felgen mit einer individuellen Seriennummer gekennzeichnet da man dann Eigentumsverhältnisse nachvollziehen könnte.
Moin,
also ich möchte doch darum bitten dem TE hier nicht weiter zu suggerieren das er etwas illegales getan hat, er darf sich im Gegenzug natürlich auch wundern dass sein Versicherer hinter seinem Rücken vorgeht. Mich würde das auch ärgern und ich würde auch ein Thema dazu starten....
Grüße
Steini
Es wird ihm ja gar nichts unterstellt.
Wir sagen nur, wie es draussen in der Welt nun einmal aussieht.
Dort ist es gängige Praxis, dass mit Hehlerware gehandelt wird, dass Felgen als geklaut gemeldet werden, die es nie gab, etc.
Und aufgrund dessen ist die Versicherung warscheinlich etwas vorsichtig und recherchiert etwas, bevor sie entschädigt.
Dass die Art und Weise, wie die Versicherung in diesem Fall handelt sehr fragwürdig ist ist ja unbestritten.
Versicherungen müssen nun mal sparen - die Prämie soll ja schön niedrig sein...
(vom Geld ausgeben ist noch keiner Reich geworden...)
Hallo Yunus,
es mag ja durchaus amüsant und von einem gewissen Unterhaltungswert sein, die sehr merkwürdigen Phantasien einiger hier zu lesen. Aber es hilft Dir in keiner Weise weiter. Auch die Ratschläge, Du müsstest noch abwarten, sind nicht hilfreich.
Zu den Fakten: Sobald der Versicherung die benötigten Unterlagen, nämlich Schadenmeldung und Nachweis über die Schadenhöhe (hier durch Kaufvertrag belegt), hat sie maximal 14 Tage Zeit, zu zahlen! Dieser Zeitraum ist bereits verstrichen. Also setze der Versicherung schriftlich eine letzte kurze Frist zur Zahlung (max. 1 Woche). Sollte dann Dein Geld noch nicht eingegangen sein, mache das, was die Versicherung auch macht, wenn Du Deinen vertraglichen Verpflichtungen (pünktliche Prämienzahlung) nicht nachkommst. Schicke sofort einen Mahnbescheid, dies kannst Du selbst machen, oder lasse Dein Geld durch einen Anwalt eintreiben, die Kosten dafür darf die Versicherung auch zahlen.
Mir ist unbegreiflich, was die Leute sich von Versicherungen alles bieten lassen.
MfG
Aha.... 14 Tage.... egal ob die Versicherung die Forderung bestreitet oder noch prüft bzw sogar prüfen muss?
Woraus geht das denn hervor?
Grüße
Steini
Hallo Steini,
dies geht aus den dem Vertrag zu Grunde liegenden Bedingungen hervor. Für die Prüfung haben sie ja Zeit, nämlich max. 14 Tage. Versicherungen pochen berechtigter Weise beim Vertragspartner bis aufs Komma auf die Einhaltung der Bedingungen. Mit ihrer eigenen Verpflichtung nehmen sie es dagegen meist nicht so genau.
MfG
A.2.6
Fälligkeit unserer Zahlung, Abtretung
A.2.6.1
Sobald wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe
der Entschädigung festgestellt haben, zahlen wir diese
spätestens innerhalb von zwei Wochen
steht so in nahezu in jeder AKB.
Wo, bitte steht das, dass die Versicherung dafür nur 14 Tage Zeit hat und sich danach in Verzug befindet ?
Richtig, Delle!
Und es geht noch weiter:
Wo bitte steht, dass die Prüfung abgeschlossen ist, sobald die von VersVor aufgezählten Dokumente vorliegen??
Wann die Prüfung abgeschlossen ist, richtet sich nach dem Einzelfall. Und welche Unterlagen zur Prüfung des Einzelfalls erforderlich sind, entscheidet noch immer der Versicherer und nicht unser lieber VersVor hier im Forum.
Unglaublich, mit welcher Unverfrorenheit sich hier manche aufplustern und anderen Usern Märchen erzählen.
Hafi, mir brauchst du das nicht zu erzählen.
Aber unseren oberwichtigen Verbraucherschützerschwätzer sicher schon, der natürlich
den einzigen richtigen Tip hier gegeben hat und alle anderen User von oben herab mal eben für
Doof erklärt.
Ist halt ein Dampfplauderer, aber wir wissen ja alle wer mal wieder dahinter steht.
Diese Geschichtenerzähler können sich hier mit noch 100 anderen Usernamen neu anmelden.
Mann erkennt seine Schweine halt am Gang.
Gelle ?.........😁
So sieht's aus.😉
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Unglaublich, mit welcher Unverfrorenheit sich hier manche aufplustern und anderen Usern Märchen erzählen.
Daß Du hier derjenige bist, der sich unverfroren aufplustert und den Märchenonkel gibt, weißt Du genauso gut wie ich.
Dellenzähler hat den zutreffenden Passus aus den Bedingungen zitiert.
Mit Eintritt des Schadenfalls tritt die Zahlungspflicht ein und mit der Schadenmeldung hat die Versicherung diese festgestellt und der Kaufbeleg belegt die Schadenhöhe.
Aber Pöbeln ist für Euch sicher einfacher, als sachlich zu argumentieren, aber bitte, jeder so, wie er kann.
MfG
So ein Blödsinn !
Hoffentlich glaubt keiner hier diesen Unfug !!
Seit wann tritt die Zahlungspflicht mit dem Schadensfall ein ?
Hast du schon einmal eine Schadenmeldung gelesen und verstanden ?
bestimmt nicht, sonst würdest du hier nicht so einen Schmarn schreiben.
lies nur mal den letzten Satz . Da steht nämlich in jeder Schadenmeldung, dass die Anzeige des
Schadenereignis mit keiner Haftungszusage verbunden ist.
Weist du was mich tierisch ärgert?
Das durch solche halbschlauen Experten wie dich jemand einen echten finaziellen Schaden erlangen kann.
Der TE geht mit deinen Superduper Tipps zum Anwalt, der ist vieleicht genau so ein Experte wie du und schreibt der Versicherung den selben Dummfug wie du.
Die Sachbearbeitung (dazu muss nicht einmal ein Abteilungsleiter eingeschaltet werden) klopft sich vor lachen auf die Schenkel verweist auf die AKB und der TE bleibt auf den Rechtsanwaltskosten sitzen.
Und dann ?
Ich sags dir:
Du hast hier inzwischen den virtuellen Schuh gemacht (und da ja nicht zum ersten mal) und stehst für Rückfragen natürlich nicht mehr zu Verfügung.
Tolle Wurst du Held.
Echt zum kotzen.........😠