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Wagen aufgebrochen durch Fenster-Einschlagen => Teilkasko oder Vollkasko?

Themenstarteram 28. Juli 2007 um 20:59

Hallo,

mein Auto wurde bei mir im Wohnort vor einem Geschäft durch Einschlagen der Fensterscheibe geknackt. Jetzt frage ich mich ob in diesem Fall bei der Übernahme durch die Versicherung die Teilkasko oder die Vollkasko zahlt, sprich ob der SF dadurch steigen würde?!

Braucht die Versicherung irgend einen Bericht von der Polizei?

Gruß & vielen Dank!

cSharp

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26 Antworten
am 28. Juli 2007 um 21:38

Wurde Etwas gestohlen oder wurde versucht Etwas zu stehlen?

edit: Glasbruch ist immer durch die TK gedeckt, selbst wenn man sich die selbst (aus Versehen) zerstört (z.B. bei einem Unfall):

Um die Glaubwürdigkeit zu unterstreichen, sollte man eine Strafanzeige gegen Unbekannt stellen. Die Kopie dieser Anzeige kannst Du dann der Versicherung vorlegen. Das Verfahren wird höchstwahrscheinlich eh eingestellt werden, da kein Täter ermittelt werden kann.

Themenstarteram 29. Juli 2007 um 10:11

Hallo,

gestohlen wurde ein Handy aus der Mittelarmkonsole (nicht von aussen zu sehen) und eine Arbeitstasche, die aber 2 Straßen weiter wieder aufgetaucht ist.

Polizei war vor Ort, hat den Vorfall aufgenommen. Die Schadensaufstellung habe ich noch hier. Die könnte ich an die Versicherung weiterleiten.

Ersetzt bekommen möchte ich eigentlich nur die Scheibe, damit sich der Schaden in Grenzen hält.

gruß

cSharp

Zitat:

Original geschrieben von cSharp

Ersetzt bekommen möchte ich eigentlich nur die Scheibe, damit sich der Schaden in Grenzen hält.

An was hättest Du den sonst noch gedacht? Die von Dir aufgezählten Dinge waren nicht eingebaut und gehören auch nicht zu einem Kfz und sind somit grundsätzlich nicht über die TK abgesichert. Wenn Du eine entsprechende Absicherung über Deine Hausratversicherung hast ("Haushaltsgestände, die sich vorübergehend außerhalb des Haushaltes befnden") kannst Du versuchen von dort den Schaden ersetzt zu bekommen.

Gruß

Glasschaden ist Teilkasko.

Die Meldung eines Glasschadens wäre in Deinem Fall ausreichend.

Diebstahl(Versuch) ist ebenfalls Teilkasko.

Hierzu benötigt man zusätzlich zum Schadensnachweis eine polizeiliche Anzeige.

Das Handy würdest Du in aller Regel nicht von der Kfz-Versicherung ersetzt bekommen, da es fast immer ausgeschlossen ist.

Doppelpost.

am 29. Juli 2007 um 18:46

und ums abzurunden, ist tk in der vk enthalten. tk-schäden werden dann nicht zu lasten des sf angerechnet.

Themenstarteram 19. August 2007 um 7:17

Hallo,

so, laut Angaben meines Autohauses, die die Reparatur gemacht und sich offenbar direkt mit der Versicherung in Verbindung gesetzt haben, fällt ein Einbruchversuch unter Vandalismus und somit nur unter die Vollkasko, jedenfalls soll ich den Schaden komplett selbst blechen oder eben über die Vollkasko abwickeln bei 300€ SB. Hat jemand verlässliche Angaben dass dies unter Glasbruch und somit unter Teilkasko fallen muss?

gruß

cSharp

am 19. August 2007 um 7:37

Also, Glasbruch ist IMMER ein Teilkaskoschaden.

Selbst wenn Du selbst einen Unfall verursachst und deine Windschutzscheibe geht dabei zu Bruch, ist die Reparatur der Scheibe ein TEILKASKOSCHADEN! Der Rest freilich nicht (Blechschäden, u.s.w.).

Gruß Christian

Zitat:

Original geschrieben von cSharp

... fällt ein Einbruchversuch unter Vandalismus ...

Wieso denn Versuch? Es wurde doch das Handy gestohlen und damit ist der Versuch geglückt und es handelt sich um einen vollendeten Einbruch.

Themenstarteram 19. August 2007 um 8:37

Zitat:

Original geschrieben von pittiplatsch77

Zitat:

Original geschrieben von cSharp

... fällt ein Einbruchversuch unter Vandalismus ...

Wieso denn Versuch? Es wurde doch das Handy gestohlen und damit ist der Versuch geglückt und es handelt sich um einen vollendeten Einbruch.

Ja, trotzdem sei das laut Versicherung ein Vollkaskoschaden, den ich selbst übernehmen sollte. Hab im Moment noch keine Idee wie ich dem begegnen soll.

gruß

cSharp

Also wenn deine Versicherung verlangt es über die VK abzurechnen dann wollen die dich nur bescheissen, weil du ja in der VK dann in den % dann steigst, richtig ist die TK kommt für folgende Schäden auf !

Aus der Teilkaskoversicherung erhält man das nötige Geld, um sich ein Ersatzfahrzeug zu kaufen oder um eine Reparatur zu bezahlen, wenn am Fahrzeug ein Schaden durch Brand, Diebstahl, Überschwemmung, Hagel, Sturm oder Glasbruch entstanden ist. Schmor- oder Haarwildschäden werden ebenfalls ersetzt. Einige Gesellschaften erstatten zusätzlich Schäden durch Marderbisse.

 

und die VK zahlt !

Die Vollkaskoversicherung umfasst alle Gefahren der Teilkasko und zusätzlich selbstverschuldete Unfallschäden am Fahrzeug und mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen (Vandalismusschäden). Die Vollkaskoversicherung können Sie auch dann in Anspruch nehmen, wenn Ihnen ein Schaden zugefügt wird und der Verursacher sich durch Fahrerflucht seiner Haftung entzieht.

MFG JoergV6

Zitat:

Original geschrieben von cSharp

Zitat:

Original geschrieben von pittiplatsch77

 

Wieso denn Versuch? Es wurde doch das Handy gestohlen und damit ist der Versuch geglückt und es handelt sich um einen vollendeten Einbruch.

Ja, trotzdem sei das laut Versicherung ein Vollkaskoschaden, den ich selbst übernehmen sollte. Hab im Moment noch keine Idee wie ich dem begegnen soll.

gruß

cSharp

Meine Versicherung hat den Glasschaden der auf jeden Fall durch Vandalismus entstanden ist ohne zu Murren bezahlt. Anders hätte es sicher ausgesehen wenn dabei Innenausstattung oder Karosserie beschädigt gewesen wären, dann musst VK in Anspruch nehmen mistsamt den damit verbundenen Kosten (Selbstbeteiligung meistens höher) bzw. SF-Rabattserhöhungen.

MFG

MFG

Guten Tag,

Habe eine Frage zum Thema, Teilkasko.

Habe meinen Wagen an einem Freitag in einer dunklen Gasse geparkt. als ich zurcük kam, merkte ich gleich, dass etwas nicht stimmt. Die Windschutzscheibe wurde "eingeschlagen". Es war niemand im Auto und nur die äußere Scheibe wurde beschädigt (sind ja 2, wenn ich es recht erkenne). Diese allerdings nicht zu knapp.

Nun habe ich etwas recherchiert und Teils strittige Ansichten zu diesem Fall anhören müssen.

Bei einer Teilkasko ist das Auto scheinbar nicht gegen Vandalismus versichert. Im Falle eines Diebstahls sieht es mit der Haftung (durch "hörensagen") allerdings anders aus.

In meinen Geschäftsbedinungen steht allerdings :

Die Teilkasko deckt unter anderem Schäden, die durch Mut- und böswillige Handlungen entstehen.

Des weiteren wird Glasbruch gedeckt.

 

Es handelt sich übrigens um die H U K - Coburg

 

Bitte um Hilfe

MfG

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Scheibe eingeschlagen... Teilkasko haftet?' überführt.]

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