Felgen Geklaut VOLLKASKO
Moin Leute,
Vor ungefähr 2 Wochen wurden meine Felgen geklaut.Ich habe diese Felgen PRIVAT aus dem Internet bei eBay Kleinanzeigen gekauft und einen Kaufvertrag mit dem Verkäufer abgeschloßen das ganze sah so aus :
Verkäufer
Name
Nachname
Wohnort
bla bla...
Käufer
Name
Nachname
Wohnort
Bla bla...
Was wird verkauft ?
Komplettsatz S-Line 19Zoll Felgen Teile NR: ...::..::....:.....
Hochglanz verdichtet bla bla....
Summe Erhalten
Verkäufer
Artikel Erhalten
Käufer
So nun dazu wie oder was passiert ist
6 Uhr Morgens mein Papa kommt von der Arbeit und weckt mich wieso mein Auto auf BACKSTEINEN stehen würde?
Stehe auf gucke mir das an mir wird klar meine neuen Felgen wurden geklaut.
Rufe die Polizei an um 6 uhr 15 sie kommen um 7 uhr 30 machen 2 fotos nehmen dsa ganze auf und hauen ab.
Rufe meinen Versicherungsberater an er kommt zu uns nimmt das ganze auf gebe ihm den Kaufvertrag er nimmt es mit und gibt mir einen spruch noch " Wenn das nicht bezahlt wird sage ich es jetzt schonmal es liegt nicht bei mir" ok Cool denke ich mir nur bin ich VOLLKASKO versichert und habe letze woche meinen Beitrag bezahlt.Nun der Typ von den ich die felgen gekauft habe ruft mich gestern an und erzählt mir er hätte Post von meiner Versicherung bekommen und was die scheiße soll? er war sauer weil er ja mit sowas nicht gerechnet hat sagte er und in dem schreiben steht "Sehr geehrte Herr bla bla bla...
Uns wurde ein Schaden gemeldet von Herrn Bla bla an dem sie am xx.xx.2013 felgen verkauft haben diese wurden entwendet.
Bitte senden sie uns umgehend eine Beschaffungsrechnung zu und die Marke der felgen mit der TYP bezeichnung.
Meine Frage nun:
Dürfen die so frech sein und eine 3.Person nach der Quittung/Rechnung fragen ich meine wenn ich was verkaufe behalte ich den beleg dazu doch auch nicht oder??
Was soll die scheiße ich bin vollkasko versichert und habe ihn einen Kaufvertrag vorgelegt und er zögert die ganze scheiße raus ich will endlich neue felgen haben und mir kommt es so vor als wenn sie gründe suchen diese nicht zu bezahlen???
Wie sieht die Rechtslage aus ?
WER ist im RECHT ??
Und kann mir jemand endlich ein gutes gefühl geben das ich wenigstens die kohle kriege für neue Felgen🙁???
MfG
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von chuckno
Hallo,Also ich habe mir jetzt nicht alles durch gelesen.
Gut zu wissen. Dann spar ich mir das Lesen Deines Textes nämlich auch. 🙂
147 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Echt zum kotzen.........😠
ist allerdings Dein Niveau.
Aber trotzdem erkläre ich es Dir (und Deinem Kumpel, obwohl der dies selbst genau weiß,) gerne.
Warum, glaubst Du, schließen Menschen Versicherungen ab und zahlen viel Geld dafür? Genau: Damit im Fall der Fälle der entstandene Schaden bezahlt wird. Und Du willst den Leuten weiß machen, dass Versicherungen diese vereinbarte und vorab bezahlte Leistung mit fadenscheinigen Ausflüchten verweigern oder verzögern dürfen?
Aber bitte, vielleicht glauben Dir ja manche.
MfG
Wenn Du meinst, dass so ein Stammtischgelaber niveauvoll ist, muss ich dich leider enttäuschen. Ist es nicht. Viel Geld bezahlen blablabla.
Eine Versicherung abzuschließen bedeutet, einen Vertrag aus dem wechselseitige Leistungen fällig werden, abzuschließen.
Kunde gibt Geld, Versicherung bietet Versicherungungsschutz. Im Schadensfall werden die im Vertrag dazu vereinbarten Leistungen erbracht.
Das hat nix mit Heilsarmee und "ach je soviel Geld, warum nur??" zu tun. Das ist doch nur Polemik.
Und in den Bedingen steht eben nirgends, dass der Kunde bestimmt, wann die Leistung fällig ist, auch wenn Du das hier offenbar bewusst falsch darstellt.
In einem einfachen Kasko-Fall, Auto gegen Mäuerchen, Bilder da, Rechnung da, Prämie bezahlt, läuft es so, wie Du beschrieben hast und nach 14 Tagen ist die Sache durch. Aber in einem Fall wie hier dauert es eben länger, auch wenn Du irrig annimmst, dass doch schon alles geklärt ist.
Und es hier so vereinfacht darzustellen und auch noch dicke Backen dabei zu machen, ist schlicht und ergreifend Fehlinformation der User.
Soo, und da haben wir wieder das alte Dilemma:
Hafi (als absoluter Vers.-Schadenspezi) und Delle (als Sachverständiger auch nicht ganz unbeleckt) schreiben wie es ist und VersVor (der sich hier jetzt noch nicht unbedingt als Know How mäßig über den Dingen stehend geoutet hat) schreibt, wie es der TE gerne hören möchte.
Die Versicherung hat doch in keinster Weise ihre Zahlungspflicht bestritten, sie prüft halt noch.
@TE - guter Rat: Bevor du dem Rat folgst, der für dich am schönsten klingt, klick dich mal durch die Threads in der Vergangenheit und frage dich, wer mehr Ahnung zu haben scheint...
Gruß vom Sause
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Eine Versicherung abzuschließen bedeutet, einen Vertrag aus dem wechselseitige Leistungen fällig werden, abzuschließen.Kunde gibt Geld, Versicherung bietet Versicherungungsschutz. Im Schadensfall werden die im Vertrag dazu vereinbarten Leistungen erbracht.
Na bitte, Du weißt ja doch wie es geht.
Zitat:
Und in den Bedingen steht eben nirgends, dass der Kunde bestimmt, wann die Leistung fällig ist, auch wenn Du das hier offenbar bewusst falsch darstellt.
Schön, wie Du Leuten Dinge unterschiebst, die sie nie gesagt haben. Nicht der Kunde bestimmt, aber auch nicht die Versicherung, sondern die Vertragsbedingungen.
Zitat:
Original geschrieben von Sause4711
Die Versicherung hat doch in keinster Weise ihre Zahlungspflicht bestritten, sie prüft halt noch.
Was muss hier geprüft werden?
1. Besteht ein Teilkaskovertrag?
2. Wie hoch ist eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung?
3. Ist die Prämie bezahlt?
That's it.
Das würde ein durchschnittlich begabter 12Jähriger in ca. 3 Minuten schaffen.
MfG
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von VersVor
Was muss hier geprüft werden?1. Besteht ein Teilkaskovertrag?
2. Wie hoch ist eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung?
3. Ist die Prämie bezahlt?
Lieber TE: So einfach ist die Welt (und auch die Abwicklung eines Versicherungsfalles) nicht.
Aber hier wurde dir ja auch von Leuten geraten, die was von ihrem Geschäft verstehen. Es wird dir bei solchen "Erläuterungen" nicht schwerfallen, das zu unterscheiden.
Leute hört bitte auf zu streiten das bringt uns auch nicht weiter.. Ich habe heute morgen bei dem zuständigen Sach Bearbeiter angerufen er hat mir gesagt das diese ganze Geschichte erst weiter bearbeitet wird wenn die angeforderte Polizei Akte angekommen ist das verstehe ich z.b auch nicht ist doch klar wenn Felgen geklaut werden das man ne Anzeige macht.. Sie Zögern es So raus das nervt langsam..
Zitat:
Original geschrieben von Yunus325
Leute hört bitte auf zu streiten das bringt uns auch nicht weiter.. Ich habe heute morgen bei dem zuständigen Sach Bearbeiter angerufen er hat mir gesagt das diese ganze Geschichte erst weiter bearbeitet wird wenn die angeforderte Polizei Akte angekommen ist das verstehe ich z.b auch nicht ist doch klar wenn Felgen geklaut werden das man ne Anzeige macht.. Sie Zögern es So raus das nervt langsam..
Das ist aber der normale Lauf der Dinge. Auch wenn es dich nervt. Ohne Einsicht in die Ermittlungakte geht es beim Diebstahlschaden nicht weiter. Das ist aber bei jeder Versicherung so, nicht nur bei deiner. Warte ab, mehr kannst du nicht tun.
Alles andere kostet nur Geld, im Zweifel deines.
Zitat:
Original geschrieben von VersVor
Na bitte, Du weißt ja doch wie es geht.Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Eine Versicherung abzuschließen bedeutet, einen Vertrag aus dem wechselseitige Leistungen fällig werden, abzuschließen.
Kunde gibt Geld, Versicherung bietet Versicherungungsschutz. Im Schadensfall werden die im Vertrag dazu vereinbarten Leistungen erbracht.
Zitat:
Original geschrieben von VersVor
Schön, wie Du Leuten Dinge unterschiebst, die sie nie gesagt haben. Nicht der Kunde bestimmt, aber auch nicht die Versicherung, sondern die Vertragsbedingungen.Zitat:
Und in den Bedingen steht eben nirgends, dass der Kunde bestimmt, wann die Leistung fällig ist, auch wenn Du das hier offenbar bewusst falsch darstellt.
Zitat:
Original geschrieben von VersVor
Was muss hier geprüft werden?Zitat:
Original geschrieben von Sause4711
Die Versicherung hat doch in keinster Weise ihre Zahlungspflicht bestritten, sie prüft halt noch.
1. Besteht ein Teilkaskovertrag?
2. Wie hoch ist eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung?
3. Ist die Prämie bezahlt?
That's it.
Das würde ein durchschnittlich begabter 12Jähriger in ca. 3 Minuten schaffen.
MfG
Du bist einfach nur ein Dampfplauderer. Große Klappe nix dahinter. Fachwissen von Tante Google.
Meinst du, das ausgerechnet du hier jemanden im Versicherungsforum erzählen kannst "wie es geht"
und was "rechtens" ist und was nicht?
DU ??
Gar nichts kanst du hier im Versicherungforum.
Du bist einfach nur eine Luftpumpe, dass hast du hier in diesen Fred mal wieder eindrucksvoll bewiesen.
So und nun geh zu deinen Kumpels auf euren Morschen Holzkahn. Vielleicht kannst du da mit deinem Geschwätz punkten.
Das ist einfach nur noch peinlich, was du hier als "Fachwissen" verkaufen willst.
Zitat:
Original geschrieben von Yunus325
ist doch klar wenn Felgen geklaut werden das man ne Anzeige macht..
Aber ebenso klar ist doch, dass ein Versicherer erst mal abwartet, was die Polizei dazu meint und ob es Ermittlungsergebnisse gibt oder ob Ermittlungen eingeleitet wurden - gegen wen immer. Und dazu braucht sie die Akte. Manchmal brauchen die andere auch. Dann dauert es noch einmal ein bisschen länger.
Hmm ok dann warte ich erst einmal ab ...! Mehr kann ich ja nicht tun oder soll ich mir einen Anwalt nehmen ? Rechtsschutz versichert
Dazu sind die Ansichten sehr unterschiedlich.
Ich renne erst zum Anwalt, wenn ich mit meinem Latein am Ende bin und Sorge habe, nicht selbst durchzublicken. Dieses Sorge hätte ich in deinem Fall noch nicht.
Aber andere empfehlen ja schon die Einschaltung eines Anwalt, weil ein Schädiger wagt zu fragen, ob eine Spiegelreparatur statt für ~ 400 EUR denn nicht vielleicht auch für 300 EUR möglich wäre.
So fürchte ich, dass dir Ratschläge hier nicht helfen werden. Du müsstest sie selbst sortieren und bist so schlau als wie zuvor.
Zitat:
Original geschrieben von Yunus325
Hmm ok dann warte ich erst einmal ab ...! Mehr kann ich ja nicht tun oder soll ich mir einen Anwalt nehmen ? Rechtsschutz versichert
Gerade bei Diebstahl (ob Teile oder komplettes Auto ist fast egal) kann es nun einmal etwas dauern, bis entschädigt wird.
Ist vielleicht ärgerlich, aber hat nix mit hinauszögern oder sonstigem zu tun.
Noch läuft doch alles vollkommen normal. Wozu da jetzt einen Anwalt einschalten?
Einfach etwas Geduld mitbringen. 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Yunus325
Leute hört bitte auf zu streiten das bringt uns auch nicht weiter.. Ich habe heute morgen bei dem zuständigen Sach Bearbeiter angerufen er hat mir gesagt das diese ganze Geschichte erst weiter bearbeitet wird wenn die angeforderte Polizei Akte angekommen ist das verstehe ich z.b auch nicht ist doch klar wenn Felgen geklaut werden das man ne Anzeige macht.. Sie Zögern es So raus das nervt langsam..
Sei doch froh, dass sie "nur" auf die poliz. Akte warten. Sie könnten ja auch auf die Gerichtsakte warten, was eindeutig viiiieeeeellll länger dauern würde (Polizei ermittelt bis zu drei Monate -> Akte geht an die Staatsanwaltschaft -> Versicherung wendet sich an Poliei -> Pol. teilt mit, dass Akte bei StA liegt und schickt das Ersuchen weiter an StA -> StA hat viel zu tun und antwortet erst nach sagen wir mal weiteren fünf Wochen -> VS kann dann erst anhand der Aktenlage entscheiden ; mit allen Postwegen sind wir dann locker bei sechs bis sieben Wochen zw. Akteneinsichtsgesuch der VS und Ergebnisfindung der VS anhand der Akten).
Falls ich es überlesen habe bitte ich um Verzeihung aber mal dazwischen gefragt:
- Hast du noch die alten Felgen / Reifen?
- Über welche Schadenshöhe sprechen wir hier eigentlich?
- Ist es dir eventuell finanziell zuzumuten, dass du dir erstmal neue Räder von eigenem Geld kaufst?
Zitat:
Original geschrieben von VersVor
Was muss hier geprüft werden?1. Besteht ein Teilkaskovertrag?
2. Wie hoch ist eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung?
3. Ist die Prämie bezahlt?
That's it.
Das ist leider (für dich und den TE) noch nciht alles:
4. Kann der TE den BESITZ der Räder hinreichend nachweisen?
5. Bestehen Zweifel am rechtmässigen Besitz der Räder durch den TE?
(Hehlerware etc.; an Diebesgut kann der TE keinen Besitz erlangen)
6. Sind die Räder eventuell bereits wieder im Rahmen von Ermittlungen aufgetaucht und zurück im Besitz des TE?
(dazu braucht man die Ermittlungsakte = Wartezeit ist ein notwendiges Übel)
7. gibt es bestimmt noch vieles, fällt mir aber derzeit nicht ein...