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Felgen Geklaut VOLLKASKO

Themenstarteram 17. Juli 2013 um 11:48

Moin Leute,

Vor ungefähr 2 Wochen wurden meine Felgen geklaut.Ich habe diese Felgen PRIVAT aus dem Internet bei eBay Kleinanzeigen gekauft und einen Kaufvertrag mit dem Verkäufer abgeschloßen das ganze sah so aus :

Verkäufer

Name

Nachname

Wohnort

bla bla...

Käufer

Name

Nachname

Wohnort

Bla bla...

Was wird verkauft ?

Komplettsatz S-Line 19Zoll Felgen Teile NR: ...::..::....:.....

Hochglanz verdichtet bla bla....

Summe Erhalten

Verkäufer

Artikel Erhalten

Käufer

 

So nun dazu wie oder was passiert ist

 

6 Uhr Morgens mein Papa kommt von der Arbeit und weckt mich wieso mein Auto auf BACKSTEINEN stehen würde?

Stehe auf gucke mir das an mir wird klar meine neuen Felgen wurden geklaut.

Rufe die Polizei an um 6 uhr 15 sie kommen um 7 uhr 30 machen 2 fotos nehmen dsa ganze auf und hauen ab.

Rufe meinen Versicherungsberater an er kommt zu uns nimmt das ganze auf gebe ihm den Kaufvertrag er nimmt es mit und gibt mir einen spruch noch " Wenn das nicht bezahlt wird sage ich es jetzt schonmal es liegt nicht bei mir" ok Cool denke ich mir nur bin ich VOLLKASKO versichert und habe letze woche meinen Beitrag bezahlt.Nun der Typ von den ich die felgen gekauft habe ruft mich gestern an und erzählt mir er hätte Post von meiner Versicherung bekommen und was die scheiße soll? er war sauer weil er ja mit sowas nicht gerechnet hat sagte er und in dem schreiben steht "Sehr geehrte Herr bla bla bla...

Uns wurde ein Schaden gemeldet von Herrn Bla bla an dem sie am xx.xx.2013 felgen verkauft haben diese wurden entwendet.

Bitte senden sie uns umgehend eine Beschaffungsrechnung zu und die Marke der felgen mit der TYP bezeichnung.

Meine Frage nun:

Dürfen die so frech sein und eine 3.Person nach der Quittung/Rechnung fragen ich meine wenn ich was verkaufe behalte ich den beleg dazu doch auch nicht oder??

Was soll die scheiße ich bin vollkasko versichert und habe ihn einen Kaufvertrag vorgelegt und er zögert die ganze scheiße raus ich will endlich neue felgen haben und mir kommt es so vor als wenn sie gründe suchen diese nicht zu bezahlen???

Wie sieht die Rechtslage aus ?

WER ist im RECHT ??

Und kann mir jemand endlich ein gutes gefühl geben das ich wenigstens die kohle kriege für neue Felgen:(???

MfG

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von chuckno

Hallo,

Also ich habe mir jetzt nicht alles durch gelesen.

Gut zu wissen. Dann spar ich mir das Lesen Deines Textes nämlich auch. :)

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Themenstarteram 18. Juli 2013 um 14:00

Das ist es ja ich verstehe es nicht ...ich meine ok das er bestätigt das wir einen Kauf hatten wäre ja in Ordnung aber das sie fragen woher er die hat..

Zitat:

Original geschrieben von Yunus325

Das ist es ja ich verstehe es nicht ...ich meine ok das er bestätigt das wir einen Kauf hatten wäre ja in Ordnung aber das sie fragen woher er die hat..

Wenn der Verkäufer sie geklaut hat, sind es, obwohl Du sie "gekauft" hast, nicht Deine, es ist Hehlerware, die Versicherung muss nicht an Dich bezahlen, Du musst dann versuchen über einen anderen Weg Dein Geld vom Verkäufer zu bekommen.

Beispiel, ich klaue ein Auto, verkaufe es an Dich. Der Bestohlende meldet den Diebstahl an die Polizei, die findet das Auto bei Dir, das Auto wird dann an den Eigentümer zurück gegeben. Das Geld was Du bezahlt hast ist erst einmal für Dich pfutsch, Du must es Dir vom Verkäufer/Dieb zurück holen.

Themenstarteram 18. Juli 2013 um 18:26

Ja aber wie sollen die denn raus finden ob die geklaut sind oder nicht !? Ich meine ich kann dafür ja nicht viel wenn jemand die Felgen klaut und sie mir verkauft trotzdem erwartenicj dann Geld von der Versicherung ich zähle ja auch meine Beiträge !?

Was waren das für Felgen?

Evtl. sind sie ja sehr beliebt bei Dieben.

Oder bei deiner Versicherung werden sie "des Öfteren" als geklaut gemeldet.

Oder der Sachbearbeiter möchte es besonders gut machen.

Kann man alles nicht wissen, also locker bleiben und abwarten.

Vielleicht hat die Versicherung bemerkt, dass schon 1.200 Stück davon geklaut wurden, wo der Hersteller doch nur 1.000 Stück gebaut hat:o

Themenstarteram 18. Juli 2013 um 19:48

Sind 19 Zoll audi 5 Segment Speichen Felgen komplett neu bereift gewesen :(

am 18. Juli 2013 um 20:23

Mal ne ander Frage zwischendurch:

Wie hast du denn der VS den Kauf der Felgen nachgewiesen? Sprich was haben sie alles von dir erhalten?

Themenstarteram 18. Juli 2013 um 20:56

Sie haben einen Kaufvertrag von mir und den Verkäufer bekommen etliche Bilder von mir und dem Wagen mit den Felgen und den Polizei Zettel da..

mich würd mal interesieren was passiert wen ich KEINEN nachweis habe. ich fülle in der regel keine kaufverträge aus wen ich felgen in kleinanzeigen oder in foren kaufe. und selbst wen man das macht (bzw bei neuen felgen)...ich hab keine buchhaltung die in mein geburtsjahr zurück geht. in der regel fliegt der krempel nach einem zeitraum x in den schredder.

MUSS man bei der vk solche belege ein lebenlang aufheben? und wiegesagt im gebrauchtmarkt gibts in der regel keine belege....was dann? pech gehabt?

Themenstarteram 19. Juli 2013 um 9:59

Richtig ! Ich Meine Wozu zahlen wir dann vk???

am 19. Juli 2013 um 10:14

nun ja, rein aus der sicht des sachbearbeites der Versicherung habe ich schon ein gewisses Verständnis für das vorgehen... da werden felgen verkauft und anschließend gleich wieder gestohlen, für dessen Existenz es eigentlich ausser den photos keinen nachweiss gibt.... dass für ein paar jahr alte felgen keine kaufbelege mehr vorhanden sind, kann sicher passieren...ABER dass die Felgen frisch behuft, was bei der größe ja sicher weit über einem tausender liegt und dass hierfür keine kaufquittung vorliegt, das würde mich auch zu mindestens etwas vorsichtig machen... es sicher nicht die regel, dass man sich neue reifen zulegt, um sie anschliessend bei ebay Kleinanzeigen zu verhöckern...also für ein satz neuer reifen in dieser Preisklasse kann ich schon eine Quittung erwarten... und zu 95% wird die bei einem privatverkauf mitgegeben...

ohne hier irgendjemanden was zu unterstellen, finde ich das verhalten der Versicherung nicht so seltsam

nene mit gings jetzt net um den aktuellen fall. den ich hab höchstens vom letzten neu gekauften satz die quittung noch. für die gebraucht gekauften z.b. garkeine.

Zitat:

Original geschrieben von Yunus325

Richtig ! Ich Meine Wozu zahlen wir dann vk???

Also nochmal: Diebstahl fällt in die Teilkasko.

Wurde ja schon ein paar mal erwähnt.

Und um deine Frage zu beantworten:

Nicht, um alles und jeden Schaden ohne jegliche Nachfrage reguliert zu bekommen!

Sondern um tatsächlich entstandene Schäden im Sinne der Versicherungsbedingungen ersetzt zu bekommen.

Wenn die Felgen keine Hehlerware sind wirst du auch die Kohle von der Versicherung bekommen.

Sind sie Hehlerware hast du Pech gehabt. Dafür kann aber die Versicherung nichts, das ist geltendes deutsches Recht.

Warte einfach mal ab, was am Ende rauskommt bevor du dich hier aufregst.

 

Und ja, auch als Privatmann sollte man Kaufbelege länger als 2 Tage aufheben.

Allein schon wenn es mal einen Garantiefall geben sollte, sollte man seine Kaufbelege mindestens für die Dauer der Garantie aufheben!

Bei einem Päckchen Kaugummis natürlich nicht, aber bei Gummi, was auf die Felgen kommt schon.

Ein 19-Zoll-Reifensatz kostet auch mal locker ein paar Hundert Euro..

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

und wiegesagt im gebrauchtmarkt gibts in der regel keine belege....was dann? pech gehabt?

Wenn keine Belege vorhanden sind kann es eben, wie in diesem Fall, passieren dass die Versicherung etwas nachforscht.

Kommen sie zu keinem eindeutig belegbaren Ergebnis bekommst du den Schaden ersetzt.

Zitat:

Original geschrieben von flosen23

Wenn keine Belege vorhanden sind kann es eben, wie in diesem Fall, passieren dass die Versicherung etwas nachforscht.

Kommen sie zu keinem eindeutig belegbaren Ergebnis bekommst du den Schaden ersetzt.

ich kann das nachforschen schon durchaus verstehen. aber ich weiss auch nicht bei wem ich vor 8 monaten irgendwelche felgen gekauft hab ;) die adresse wurde nur einmal in den navi speicher eingegeben und das wars dann. somit denke ich würde sich eine nachforschung schon verschlechtern...

@onkel-howdy

Keine Angst: Du musst bei keiner Versicherung den Schaden mit Kaufbelegen nachweisen, aber es erleichtert die Sache ungemein.

Im Falle des TE kann ich das Vorgehen des Versicherers nachvollziehen, allerdings nicht, wie er auf die Idee kommt, jemand absolut Unbeteiligten nach irgendwelchen Belegen zu fragen. Das ist Aufgabe des TE, dass er den Schaden dem Grunde und der Höhe nach nachweist... Wenn nicht mit Belegen, dann mit genauer Bezeichnung und Alter der Räder.

Der TE muss hier aber nicht nachweisen, dass es keine Hehlerware war, die im entwendet wurde...

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