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Felgen Geklaut VOLLKASKO

Moin Leute,
Vor ungefähr 2 Wochen wurden meine Felgen geklaut.Ich habe diese Felgen PRIVAT aus dem Internet bei eBay Kleinanzeigen gekauft und einen Kaufvertrag mit dem Verkäufer abgeschloßen das ganze sah so aus :
Verkäufer
Name
Nachname
Wohnort
bla bla...
Käufer
Name
Nachname
Wohnort
Bla bla...
Was wird verkauft ?
Komplettsatz S-Line 19Zoll Felgen Teile NR: ...::..::....:.....
Hochglanz verdichtet bla bla....
Summe Erhalten
Verkäufer
Artikel Erhalten
Käufer

So nun dazu wie oder was passiert ist

6 Uhr Morgens mein Papa kommt von der Arbeit und weckt mich wieso mein Auto auf BACKSTEINEN stehen würde?
Stehe auf gucke mir das an mir wird klar meine neuen Felgen wurden geklaut.
Rufe die Polizei an um 6 uhr 15 sie kommen um 7 uhr 30 machen 2 fotos nehmen dsa ganze auf und hauen ab.
Rufe meinen Versicherungsberater an er kommt zu uns nimmt das ganze auf gebe ihm den Kaufvertrag er nimmt es mit und gibt mir einen spruch noch " Wenn das nicht bezahlt wird sage ich es jetzt schonmal es liegt nicht bei mir" ok Cool denke ich mir nur bin ich VOLLKASKO versichert und habe letze woche meinen Beitrag bezahlt.Nun der Typ von den ich die felgen gekauft habe ruft mich gestern an und erzählt mir er hätte Post von meiner Versicherung bekommen und was die scheiße soll? er war sauer weil er ja mit sowas nicht gerechnet hat sagte er und in dem schreiben steht "Sehr geehrte Herr bla bla bla...
Uns wurde ein Schaden gemeldet von Herrn Bla bla an dem sie am xx.xx.2013 felgen verkauft haben diese wurden entwendet.
Bitte senden sie uns umgehend eine Beschaffungsrechnung zu und die Marke der felgen mit der TYP bezeichnung.
Meine Frage nun:
Dürfen die so frech sein und eine 3.Person nach der Quittung/Rechnung fragen ich meine wenn ich was verkaufe behalte ich den beleg dazu doch auch nicht oder??
Was soll die scheiße ich bin vollkasko versichert und habe ihn einen Kaufvertrag vorgelegt und er zögert die ganze scheiße raus ich will endlich neue felgen haben und mir kommt es so vor als wenn sie gründe suchen diese nicht zu bezahlen???
Wie sieht die Rechtslage aus ?
WER ist im RECHT ??
Und kann mir jemand endlich ein gutes gefühl geben das ich wenigstens die kohle kriege für neue Felgen:(???
MfG

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von chuckno


Hallo,
Also ich habe mir jetzt nicht alles durch gelesen.

Gut zu wissen. Dann spar ich mir das Lesen Deines Textes nämlich auch.

:)
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Berndmeier72 du bist ja ein ganz schlauer

Zitat:

Original geschrieben von Yunus325


Berndmeier72 du bist ja ein ganz schlauer

...ach, du glaubst gar nicht wie viele

"schlaue"

so versuchen Ihre Versicherung zu besch****

:rolleyes:

Etwas skepsis sollte angebracht sein...

Mag ja sein. Hat aber nichts mit meinen fall zu tun ;) min Jung ich habe das ganze hier gestartet nur um ein wenig Informationen zu Kriegen wie sowas läuft da es mein erster fall ist ich glaube da habe ich auch nichts falsch gemacht. Danke trotzdem für einen weiteren unnötigen nicht hilfreichen beitrag

Zitat:

Original geschrieben von Yunus325


Danke trotzdem für einen weiteren unnötigen nicht hilfreichen beitrag

Ohne Worte

:rolleyes:

Nicht grundlos kommt so etwas von einer Versicherung, glaubst im ernst, dass Sie bei einem Anwalt angst bekommen, ich lach mich schlapp...

Ich schließe mich einfach BerndMeier72 an, auch mich wundert hier nix mehr...

Achja, liebe MT Gemeinde, schreibt hier lieber nix mehr, bringt nix...

Und tschüss...

Einfach nu assig wenn man nach Rat und Hilfe sucht und solche neun mal kluge wie du ihren unnötigen Senf dazu geben die keinen weder helfen oder beraten das ist ein Forum und nicht der Treff der klugscheißer

Ich würde dem TE einen VHS-Deutschkurs empfehlen, bevor er mit einer Versicherung in den Ring steigt. Das ist ein ernst gemeinter Rat, denn es ist bestimmt nicht witzig, wenn man der abwesende Hauptakteur der morgendlichen Kaffeerunde ist.

Ist doch alles ganz einfach, Beweise vorlegen das man die geklauten Felgen rechtmäßig erworben hat und schon zahlt die Versicherung. Kann man aber nicht mal nachweisen das man diese Felgen besessen hat wird Keiner auf dieser Welt der sich nicht die Hose mit der Zange anzieht auch nur einen Gedanken daran verschwenden zu zahlen. Wenn es anders laufen würde könnte sich Jeder die Felgen des Kumpels montieren, ein Foto machen und dann die Felgen als gestohlen melden. Das dabei dann auch ein paar wirkliche Diebstahlsopfer durch das Raster fallen weil Sie die Felgen per Handschlag kauften können sich bei Denen bedanken die die Versicherungen bescheissen.

Zitat:

Original geschrieben von Jessi1981


Was ist eigentlich, wenn der Vorbesitzer die Felgen incl. Auto gekauft hat, der Wagen kaputt ist und er ihn in Einzelteilen verkaufte, so dass der eine nun eine Motorhaube hat, der andere die Sitze und der Themenstarter nun die Felgen?

Was soll dann sein?

Solang der Kauf irgendwie (schriftlich / elektronisch) dokumentiert ist gibt es keine Probleme.

Die gibt es erst, wenn man solche Geschäfte nur per Handschlag besiegelt und dann später was geklaut wird. Oder wenn man eben Rechnungen, Kaufverträge, etc. nur bis zu Hause aufhebt und sie dann wegwirft.

;)

Es bedarf hier ja nicht einmal irgendwelcher Formulare oder Vorgaben. Theoretisch reicht ein einfaches Blatt Papier, auf dem die Namen von Käufer und Verkäufer sowie der Gegenstand und das Datum (auch der Übergabe) festgehalten sind.

Ich mache das privat so, dass ich solche Unterlagen für die Dauer der Garantie (sofern vorhanden) im Original abgeheftet aufhebe. Nach Ablauf der Garantie wird das eingescannt und auf (externer) Festplatte gespeichert.

Macht natürlich etwas Arbeit, dafür habe ich aber nicht tonnenweise Aktenordner rumliegen und bin im Schadenfall auf der (halbwegs) sicheren Seite.

Wie auch immer, ich bin gespannt, wie sich der Fall unseres TE noch entwickelt.

Allerdings glaube ich ehrlich gesagt nicht daran, dass ein Anwalt hier noch viel ausrichten kann.

Der TS hat aber doch einen Kaufvertrag, den er auch der Versicherung gegeben hat, so verstehe ich den Anfang und der Vorbesitzer kann nicht nachweisen wo die Reifen her sind, bzw. hat keine Belege mehr darüber. Deswegen könnte er die Reifen ja auch mit Auto gekauft haben und dann nur die Felgen verkauft haben. Dann hab ich aber keinen eigenen Beleg über die Felgen sondern nur mit Auto, könnte ja auch bei dem Vorbesitzer so sein.
Also wir verkaufen zur Zeit auch alte Felgen und davon haben wir auch keine Belege mehr. Die einen Felgen waren beim Auto mit dabei und die anderen haben wir vor 16 Jahren gekauft und ich glaub solange muss man nun wirklich keine Belege aufbewahren und in diesen Jahren hatten wir auch noch nicht die Sachen mit einscannen etc. nach der Garantie wurden die Belege entsorgt.

@Jessi

"Bei der Befragung zum Kauf der Felgen und den Diebstahl der Felgen ist bei der Befragungen einzelner Personen Widersprüche aufgetreten daher sehen wir uns nicht gezwungen die Regulierung durchzuführen."

Das schreibt die Versicherung dazu und verweigert die Leistung.

Keiner hier kennt die Hintergründe......;)

Wenn der Yunus hier wirklich Geld sieht, wird er es (vielleicht) posten.

Wenn nicht, wird er sicher nix mehr dazu schreiben.

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald


Ist doch alles ganz einfach, Beweise vorlegen das man die geklauten Felgen rechtmäßig erworben hat und schon zahlt die Versicherung.

Das wird daran scheitern, dass der rectmäßige Kauf - also der rechtmäßige Übergang in das Eigentum - geklauter Gegenstände nicht möglich ist.

Oder wurde das deutsche Recht in diesem Punkt ganz kürzlich geändert?

Zitat:

Original geschrieben von situ


Das wird daran scheitern, dass der rectmäßige Kauf - also der rechtmäßige Übergang in das Eigentum - geklauter Gegenstände nicht möglich ist.
Oder wurde das deutsche Recht in diesem Punkt ganz kürzlich geändert?

Jein, das deutsche Recht nicht aber wohl die Rechtsprechung.
www.autohaus.de/...utodieb-keine-detektivarbeit-gefordert-1294962.html

Zumindest ist der Übergang in das Eigentum möglich wenn es keine Hinweise darauf gibt das die Kaufsache geklaut ist. Wenn das Gekaufte weit unter Wert erworben wird stellt sich natürlich schon die Frage ob man nicht hätte was ahnen können.
Aber ein Problem ist natürlich wenn der Verkäufer keine schlüssigen Nachweise liefern kann, Der der ohne schlüssigen Nachweis dasteht dürfte dann der Gearschte sein.

Hatte schon vermutet, dass BGB para 935 nicht mehr gilt. Wusste ich nicht.
http://dejure.org/gesetze/BGB/935.html
Die Änderung der Rechtsauffassung war dann wohl zur Förderung des Online-Handels mit Felgen, Radios und Navis notwendig.
BGB 929 wurde über BGB 935 gestellt. Das muss man nicht verstehen.
Dann ist also künfig der Bestohlene und nicht mehr der Hehler oder sein Abnehmer der Genatzte, wenn die Sache auffliegt. Gute Nacht.

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