Felgen für Vectra C eintragungsfrei???
Könnte 17" Opelfelgen mit Bereifung günstig bekommen:
225/45/17 91v et35 Continental sportcontact 2
Kann ich diese Räder auf meinem Vectra C 2,2DTI Bj. 04/03
problemlos fahren, oder müssen die eingetragen werden???
Danke für Eure Antworten.
23 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von kerberos
Dann war es höchstwahrscheinlich keine Einzelabnahme. Das wäre der normale Preis, wenn die Felge mit Gutachten für das entsprechende Fahrzeug ausgeliefert wird und der TÜV-Mann nur so mit halbem Auge nochmal draufsehen muß.
Die Felgen hatten schon eine ABE für den Vectra ,sonst hätte ich die Felgen ja auch nicht gekauft ,nicht das der Tüv Mann gesagt hätte ,no ,no geht nicht.
Zitat:
Original geschrieben von kerberos
ABE oder Gutachten ?
Wenn es eine ABE ist, hättest Du Dir den Weg zum TÜV gänzlich sparen können.
Ich hab das beim Reifenhändler machen lassen.Ach ja,es war eine ABE:Und was ist mit den Reifen die stehhen jetzt auch im dem Neue EU Schein drin.
Und da ich keine Ahnung von sowas damals hatte ,hab ich die machen lassen.
Bin ja auch kein Spezialist der sich dem ganzen aus kennt.
Mir ist wichtig das es Ordnungsgemäss eingetragen ist nicht das ich vor der grünen Minna stehe und darf nicht Mehr weiterfahren.
Wie siehr es den aus,ich habe noch die orginal Opel Felgen 6 1/2 x16 da wollte ich Winterreifen drauf machen lassen und zwar 215/55 r16 geht das ? Und muss ich die eintragen lassen ,die Stehen nämlich nicht mehr im neuen Schein drin ,obwohl die mal im orgilabrief vorher drin satanden
Zitat:
Original geschrieben von kerberos
ABE oder Gutachten ?
Wenn es eine ABE ist, hättest Du Dir den Weg zum TÜV gänzlich sparen können.
Ich hab das beim Reifenhändler machen lassen.Ach ja,es war eine ABE:Und was ist mit den Reifen die stehhen jetzt auch im dem Neue EU Schein drin.
Und da ich keine Ahnung von sowas damals hatte ,hab ich die machen lassen.
Bin ja auch kein Spezialist der sich dem ganzen aus kennt.
Mir ist wichtig das es Ordnungsgemäss eingetragen ist nicht das ich vor der grünen Minna stehe und darf nicht Mehr weiterfahren.
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Wie sagte mein Reifenmensch gestern ?
Der neue Schein ist ein Segen, weil dort nichts mehr ausser einer Reifengröße drinstehen muß.
Ich glaube nicht, daß Dich die Rennleitung nicht mehr weiterfahren lässt, nur weil Du die Reifen/Felgen nicht eingetragen hast.
Nur wenn Du natürlich überhaupt keinen Nachweis hast und Extrem-Felgen verwendest, könnte das das Resultat sein
Im Übrigen reicht es auch, die TÜV-Bescheinigung bzw. ABE mitzuführen. Eingetragen werden müssen die nicht in den Papieren.
was bedeutet den jezt sportfahrwerk, im reifenkatalog?
ist damit der GTS gemeint oder was?
bei meinen wunschfelgen steht nichts davon das ich irgendwas an dem lenkeinschlag verändern muss.
8x18 oder 8x19 bei beiden keine angaben davon.
Die Ausstattung Sport ist eines der vielen Austattungsvarianten, vergleichbar mit Edition, Elegance, Cosmo.
In der Preisliste müsste eigentlich auch 'Tieferlegung' oder ähnliches stehen, wenn man größere Felgen ab Werk als Extra bestellt.
Soll heißen: Bei Neubestellungen mit großen Rädern wird zwangsweise eine Tieferlegung eingebaut.
Die Begrenzung des Lenkeinschlags ist nicht von der Felge, sondern von den darauf montierten Reifengrößen abhängig.
wie ist es mit den 225/35 19 bzw. 225/40 18
8x18 ET35 8x19 ET35
der GTS ist doch tiefer und härter, sollte doch dan gehen
225/45 17 sind ja laut katalog ok
keine Ahnung, das muß Dir ein GTS-Fahrer sagen.
EDIT:
Ich habe mal bei meinen Felgen geschaut, was für den Vectra dabei steht:
8x19, ET 35
Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass dieRadabdeckung ausreichend ist.
An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist.
Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen
Einzige zugelassene Größe wäre hier 235/35 R 19.
Was ich nicht ganz verstehe ist die Tatsache, daß die letzte Maßnahme nur bei dem Reifen 235/35R19 91W dabei steht.
Also ganz schön viel Nacharbeit erforderlich.