Felgen eintragen lassen
Ich habe jetzt 225 45 r17 Räder montiert habe aber einen Rädersatz orginal von Seat 5F0601025F
zuhause die ich gerne montieren möchte.ich muss die Räder eintragen lassen, kann mir jemand helfen .
14 Antworten
Zitat:
@Tarraco83 schrieb am 9. April 2023 um 08:49:28 Uhr:
Ich habe jetzt 225 45 r17 Räder montiert habe aber einen Rädersatz orginal von Seat 5F0601025F
zuhause die ich gerne montieren möchte.ich muss die Räder eintragen lassen, kann mir jemand helfen .
Normalerweise ist die Rad-/Reifenkombination in der CoC aufgeführt und du musst sie nicht eintragen lassen.
Schau am besten Mal nach.
Ein Auszug habe ich angehängt.
Welchen Radsatz hast du denn? Die 18 Zoll Performance? Dann musst du Ihn eintragen lassen.
Mit einem Traglastgutachten von Seat passend zur Felge. Oder eventuell mit dem COC eines vergleichbaren Autos mit derselben Achslast
Bei Seat direkt oder evtl. beim Seat Händler beim Teiledienst wenn du Glück hast. Aber vielleicht weiß jemand anders noch einen Weg
da es ein Originalrad ist, welches auf jeden Leon gefahren werden darf, findet man die Bestätigung (keine Bescheinigung) in der Regel in den Räderkatalogen der Hersteller, ist aber auch über jede Prüforganisation möglich. Nur sind diese oftmals zu bequem und überlassen das gerne dem Kunden.
Selbst im www. ist sehr oft die Zulässigkeit zu finden und kann man sich entsprechend ausdrucken.
Mit den Traglastbesch. sind die Hersteller mittlerweile sehr sparsam geworden.
Der TÜV Hessen hat z.B. Räderkataloge von versch. Herstellern schon vor längerer Zeit online gestellt,
Einfach mal mit entsprechenden Schlagwort (z.B. Räderkatalog Seat) bei google eingeben und sein Modell raussuchen und mit den Angaben seines Fzg. vergleichen 😉
Zitat:
@zwei0 schrieb am 09. Apr. 2023 um 19:19:33 Uhr:
da es ein Originalrad ist, welches auf jeden Leon gefahren werden darf, findet man die Bestätigung (keine Bescheinigung) in der Regel in den Räderkatalogen der Hersteller
Das ist eben nicht richtig. Und wenn man sich die PDF vom TÜV anschaut, sieht man auch schnell, dass es auf die Nummer in der Zulassung ankommt und auf den Motorkennbuchstabe.
Mein Wagen hat zum Beispiel e9*2007/46*0094*33. Die Nummer findest du in deiner Zulassungsbescheinigung unter "K".
Die Anlage gibt es in den Dokumenten vom TÜV Hessen gar nicht, weil mein Wagen eine EZ von 2019 hat. Das Dokument ist von 2018.
Vielleicht hat der Prüfer selbst Zugriff auf eine aktuellere Liste. Ich selbst habe keine Möglichkeit, das herauszufinden.
Ich würde wetten, dass meine Größen in der Coc mit denen aus dem Dokument vom TÜV übereinstimmten.
Hier noch ein Beispiel im Bild. Der Wagen mit dem Motorkennbuchstabe CZCA mit der Gen-Nr. *25 darf die 18 Zoll Felge nicht einfach ohne Eintragung fahren. Sie ist eben nicht freigegeben. Gleiches gilt für die Cupra-Modelle mit Brembo-Anlage. Die 18 Zoll passt da nämlich nicht drüber. 😉
Das Dokument, dass @Colossus angeheftet hat, ist super. @Tarraco83 ,wenn dein Leon vor 2018 gebaut wurde, könnte er drin stehen.
ist aber auch nicht falsch. Grundsätzlich dürfen die 18" auf allen Leon gefahren werden. Die Kataloge werden in der Regel in Abständen aktualisiert. Auch habe ich angeführt, das man das Fzg./Modell raussuchen und entsprechend vergleichen soll.
Darüber hinaus ist der Cupra mit Brembo eine völlig andere Baustelle. Es gibt ein paar wenige 18" Felgen die auch über die Brembo passen, nur nicht von Seat.
Zitat:
@zwei0 schrieb am 10. April 2023 um 19:05:09 Uhr:
ist aber auch nicht falsch. Grundsätzlich dürfen die 18" auf allen Leon gefahren werden. Die Kataloge werden in der Regel in Abständen aktualisiert. Auch habe ich angeführt, das man das Fzg./Modell raussuchen und entsprechend vergleichen soll.
Darüber hinaus ist der Cupra mit Brembo eine völlig andere Baustelle. Es gibt ein paar wenige 18" Felgen die auch über die Brembo passen, nur nicht von Seat.
Technisch gesehen stimme ich da voll zu.
Der Radsatz passt zu 99,9%. Zulassungstechnisch bin ich aber überzeugt, dass die Dokumente vom TÜV und die Angaben in der CoC bindend sind. Der Radsatz muss abgenommen und eingetragen werden.
Und seit der Umstellung auf WLTP bin ich mir ziemlich sicher, dass die eingetragenen Radsätze und das damit verbundene Gewicht Einfluss auf die Kfz-Besteuerung nehmen.
Bedeutet: Ein Fahrzeug welches werksseitig nur bis 17-Zoll ausgeliefert wurde, wird geringer besteuert, als ein Fahrzeug, welches werksseitig bis 19-Zoll eingetragen hat. Das kann man übrigens recherchieren und das ist kein Quatsch. Deshalb auch die Auflistung verschiedener Motoren und "Reifenpakete"
Bei einem zu großen Radsatz habe ich technisch wenig Bedenken. Aber die Liste beinhaltet nun mal auch die kleinstmögliche Größe und da gibt es schon sehr große Unterschiede. Gerade die kleinen Motoren haben kleinere Scheiben montiert und auch andere Bremssättel.
Zubehörfelgen sind eine andere Baustelle. Das weiß ich auch. Die haben ein Gutachten. In dem Beitrag geht es ja um die Rad-/Reifenkombination von Seat.
auweh, jetzt kommt auch noch das Thema WLTP ins Spiel. Was ist denn, wenn der Eigner eine völlig andere Größe (Zubehörräder/Reifen), außerhalb der COC fahren will ?, muß das Fzg. dann neu eingemessen und entsprechend neu besteuert werden 😁 ? Als Bsp.: der 1.4er (140 PS) meiner Tochter hat 4 Größen im COC stehen (15"-18"😉. Es wurden in den letzten Jahren 3 verschiedene Größen gefahren, im Sommer immer 18".
Somit würde er bei jeder Größe ein anderes CO2 Verhalten zeigen und damit eine unterschiedliche Berechnungsgrundlage liefern.
Wir lassen das lieber, nicht das dann noch eine AHK oder Dachbox durch das höhere Gewicht eine Steuerhinterziehung nach sich zieht😛
Zitat:
@zwei0 schrieb am 11. April 2023 um 19:17:47 Uhr:
auweh, jetzt kommt auch noch das Thema WLTP ins Spiel. Was ist denn, wenn der Eigner eine völlig andere Größe (Zubehörräder/Reifen), außerhalb der COC fahren will ?, muß das Fzg. dann neu eingemessen und entsprechend neu besteuert werden 😁 ? Als Bsp.: der 1.4er (140 PS) meiner Tochter hat 4 Größen im COC stehen (15"-18"😉. Es wurden in den letzten Jahren 3 verschiedene Größen gefahren, im Sommer immer 18".
Somit würde er bei jeder Größe ein anderes CO2 Verhalten zeigen und damit eine unterschiedliche Berechnungsgrundlage liefern.Wir lassen das lieber, nicht das dann noch eine AHK oder Dachbox durch das höhere Gewicht eine Steuerhinterziehung nach sich zieht😛
Dass du dich darüber lustig machst, finde ich persönlich nicht in Ordnung. Ich selbst fahre auch eine andere Rad-/Reifenkombination und zahle keine höhere Kfz-Steuer. Der Radsatz ist eingetragen. Nachträglich wird da nix neu besteuert.
Hat ein Fahrzeug aber im Rahmen der Typengenehmigung nur 14-16 Zoll statt 15-19 Zoll in der CoC stehen, wirkt sich das positiv auf die Besteuerung aus. Das ist kein Scherz.
Was denkst du, warum im Dokument vom TÜV der gleiche Motor mit unterschiedlichen Rad-/Reifenkombinationen aufgeführt ist. Nicht nur der Radsatz spielt eine Rolle. Auch Schaltung, unterschiedliches Leergewicht und Austattungsvarianten spielen eine Rolle.
In einem VW Thread war letztens sogar der Steuersatz zwischen Comfortline und Highline unterschiedlich, weil der Wagen mit der Highline-Ausstattung einen minimal höheren CO2-Ausstoß aufgrund seines höheren Fahrzeuggewichts hatte.
Eine schöne Woche. 🙂
Hier ein Beitrag zum Lesen. Danke für Nix.
https://www.motor-talk.de/.../kfz-steuer-beitrag-t6595946.html?page=0