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Verkauf eines Autos, bitte schaut rein und sagt eure meinung.

Themenstarteram 27. November 2007 um 19:04

hallo erstmal,

ich habe ein problem, was ich gerne hier im Forum an alle stellen möchte.

Und zwar geht es darum, ich habe letzte woche mein auto verkauft (privat an privat) er kam an und bezahlte bar.

Paar Tage später rief er mich wieder an und berichtete mir das das schloss an der fahrertür kaputt ist und das auto sich von außen nicht mehr öffnen lässt und ich mich für die kosten (300€) beteiligen solle. das auto wurde ohne jeglicher art von gewehrleistungen verkauft. Falls ich dem nicht Folge leiste hat er mir mitgeteilt, das er ansonsten vom kaufvertrag zurücktreten wird (irgendwas von 2 wochen rücktrittsrecht meine er???). Ich habe von dem kaputten schloss keine ahnung gehabt und sehe nicht ein das ich mich jetzt beteiligen muss.

Könt ihr mir sagen wer im Recht liegt??? muss ich die reperatur bezahlen ??? problem ist das er das auto so wie es aussieht noch nicht umgemeldet hat.... Ich wäre für eure hilfe sehr dankbar.

gruss MT Freund

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25 Antworten

Was für einen (Formular?)Vertrag hast du benutzt? Welche Klauseln enthält der Vertrag zum Thema Gewährleistung?

Themenstarteram 27. November 2007 um 19:11

das war so ein standart formular aus dem internet da stand drinne:

"Der Verkäufer verkauft hiermit das nachstehende beschriebene gebrauchte Kraftfahrzeug an den Verkäufer. Der Verkäufer übernimmt für die Beschaffenheit des verkauften Kraftfahrzeugs keine Gewährleistung jeglicher Art. Es erfolgte im Vorfeld eine Besichtigung des Fahrzeuges (ggf. Probefahrt)

danke für die schnelle antwort

Themenstarteram 27. November 2007 um 19:12

achso und bei besondere vereinbarung habe ich noch mal reingeschrieben : Unfallfrei und das der KM Stand original war

Damit bist du vollkommen auf der sicheren Seite.

Du solltest dem Käufer allerdings eine letzte Frist zum Ummelden des Fahrzeuges setzen und bei Nichtbeachtung mit rechtlichen Schritten drohen.

Themenstarteram 27. November 2007 um 19:17

was ich noch vergessen habe zu sagen , gleich nachdem ich das fahrzeug abgeben habe erhielt ich den ersten anruf und da sagte er mir nur das ich die tür nicht aufbekomme. laut seiner jetzigen aussagen telte er mit mit das er bereits wie oben beschrieben bei der Werkstatt war und die ihm mitteilten das es nicht von heut auf morgen auftauchen kann, aber bei mir trat so ein fehler nicht auf bzw. ich wusste von dem angeblichen kaputten schloss nichts.

also so wie ich das verstehe ist ab kauftag er für sämtliche fehler die danach entstehen selbst verantwortlich.

ich verstehe nicht was er mit den 2 wochen meint? oder verwechselt er da was mit kauf beim händler?

Zitat:

Original geschrieben von Arturtschik

ich verstehe nicht was er mit den 2 wochen meint? oder verwechselt er da was mit kauf beim händler?

Vermutlich denkt er dabei an das 14-tägige Rücktrittsrecht bei Haustür-Geschäften. Das läßt sich aber auf den vorliegenden Fall überhaupt nicht anwenden.

Themenstarteram 27. November 2007 um 19:22

das denke ich auch das er d was verwechseln tut. ich bin hier ja kein ALDI Supermarkt

Themenstarteram 27. November 2007 um 19:35

was genau soll ich ihm das nächste mal sagen wenn er mich anruft? er wollte sich wieder bei mir melden. soll ich ihn darauf hinweisen das ich keine gewährleistung für mein auto gab und somit sein problem ist, falls er damit nicht zufrieden ist soll er sich zum anwalt begeben?

Ich würde ihm sagen : Zieh am Draht.

Beim Kauf konnte er doch noch einsteigen. Selbst wenn laut Werkstatt so etwas nicht von heut auf morgen kommt, so hat er doch offensichtlich nichts von einem defektem Schloß gemerkt. Wie hättest du denn da was merken sollen?

Gruß,

Joschi

Themenstarteram 27. November 2007 um 19:54

genau das waren ja meine worte, woher soll ich das wissen was da kaputt ist oder bzw. die nächsten tage kaputt gehen kann? kann ja nicht in die zukunft schauen und ein fachmann bin ich in den sachen auch nicht

Zitat:

Original geschrieben von Arturtschik

was genau soll ich ihm das nächste mal sagen wenn er mich anruft?

er soll aufhören dich zu belästigen....andernfalls würde er eine anzeige wegen "stalking" bekommen.... :p

 

Themenstarteram 27. November 2007 um 20:03

also schön das hier so auf die schnelle ich noch antworten bekomme.

ich habe nur jetzt eins im auge und zwar, was passiert wenn er das auto nicht ummeldet auf sich? ich habe schon meiner versicherung bescheid gegeben und beim straßenverkehrsamt gemldet das ich das auto verkauft habe

und ich bekomme am freitag meinen neuen hab mir einen golf 5 zur überbrückung geleast

am 27. November 2007 um 20:15

Zitat:

Original geschrieben von Arturtschik

also schön das hier so auf die schnelle ich noch antworten bekomme.

ich habe nur jetzt eins im auge und zwar, was passiert wenn er das auto nicht ummeldet auf sich? ich habe schon meiner versicherung bescheid gegeben und beim straßenverkehrsamt gemldet das ich das auto verkauft habe

und ich bekomme am freitag meinen neuen hab mir einen golf 5 zur überbrückung geleast

Hallo,

im KV-Vordruck steht gewöhnllich ein Passus, in dem dem Käufer eine Frist zur Ummeldung des Fz. eingeräumt wird, etwa so: "Der Käufer verpflichtet sich, das Fz. bis zum ____ oder spätestens nach einer Woche umzumelden".

Somit wird der Käufer vertragsbrüchig wenn er keine Ummeldung innerhalb der Frist durchführt.

Gruß

Fox74

Wenn der Käufer die Kiste nicht ummeldet geht es bald in Richtung Straftat. Das Fahrzeug hat keinen Versicherungsschutz. Das Regelt das Amt von selber. Keine Sorge.

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