Felgen 7 x 16
Hallo,passen
Felgen 7 x 16, ET 43, Felgenbreite 7 Zoll , Narbendurchmesser 65mm ,
Marke Helios von einem C70,
auf meinen V70, EZ 12/97
wenn ja welche Reifengröße darf man auf der Felge fahren ?
MfG Frank
Beste Antwort im Thema
Hier sind (wie schon sehr häufig gepostet und über die Suche auffindbar) die Freigaben von Volvo:
13 Antworten
Hallo,
7 Zoll breite 16" Felgen sind normalerweise nicht vorgesehen, nur 6,5x16. Müsstest Du theoretisch eintragen lassen, es sei denn Volvo hat eine Werksfreigabe dafür. Ansonsten passen die Felgen gut. Größe ist 205/55-16. Man kann auch 205/55-16 fahren. Die sind höher und komfortabler, die Reifen preiswerter da Allerweltsgröße. Die 205/50-16 sind schon recht straff und sportlich. Mit den /55 zeigt der Tacho ein paar km/h mehr an als vorher.
Meist ni9mmt die Voreilung ab. Notfalls kann man es auch beim Volvo Händler angleichen lassen (Software Bereifung).
Grüße
Chris
Tacho hat bei höherem Querschnitt weniger Voreilung -> zeigt weniger Geschwindigkeit an. 😉
genau, war ein Schreibfehler.
Schön das mal einer aufmerksam liest 🙂
Grüße
Chris
Hier sind (wie schon sehr häufig gepostet und über die Suche auffindbar) die Freigaben von Volvo:
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Bitteschön.
Ich mal mal den Pingeligen:
Die Felge von den mechanischen Daten her wird problemlos passen.
ABER: Die Teile-Nummer der Felge taucht in dem Zettel von Volvo nirgends auf.
D.h.: Nicht freigegeben - eskönnte sein, dass hier die Traglast nicht passt und das ist ein wichtiger Faktor !
Ansonsten: Der Prüfer, de diese Felge am V70 beanstanden wollte, muss schon über sehr spezielles Detailwissen verfügen - Eine org. Volvo-Felge am Volo, welche die üblichen Felgendaten aufweist (D, Breite, ET, Loch-D ohne Ring) wird wohl sonst kein Prüfkittel beanstanden.
Das ist ja das was mich stutzig gemacht hat das die Felgennummer nirgends auftaucht beim V70, aber wie gesagt sie ist vom C70 .
Traglast der Felge dürfte mit einem anruf beim Tüv erledigt sein.
MfG
Ein C 70 ist nunmal kein V 70 und auch nicht andersrum.
Der C 70 breitere Felgen und auch breitere Reifen in der Basis.
Hallo,
danke auch von mir für die Werksfreigabe. Habe mir das mal ausgedruckt, da ich seit ein paar Tagen stolzer Besitzer von 205/55 R16 Winterrädern (Meteor) bin.
Warum die Helios-Felge nicht in der Freigabe auftaucht darüber kann ich auch nur spekulieren. Möglicherweise wurde sie schlicht vergessen, oder sie wurde erst gebaut nachdem die Freigabe veröffentlicht wurde.
Grundsätzlich lässt sich jede Felge auch per §21 Einzelabnahme eintragen. Dazu sind meist nur der TÜV und nur ein Prüfer je Prüfstelle berechtigt in den alten Bundesländern, ggf. Termin besorgen für eine §21. Möglicherweise fordert der TÜV den Nachweis über die Traglast der Felge vom Fahrzeugbesitzer, teils hat der TÜV solche Daten auch selbst vorliegen oder er besorgt sie (teils gegen zusätzliche Kosten).
Aber es ist wie Terwi im letzten Absatz schreibt: Merkt eh keiner. An eine geringere Felgentraglast beim C70 kann ich absolut nicht glauben.
Man müsste mal die zul. Achslasten (Vorderachse) vom V70 und C70 vergleichen. Vermutlich wird die ähnlich oder identisch sein.
Grüße
Chris
Ein Beispiel von mir: Ich fahre auf #2 seit geraumer Zeit "ARRAKIS".
http://accessories.volvocars.com/.../2003
Die stammen so weit ich weiß vom V70 II, sind 7x17er mit einer ET von 49. Vorne sind Spurplatten 10mm und hinten 15mm drauf.
Absolut keine Probleme, auch mit anscheinend nicht vorhandenen Anschlagbegrenzern - hab ich doch einen nennenswert kleineren Wendekreis.
War ich mal beim TÜV und DEKRA, um zu fragen, wie ich das ganze legalisieren kann. Habe beide sinngemäß übereinstimmend kurzgefasst ausgesagt:
- Wenn ABE, alles im grünen Bereich. (Nein, es gibt keine)
- Wenn Sonderabnahme, vereinfacht/verbilligt ein Teilegutachten die Abnahme (Nein, gibt es auch nicht)
- Wenn keine Unterlage vorhanden, müssen alle notwendigen Parameter entweder (einfach) vom Hersteller angegeben oder (sehr aufwendig und teuer) ermittel werden.
Felgenmaße, LK und ET stehen ja drauf, Zentrierloch kann man einfach messen.
ABER: .... die Traglast !?
Ich habe das mal bei Volvo versucht herauszubekommen. Mit verschiedenen Leuten an verschiedenen Tagen parliert.
Angeblich gibt es hausintern nichts wie etwa eine ABE oder Teilegutachten oder ermittelte, bzw. für die Produktion und Zulassung vorgegebenen Felgendaten die Traglast betreffend.
Man wollte partout nichts aber auch gar nichts herausrücken.
War ich noch mal bei TÜV/DEKRA und habe das Prob geschildert. Dazu angemerkt: S80, V70II und XC70II haben wenigstens das gleiche oder sogar größeres Gesamtgewicht wie der V70I - demzufolge müsste die Traglast der Felgen doch ausreichend sein.
Man war sich überhaupt nicht schlüssig, ob das so anwendbar sei, das müsse man prüfen, Chance wäre schecht ....
Ich habs dann erst mal dabei belassen, weil: 1x ist #2 schon mit den Felgen/Reifen (215/45/17 - eingetragene Größe !) schon durch die HU ....
.... und keiner hat was gesagt/gemerkt. Nicht mal ansatzweise ne doofe Frage. Nach dem Profil hat er geguckt.
.... und ich denke das (wie schon mal hier ? gesagt) nur ein Prüfer mit sehr genauen Detailkentnissen da was beanstanden würde.
Warum auch ? Passt alles, schleift nix, Org. Volvo-Felge auf Volvo ? Die Spurplatten haben ABE ....
Ist schon richtig,
Ich hatte mal nen BMW E30 auf dem vom Vorbesitzer BBS Felgen darauf waren. Diese Felge hatte BBS aber nur für VW hergestellt , folglich gab es keine ABE .
Der Tüv Prüfer hat dann im PC nach der Traglast der Felge geschaut, die passte, Felge wurde dann als Einzelabnahme eingetragen,
hat glaube ich damals keine 30 Euronen gekostet .
Ja, ja, wenn es denn überhaupt irgendwas an Papier für die Dinger gibt ......
Die Kölner Volvonauten sind daber aber recht stur.