16" Columbo Felgen, welche WR-Größe
moin in die runde,
kurze frage, ich habe mir vor einigen tagen 4 o.g. felgen gekauft um diese schwarz zu lackieren und anschließend für meine WR zu nutzen.
die felgen sind noch nicht hier.
ich würde aber gerne schonmal bestellen...
könnt ihr mir die maße nennen?
das wäre nett...
LG
Beste Antwort im Thema
Es geht mir nur darum,das so ein an sich sinnvoller Beitrag wie der vom TE bis ins allerletzte zerlegt wird und letztlich extrem unübersichtlich für einen Neueinsteiger wird.
Die grundlegende Ausgangsfrage wurde schon auf der ersten Seite vollständig beantwortet.
Es müssen nicht immer 5 Seiten an Beiträgen sein,für sowas gibts den Offtopic-Bereich.
Martin
69 Antworten
Standard bei FWD: 205/50/16,mit Auflagen auch die deutlich günstigeren 205/55/16.
Die AWD fahren 205/55/16 serienmässig.
Martin
Die "Auflagen" beziehen sich hier auf Lenkeinschlagsbegrenzer, welche ich aber bei den Sommerreifen mit 205/55 R16 nicht benutze und auch keinerlei Probleme habe!
Dazu bemerkt ist ein Standard Fahrwerk verbaut, ich weiß nicht ob die Problematik bei Tieferlegung zu nimmt.
So merke ich jetzt nichts während der Fahrt!
Da diese Frage auch schon 78x gestellt wurde, habe ich irgendwo mal gelesen, dass wohl auch eine Tieferlegung bis zu -30mm keine Probleme macht!
Die Freigabe kann ich dir so schon geben...
Gucksu HIER!!!
Schau mal da ist ne PDF im Anhang an meinen Text.
Die kannste dir ziehen, ausdrucken, ins Handschuhfach legen. Bei Bedarf der Rennleitung vorlegen!
Eine Reifen Pflicht gibt es übrigens nicht mehr!!! Das ist mittlerweile aufgehoben!
Ist dir überlassen ob du da Michelin, Fujijama, polnische Flugente oder keine Ahnung welche Marke drauf ziehst... 😉
Früher gab es das ja mal mit Bindung an bestimmte Hersteller!
...aber bitte auf die COLUMBA-felgen! 😎
GRUSS, peter falk
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Zitat:
Original geschrieben von TERWI
Sowie Martin schrubtete. Nix anderes.
schrieb
schrup
schruppte
?
205/55/16 MÜSSEN eingetragen werden!!
Das Schreiben von Volvo dient als Arbeitsgrundlage zur Einzelabnahme.
Es reicht daher NICHT,dieses Schreiben nur ins Handschuhfach zu legen.
Martin
ÄHM? Nein?!!!
Da steht wie folgt:
An Fahrzeugen, die im Geltungsbereich StVZO zugelasssen sind oder zugelassen werden sollen, dürfen gemäß §19 Abs.3 Nr.1 und Abs.7 StVZO folgende Fahrzeugteile
nachträglich ein- oder angebaut werden.
Die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges bleibt auch nach dem Ein- oder Anbau der o.a. Fahrzeugteile
bei Einhaltung der ggf. genannten Randbedingungen und Auflagen bestehen.
Der Fahrzeugführer hat diesen Auszug mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen!
Eine Prüfung des Anbaus der o.g. Teile durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen/Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder den Ingeneur einer anerkannten Überwachungsorganisation
bei Fahrzeugprüfungen gemäß §19 ist NICHT erforderlich!
edith:
Deswegen spricht man ja auch von FREIGABE! Nicht von TEIL-Gutachten! 😉
Ich war anfangs aber auch unschlüssig und dann damit bei meinem Prüfkittel und sach hier Meister, trag ma ein: 205/55R16 für mir...
Darf ich fahren auf meinem Panzer!
Zettel hingehalten.
Sagt der: "Brauch ich net! Da steht FREIGABE!!!"
Günstigerweise auch bei 205/40R17... Die sind bei mir komischerweise eingetragen gewesen...
Blöderweise nur im guten alten Fahrzeug-Brief, aber den kann die Rennleitung wegen meiner auch zu Gesicht bekommen!
Oben geschrubtetes steht aber alles hier:
http://www.motor-talk.de/.../Attachment.html?attachmentId=700592
Ausdrucken, ins Handschuhfach, fertig.
Falsch.....
Arbeitsgrundlage Paragraph 19.2 zur Einzelabnahme Paragraph 21....
Bitte ALLES lesen!
Martin
Ich hab den ganzen Krempel dem freundlichen Inschenör gegeben!
Der sagte das so.
Dann bin ich mal vor einigen Monaten in so ne alberne Verkehrskontrolle gekommen und man muss den Jungs ja mittlerweile eins lassen.
Eintragungen im Schein können sie vergleichen mit dem was aussen aufm Gummi steht.
Die haben lesen und vergleichen gelernt!
Dann sagte der Schlaumeier in Grün auch: Is nich eingetragen! 🙄
Da hab ich dem besagte Freigabe in die Hände gedrückt...
Schaunse mal Herr Oberforstrat!!!
Na denn gute Weiterfahrt.
Mal sehr 'fein' betrachtet....
In jedem 'Zettel' von Volvo zu diesen Thema steht unten drunter:
Für die hier aufgeführeten Rad-/Reifenkombinationen ist kein Teilegutachten verfügbar.
Eine Abnahme nach § 19.3 StVZO ist somit nicht möglich.
Die Herstellerbescheinigung kann jedoch für eine Abnahme nach § 19.2 StVZO in Verbindung mit § 21 StVZO herangezogen werden.
Das sagte Martin bereits singemäß.
Im Klartext auch schon x-mal hier behandelt:
205/55/16 dürfen nur mit Abnahme gefahren werden !
ABER:
.... die Grauzone ist groß und deswegen kümmert es wenig(e), weil es Elche gibt, welche diese Reifengröße eingetragen haben !
Z.B. meine #2 darf das lt. org. Brief.
Es steht hier die Frage im Raum, wer dieses Reifenformat tatsächlich und wann beanstandet.
Ob etwas geahndet wird oder nicht steht ja nicht zu Debatte,aber so ein Dokument von Volvo sollte man auch richtig lesen und interpretieren können.
Fakt ist,dieses Dokument im Handschuhfach als Rechtfertigung für eine nicht eingetragene Reifengrösse ist NICHT ausreichend.
Martin
Korrekt !
Kann aber bei ungeschulten und nichtwissenden Mitarbeitern der Rennleitung, Sachverständigen und anderen Hirni's manchmal Wunder wirken !
Wenn man dann die vermeintliche Korrektheit durch persönlich richtiges Verhalten mit Nachdruck nachweisen/vermitteln kann ....
Wie heisst das auf neudeutsch so schön: NICE TO HAVE or MUST HAVE to be sure/feel free.....
Normalerweise passiert da auch nix nennenswertes.
Normalerweise .....
vielen dank, also 205/50/16.
sehr gut.
danke....
Zitat:
Original geschrieben von T5-Power
Standard bei FWD: 205/50/16,mit Auflagen auch die deutlich günstigeren 205/55/16.
Die AWD fahren 205/55/16 serienmässig.Martin