Felge beschädigt - Rückgabe in 3 Wochen
Hallo Freunde, ich habe meinen Reifen tauschen lassen, da auf dem gummi ein paar beschädigungen vorhanden waren. Nun hat der reifen Händler mir im. Zuge dessen ein paar kratzer in die glanzgedrehte Felge gemacht und natürlich abgestritten.
Ich weiß, dass glanzgedrehte Felgen nicht repariert werden dürfen. Was meint ihr was mercedes dafür berechnet.
Es handelt sich um den zackigen Kratzer links neben dem Schmutz.
73 Antworten
Zitat:
@Tobias9 schrieb am 28. Oktober 2022 um 12:19:55 Uhr:
Ob und wer etwas austauscht, kann doch dem Leasingnehmer egal sein. Der zahlt den Wertunterschied des ganzen Fahrzeugs mit der beschädigten Felge im Vergleich zu einem gebrauchten Fahrzeug mit einer normal gebrauchten (= nicht neuen) Felge.Sich neue Felgen bezahlen zu lassen, mag die Fantasie der Hersteller sein, ist aber ohne rechtliche Grundlage. Egal was sie in ihren Schadenskatalog reinschreiben. Ein optischer Mangel rechtfertigt keinen Austausch.
Ich habe hier leider was vermischt. Das Foto auf der ersten Seite weist einen Kratzer auf, den ich fast rückstandslos weg polliert habe. Bei der anderen Felge (finde leider kein Foto gerade), gab es einen Bordstein Kontakt, also eine Beschädigung. Ich habe diese dann für'n Hunnie cnc drehen und lackieren lassen. Nun habe ich halt immer wieder gelesen das die Gutachter das erkennen (ist auch nicht schwer, weil die kanten viel kleiner sind) und die einem dann die Felge in rechung stellen. Man bekommt meistens auch nicht die alte Felge zurück ohne vor Gericht zu gehen.
Zitat:
@GTDennis schrieb am 28. Oktober 2022 um 14:32:14 Uhr:
Genau ist doch völlig egal was im Vertrag drin steht den man in der Regel unterschrieben hat....ist doch nicht neu, dass glanzgedrehte Felgen von einer Reparatur ausgeschlossen sind! Und welche "optischen" Mängel akzeptabel sind und welche nicht entscheidend nicht der Leasingnehmer. Dafür gibt es den Schadenskatalog da weiß man von Anfang an worauf man sich einlässt oder es eben lässt...
Für mich war das neu mit den Felgen . Und der Rest den du sagst ist bekannt, darum ging es doch gar nicht.
Zitat:
@Tobias9 schrieb am 28. Oktober 2022 um 14:35:14 Uhr:
Ich kann auch in den Vertrag rein schreiben dass ich Kaiser von China werde, deswegen werd ich es trotzdem nicht. Klauseln sind unwirksam, wenn sie gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Widersprechen, nicht zahlen und abwarten was passiert. Höchstwahrscheinlich nicht viel. Es gibt überhaupt gar keinen sinnvollen Grund eine Felge austauschen zu müssen, die lediglich einen optischen Mangel hat. Kein Recht auf Neuwagen, es geht nur im die Wertminderung des Fahrzeugs im Vergleich zu einem Gebrauchtwagen mit "normalen Gebrauchsspuren".
Auch hier nochmal sorry, es ging bei dem zweiten Problem um eine andere Felge mit Beschädigung. Nicht die mit dem Kratzer.
Zitat:
@GTDennis schrieb am 28. Oktober 2022 um 14:50:54 Uhr:
Doch gibt es, da eine Reparatur nicht möglich ist und die Instandsetzung nur mit Neuteil ginge....wie erfolgt denn deiner Meinung nach die Korrektur? Mein Felgendoktor würde die glanzgedrehte offiziell nicht reparieren....
Dann habe ich ja doch alles richtig gemacht mit der Felge.
Ps. Mercedes bietet offiziell die Reperatur Glanzgedrehter Felgen an. Diese werden dann natürlich akzeptiert bei Rückgabe. Offiziell muss die Felge aber ersetzt werden. Also Neupreis bei Rückgabe beschäftigter glanzgedrehter Felgen.. Die alte kriegt man in den seltensten Fällen zurück, also nochmal Verlust.
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@royjones: Aus meiner Sicht hast du für dich den besten zu kalkulierten wirtschaftlichen Weg gewählt. Könnte sein dass die Leasing im besten Fall ne Smart Repair in Rechnung stellt (ca 120€) oder aber sich auf den Passus bei den glanzgedrehten bezieht und du bei 600 gelandet wärst. Ich finde deine Vorgehensweise absolut legitim und nachvollziehbar
Zitat:
@GTDennis schrieb am 28. Oktober 2022 um 14:50:54 Uhr:
Doch gibt es, da eine Reparatur nicht möglich ist und die Instandsetzung nur mit Neuteil ginge....wie erfolgt denn deiner Meinung nach die Korrektur? Mein Felgendoktor würde die glanzgedrehte offiziell nicht reparieren....
Nein, man kann auch eine gebrauchte nicht beschädigte Felge kaufen.
Bei meiner Rückgabe hat es der Gutachter ebenfalls bemerkt,dass die Felge repariert wurde.
Habe noch ein Hinweis dazu bekommen,aber im Endeffekt wurde nichts berechnet (BMW)
Ich habe bisher auch noch nie eine ganze Felge bezahlt aber z.b. ein Anschlussleasing oder Großkunden die da nicht nur ein Fahrzeug leasen kommen da anders weg als der Privatiers, der zudem den Hersteller wechselt
Zitat:
@GTDennis schrieb am 29. Oktober 2022 um 09:43:22 Uhr:
Ich habe bisher auch noch nie eine ganze Felge bezahlt aber z.b. ein Anschlussleasing oder Großkunden die da nicht nur ein Fahrzeug leasen kommen da anders weg als der Privatiers, der zudem den Hersteller wechselt
Das ist einfach nicht richtig. Solche Behauptungen führen andere User in die Irre.
Eben. So pauschal ist das totaler Quark. Bei meinen Rückgaben hat es keinen Mensch interessiert ob ich wieder ein Auto nehme oder nicht. Derjenige der "begutachtet" hat, wusste das nicht mal.
@Tobias 9:Eben was? Es geht auch nicht um den der begutachtet sondern was der Leasingnehmer in Rechnung stellt. Meine Aussage ist kein pauschalen Quack da hier im Forum bereits genau diese Sachverhalte beschrieben wurden. Und nur weil es dir persönlich noch nie einen interessiert hat ist das das Maß der Dinge?
Zitat:
@GTDennis schrieb am 30. Oktober 2022 um 06:51:53 Uhr:
@Tobias 9:Eben was? Es geht auch nicht um den der begutachtet sondern was der Leasingnehmer in Rechnung stellt. Meine Aussage ist kein pauschalen Quack da hier im Forum bereits genau diese Sachverhalte beschrieben wurden. Und nur weil es dir persönlich noch nie einen interessiert hat ist das das Maß der Dinge?
Natürlich ist es Quatsch, dass es für das Ergebnis des Gutachters einen Unterschied macht, ob man bei der Marke bleibt oder diese wechselt. Der Gutachter ist gar nicht informiert, ob der Kunde ein Geschäfts- oder Privatkunde ist, oder ob er der Marke treu bleibt oder eben nicht. Ich lease seit vielen Jahren Autos. Sowohl als Privat- als auch als Geschäftskunde. Oft habe ich eine Anschlussfinanzierung bei beim gleichen Händler abgeschlossen, einige Male habe ich die Marke gewechselt. In keinem Fall war das Gutachten dadurch beeinflusst.
Genau so ist es, @Holgernilsson! Der Gutachter listet auf, was er findet und dokumentiert das. Fertig.
Was aus dem Gutachten dann beim Vergleich mit dem Schadenskatalog herauskommt, dabei kann es durchaus eine Rolle spielen, ob es ein Folgegeschäft gibt. Diesen Vergleich bzw. die Auswertung macht ja der Händler. Und der hat einen gewissen Spielraum…
Es ist eben pauschal nicht richtig, dass man mit Anschlussgeschäft kulanter behandelt wird als ohne. Kann passieren, muss aber nicht.
Ihr dürft hier zwei Sachen nicht durcheinander bringen.
Das Eine ist, was der Gutachter auflistet - dabei spielt es keine Rolle, ob der Leasingnehmer Privatkunde oder Großkunde ist, das Fahrzeug wechselt oder beim Autohaus direkt 20 neue Fahrzeuge bestellt.
Was von diesem Gutachten am Ende aber bezahlt werden muss, entscheidet der Händler. Und ja, hier macht es einen Unterschied, ob Herr Schulze droht, seinen nächsten Wagen an anderer Stelle zu bestellen, oder ob Firmeninhaber Herr Maier droht, seine 20 Bestellungen pro Jahr künftig bei einem anderen Autohaus zu tätigen.
Eigene Erfahrung als ehemaliger BMW Verkäufer, der öfter von seinem Verkaufsleiter den Satz hörte "dann gehen die Kosten halt auf uns, den Kunden dürfen wir nicht verlieren..."