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Auto Rückgabe, bitte dringende Hilfe

Themenstarteram 12. Juni 2021 um 19:32

Hallo,

ich bin vor Gericht mit meinem Autohändler, da mein Auto sehr viele Schäden hatte und der Händler die Kosten nicht tragen wollte. Sollte der Händler das Auto zurücknehmen, muss der Wagen in der Ursprungsversion sein? Ich hab die Bremsatteln gefärbt und die Ursprungsfelgen verkauft. Kann mir der Händler diese Sachen in kosten stellen? Oder kann alles so bleiben wie es jetzt so ist?

 

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21 Antworten

Was sagt Dein Anwalt dazu :confused:

Themenstarteram 12. Juni 2021 um 19:35

Des war eine Überlegung

Themenstarteram 12. Juni 2021 um 19:36

Wurde noch nicht erwähnt aber Kollege sagte mir es müsste wieder in der ursprünglichen Version sein.

Damit ist die Frage doch wohl schon beantwortet.

Themenstarteram 12. Juni 2021 um 19:38

Wollte Sicherheitshalber nachfragen

Themenstarteram 12. Juni 2021 um 19:39

Das Thema ist gerade frisch.

Wir hoffen das der Händler den Schaden übernimmt.

Erst schreibst Du, er soll den Wagen zurück nehmen, jetzt den Schaden übernehmen :confused:

Edith: ich lese jetzt nur noch mit und wundere mich :D

Themenstarteram 12. Juni 2021 um 19:41

Nein ich mein damit

Themenstarteram 12. Juni 2021 um 19:44

Sollte vor Gericht der Autohändler sich verpflichten den Wagen wieder zu nehmen, muss der Wagen wie gesagt in die Ursprungsversion oder kann der jetzt so abgegeben werden? Wenn ich den so abgeben kann dann würde ich es machen aber sollten kosten entstehen für die Änderung würde ich die Reparatur nehmen.

Wieso weiß der Anwalt nichts davon er sollte sowas vorher wissen

Sprechen wir von einer klassischen Leasingrückgabe?

 

Warum sollte jemand deine Schäden, die du verursacht hast übernehmen?

 

Oder sind es übliche Gebrauchsspuren?

 

Was sagt denn das Rückgabegutachten?

Hab mir mal was zu knabbern bereit gestellt

Zitat:

@GTI2019 schrieb am 12. Juni 2021 um 22:15:31 Uhr:

Hab mir mal was zu knabbern bereit gestellt

-

Besser ist das. :D

-

Welche Schäden waren das denn ?

Vorschäden des Wagens die vorm Kauf unerkannt waren - oder Schäden, die erst nach und nach auftraten (z.B. Ölverlust, Schaltprobleme,...)

Du weisst schon, das er 2 oder 3 Mal reparieren kann, bevor Du an Wandlung / Rückgabe denken kannst.

Sind die Schäden ggf. durch Deine "Umbauten" entstanden ?

Welche Zeit ist seit Kauf verstrichen ?

-

@ TE: Du muss schon die ganze Geschichte erzählen, wenn man hier beraten soll.

Auf jeden Fall klingt das nach Rechtsbeistand.

Zitat:

@Audi.A5 schrieb am 12. Juni 2021 um 21:44:59 Uhr:

. . . . . aber sollten kosten entstehen für die Änderung würde ich die Reparatur nehmen.

-

M.M. nach könnte er den "Originalzustand" verlangen.

Deine "Basteleien" sind ja ggf. wertmindernd.

Sowas ist immer riskant, wenns um Wertverlust geht.

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