Fehlt hier irgendwas Wichtiges an Austattung?

Audi A6 C7/4G

Hallo Zusammen,

komme eher aus dem BMW Lager, kenne mich daher nicht so aus. Der folgende Wagen soll ein Dienstpoolwagen werden. Für mich sieht das nach einem ganz ordentlichen Angebot aus. Was meint Ihr? Auch sonstige Kommentare sind erwünscht.

http://suchen.mobile.de/.../189283247.html?...

Alternative wäre ein 525d xdrive.

Dank Euch.

P.S: Achso, kann der auch Probleme mit der Lenkung (rasterlenkung) haben, oder ist das Problem behoben?

Beste Antwort im Thema

Die "richtige" Audi Anschlussgarantie gibts nur bei Neuwagenkonfiguration.
Sobald der Wagen ausgeliefert ist, gibt es die Garantieverlängerung, wie schon oben geschrieben, nur beim Volkswagen Versicherungsdienst.

Gruss

M.

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Zitat:

Original geschrieben von GeneralTrautmann



Zitat:

Original geschrieben von A6-Hero


Original geschrieben von thegravityphil

Zitat:

Original geschrieben von GeneralTrautmann



Zitat:

Original geschrieben von A6-Hero


Ja, diese 3 Jahre bis 100.000 KM ist immer eine Anschlussgarantie und verlängert die Neuwagengarantie. Es gibt da auch kürzere Pakete mit weniger Laufleistung und glaube ich auch bei manchen Fahrzeugen eine 150.000 KM Garantie. 3 Jahre und 100.000 ist aber Standard. Die Garantieverlängerung kann man normalerweise nur beim Neukauf gleich mitordern.... schau mal in den Konfigurator. Nachträglich gibt es die nicht mehr. Hier bei dem Autohaus ist die aber immer dabei da das ja Audi direkt ist.

Falsch ist das eine Bild in dem "Gebrauchtwagen Plus" steht. Das ist eine 1 Jahresgarantie die man beim Händler bekommt wenn die Neuwagengarantie abgelaufen ist. Der Umfang was die abdeckt ist auch deutlich geringer (frag bitte nicht nach Details).

Wieder leider nur Halbwahrheiten 🙄
Wenn Dein Fahrzeug noch in der 2jährigen Herstellergarantie ist und keine Anschlussgarantie ab Werk hat, dann kann man die Anschlussgarantie bei der Audi/VW-Versicherung nachträglich kaufen. Wenn die 2jährige Werksgarantie abgelaufen ist, dann geht nur noch GWPlus vom Audi-Händler beim Kauf des Gebrauchtwagens. Es ist deswegen auch Humbug, das beim Kauf vom Audi-Händler die Anschlussgarantie immer mit drauf gepackt wird! Das schließt zwar nicht aus, dass der Audi-Händler bei Fahrzeugen mit Alter kleiner 2Jahre aber ohne Anschlussgarantie diese Erweiterung noch extra ordert. Ist aber nicht die Regel und muss normalerweise vom Kunden extra bezahlt werden.

Und wie schon geschrieben, die GWPlus Garantie hat nahezu die gleichen Leistungen, nur die sind eben an Bedingungen wie Laufleistung gekoppelt! Da muss man im Detail genau hinschauen.

a) schau dir bitte mal im detail an was in der neuwagengarantie und was in der gebrauchtwagengaratie abgedeckt ist. in letzterer ist wesentlich weniger drinnen.

b) bin ich mir ziemlich sicher das man die anschlussgarantie nicht nachträglich kaufen kann!

Die "richtige" Audi Anschlussgarantie gibts nur bei Neuwagenkonfiguration.
Sobald der Wagen ausgeliefert ist, gibt es die Garantieverlängerung, wie schon oben geschrieben, nur beim Volkswagen Versicherungsdienst.

Gruss

M.

Zitat:

Original geschrieben von Milfrider


Die "richtige" Audi Anschlussgarantie gibts nur bei Neuwagenkonfiguration.
Sobald der Wagen ausgeliefert ist, gibt es die Garantieverlängerung, wie schon oben geschrieben, nur beim Volkswagen Versicherungsdienst.

Gruss

M.

Danke endlich mal jemand, der Ahnung hat!

Zur Ergänzung noch:
Generell gilt, alle Garantieleistungen im VW Konzern übernimmt der Volkswagen Versicherungsdienst egal ob Werksgarantie, ob Anschlussgarantie (ab Werk oder nachträglich) oder ob GWPlus Garantie.

In der Neuwagengarantie steht drin: 'Audi garantiert, dass dieses Fahrzeug frei von Mängeln in Werkstoff und Werkarbeit ist." => 2Jahre ohne Laufleistungsbegrezung oder mit Anschlussgarantie inkl. Laufleistungsbegrenzung.

In der GWPlus Garantie lautet es folgendermaßen: "Die Garantieversicherung bezieht sich auf die Funktionsfähigkeit der mechanischen und elektrischen Bauteile des Fahrzeugs. Bei Überschreitung einer Gesamtfahrleistung von 100000km gilt eine Selbstbeteiligung in Höhe von 150Euro pro Schadensfall. Hat das Fahrzeug eine Gesamtfahrleistung von 200000km überschritten oder ist es älter als 10Jahre, beträgt die maximale Ersatzleistung 2000Euro pro Versicherungsjahr." Letzteres meinte ich mit Einschränkung im Vergleich zur Vollgarantie beim Neuwagen. (Die GWPlus-Garantie gibt es übrigens mit 12, 24 und 36Monaten Laufzeit.)

Wenn es also nicht gerade um die Falten im Sitzbezug geht, dann bekommt man im Rahmen der GWPlus-Garantie auch alles geregelt. In meinem Fall (GWPlus-Garantie 2Jahre) wurde sogar die Kardanwelle getauscht, obwohl kein technischer Mängel im eigentlichen Sinne, sondern nur ein Komfortproblem (Geräusche am Mittenlager) vorlag.

Bitte, kein Problem. Ist ja Tatsache.

Jetzt mal noch schnell ne Frage.

Die Garantieverlängerung über den VVD geht ja auch über 12, 24 oder 36 mit zu wählender Kilometerbegrenzung. Diese kann man innerhalb der ersten 2 Jahre nach EZ abschliessen und deckt auch alles ab wie eine Neuwagengarantie. Heisst auch, wenn ich einmal gewählt habe kann ich nicht mehr wechseln und wenn die gesamthafte dann abgelaufen ist, kann man noch eine "reduzierte" Garantieverlängerung machen.

Was ist denn der Unterschied zur GW+ über 12, 24 oder 36?

Ich dachte GW+ gewährt der Händler bei Gebrauchtwagen und geht nur 1 Jahr.

Danke und Gruss.

Ähnliche Themen

Schaut doch mal hier im Forum wie sich Audi bei der Akzeptanz von Schäden bei der Neuwagen und der Gebrauchtwagengarantie verhält. Es liegt doch schon im Wort selbst, ein Gebrauchtwagen ist eben gebraucht und hat somit "Mängel". Bei einem Neuwagen dagegen braucht man NICHTS akzeptieren.

Nehmen wir nur mal die Schrumpelsitze.... In welcher Garantie wird man diese wohl eher geltend machen können?
Klar ist das man alles was die reine Fahrbereitschaft bis zu einem gewissen Punkt beeinträchtigt ersetzt bekommt.

Zitat:

Original geschrieben von Milfrider


Bitte, kein Problem. Ist ja Tatsache.

Jetzt mal noch schnell ne Frage.

Die Garantieverlängerung über den VVD geht ja auch über 12, 24 oder 36 mit zu wählender Kilometerbegrenzung. Diese kann man innerhalb der ersten 2 Jahre nach EZ abschliessen und deckt auch alles ab wie eine Neuwagengarantie. Heisst auch, wenn ich einmal gewählt habe kann ich nicht mehr wechseln und wenn die gesamthafte dann abgelaufen ist, kann man noch eine "reduzierte" Garantieverlängerung machen.

Was ist denn der Unterschied zur GW+ über 12, 24 oder 36?

Ich dachte GW+ gewährt der Händler bei Gebrauchtwagen und geht nur 1 Jahr.

Danke und Gruss.

Wenn Du bei Audi eine Gebrauchten mit GW+ kaufst, dann ist standardmäßig die 1Jährige Garantie dabei, ja. Diese kann man aber auch mit 24 oder 36Monaten abschließen, ist halt ne Preisfrage. Die 12Monate, die ohnehin drin sind, kosten um 400Euro und bei 24Monaten sind es um 1700Euro (36 weiß ich nicht). Die Formulierungen sind zwar anders und auch wenn ich kein Jurist bin: Wenn ein technischer Mangel vorliegt und das Fahrzeug die Garantiebedingungen erfüllt, dann wird der behoben, egal ob Anschlussgarantie oder GW+Garantie.

Nochmal zum Preisunterschied, ich hatte damals ein Angebot vom VVD für eine Anschlussgarantie für einen 1,5jahre alten 4G mit 3Jahren Laufzeit und max 150000km (der Wagen hatte knapp 50000 runter). Diese sollte ca. 1750Euro kosten und entspräche somit nahezu der 3Jahre/max 100000km Anschlussgarantie ab Werk. Bei der GW+ bekommste also fürs gleiche Geld nur 2Jahre Garantie. Die GW+ ist also erheblich teurer.

Zitat:

Original geschrieben von A6-Hero


Schaut doch mal hier im Forum wie sich Audi bei der Akzeptanz von Schäden bei der Neuwagen und der Gebrauchtwagengarantie verhält. Es liegt doch schon im Wort selbst, ein Gebrauchtwagen ist eben gebraucht und hat somit "Mängel". Bei einem Neuwagen dagegen braucht man NICHTS akzeptieren.

Nehmen wir nur mal die Schrumpelsitze.... In welcher Garantie wird man diese wohl eher geltend machen können?
Klar ist das man alles was die reine Fahrbereitschaft bis zu einem gewissen Punkt beeinträchtigt ersetzt bekommt.

Wir reden hier von ernsthaften Problemen und Mängeln, also Sachen wie das Fahrzeug ist liegengeblieben oder eine bestimmte Funktionalität geht nicht mehr. Dann ist es völlig egal welche Garantie Du hast. Wir lesen ja hier im Forum auch, dass die Sitzeproblematik auch bei der Werksgarantie nicht oder selten versucht wird zu beheben. Meine bisherigen Audi-Partner machen übrigens überhaupt keinen Unterschied zwischen den verschiedenen Audi-Garantien. Wenn eine solche Garantie besteht und die Bedingungen erfüllt sind, wird der Mangel behoben und zwar kostenlos!

Zitat:

Original geschrieben von GeneralTrautmann


Wir reden hier von ernsthaften Problemen und Mängeln, also Sachen wie das Fahrzeug ist liegengeblieben oder eine bestimmte Funktionalität geht nicht mehr. Dann ist es völlig egal welche Garantie Du hast. Wir lesen ja hier im Forum auch, dass die Sitzeproblematik auch bei der Werksgarantie nicht oder selten versucht wird zu beheben. Meine bisherigen Audi-Partner machen übrigens überhaupt keinen Unterschied zwischen den verschiedenen Audi-Garantien. Wenn eine solche Garantie besteht und die Bedingungen erfüllt sind, wird der Mangel behoben und zwar kostenlos!

Die Bedingungen sind halt jedesmal anders. In einem Fall werden nur schwerwiegende Mängel im anderen Fall auch mehr behoben.

Wer übrigens gibt die Garantie, der Händler oder Audi?
Der Händler repariert nur im Fall das Audi die Garantie anerkennt und die Kosten somit auch trägt.

Ich würde mich jedenfalls nicht auf die Gebrauchtwagengarantie verlassen und immer versuchen die Neuwagengarantie verlängert zu bekommen.

Also meine 2 Jahre Garantieverlängerung bis 100000 KM lagen bei 900€.

Die Händler machen auch keinen Unterschied.
Sie müssen halt nur die Freigabe von Audi haben.

Zitat:

Original geschrieben von Milfrider


Also meine 2 Jahre Garantieverlängerung bis 100000 KM lagen bei 900€.

Die Händler machen auch keinen Unterschied.
Sie müssen halt nur die Freigabe von Audi haben.

Ja genau... die Freigabe von Audi ist halt leider der Knackpunkt.

Jedenfalls wünsche ich dem TE viel Spaß mit dem Auto und hoffe er braucht die Garantie nie in Anspruch nehmen! 🙂

Danke! War kurzfristig etwas beunruhigt, dass die Garantie so ein grosses Thema ist bei Audi 😉. Hoffe nämlich nicht, das da was kommt.

Naja, zumindest kommt der Wagen nun zu uns. Haben uns dafür entschieden.

Irgendwie freu ich mich ja.

Zitat:

Original geschrieben von thegravityphil


Danke! War kurzfristig etwas beunruhigt, dass die Garantie so ein grosses Thema ist bei Audi 😉. Hoffe nämlich nicht, das da was kommt.

Naja, zumindest kommt der Wagen nun zu uns. Haben uns dafür entschieden.

Irgendwie freu ich mich ja.

Ja super! Ich hoffe, wir haben Dich mit unserem Garantie-Twist hier nicht zu sehr verunsichert. Die Garantieleistungen gerade in Deinem Fall mit der Anschlussgarantie sind erstmal auf dem Papier, das beste, was Du bekommen kannst. Im BMW-Forum liest man auch von vielen Abwimmelversuchen seitens des Herstellers mit der Begründung 'Stand der Technik'. Die nehmen sich alle nix. Entscheidend ist immer ein kompetenter und handlungswilliger Audi-Partner, auch wenn denen in manchen Fällen der Hersteller mal ins Knie schießt.

Zitat:

Die nehmen sich alle nix.

Genau. So sehe ich das auch.

Zitat:

Die Formulierungen sind zwar anders und auch wenn ich kein Jurist bin: Wenn ein technischer Mangel vorliegt und das Fahrzeug die Garantiebedingungen erfüllt, dann wird der behoben, egal ob Anschlussgarantie oder GW+Garantie.

Eben die Garantiebedingungen sind anders zwischen Gebraucht- und Neuwagengarantie

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