Fehlkonstruktion ?
Guten Tag !
Ich bin ziemlich sauer ! Habe im April 2010 einen Caddy Life 1,9 TDI "Gewinner" in Schleswig Holstein gekauft. Seit Anfang an war eine Unwucht ab 110 km/h zu spüren. Nach der Überführung in meinen Heimatort in Niedersachsen habe ich dann die Vorderräder wuchten lassen. Dabei stellte sich heraus, daß eine Felge verbogen war und ein Reifen einen Höhenschlag hatte. Den reifen habe ich auf eigene Kosten ersetzt, die Felge beim hiesigen Freundlichen reklamiert. Ich habe dann (erst mal gezahlt !) eine neue Felge bekommen und die Unwucht war immer noch nicht weg. 3 mal wurde versucht, das Problem in den Griff zu bekommen, auch durch Einschaltung des Werks, 4 neue Felgen und Reifen. Der letzte Ingenieur war in der 42. Woche da und musste mir gestehen, daß auch er keine Lösung weiß.
Angeblich ist die Kombination Servolenkung/Hinterachse/Balttfeder schuld. Ich kann das Auto zurückgeben, muß mir allerdings 13.500 km anrechnen lassen.
Ich weiß nicht was ich machen soll, weiß Jemand einen Rat ?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von offshoreoma
...
Ich kann das Auto zurückgeben, muß mir allerdings 13.500 km anrechnen lassen.
Ich weiß nicht was ich machen soll, weiß Jemand einen Rat ?
Und wo ist das Problem? Wenn VWN bei deinem Caddy den Mangel nicht beheben kann, dann gib ihn zurück. Die 13.500 Kilometer bist du ja auch gefahren, somit hast du keinen finanziellen Schaden.
Was soll die Frage "Fehlkonstruktion?"? Es wird ja nicht dein Caddy als Einzelstück konstruiert worden sein. Sei doch froh, dass du noch innerhalb des ersten halben Jahres der Gewährleistung bist und die ganze Sache so leicht abwickeln kannst.
Jens
30 Antworten
Original geschrieben von aliwoka
Zitat:
vielleicht ists zu einfach, aber zum Stichwort hüpfende Caddys oder Autos allgemein, war auch schon mal falscher Reifendruck im Spiel
Der TE schrieb aber zu keinem Zeitpunkt etwas von hüpfen und außerdem sind alle vier Räder, also Felge und Gummi, getauscht worden. Die Werkstätten haben entsprechende Vorgaben, wie hoch der Reifendruck bei welchem Beladungszustand zu sein hat und die sind ziemlich stimmig. Das heißt, daß zumindest auf der Rückfahrt vom Tausch der Reifendruck optimal gewesen wäre und auf dieser Tour wurde das Fahrverhalten bestimmt genauestens beobachtet.
Von den bisher vorgetragenen Ideen gefallen mir die Antriebswelle und die Bremsen als Ursache am besten. Wobei ich noch das Radlager vorschlage.
Tatsache ist jedenfalls, daß Ereignisse, die einen Höhenschlag und eine verbogene Felge zur Folge haben, eine unglaubliche Energie freisetzen und man mit diversen weiteren Effekten rechnen kann (Spur, Dome, Querlenker, Stabilisatoren, ...). Ich habe das mal bei einem Golf2 erlebt als ein Vorderrad in einem ausgewachsenen Schlagloch verschwand. Der Krach, der entsteht, wenn ein Stoßdämpfer bei Tempo 100 am Endanschlag landet, ist gewaltig. Eine Abrißbirne wäre vermutlich kaum leiser.
Wenn es sich um einen Neuwagen gehandelt hat, so ist ihm auf jeden Fall vor der Übergabe etwas (aus Autosicht) Grauenvolles geschehen. Aber selbst bei einem Gebrauchten hätte man dem TE einen massiven Unfall, wo, wie, wem und wann er auch immer geschehen ist, verschwiegen.
Gruß
Inge
Genug BlaBla, dem Händler würde ich den A*sch aufreißen.
Zitat:
(und unterstellt bitte nicht, dass Fachleute wie Ing. von VW an einfache Sachen denken)
Spezialisten sind Menschen, die viel über wenig wissen und immer mehr über immer weniger lernen, bis sie alles über nichts wissen.
Gruß
Inge
aber irgendwie ist der Themenstarter schon beratungsresistent, oder ganz egal wo der Fehler herkommt, wie soll ein Forum auf die Ferne einen Fehler finden, den 3 Ing. vor Ort nicht gefunden haben...
einfachste Lösung: zurückgeben, draufzahlen, Pech gehabt, weiter gehts oder jahrelang weiter lamentieren
Wolfgang
P.S. zum Thema Fachleute: ein Omnibusfahrer unserer Schule hat statt Diesel Benzin getankt und ist mit 60 Schulkindern auf der Autobahn liegen geblieben, habt ihr noch Fragen!
Wenn die Unwucht im Lenkrad zu spüren ist, dann scheint die Ursache wohl eher vorne als hinten zu sein. Der genannte Bereich ist für eine reine Reifenunwucht zu groß - wenn man dazu noch bedenkt, dass die Felgen schon gewechselt wurden und ich es nicht für möglich halte, zweimal das gleiche Pech zu haben. Da tippe ich mal eher auf Antriebswelle, deren Ausbau und Vermessen auch nicht allzu aufwändig sein sollte für eine ordentliche Werkstatt. Da könnte man auch gleich mal einen Blick auf die Bremsscheiben werfen, die noch einfacher auf Unwucht zu prüfen wären. Die hätte man dabei sowieso in der Hand.
PS: bei besagtem Viano waren auch so genannte Spezialisten vom Werk am Werk. Erst die zweite Truppe, deren Alter etwa dreimal so hoch lag wie das der ersten, kam auf die Idee mit der Kardanwelle 😉 Ich mein ja nur...
@ Inge: könnte gut sein, dass der (Neu)Wagen etwas sehr unsaft abgeladen wurde oder der (Gebraucht)Wagen zumindest dem Händler wohlbekannter ist als er vorgibt...
@ TE: ist es ein Neuwagen oder ein Gebrauchter? Ein Gebrauchter hat zumindest beim Werk eine Reparaturgeschichte, die man einsehen kann. Schon mal gemacht?
Danke 😛
Also ein höherer Wiederbeschaffungswert führt wohl nicht zu einer höheren Entschädigung. Schließlich geht es um die Rückabwicklung des Kaufvertrages und damit der Herstellung des früheren Status vor dem Autokauf. Denkwar wäre aber vielleicht der Umweg über die Lieferung eines mangelfreien Ersatzes. Mit dem Facelift wird das aber aufgrund unterschiedlicher Ausstattung und teilweise anderer Motoren schwierig. Ergo : dein Modell gibts nicht mehr - es sei denn irgendwo auf Halde.
Zum Thema Überladung muss man hinzufügen, dass mein schwerer Elektrorollstuhl und der Rollstuhlkran auf bzw. knapp hinter den hinteren Blattfedern liegen und dass daher eine ganz andere Gewichtsverlagerung gegeben ist als wenn mehrere Erwachsene im Fahrzeug sitzen. Dennoch : es ist vor allem bei reinen Nutzfahrzeugen üblich, dass nur ein Fahrer und im Kofferraum eine schwere Ladung im Fahrzeug sind. Dann werden die Blattfedern nämlich ganz anders belastet. Untypisch ist meine Zuladung des Caddys aber ausdrücklich nicht! Es wurden auch Fotos von den belasteten Blattfedern gemacht und die beweisen eindeutig, dass der Caddy am Rande seiner Belastungskapazität bei 200kg im hinteren Kofferraum ist. Ohne Zusatzfedern geht der Caddy ca. 12-15 cm in die Knie, wenn der Rollstuhl am Kran hängt und dieser den Rollstuhl über das rechte Fahrteugheck auf dem Bürgersteig absetzt. Man bekommt bei der Fahrzeugbelastung ein flaues Gefühl im Magen. Mit Zusatzfedern spürt man die Federbelastung fast gar nicht mehr. Man muss ja auch bedenken, dass Rollstuhl und Kran zusammen "nur" 200 kg wiegen, was für eine normale Zuladung des Caddys keine außerordentliche Belastung darstellt. Ganz klar : Sind nur noch 0,5 cm Federweg der Blattfedern vorhanden, dann knallt die Blattfeder bei jeder Bodenwelle gegen den Pufferblock der Blattfedern. Zu Bedenken ist, dass die Caddys mit Hecktüren ja Europaletten per Gabelstapler laden können - und auf den Paletten sind mit deren Eigengewicht locker das doppelte bis vielleicht dreifache Gewicht von 200 kg im Caddy.
Wer seinen Caddy hecklastig ordentlich voll lädt, der sollte vor Fahrtantritt mal einen Blick unters Fahrzeug und den Abstand zwischen der Mitte der Blattfedern und dem Pufferblock werfen. Wirds eng, kann man sein Fahrverhalten anpassen, denn ein ESP setzt physikalische Grenzen nicht außer Kraft. Es kann auch sein, dass VWN mittlerweile geänderte Blattfedern verbaut. Das war hier ja durchaus schon mal ein Thema. Schaut mal in die Suche-Funktion.
Die Nachrüstung der Zusatzfedern hat rund 600 Euro incl. Einbau gekostet. Damit war das Problem bei meinem Caddy erledigt.
LG JoJoMS
P.S.: Habe die Homepage der Anwaltskanzlei wiedergefunden, auf der man fast alles zum Thema Wandlung nachlesen kann. Die Seite ersetzt natürlich keine Rechtsberatung : Jeder Fall hat seine Besonderheiten, aber man kann sich schon über die Seite einen ganz guten Überblick über die geltende Rechtssprechung und Fallbeispiele verschaffen.
http://www.automobilkanzlei.de/wandlung-kfz
@ offshoreoma
Eine Rückabwicklung des Vertrages ist wohl aufgrund des Modellwechsels und "angepasster" Preise sowie der momentanen Abwesenheit von Sondermodellen sehr schwierig.
Als Techniker interessiert mich aber eher das Fehlerbild, denn jeder Mangel muss eine Ursache haben.
Schutzbehauptungen kompetenter VW-Mitarbeiter haben die "älteren" Nutzer dieses Forums schon jede Menge lesen können.
Auch die von VWN "Gesandten" haben so etwas drauf!
Wie soll denn auch ein mit dem konkreten Fall nicht vertrauter, fachlich sicher gut ausgebildeter Ingenieur innerhalb von wenigen Stunden (eher Minuten) und ohne annähernd ausreichende Messmittel den verursachenden Fehler, der ja auch noch eine Fehlerkombination sein kann, ermitteln?
Es treten also zwischen 110 und 150 km/h im Lenkrad spürbare Vibrationen auf (dies müssen keine Unwuchten sein!).
Dies ist für eine Reifenunwucht ein sehr großer Bereich und durch den Reifen/Rädertausch fast auszuschließen.
Es wurde eine verbogene Felge ermittelt (der Höhenschlag hat nichts mit dem Fehlerbild zu tun).
Wie viele Spezie´s hier feststellten, braucht es enorme Krafteinleitungen, um eine Felge zu schädigen.
Ist eine optische Achsvermessung vorgenommen worden? Die anderen Fahrwerksteile bleiben bei solcher Schädigung nie ohne Beeinträchtigung.
Ich darf daran erinnern, dass vor drei Jahren hier schon über verstellte Achsgeometrien an der VA von Neufahrtzeugen berichtet wurde, im Touran-Forum wurde das Thema damals sehr ausführlich behandelt.
Die Servolenkung für die Vibrationen verantwortlich zu machen, ist wohl eher auch eine kläglicher Erklärungsversuch.
Die elektrische Servolenkung war meiner Meinung nach wesentlich besser als die neuerdings verbaute Hydraulische, ich trauere ihr sehr hinterher.
Von Vibrationen in der Lenkung wurde hier im Forum aber weder von der elektrischen noch von der hydraulischen Servolenkung in 5 Jahren Mitgliedschaft berichtet.
Welchen Fehler meint der Meister also?
Wie hier schon ausgeführt, sind auch Radlager, Bremsscheibe, Antriebswelle und auch das Getriebedifferential zu prüfen.
Beschädigte Antriebswellengelenke oder Dffernzialzahnräder verursachen gerade beim Beschleunigen in der Lenkung starke Unruhe.
Ich würde Dir empfehlen, falls Du aufgrund der Kosten nicht rückabwickeln willst, hart zu bleiben.
Dein Fahrzeug hat einen Mangel, der sich durchaus nach der Garantiezeit zu einem ernsthaften und teuren Problem entwickeln kann.
Meine poltende Hinterachse wurde auch erst im vierten Versuch durch einen kompletten HA-Tausch beseitigt. In der Lenkung war davon gar nicht zu spüren (das Popometer merkte dies dafür um so deutlicher).
Bis heute wissen weder der Freundliche noch ich die Ursachen für das enorme Poltern, es war weder etwas zu messen, noch zu sehen, noch gab es Hinweise von VWN.
Fakt ist, es ist weg.
Vor Jahren hat VW Fahrzeuge, denen man in der Werkstatt nicht bekommen konnte, nach Wolfsburg geholt und dort im Werk auf Herz und Nieren geprüft. Die Fehler wurden dort auch immer gefunden.
Vom Touri wurde dies öfters berichtet.
Vielleicht würde dies weiterhelfen?
So wünsche ich Dir nur den Werbespruch der Brauerei Hartmannsdorf: Bleib hart, Mann!
Peter
Zitat:
Original geschrieben von pg61
...Eine Rückabwicklung des Vertrages ist wohl aufgrund des Modellwechsels und "angepasster" Preise sowie der momentanen Abwesenheit von Sondermodellen sehr schwierig.
Meines Erachtens, spielt das für die Rückabwicklung keine Rolle. Denn der Kunde wird einfach so gestellt, als hätte es den Kauf nicht gegeben. Dann hat er logischerweise auch keinen Schaden. Einen nicht realisierten Rabatt kann man nicht als Schaden einklagen.
Und das der Kunde für die Nutzung des Fahrzeugs bezahlen muss, ist doch logisch.
Zitat:
Original geschrieben von pg61
Ich darf daran erinnern, dass vor drei Jahren hier schon über verstellte Achsgeometrien an der VA von Neufahrtzeugen berichtet wurde, im Touran-Forum wurde das Thema damals sehr ausführlich behandelt.
Ihr erinnert euch auch daran, dass beim Caddy die Hinterachse nicht symetrisch eingebaut ist? Die "Dicke-Puschen-Nachrüster" mussten das hier ja schon feststellen. Wenn da Toleranzen von der Hinterachse, den Felgen und Reifen, der Vorderachse und vielleicht noch eine erhöhte Empfindlichkeit des Fahrers zusammenkommen, dann ist DER Fehler vielleicht gar nicht so schnell zu finden.
Jens
@ Jens
Ist mir schon klar, dass man für die Nutzung zahlen muss.
Ich lebe vom Vermieten.
Ich meinte nur, dass im Augenblick bis zum Auftauchen von Sondermodellen ein erheblich höherer Aufwand getrieben werden muss, um ein gleich ausgestattetes Fahrzeug zu erhalten.
So epochal sind die Veränderungen am Facelift ja nicht, dass dies unbedingt "eingetauscht" werden muss.
Sollten also sonst keine Mängel am Fahrzeug sein, würde ich schon um Reparatur bitten oder besser darauf drängen.
Für den Händler ist es manchmal sicher einfacher, ein neues Fahrzeug zu verkaufen.
Schade nur für den Kunden, der dann das gewandelte, aber nicht vollständig reparierte Fahrzeug erwirbt.
Eingestampft wird´s ja wohl nicht.
Peter
Nach 1,5 Jahren der Nachbesserungsversuche,
Ausschluss der Rad-Reifen-Fragestellungen durch Testen mit mindestens 3-5 verschiedenen Rad-Reifenkombinationen, d.h. keiner Unwucht o.ä.,
Achsvermessung, Tausch der Felgen, Tausch der Reifen, Reifengas, Tausch der Antriebswellen
geht unser Gewinner Caddy Maxi Bj 11/2009 nur vor Gericht zur Wandlung.
Die Lenkung vibriert im Bereich 105-120 km/h.
VW schrieb mir mehrfach, dass dies nun Stand der Serie ist. Also doch Fehlkonstruktion des Lenkgetriebes 1N1 ? Zum gleichen Zeitpunkt wurden auch wohl auch andere Typen 1N3 verbaut.
Das unglaubliche, desinteressierte Verhalten von VW,
das Leid meines VW-Händlers, der sich wirklich anstrengte
und die ganze Story drumherum werde ich in einem eigenen Thema beschreiben, aber erst nach Rücksprache mit meinem Anwalt.
Schade, ich mag unseren Caddy, würde fast einen neuen kaufen aber das was VW macht ....
offshoreoma = schlummi68 ?
Warum denn auf einmal Klage auf Rückabwicklung ? Hatte VW die nicht angeboten oder ist dein Fall @ schlummi68 ein neuer Fall? Wenn es derselbe Fall ist : Bei einer Klage kommt doch nicht mehr herum als die Erstattung des Kaufpreises. Bezogene Leistungen sind auszutauschen wie Nutzungsentschädigung gegen Verzinsung des Kaufpreises. Soweit ist es doch logisch. Den Preisvorteil eines Sondermodells halte ich nicht für einklagbar - ebenso nicht, wie die normale jährliche Preiserhöhung nicht. Es wurde ja schon gesagt, dass nicht der Kaufvertrag an sich durch einen Rückabwicklung beseitigt wird, sondern beide Parteien so gestellt werden sollen, als wäre der Kaufvertrag nie geschlossen worden. Man kann noch versuchen bis zu 130 Tagen einen Leihwagen durchzusetzen - aber das ist schon schwieriger zumal Du den Wagen ja fahren konntest. Warum wurde der Caddy denn am Ende nicht gewandelt, so dass Du heute zum Anwalt willst? Es könnte auch erfolgreich sein, wenn du VW jetzt nochmal schreibst, welche Probleme du hattest und wie oft ohne Erfolg repariert wurde.
Auf dem Wege des Rechtsstreites mußt du nun beweisen, dass der Mangel bereits im Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war - wenigstens aber, dass du den Mangel innerhalb der ersten 6 Monate nachweislich angezeigt hast. Kurzum : Du mußte den Mangel zu allererst nachweisen. Das wird ja möglich sein. Aber wieso etwas einklagen, was schon angeboten wurde? Oder ist das hier ein neuer Fall? *grübel*. Falls Du klagst, dann rechne schon mal damit, dass es viel Nerven kostet und die Klage 1 Jahr und mehr dauert. Ich gehe doch recht in der Annahme, dass Du einen Rechtsschutzversicherung hast? Privat aus eigener Tasche kann man das nicht bezahlen, ok - wenn man gewinnt, dann kratzt das nicht, aber man muss gewinnen. Bei einem Vergleich for Klageentscheidung kann es sein, dass Du auf der Hälfte der Kosten des Rechtsstreits sitzen bleibst. Und Achtung : Die Wahl des Anwaltes kann prozessentscheidend sein. Vielleicht doch noch ein außer- bzw. vorgerichtlicher Vergleichsversuch ?
Viel Glück! LG JoJoMS
zum themenstarter vw hat dir doch wandlung angeboten das heist doch du gibst deinen zurück und bekommst einen gleichwertigen(mit gleicher austattung) caddy von vw da spielt doch der EK keine rolle und du musst halt für die gefahrenen km bezahlen besser kann es dir doch gar nicht gehen.
offshoreoma ist nicht schlummi68 !!
Neuer, aber technisch gesehen gleicher Fall,
deswegen habe ich auch unter "Fehlkonstruktion" fortgeschrieben.
Nur diesmal gibt es VW nicht zu.
Bitten und Betteln meines VW Händlers, dass jemand von Werk sich mal das
Auto anschaut, hat nicht geholfen.
Seitens VW kam niemand und per Fern-Diagnose wurde auf wundersame Weise
festgestellt, dass es sich um "Stand der Serie" handelt.
Dann hat man einige erfolglose Nachbesserungsversuche unternommen
und nun ist man wieder bei "Stand der Serie".
Deswegen bleibt nur die Klage.
Achso, du meinst mit 'Stand der Serie' sieht VW das Problem nicht als Mangel. Somit musst du jetzt ein Gericht entscheiden lassen, ob es dies ein Mangel ist oder nicht.
Danke für die Klarstellung @ Schlummi68 ! Das war so nicht nachvollziehbar ob du mit dem Themenstarter identisch bist. Jetzt ist es klar.
Eine Wandlung (alter Begriff von vor der Schuldrechtsreform 2002) heißt heute "Rücktritt vom Kaufvertrag". Das gilt, wenn Du Sachmängel gelten machen kannst, die bereits im Zeitpunkt der Übergabe vorgelegen haben. Hilfsweise gilt die Vermutung, dass ein Mangel, der innerhalb der ersten 6 Monate auftritt auch schon im Zeitpunkt der Übergabe vorgelegen haben "muss". VW kann dann immer noch vortragen, warum sie glauben, den Mangel nicht vertreten zu müssen. Das könnte hier der Fall sein, wenn die "Radaufhängung" (den genauen Begriff kenne ich nicht) durch die Montage von Rädern verzogen ist. Etwa, wenn die zu fest angezogen wurde - wie mir jemand erklärte. D.h. du mußt dann auch noch beweisen, dass nicht du sondern VW den Schaden verursacht hat. Sollte es daran liegen, dann wäre primär die Reparatur anzustreben und erst zuletzt der Rücktritt.
Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund von Sachmängeln bedeutet, dass beide Parteien so gestellt werden als wenn der Kaufvertrag nicht geschlossen worden wäre. Der Kaufvertrag selber wird durch den Rücktritt nicht beseitigt. Bedeutet : du bekommst ggf. den Kaufpreis zurück. VW bekommt eine Nutzungsentschädigung für dei von dir gefahrenen Kilometer - das ist der Nutzen, den du aus dem Fahrzeug gezogen hast. Dir steht aus selbem Rechtsgrund eine Verzinsung des Kaufpreises zu. Rechnerisch hatte ich 5 % über dem Basiszinssatz tagegenau beantragt. Im Internet findest du einen Basiszinsrechner in den du deine Daten eintragen kannst. Damit geht es ganz einfach.
Allerdings besteht auch ein nicht gerade kleines Risiko die Klage zu verlieren. Zudem wird das alles recht lange dauern und Nerven kosten. Vielleicht solltest Du nochmal mit einem Verantwortlichen deines Autohauses sprechen und dort auch die Möglichkeiten von einem Rücktritt vom Kaufvertrag vorab mal theoretisch erörtern. Wenn erstmal die Anwälte miteinander reden, dann bist du außen vor und VW spricht auch nicht mehr mit dir. Das solltest du vorher wissen. Es kommt natürlich darauf an, wieviel zeitlichen Spielraum du noch bis zur Verfristung deiner Ansprüche hast. Wird die Zeit knapp, dann mußt du handeln. Wenn noch Spielraum ist - von etwa einem halben Jahr - dann solltest du noch einen Versuch starten. Das Autohaus sollte den technischen Außendienst von VW einschalten. Allein das dauert oft 4 Wochen bis die mal da sind.
Du mußt entscheiden, was Du möchtest : (a) ein repariertes Auto oder (b) den Kaufbetrag mit ggf. etwas Einbußen zurück.
Neben den bereits genannten Bedingungen mußt du auch noch die Bedingung eines "erheblichen Mangels" erfüllen. Je nachdem wie stark die Vibrationen sind, ist das vielleicht auch Auslegungssache.
Mein Rat wäre, dass du per Einschreiben mit Rückschein jetzt einmal an VW schreibst und bittest den tehnischen Kundendienst einzuschalten damit ggf. doch noch eine Reparatur möglich ist. Du weißt ja, dass du mindestens 2 eher 3 erfolglose Nachbesserungsversuche nachweisen können mußt. D.h. du mußt die auch beweisen können. In meinem Fall hat VW sogar bestritten, dass mein Caddy innerhlab der ersten 6 Monaten an zwei konkreten Terminen im Autohaus zur Reparatur war. Also schreib VW per einschreiben mit Rückschein an und schicke deinem Autohaus eine Kopie. Ggf. solltest du betonen, dass es dir jetzt nur um eine Reparatur geht. Ohne die Unterstützung deines Autohauses wird es eh sehr schwierig für dich. Du könntest auch die Möglichkeiten einer Inzahlungnahme beim Autohaus erörtern - vielleicht findet sich da ein gangbarer Weg. Wenn du kein Vertrauen mehr in das Auto hast, dann schau zu, dass du es los wirst. Verrenne dich nicht darin, dass VW irgendwo einen Serienfehler in der Produktion oder so hat - es geht für dich nur um dein Auto und deinen konkreten Fall, der gelöst werden muss - in deinem Sinne!
Versuch es noch einmal ! Ist nen guter Rat ! Wenn die Zeit zu knapp ist, dann wirst du wohl klagen müssen - dann solltest du dir aber bitte einen auf solche Sachen spezialisierten Anwalt suchen. Das ist keine Aufgabe für einen Feld-Wald-und-Wiesen-Anwalt. Der muss dir nachher evtl. auch Sachverständige vermitteln können und die Dinge auch auf die Kette bekommen. Das ist ganz entscheidend für dich.
Ich hoffe, dass es eine friedliche und gute Lösung für dich gibt. Das schreibe ich Dir als jemand, der die Nummer mit einer Klage auf Rücktritt vom Kaufvertrag hinter sich hat. Glaube mir : Das ist alles andere als lustig. Auch in der Klage kommen auf einmal Dinge auf Dich zu, mit denen du nicht gerechnet hast. Stelle dir auch die Frage, was du machst, wenn du die Klage verlierst und handle dementsprechend.
So eine Klage will gut überlegt sein! Meine Klage wurde vorzeitig durch einen überraschenden Vergleichsvorschlag von VW beendet nachdem VW zuvor 2 gerichtliche Vergleichsvorschläge abgelehnt hatte.
LG JoJoMS
Zitat:
Original geschrieben von JoJoMS
...
Zitat:
wenn die "Radaufhängung" (den genauen Begriff kenne ich nicht) durch die Montage von Rädern verzogen ist. Etwa, wenn die zu fest angezogen wurde - wie mir jemand erklärte.
Zitat:
...
genaue Begriff = Radträger 😉
CADDYHOOD
*gg* da isser ja :-)