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Fehlkonstruktion ?

VW Caddy 3 (2K/2C)

Guten Tag !

Ich bin ziemlich sauer ! Habe im April 2010 einen Caddy Life 1,9 TDI "Gewinner" in Schleswig Holstein gekauft. Seit Anfang an war eine Unwucht ab 110 km/h zu spüren. Nach der Überführung in meinen Heimatort in Niedersachsen habe ich dann die Vorderräder wuchten lassen. Dabei stellte sich heraus, daß eine Felge verbogen war und ein Reifen einen Höhenschlag hatte. Den reifen habe ich auf eigene Kosten ersetzt, die Felge beim hiesigen Freundlichen reklamiert. Ich habe dann (erst mal gezahlt !) eine neue Felge bekommen und die Unwucht war immer noch nicht weg. 3 mal wurde versucht, das Problem in den Griff zu bekommen, auch durch Einschaltung des Werks, 4 neue Felgen und Reifen. Der letzte Ingenieur war in der 42. Woche da und musste mir gestehen, daß auch er keine Lösung weiß.
Angeblich ist die Kombination Servolenkung/Hinterachse/Balttfeder schuld. Ich kann das Auto zurückgeben, muß mir allerdings 13.500 km anrechnen lassen.
Ich weiß nicht was ich machen soll, weiß Jemand einen Rat ?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von offshoreoma


...
Ich kann das Auto zurückgeben, muß mir allerdings 13.500 km anrechnen lassen.
Ich weiß nicht was ich machen soll, weiß Jemand einen Rat ?

Und wo ist das Problem? Wenn VWN bei deinem Caddy den Mangel nicht beheben kann, dann gib ihn zurück. Die 13.500 Kilometer bist du ja auch gefahren, somit hast du keinen finanziellen Schaden.

Was soll die Frage "Fehlkonstruktion?"? Es wird ja nicht dein Caddy als Einzelstück konstruiert worden sein. Sei doch froh, dass du noch innerhalb des ersten halben Jahres der Gewährleistung bist und die ganze Sache so leicht abwickeln kannst.

Jens

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Zitat:

Angeblich ist die Kombination Servolenkung/Hinterachse/Balttfeder schuld.

Wo bzw. an welchem Rad ist die Unwucht denn? Die Servolenkung ist meines Wissens nach nur vorne und die Starrachse mit Blattfeder hinten. Eine verbogene Felge schafft aber weder die Servolenkung noch die Starrachse, sondern meistens nur ein Bordstein und auch dann nur mit der nötigen Geschwindigkeit.

Sind denn mal die Antriebsachsen überprüft worden auf Rundlauf? Hat eine Bremsscheibe eine Unwucht? Wenn schon alle vier Räder getauscht wurden, dann kann es meiner Ansicht nach nicht an den Rädern liegen, wenn die Unwucht immer noch vorhanden ist - so viel "Pech", zweimal einen Höhenschlag auf Felgen zu haben, gibt es nicht. So, wie sich das anhört, hatte der Wagen wohl mal eine intensivere Bekanntschaft mit einem Bordstein.

Zitat:

Original geschrieben von offshoreoma


...
Ich kann das Auto zurückgeben, muß mir allerdings 13.500 km anrechnen lassen.
Ich weiß nicht was ich machen soll, weiß Jemand einen Rat ?

Und wo ist das Problem? Wenn VWN bei deinem Caddy den Mangel nicht beheben kann, dann gib ihn zurück. Die 13.500 Kilometer bist du ja auch gefahren, somit hast du keinen finanziellen Schaden.

Was soll die Frage "Fehlkonstruktion?"? Es wird ja nicht dein Caddy als Einzelstück konstruiert worden sein. Sei doch froh, dass du noch innerhalb des ersten halben Jahres der Gewährleistung bist und die ganze Sache so leicht abwickeln kannst.

Jens

Bleibt soweit aber noch zu klären, ob der Wagen tatsächlich von VWN stammte - was ich nicht glaube. An eine Fehlkonstruktion glaube ich übrigens auch nicht, eher an einen unbekannten Bordstein oder einen schussligen Autortransporter-Abladehelfer.

Zitat:

Original geschrieben von black_magic_pearl


Bleibt soweit aber noch zu klären, ob der Wagen tatsächlich von VWN stammte - was ich nicht glaube. An eine Fehlkonstruktion glaube ich übrigens auch nicht, eher an einen unbekannten Bordstein oder einen schussligen Autortransporter-Abladehelfer.

Also Leute, der Wagen ist von einem offiziellen VW Händler, die Felge war ein anerkannter Garantieschaden, der Höhenschlag im Reifen kommt mal vor, ok. Aber wenn der VWN Verteter nach den 3. Nachbesserungsversuch aufgibt, habe ich doch den Schaden, denn zu dem Preis des "Gewinner" kriege ich jetzt nicht mal einen "Startline".

Der "neue" hat nach Aussage des VWN Mitarbeiters eine andere Servolenkung, bei der "dieses Problem" nicht mehr vorkommt.

Komisch, oder ?

Das klingt wahrlich sehr komisch! So ganz nachvollziehen kann ich das echt nicht. Beim Viano eines Freundes war es am Ende die Kardanwelle, die die Unwucht verursacht hatte - was die MB-Spezialisten aber auch erst bei vierten Anlauf herausgefunden hatten. Ich für meinen Teil glaube hier weder an die Felge, den Reifen noch an die Servolenkung. Dir glaube ich natürlich wohl.

Grüße
Jörg

Hmmmm hatten wir nicht schon mal einen ähnlichen Fall hier ?
Da war es die Starachse hinten die beim Fahren über 100 oder 110 Km/h starke Vibrationen und Ruckeln ausgelöst hat. Zuerst hiess es da auch ....es wäre nur eine Unwucht der Reifen.

Weis aber nicht mehr ganz genau wer das geschrieben hatte, jedenfalls war nach Tausch der kompletten Hinterachse das Problem behoben.

Vielleicht ist es ja ein ähnliches Problem bei dir.

Bye,bye mitoth

Hi,
ich würde an deiner Stelle auf jeden Fall wandeln, denn sonst wirst du mit dem Problem leben müssen. VWN ist ja nicht im Stande den Mangel zu beseitigen und wird es ab jetzt auch nicht mehr versuchen.

Für die 13.500 km könnte VW eine Nutzungsentschädigung verlangen. Beim Caddy kann man von einer Gesamtfahrleistung von 250.000 km ausgehen. Danach müßtest du 0,4 % vom Kaufpreis je 1.000 km Fahrleistung an VWN zahlen, bzw. von der Entschädigung abziehen lassen. (die Zahl von 0,67 % vom Kaufpreis je 1.000 km stammt aus früherer Rechtssprechung, als man noch von 150.000 km Gesamtfahrleistung ausging). Rechne es dir mal aus.

ABER auch du hast noch einen Anspruch gegenüber VWN bzw. dem Händler. Du hast das Fahrzeug genutzt, der Händler aber dein Geld (nehme mal an, du hast nicht finanziert - sonst wirds noch schwieriger). Dem Anspruch des Händlers auf Nutzungsentschädigung darfst du eine Verzinsung des Kaufpreises mit den z.Zt. gerichtsüblichen 5 % p.a. gegenüberstellen. Rechne es mal nach und vergiß nicht deinen Anspruch geltend zu machen.

Die sogenannte Nutzungsentschädigung entschädigt den Händler für die reine Nutzung des Fahrzeuges durch dich und nicht wie man es gern seitens des Händlers darstellt den Wertverlust des Fahrzeuges. Letzterer ist für die Wandlung / den Rücktritt vom Kaufvertrag (so heißt es jetzt korrekt, falls du googelst) völlig uninteressant.

Google mal zum Thema Wandlung. Dort gibt es eine ausgezeichnete Seite einer Anwaltskanzlei, die sich mit Wandlungen wohl sehr gut auskennt.

Außerdem könntest du noch vergebliche Aufwendungen gegenüber dem Händler geltend machen. Z.B. spezielle Sitzbezüge, ein spezielles Radio, Alufelgen, Winterreifen ... alles, was du nachher nicht mehr brauchen kannst. Die Aufwendungen kannst du dem Händler in Rechnung stellen (Kaufbelege heraussuchen). Die Rechtssprechung sieht allerdings hier eine höhere Nutzungsentschädigung vor. Du mußt dabei mit 20 % Abzug vom Anschaffungspreis rechnen. Das ist aber immer noch besser als z.B. einen Satz Winterreifen in der Garage liegen zu haben, der beim neuen Wagen nicht paßt. Argumentativ würde ich beim Händler auch deine Kosten für die Werkstattbesuche ins Gespräch bringen. Auf den Ersatz der Kosten für den Reifen würde ich generell bestehen. Die Kosten für die Felge hat man dir doch erstattet - oder ?

Es ist natürlich richtig, dass du ein gleichwertiges Fahrzeug zu dem Preis des Sondermodells nicht mehr bekommen wirst. Versuch doch mal vom Händler bzw. Hersteller einen "mangelfreien Ersatz" zu bekommen. Kommt es dazu, gibt es allerdings keine Nutzungsentschädigung für den Händler und keine Verzinsung des Kaufpreises für dich. Fraglich sind deine evtl. vergeblichen Aufwendungen.

Ich weise darauf hin, dass ich kein Rechtsanwalt bin und dies keine Rechtsberatung per Internet ist, sondern nur das Ergebnis meiner persönlichen Recherche zu dem Thema.

Bitte mach dich auf jeden Fall selber im Internet schlau. Leider habe ich die Adresse der Homepage der Anwaltskanzlei nicht mehr.

+++

Frage zur Technik :
Belädst du deinen Caddy evtl. sehr stark ? Mein Caddy ist mit 50 kg Rollstuhlkran und 150 kg Elektrorollstuhl definitiv überladen gewesen. Der Caddy hüpfte an jeder Bodenwelle. Der Abstand zwischen Blattfedern und dem Puffer betrug nur noch 0,5 cm bis 0 cm. Ca. 8 cm wären dagegen normal gewesen. Abhilfe schaffte bei meinem Caddy der Einbau von Zusatzfedern auf Kosten meines Rehaträgers. Obwohl : ein mit 200 kg bereits überladener Caddy ist eigentlich ein echter Skandal. Schließlich ist er ein Nutzfahrzeung und damit Lastenesel. Überleg mal, ob das bei dir auch zutreffen könnte. Dann wär dein Problem vermutlich mit einem neuen Caddy nicht weg, sondern gelich wieder da - sofern nicht klammheimlich seit einiger Zeit veränderte, stärkere Blattfedern eingebaut werden.

+++

Schönen Abend noch !
LG JoJoMS

Das Hauptproblem nach der Wandlung (wenn schon angeboten, unbedingt machen!) dürfte darin bestehen, wieder ein ähnlich preiswertes Fahrzeug wie den GC zu bekommen...😉.

Grüsse,
Tekas

P.S.
Fehlkonstruktion ist natürlich Quatsch,
sonst würden ja deutlich mehr Caddys das Problem haben.

Zitat:

Frage zur Technik :
Belädst du deinen Caddy evtl. sehr stark ? Mein Caddy ist mit 50 kg Rollstuhlkran und 150 kg Elektrorollstuhl definitiv überladen gewesen. Der Caddy hüpfte an jeder Bodenwelle. Der Abstand zwischen Blattfedern und dem Puffer betrug nur noch 0,5 cm bis 0 cm. Ca. 8 cm wären dagegen normal gewesen. Abhilfe schaffte bei meinem Caddy der Einbau von Zusatzfedern auf Kosten meines Rehaträgers. Obwohl : ein mit 200 kg bereits überladener Caddy ist eigentlich ein echter Skandal. Schließlich ist er ein Nutzfahrzeung und damit Lastenesel. Überleg mal, ob das bei dir auch zutreffen könnte. Dann wär dein Problem vermutlich mit einem neuen Caddy nicht weg, sondern gelich wieder da - sofern nicht klammheimlich seit einiger Zeit veränderte, stärkere Blattfedern eingebaut werden.

+++

Schönen Abend noch !
LG JoJoMS

Nun ich hab meinen Caddy 1,9 TDi viel beruflich genutzt und hatte des öfteren Werkzeuge und Ersatzteile geladen.

Denke so zwischen 100 Kg und auch bis zu 400 Kg plus noch mein Leichtgewicht von 100 Kg (+- 5), und ich hatte nie Probleme mit einem hüpfenden Caddy.

Als Zuladung sind doch 200 Kg eigentlich gar nix.....bei so einem Fahrzeug....

Lief wunderbar mein Fahrzeug bis zu meinem Motorschaden......aber das ist eine andere Geschichte......

Bye,bye mitoth

Danke für die vielen Reaktionen.
Die Aussage des VWN Mitarbeiters, daß das bei dem neuen Modell mit Sicherheit nicht vorkommen wird, lässt m.E. doch auf eine konstruktive Änderung am Fahrzeug schließen. Ich denke, daß der Reparatur-Aufwand an meinem Fahrzeug zu groß ist und man daher eine Rückabwicklung bevorzugt.
Ich werde mich durch einen Anwalt beraten lassen.
Nochmals herzlichen Dank !

PS.: Ich belade das Fahrzeug überwiegend mit 2-4 Personen, also von Überladung kann keine Rede sein.

Zitat:

Original geschrieben von offshoreoma


Danke für die vielen Reaktionen.

Ehrlich gesagt wundert mich widerum Deine Reaktion. Du scheinst Dich vom Händler (ver)leiten zu lassen.

Zitat:

Die Aussage des VWN Mitarbeiters, daß das bei dem neuen Modell mit Sicherheit nicht vorkommen wird, lässt m.E. doch auf eine konstruktive Änderung am Fahrzeug schließen.

Meines Erachtens läßt das nur auf eine Nullbockstimmung und Unerfahrenheit mit Deinem Modell schließen.

Zitat:

Ich denke, daß der Reparatur-Aufwand an meinem Fahrzeug zu groß ist und man daher eine Rückabwicklung bevorzugt.

Das würde voraussetzen, daß man den Fehler kennt und zu bequem oder sonst irgendetwas anderes zum Nachteil des Kunden ist.

Zitat:

Ich werde mich durch einen Anwalt beraten lassen.

Ich würde an Deiner Stelle mal ganz unverbindlich zu einem anderen Händler fahren. Meistens läßt sich problemlos in einem unverbindlichen Gespräch klären, ob man willens und erfahren genug ist, sich um die Lösung des Problems zu kümmern.

Als kleiner Auswahltipp kann hier mal die Überlegung dienen, wo gängige Großbetriebe, wie Post und Stadtwerke ihre Fahrzeuge warten lassen. Viele normale PKW-Händler sind gar nicht darüber glücklich sich um den Caddy kümmern zu müssen, während er für die Nutzfahrzeug-Stützpunkte ein Teil des täglichen Brotes ist.

Zitat:

Nochmals herzlichen Dank !

Freu Dich blos nicht zu früh und hol Dir mal eine andere Meinung. Den Anwalt hast Du immer noch in der Hinterhand.

Zitat:

PS.: Ich belade das Fahrzeug überwiegend mit 2-4 Personen, also von Überladung kann keine Rede sein.

Und ich gurke gelegentlich mit fünf großen Kerlen (für die, die es noch nicht gemerkt haben, ich bin einer davon) und Klamotten für eine knappe Woche (bis unter die Dachkante) durch die Eifel. Allein vom Personengewicht sind das fast fünfhundert Kilo und Feldbetten und Verpflegung möchte ich gar nicht schätzen. Probleme gab es dabei nicht mal im Ansatz. Es sei denn, man bezieht die Erdgastankstellendichte mit ein, denn die ist in der Eifel zum Kotzen.

Zitat:

Viele normale PKW-Händler sind gar nicht darüber glücklich sich um den Caddy kümmern zu müssen...

Das vermute ich hier als den wahren Grund für solche seltsamen Aussagen. Zumal ich wie wir anderen auch bis jetzt nicht erfahren haben, wo denn nun die Unwucht ist. Ist sie auf der Vorderachse (wegen des Hinweises auf die Servolenkung) oder ist sie auf der Hinterachse? Eine polternde Hinterachse klingt aber anders als eine Reifenunwucht und würde sich im Abriebbild der Laufflächen zeigen, auf der Vorderachse könnten es auch die Antriebsachsen sein, die die Unwucht erzeugen.

Ich kann aus eigener Erfahrungen mit ortsansässigen PKW-Un🙂 auch nur empfehlen, mal zu einem Nutzfahrzeug-🙂 zu wechseln. Leider wird unser Caddy ja von einigen eingefleischten PKW-Händlern ziemlich unwürdig behandelt - was wohl auch an deren Margen und den Werkstattkosteneinnahmen liegen kann 😁

@jojo: mein Respekt zu deiner Abhandlung, könnte noch fehlen, dass ein höherer Wiederbeschaffungspreis zu Forderungen führt?

vielleicht ists zu einfach, aber zum Stichwort hüpfende Caddys oder Autos allgemein, war auch schon mal falscher Reifendruck im Spiel (und unterstellt bitte nicht, dass Fachleute wie Ing. von VW an einfache Sachen denken)

Hallo Leute, die Unwucht ist im Lenkrad ab 110-145 km/h zu spüren, ab 150 wird es wieder besser. Ob die von der Vorder- oder Hinterachse kommt, ist mir ziemlich egal, hauptsache man kann sie beseitigen.
Ich bin 61 Jahre alt und fahre seit 1967 Auto. Diverse Käfer, 2 Golf, 1 Peugeot, 17 Jahre T3,
dann 4 Jahre eine Kangoo und jetzt den Caddy. Ich bin also wahrlich kein Anfänger.
Die Werkstatt ist ein VW Großbetrieb aus Nordwestdeutschland mit etlichen Filialen und auch ein autorisierter Nutzfahrzeugpartner, bei dem u.a unseres Stadtverwaltung und auch ein hiesiger großer Stromversorger seine Nutzfahrzeuge warten lässt.. Die Mitarbeiter von VWN kamen aus Hannover und Wolfsburg. Was kann man sonst noch tun ?

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