ForumMondeo
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Ford
  5. Mondeo
  6. fehlkauf

fehlkauf

Themenstarteram 31. Mai 2007 um 19:28

hallo leute,

ich bin denke ich voll auf die nase gefallen mit dem kauf eines scorpios 2,9l ghia.

der wagen wurde mir im autoscout24 verkauft. der preis war 450 euro, und mit vielen extras.

ich habe da angerufen und wie üblich nach dem zustand gefragt und man hat mir versichert das der wagen technisch einwandfrei ist. das einzige was der wagen hätte wäre ein kaputtes radlager. damit war ich einverstanden denn sowas kostet nicht die welt. nun ich bin 200km hin gefahren schilder alles mitgenommen und eine probefahrt gemacht es war nicht zu hören oder zu fühlen ca 2-3km.

ich habe unter zeugen nochmal gefragt hat das auto irgendwelche mängel doch man versicherte mir ales ok.

als ich zuhause ankam und mittlerweile 300km gefahren bin hörte ich ein surrendes geräusch immer wenn ich das gas los gelassen habe (automatic) der kilometerzähler setzt einfach aus und irgendwie scheint die ganze tacheinheit nicht fit zusein.

auch ist aufgefallen das die klimatronic keine war sondern nur eine klimaanlage die nichtt mehr funktionierte auch diverse ausstattung fehlt wie angegeben ist nur später erst aufgefallen. auch der fensterheber war defekt. beim rückwärts fahren hört sich die vorderachse nciht gesund an irgendwie so ein geknarre und gesurre. ein geräusch als wenn man sehr schnell über einen seitenstreifenlinie fährt tut sich auf wenn man eine bodenwelle überfährt immer dann in dem zeitpunkt wo der wagen etwas eintaucht.

jetzt meine frage vielleicht hat ja jemand eine idee oder leider sowas mit erlebt.

der kaufvertrag ist sehr einfach gehalten es steht lediglich drin:

auto sowieso wird zum preis von 450 euro verkauft und bleibt bis zu vollständigen bezahlung eigentum vom besitzer. garantieansprüche sind ausgeschlossen.

unterschriften und das wars.

gibt es sowas wie hier offentsichtlich war eine arglistige täuschung und kann ich mein geld wieder verlangen? ich kann noch nicht mal das auto anmelden denn ich habe den fahrzeugschein nciht bekommen und den will sie mir mal irgendwann schicken mit der post.

wäre nett wenn ihr helfen könntet.

mfg black

17 Antworten

Re: fehlkauf

 

Zitat:

Original geschrieben von blackdragonrs

 

der kaufvertrag ist sehr einfach gehalten es steht lediglich drin:

auto sowieso wird zum preis von 450 euro verkauft und bleibt bis zu vollständigen bezahlung eigentum vom besitzer. garantieansprüche sind ausgeschlossen.

unterschriften und das wars.

Hallo,

das kann man jetz so oder so sehen.

Da nur die Garantie ausgeschlossen wurde, könnte man nun über Gewährleistung an den Verkäufer herantreten.

Aber bei 450 € Kaufpreis noch Anwälte reich machen????

Gruß,

Joschi

Naja arglistige Täuschung... Das ist schwierig zu beweisen.

Der Verkäufer kann sagen, dass er es nicht bemerkt hat oder das sowas vorher nie war oder ihm nicht aufgefallen ist.

Und bei 450€ ist natürlich die Frage, was du auch von einem so alten Fahrzeug erwarten kannst und darfst.

MFG Markus

am 31. Mai 2007 um 19:57

sorry,aber wieso um alles in der welt bezahlst du ein auto für das du keine papiere bekommen hast ??? das ist auf deutsch gesagt, total dämlich !!! auch so einen "kaufvertrag" (fahrgestellnummer usw. drinn ? ) hätte ich niemals unterschrieben!!

das geld hättest du lieber verbrennen sollen.....vor allem wenn du die chance hattest das ding zu fahren,bevor du es bezahlst.....

Vom Kaufvertrag zurücktreten, da du ja Zeugen hast, das der Wagen technisch sonst einwandfrei sein sollte. Dir steht ein Rücktrittsrecht zu! Schau mal ins BGB. Dort ist das bestimmt passend formuliert!

LINK

MfG

am 31. Mai 2007 um 20:00

Zitat:

Original geschrieben von Johnes

Vom Kaufvertrag zurücktreten, da du ja Zeugen hast, das der Wagen technisch sonst einwandfrei sein sollte. Dir steht ein Rücktrittsrecht zu! Schau mal ins BGB. Dort ist das bestimmt passend formuliert!

MfG

er hat nichtmal papiere....wahrscheinlich stehen die bald vor seiner tür und wollen ihren wagen wiederhaben...und wenn sie den brief haben kann er nichtmal was machen!!

Naja, steht SCHEIN nicht bekommen! Gehe mal davon aus, dass er den Brief hat!

Oder auch §323 im BGB...

MfG

am 31. Mai 2007 um 20:17

Hi !!

Da hast du aber ganz schön reingelangt !!

Gut, für das Geld kann man keine Wunder erwarten......

Lass doch den Wagen, falls Du Mitglied bist,

mal beim ADAC checken.

Interessant wäre da auch mal der Kilometerstand.

Wenn der Vorbesitzerin ein defektes Radlager aufgefallen

ist, dann können die anderen Mängel unmöglich unerkannt

geblieben sein. In der Mängelsumme ergibt das durchaus

der Tatbestand der arglistigen Täuschung. zumal die Mängel

im Kaufvertrag nicht aufgelistet sind. Laut dem Kaufvertrag

hat das Fahrzeug nämlich gar keine !!

Lass es doch mal darauf ankommen !!

Ruf mal an und übe dezent ein bisschen Druck aus.

Das kostet nix und wirkt manchmal Wunder.

Beware die Verkaufsanzeige von Autoscout auf jeden Fall

gut auf.

Übrigens: Du glaubst doch wohl nicht wirklich, dass Du den

Fahrzeugschein jemals sehen wirst .........

Viel Erfolg !!

fehlkauf?

 

hallo,

ist es wirklich ein fehlkauf

(im sinne von: das auto passt nicht zu mir, die typspezifischen eigenschaften wurden falsch eingeschätzt)

oder ist es vielmehr ein fehlverhalten

(im sinne von: autokäufe werden anderes abgeschlossen, alte autos sollte man mit sachkenntnis und kennerblick kaufen, grundsätzlich ist nicht jeder mitmensch einer/eine die es gut mit einem meint und autos verschenkt).

die frage ist eigentlich auch egal: weil die spannende frage ist: wie kommt er da wieder heraus, vielleicht mit minimalen aufwand und minimalen verlust bei gegebenem (und beschriebener) ausgangssituation?

ich bin mir nicht sicher, aber: da die obligatorischen formeln 'wie besichtigt und probegefahren' und 'unter ausschluß aller gewährleistungsansprüche' ja offensichtlich fehlen, müsste auch die privatverkaufsklausel mit garantie (die auch bei ebay gilt, es sei denn, sie wird ausgeschlossen) gelten, oder?

ich würde hier gerne etwas lernen.

joedi

Auch wenn Garantie ausgeschlossen wird, ist die Gewährleistung nicht betroffen! Sind unterschiedliche Schuhe!

MfG

450EUR

 

Sorry,

aber bei 450EUR muss man doch damit rechnen, dass da nicht mehr alles wie neu klingt !

Wieviele Kilometer hat der Wagen denn runter?

Axel

Warum? Selbst dann kann ein Wagen in Schuss und fahrtauglich sein.

MfG

am 31. Mai 2007 um 20:52

ich hab doch für meinen schlacht mondeo v6 auch nur 500€ bezahlt!! die maschine und das getriebe laufen nur 1a in meinem mkII, sind wie neu!! und der ganze wagen war in einem absolutem top zustand!!eigentlich war der viel zu schade um ihn auseinander zu bauen!!! sowas hat nicht wirklich was mit dem preis zu tun !!

da waren ford rs federn drinn, ein wolf auspuff, sitze wie neu und technisch null mängel! kein rost,kein klappern, nichts!!

 

p.s. er hat gesagt das er den wagen so nicht zulassen kann! zum zulassen braucht er aber doch den brief und nicht einen schein!?

Wenn er noch auf den Vorbesitzer angemeldet ist?

MfG

am 31. Mai 2007 um 21:37

dann reicht aber eigentlich auch der brief und der kaufvertrag + versicherungskrams !? der schein ist eben verloren gegangen ;-)

und außerdem hat er gesagt er hat schilder da hin mitgenommen, dann geh ich davon aus das der wagen nicht mehr angemeldet war/ist !

Deine Antwort