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Fehlerhaftes Auto ab Werk. Wie geht man dagegen an?

Audi A4 B8/8K
Themenstarteram 21. September 2009 um 17:55

Hallo die Runde,

ich frage euch im Auftrag meines Vaters nach seiner weiteren Vorgehensweise, denn er ist mit seinem Latein am Ende.

Es geht um:

A4 1.8 TFSI Neuwagen vom Werk, Baujahr März 2009. Nach 1 Monat ging die Airbagkontrollampe an und er hörte im Fussraum ein Wassergluckergeräusch. Ab zur Werkstatt. Diese fand selbst nach 4 Wochen Standzeit des Wagens in der Werkstatt nix, anschließend schaltete mein Vater den Anwalt ein, da Rechtschutzversicherung.

2 Wochen später gab man den Wagen raus mit der Garantie, den Fehler gefunden und behoben zu haben. Tatsächlich wurde an der Trennwand was gekleistert, was absolut unprofesionell aussieht.

Mein Vater wollte einen Umtausch, da das Fahrzeug so nicht richtig vom Band kam, wie es hätte sein sollen. Natürlich wurde das seitens des Herstellers abgewiesen.

Nun, paar Monate später (letzte Woche) erneut Wassergeräusch im Fussraus und zudem tritt Wasser durch den Bodenteppich hoch. Noch keine Kontrollampe an. Ab zum Anwalt, der keinen Sachgutachter einschaltet sondern Geld einklagen will, was seiner Aussage nach aber 6-8 Monate dauern kann.

Was soll das denn, ist die Vorgehensweise vom Anwalt richtig? Der Winter kommt, alles wird zufrieren, und er soll mit dem Wasser wissentlich rumfahren? Anschließend wird ihm dann vielleicht der Vorwurf gemacht, wissentlich nix unternommen zu haben. Und der Anwalt sagte, bis dahin soll wenig gefahren werden, um den Wertverlust bis dahin gering zu halten!

Nun bitte ich euch um Rat, was soll man nun machen? Ein Haufen Geld wurde für etwas bezahlt, was nicht so ist/ausgeliefert wurde, wie dafür bezahalt wurde. Warum besteht kein Recht auf Kaufrückwandlung, da nur rumgekleistert wurde und dennoch nicht behoben.

Eure Tipps??

Danke im Voraus!

Beste Antwort im Thema

Hallo TE,

ich würde den Anwalt wechseln und schnellstmöglich ein Beweissicherungsverfahren anstrengen, das den Zustand des Autos beschreibt. Dann auf Wandlung klagen.

Das alles geht aber nur mit gutem Fachanwalt.

Es gibt genügend Urteile, in denen Verbraucher bei schwerwiegenden Mängeln eine Wandlung erreichen konnten.

Einfach mal Googeln.

Auf keinen Fall vom "Autohändler" klein machen lassen.

Ich habe auch schon einen Audi Händler vor Gericht "fertig gemacht".

Da sind viele Halsabschneider dabei!!

Viel Erfolg!

Grüße

VC

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Hallo TE,

ich würde den Anwalt wechseln und schnellstmöglich ein Beweissicherungsverfahren anstrengen, das den Zustand des Autos beschreibt. Dann auf Wandlung klagen.

Das alles geht aber nur mit gutem Fachanwalt.

Es gibt genügend Urteile, in denen Verbraucher bei schwerwiegenden Mängeln eine Wandlung erreichen konnten.

Einfach mal Googeln.

Auf keinen Fall vom "Autohändler" klein machen lassen.

Ich habe auch schon einen Audi Händler vor Gericht "fertig gemacht".

Da sind viele Halsabschneider dabei!!

Viel Erfolg!

Grüße

VC

Gerade neulich kam in einem Automagazin genau diese Situation, Wassereinbruch.

Ein Gericht hat da entschieden, dass der Autobauer das Auto wandeln muss, daher sehe ich auch bei dir ganz gute Chancen

Als erstes ist es besonders wichtig Beweise zu sichern. (Wieso weiss das dein Anwalt nicht???)

Welcher bzw. welche Fehler treten auf?

Welche Fehler wurden bereits von der Werkstatt erfolgreich behoben und welche nicht? (Arbeitsberichte oder Rechnungen der Werkstatt)

Was für Arbeiten wurden an dem Auto gemacht?

Anscheinend wurde das Problem mit der Airbaglampe erfolgreich behoben. Aber das Wasserproblem tritt weiterhin auf. Gehe nochmal hin und reklamiere die Reparatur. Setze eine angemessene Nachfrist zur endgültigen Behebung und gebe dem Autohaus dann zu verstehen, das bei erfolgloser oder unsachgemäßer Reparatur du das Fahrzeug wandeln möchtest. Falls dann weiter nix passiert muss ein Gutachter her um festzustellen, ob die Reparatur erfolgreich und sachgemäß war, oder eben nicht.

Der Gutachter muss dann klären, ob der bzw. die Fehler ausreichen um rechtlich eine Wandlung durchzusetzen oder ob du mit einem entgegenkommen in Form von Geld seitens des Händler zufrieden bist.

Ich würde mit dem Fahrzeug keinen Meter mehr fahren. Stelle das Fahrzeug zum Händler und setze wie oben schon geschrieben einen Termin zur mängelfreien Übergabe.

Weiss dein Händler schon vom immer noch vorhanden Wasserproblem?

Zitat:

Original geschrieben von thomas2345

Als erstes ist es besonders wichtig Beweise zu sichern. (Wieso weiss das dein Anwalt nicht???)

Welcher bzw. welche Fehler treten auf?

Welche Fehler wurden bereits von der Werkstatt erfolgreich behoben und welche nicht? (Arbeitsberichte oder Rechnungen der Werkstatt)

Was für Arbeiten wurden an dem Auto gemacht?

Anscheinend wurde das Problem mit der Airbaglampe erfolgreich behoben. Aber das Wasserproblem tritt weiterhin auf. Gehe nochmal hin und reklamiere die Reparatur. Setze eine angemessene Nachfrist zur endgültigen Behebung und gebe dem Autohaus dann zu verstehen, das bei erfolgloser oder unsachgemäßer Reparatur du das Fahrzeug wandeln möchtest. Falls dann weiter nix passiert muss ein Gutachter her um festzustellen, ob die Reparatur erfolgreich und sachgemäß war, oder eben nicht.

Der Gutachter muss dann klären, ob der bzw. die Fehler ausreichen um rechtlich eine Wandlung durchzusetzen oder ob du mit einem entgegenkommen in Form von Geld seitens des Händler zufrieden bist.

Ich würde mit dem Fahrzeug keinen Meter mehr fahren. Stelle das Fahrzeug zum Händler und setze wie oben schon geschrieben einen Termin zur mängelfreien Übergabe.

Weiss dein Händler schon vom immer noch vorhanden Wasserproblem?

Das hört sich hier immer so leicht an, aber bedenke, dass es auch Leute geben soll, die täglich auf ihr Auto angewiesen sind.

Themenstarteram 22. September 2009 um 18:46

Der Bericht der ersten durchgeführten Arbeiten wurde komischerweise auch nicht nach mündlicher Bitte meines Vaters ausgestellt sondern erst, als der "komische" Anwalt dies auf Wunsch meines Vaters anforderte.

Am Donnerstag hat er wieder einen Termin bein Anwalt. Er wird ihm dann klar mitteilen, dass er einen Antrag auf Wandlung stellen soll. Stellt sich der Anwalt wieder irgendwie komisch/quer, so wird der Anwalt gewechselt, denn die Information eines anderen, mündlich zu diesem Fall befragten Anwaltes war "bei diesen gravierenden Mängeln wie SIe sie beschreiben, sollte einem Neuwagen im Wert der bezahlten Summe des jetzigen Problemwagens nichts im Wege stehen"

Ich werde weiter berichten.

Mein Fahrzeug ist ab Werk mit Lackeinschlüssen in den Einstiegen ausgestattet, und die Karre zieht "werksseitig" nach rechts.

Wäre der im Werk auf der Prüfstrecke gefahren worden, wäre das nicht vorgekommen.

Morgen gehts in die Werkstatt, innerlich habe ich mich von meinem Avant schon getrennt, lieb gewonnen und über den Wagen gefreut habe ich mich in 23 Tagen nicht einmal darüber.

am 7. Februar 2010 um 16:57

Zitat:

Original geschrieben von A4AvantFR

Mein Fahrzeug ist ab Werk mit Lackeinschlüssen in den Einstiegen ausgestattet, und die Karre zieht "werksseitig" nach rechts.

Wäre der im Werk auf der Prüfstrecke gefahren worden, wäre das nicht vorgekommen.

Morgen gehts in die Werkstatt, innerlich habe ich mich von meinem Avant schon getrennt, lieb gewonnen und über den Wagen gefreut habe ich mich in 23 Tagen nicht einmal darüber.

Warum hast du Dir einen gekauft? Wenn du Ihn nicht möchtest kannst du den Audi mir ja schenken :).

Lackeinschlüssen sind natürlich nicht so schön, aber das mit dem nach rechts ziehen ist nur eine Einstellungssache.

Zitat:

Original geschrieben von A4AvantFR

Mein Fahrzeug ist ab Werk mit Lackeinschlüssen in den Einstiegen ausgestattet, und die Karre zieht "werksseitig" nach rechts.

Wäre der im Werk auf der Prüfstrecke gefahren worden, wäre das nicht vorgekommen.

Morgen gehts in die Werkstatt, innerlich habe ich mich von meinem Avant schon getrennt, lieb gewonnen und über den Wagen gefreut habe ich mich in 23 Tagen nicht einmal darüber.

Hallo,

Hast du die Mängel am Lack bei der Werksabholung nicht festgestellt?

Was erwartest du jetzt von deinem :) ? Meinst du etwa die wandeln deinen Wagen wegen ein paar kleiner Lackeinschlüsse. Vergiss es! :cool:

Gruß RC

Zitat:

Original geschrieben von SERC 10

Zitat:

 

Hallo,

Hast du die Mängel am Lack bei der Werksabholung nicht festgestellt?

Was erwartest du jetzt von deinem :) ? Meinst du etwa die wandeln deinen Wagen wegen ein paar kleiner Lackeinschlüsse. Vergiss es! :cool:

Gruß RC

Die Lackeinschlüsse hab ich in IN schon gesehen, mein Kundenberater meinte, das da ja jetzt Klarlack drauf sei, sollte man das so belassen. Das die Karre schief fährt, das habe ich auf der Ettinger Str. festgestellt^^.

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