Fehlerhafte Lieferung XC70
Der Händler hat vergessen, bei XENON ein Kreuz zu setzen als er das Fahrzeug in Auftrag gab. Auto gebaut und geliefert, bei der Übergabe erst gemerkt dass nur Halogen verbaut ist. Ich hätte schon sehr gern das XENONKurvenlicht, weiß aber echt nicht, wie ich mich in diesem Fall verhalten soll. Eine Nachrüstungsmöglichkeit wird vehement bestritten. Was würdet ihr tun?
Beste Antwort im Thema
Guten Morgen,
habe mich mal wieder köstlich darüber amüsiert, welche Rechtsauffassungen hier mit einer Überzeugung vertreten werden, dass es einem die Schuhe auszieht 😁 Ein Blick ins Gesetz erleichtert auch hier mal wieder die Rechtsfindung.
§ 433 I Satz 2 BGB: Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
§ 434 I BGB: Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat.
§ 437 BGB (gekürzt): Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer 1. Nacherfüllung verlangen, 2. von dem Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern und 3. Schadensersatz oder vergeblicher Aufwendungen verlangen.
1. Nacherfüllung, wenn denn eine Nachrüstung nicht möglich ist, würde die Lieferung eines neuen Autos bedeuten. Dies kann der Händler nach § 439 III BGB ablehnen: "...wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels..."
2a. Rücktritt vom Vertrag hängt von § 323 V Satz 2 BGB ab: "Hat der Schuldner die Leistung nicht vertragsgemäß bewirkt, so kann der Gläubiger vom Vertrag nicht zurücktreten, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist."
2b. Den Kaufpreis zu mindern ist in § 441 BGB regelt, wobei § 323 V Satz 2 BGB hier ausdrücklich nicht anzuwenden ist. Die Höhe der Minderung richtet sich nach § 441 III BGB: "Bei der Minderung ist der Kaufpreis in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung ist, soweit erforderlich, durch Schätzung zu ermitteln."
3a. Schadensersatz sprengt den Rahmen eines Posts, bei Bedarf "einfach" §§ 440, 280, 281, 283 und 311a und zehntausend Seiten Kommetierung lesen. 😁
3b. Vergebliche Aufwendungen geltend zu machen, ginge zwar grundsätzlich auch, aber wäre evtl. schwer darzulegen und würde wahrscheinlich auch nicht zu einem befriedigenden Ergebnis führen.
Beim Rücktritt ist die Frage, ob fehlendes Xenon "unerheblich" ist. Bei einer falschen Autofarbe (schwarz statt "Le Mans Blue Metallic"😉 hat der BGH mal entschieden, dass dies "erheblich" sei, VIII ZR 70/07. Ob das für Xenon auch so gilt, kann man nicht sagen. Grundsätzlich könnte ein Richter aber zu der Auffassung kommen, dass fehlendes Xenon unerheblich ist und damit einen Rücktritt als unzulässig erklären.
Bei der Kaufpreisminderung wäre wohl der "Xenon-Preis" zu erstatten, aber ich vermute, dass Dir dies nicht genug wäre. Ob eine höhere Minderung zu begründen wäre, wage ich zu bezweifeln. (Muss aber bei einer Ferndiagnose dieser Art nicht unbedingt etwas heißen.)
Beim Schadensersatz müsstest Du darlegen, dass Dir (zusätzlich zu der Minderung) ein Schaden entstanden ist, der Dir erstattet werden müsste. Wie gesagt, Schadensersatz sprengt den Rahmen hier, aber grundsätzlich dürfte es schwierig werden, einen Schaden darzulegen.
Die Quitessenz: Versuche Dich mit dem Händler im Guten zu einigen. Einen langwierigen Prozess mit weiteren Kosten anzustreben, den man dann auch noch evtl. verliert oder nur teilweise gewinnt, ist nicht unbedingt die Variante, die dann zu einer Zufriedenheit führt. Aber, Du hast auf jeden Fall Ansprüche gegen den Händler, sofern ein Sachmangel vorliegt, und brauchst daher nicht eine ungünstige "Einigung" zu akzeptieren.
So. War doch ganz einfach.
Gruß
xc90er
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Naja, ich geh mal davon aus, dass die Rückgabe bzw. Nichtabnahme des Fahrzeugs nicht strittig ist, da das Fehlen von Xenon schon einen "erheblichen" Mangel darstellt, da es ganz eindeutig die Sicherheit beeinflusst.
Daher nehm ich mal an, dass es Dir nur um die Frage geht, ob Du nochmal Wochen auf die Neulieferung warten sollst, oder den Wagen ohne Xenon mit Preisvorteil abnehmen. Das ist aber letztlich eine Sache, die Du selbst beantworten bzw. mit Deinem Händler diskutieren musst. Die Frage kommt vermutlich auch nur auf, weil´s für Dich nicht kriegsentscheidend ist, ob der Wagen Xenon hat oder nicht - ich jedenfalls würde nicht überlegen, da käm nur eine Neubestellung in Frage. Wenn Dir Dein Händler aber ein attraktives Angebot macht, wie er Dich im Fall der Abnahme entschädigt, dann überlegs Dir. Das muss auch nicht zwingend ein konkreter Preisrabatt sein, ich könnte mir auch einen Satz Winterräder, ähnliches Zubehör oder kostenlose Wartung vorstellen. Da würd ich mir erstmal etwas anbieten lassen, bevor ich reagiere.
Bei Neubestellung sollte für 2 Monate ein Fahrzeug zur vergünstigeten Miete, die in etwa einer typischen Leasingrate + Steuer, Versicherung und Verschleiß entspricht schon drin sein...
Zitat:
dieten2000 schrieb:
Kulanz existiert im Wortschatz von VCG nicht, auch nicht, wenn Du Dich im Recht fühlst.
Interessante Formulierung, es ist eben ein Unterschied, ob man sich im Recht fühlt oder im Recht ist. Im hier vorliegenden Fall ist die Sachlage vermutlich eindeutig, da Du uns aber an Deinem Fall inhaltlich nicht teilhaben lässt, bleiben dem Leser nur Mutmaßungen. Solang Du aber Pauschalisierungen wie den Ausschluß von Kulanleistungen bei Volvo in den Raum stellst, wirkt das nur nach Polemik.
Gruß
Philipp
Zitat:
Original geschrieben von Zaix
Bei Neubestellung sollte für 2 Monate ein Fahrzeug zur vergünstigeten Miete, ...
dabei gebe ich zu bedenken, dass die Lieferzeit eines XC70 derzeit bei rund 5 Monaten liegt (jedenfalls hat mein Nachbar im Juli bestellt und bis heute sein Fz noch nicht)
Zitat:
Original geschrieben von dieten2000
Kulanz existiert im Wortschatz von VCG nicht, auch nicht, wenn Du Dich im Recht fühlst.
Gruß Dieten
Es mag ja schlechte Erfahrungen geben, aber diese Aussage ist mal wieder so ein Post, wo ich gern die Negativtaste drücken möchte.
Es kann wirklich sein, dass Dir "Unrecht" getan wurde, das können wir nicht beurteilen.....aber Deine Pauschalisierung taugt nix.
Ich hab gute Erfahrungen mit Kulanz bei Volvo und schlechte Erfahrungen mit Kulanz bei Mercedes.
Gruß Thomas
...wissen wir denn nun endgültig, ob auf der vom Kunden unterzeichneten Bestellung Xenon draufsteht oder nicht?
Bin grade werkstattterminbedingt vom Bixenonkurvenlichtvolvo auf H4Volvo umgestiegen, dieser Unterschied ist dramatisch - ich hab daher für den Threadersteller volles Verständnis.
Vielen Dank für die Antworten. Vertraglich ist die Sache klar, Xenon steht natürlich drin, es wurde offenbar schlicht vergessen. Aber (und jetzt werden sich wohl einige heimlich freuen), das Fahrzeug kommt aus Dänemark, der Däne hats vermasselt. Eine Neulieferung würde sich wohl in der Tat schwierig gestalten, zumal die Kampagne ausgelaufen ist. Xenon war und ist essentieller Wunsch, das Ersatzangebot entspricht derzeit 1000 Euro. Der Wagen ist mit Xenon unverkäuflich (D3, Leder, Radar, usw., ... Ausstattung für ca. 7T Euro. Eine Nachrüstung wäre mir am liebsten...
Bin echt ratlos und leicht verstimmt über ein ansonsten sensationelles Auto. Ein schlechter Start für meinen Marken (und Preisklassen-)wechsel.
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Zitat:
Original geschrieben von GrosserSpeyer
Vielen Dank für die Antworten. Vertraglich ist die Sache klar, Xenon steht natürlich drin, es wurde offenbar schlicht vergessen. Aber (und jetzt werden sich wohl einige heimlich freuen), das Fahrzeug kommt aus Dänemark, der Däne hats vermasselt. Eine Neulieferung würde sich wohl in der Tat schwierig gestalten, zumal die Kampagne ausgelaufen ist. Xenon war und ist essentieller Wunsch, das Ersatzangebot entspricht derzeit 1000 Euro. Der Wagen ist mit Xenon unverkäuflich (D3, Leder, Radar, usw., ... Ausstattung für ca. 7T Euro. Eine Nachrüstung wäre mir am liebsten...
Bin echt ratlos und leicht verstimmt über ein ansonsten sensationelles Auto. Ein schlechter Start für meinen Marken (und Preisklassen-)wechsel.
Warst Du schon beim Anwalt?
Zitat:
Original geschrieben von GrosserSpeyer
Vielen Dank für die Antworten. Vertraglich ist die Sache klar, Xenon steht natürlich drin, es wurde offenbar schlicht vergessen. Aber (und jetzt werden sich wohl einige heimlich freuen), das Fahrzeug kommt aus Dänemark, der Däne hats vermasselt. Eine Neulieferung würde sich wohl in der Tat schwierig gestalten, zumal die Kampagne ausgelaufen ist. Xenon war und ist essentieller Wunsch, das Ersatzangebot entspricht derzeit 1000 Euro. Der Wagen ist mit Xenon unverkäuflich (D3, Leder, Radar, usw., ... Ausstattung für ca. 7T Euro. Eine Nachrüstung wäre mir am liebsten...
Bin echt ratlos und leicht verstimmt über ein ansonsten sensationelles Auto. Ein schlechter Start für meinen Marken (und Preisklassen-)wechsel.
Was hast du denn für eine Ausstattung ? Kinetic ? Ich dachte im hohen Norden ist Xenon ab Momentum Serie 😕
Anwalt: bis jetzt nicht, da Importeur sehr nett und unschuldig.
Xenon Serie: Ja ja, schon irgendwie, aber ankreuzen müssen die es wohl trotzdem.
Hast du den ?
http://www.volvocars.com/.../offers.aspx?...
Vorab: XC70: tolles Auto, super Wahl.
Anbei die dänische Preisliste.
Offensichtlich gibt es in DK nur "Basis" oder summum. Summum hat xenon in serie. (aber nicht das Kurvenlicht!!!) Preisdifferenz: 60.000dkr. Leder: 16996 Xenon 14999, Einparkhilfe hinten, Regensensor und aut. abbl. Innenspiegel, Alu-einlagen und schon hat man den summum...... Dazu die grösseren Räder, el. Fahrersitz....
Sorry, was für eine seltsame Zusammenstellung hast Du bestellt?
Und ja: da es ein re-import-Auto ist, gewährt VCG keinerlei Kulanz. Und das ist auch gut so. Kulanz kannst Du beim dänischen VOLVO-Importeuer bekommen, denn der hat an dem Auto verdient. VCG keinen Cent. Warum soll ich an einem Gut, an dem ich gar nichts verdient habe, kulanz gewähren?
Für mich stellt Xenon ein wichtiges Merkmal dar. Ich gehe davon aus, dass der Händler dir "extra" 1000E nachlassen will, zum niedrigeren Preis, korrekt?
Es ist nicht das Fahrzeug aus dem Link oben, sondern irgendeine aufgerüstete Kampagne. Räder sind 16er, Spoiler gibts auch nicht. Dänische Rechnung liegt mir vor. Die Zusammenstellung ist halt sehr speziell. Aber egal, an Kulanz sehe ich in diesem Zusammenhang keinen Bedarf, abgesehen mal davon, dass ein weltweiter Konzern nicht an Grenzen einfach die Regeln ändern sollte. Ansonsten ist es genau so, dass der Importeur versuchen will, von seinem dänischen Kollegen 1T Euro lockerzumachen.
Hört sich erstmal gut an, Problem der "Unverkäuflichkeit" und der stark verminderten Fahrfreude (Wildschweinslalom nachts im engen Pfälzer Wald) bleibt dabei jedoch ungeklärt.
Ich würde dieses Auto niemals abnehmen.
Alles andere führt doch zu nichts. Dass der Importeur nett und freundlich ist, ist doch sch..egal. Wäre ich auch ...
Du hast ein Auto, das du so nicht bestellt hast, das du so nicht willst und das auch noch unverkäuflich ist.
Du hast hoffentlich noch nicht bezahlt !?
Gruß
Renesomi
Ich hab so das Gefühl, er fährt schon damit und hat natürlich schon bezahlt, das Kind liegt schon etwas tiefer im Brunnen. 😉
Gruß
KUM ( der sich hier aber auch gerne irren würde)
Frage:
Ist Xenon beim Volvo XC 70 nachrüstbar?
Wenn ja, zu welchem Preis (bei einer Mercedes G Klasse kostet das ca. 4000€)?
Gruß Thomas
Zitat:
Original geschrieben von renesomi
... und das auch noch unverkäuflich ist.
...
Warum sollte dieses Fahrzeug "unverkäuflich" sein?
Ich verstehe diese apodiktische Äußerung nicht!
herzlich
lechrainer
Wir haben gerade ein ähnliches Problem mit einem für die Firma bestellten XC60. Bei dem wurde vergessen das Automatikgetriebe zu bestellen. In unserer AB war aber alles drin. Ohne langes Hin und Her wurde ein neues Auto bestellt. Da der Händler wegen besserer Verkäuflichkeit nicht wollte, dass wir den "falschen" Wagen schon nutzen, hält er uns mit anderen Fahrzeugen aus seinem Bestand mobil. Dabei zahlen wir die ursprünglich vereinbarte Leasingrate. Das heißt, Steuern, Versicherung und Verschleiß gehen zu seinen Lasten. Das halte ich für fair.
In ca. 3 Wochen wird dann der Neue da sein, der hoffentlich alle bestellten Extras hat. Am Ende haben wir Glück, da wir ja nun das Sensus bekommen und auch darüber hinaus die Ausstattung noch etwas optimieren konnten.
Viel Glück noch
Homberger6