Fehlerhafte Abgasuntersuchung beim TÜV? Reklamation sinnvoll?
Hallo zusammen,
ich habe soeben eine Email an den TÜV Nord geschrieben und möchte Euch um Eure Meinung zu dem Vorgang bitten. Ich habe hierzu die beiden genannten Prüfberichte angehängt.
Ich habe die Befürchtung, dass die Antwort vom TÜV ernüchternd sein wird, möchte aber Euren Input nutzen, um entsprechend zu reagieren.
Mein Fahrzeug ist ein 2005er Lancia Musa 1.9 8v JTD (4136/075001, EURO 4 mit DPF) mit 140.000km
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Hier meine Email:
Sehr geehrte Damen und Herren,
heute, am 4. Dezember 2019, führte ich meinen PKW bei der Station Hildesheim zur Hauptuntersuchung vor. Das Ergebnis war ein festgestellter schwerwiegender Mangel (Trübwert bei der Abgasuntersuchung zu hoch – 1.53 bei maximal erlaubten 1.41). Der Prüfingenieur erklärte mir, dass das von häufigen Kurzstrecken käme, da der DPF sich hin und wieder freibrennen muss. Dieser technische Umstand ist mir bekannt und dem stimme ich auch zu. Aber es passt nicht ins Bild, da ich aufgrund einer Wochenendbeziehung alle zwei Wochen die knapp 1.000 km Hildesheim-Nürnberg hin und zurück fahre, bei ausreichend hoher Geschwindigkeit/Drehzahl. Bei meiner Nachfrage, ob eine zu niedrige Motortemperatur an dem schlechten Ergebnis schuld gewesen sei, mischte sich ein anderer Prüfer ein mit den Worten: „Der Kollege hat das Fahrzeug schon auf die richtige Temperatur gebracht.“
Da mir das nicht koscher vorkam, fuhr ich direkt im Anschluss zur Prüfstation Hannover-Hainholz und habe dort lediglich dreieinhalb Stunden später die Nachprüfung vorgenommen. Diese Abgasuntersuchung habe ich mängelfrei bestanden, bei einem Trübwert von 0.22. Das Fahrzeug war aufgrund der langen Wartezeit in Hannover und der niedrigen Temperaturen in der selben Beschaffenheit wie in Hildesheim. D. h. der Motor musste vor der Untersuchung erst auf Betriebstemperatur gebracht werden. Am Fahrzeug wurden in der Zwischenzeit keine Änderungen vorgenommen. Schließlich stand das Fahrzeug seit 17:30h bezeugbar auf dem Hof der Station.
Beim Vergleich der Messwerte fällt zudem auf, dass in Hildesheim die Soll-Motortemperatur nur >75°C beträgt, in Hannover aber >80°C (gleiches Messgerät, aber neuerer Revisionsstand). Wieso gibt es für das gleiche Fahrzeug unterschiedliche Sollwerte? Liegt hierin die Ursache? War des Messgerät in Hildesheim veraltet und schuf falsche Prüfbedingungen?
Die Prüftemperatur von 76°C in Hildesheim führte zum Prüfwert von 1.53 – knapp über dem Grenzwert. Wäre der Sollwert von >80°C eingehalten worden, welcher in Hannover vorgegeben wurde, ist anzunehmen, dass die erste Prüfung in Hildesheim ein mängelfreies Ergebnis erzeugt hätte. Schließlich können Sie das hervorragende Ergebnis von 0.22 bei 89°C dem Bericht entnehmen.
Ich stelle daher fest, dass die in Hildesheim durchgeführte HU fehlerhaft durchgeführt sein musste. Es ist anzunehmen, dass die Abgasuntersuchung beim Sollwert von >80°C erfolgreich verlaufen wäre. Die Mehrkosten für die Nachuntersuchung in Höhe von 44,90 € mache ich in diesem Zuge als Anspruch gegen Sie geltend, da diese nicht fällig gewesen wären, wäre die HU in Hildesheim korrekt ausgeführt worden.
Ich bitte Sie, den Fall technisch zu prüfen und den Betrag von 44,90 € auf mein Konto DExxxxxxxxxxx zu erstatten.
Ich habe beide Prüfberichte in einer PDF-Datei dieser Email angehängt. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen / best regards
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@harzmazda schrieb am 5. Dezember 2019 um 10:51:06 Uhr:
Deinen Kommentar finde ich nicht korrekt. [...]
Das ist nen verdammter Gegenstand und kein Lebewesen 🙄
___________
Themenersteller: Das nächste Mal fährst du vor der AU mit bisschen mehr Drehzahl auf der Autobahn. Kannst bei Belieben in der Tankfüllung zuvor von LM diesen Rußverminderer beigeben. Dann wirst du den Terz erst gar nicht haben. Ideal wenn du dir nen Termin vereinbarst und so ohne lange Wartezeiten direkt dran kommst.
Zudem: Niemand zwingt dich die AU in der Prüfstelle durchführen zu lassen. Du kannst diese auch in einer Werkstatt durchführen lassen, meistens hemdsärmeliger. Die erstellen dir danach eine Bescheinigung über die erfolgte, absolvierte AU (Oder auch nicht, wenns partout nicht klappt). Sie ist 2 Monate gültig. Diese legst bei der Prüfstelle vor und die erledigen dann nur die HU. Oftmals sogar günstiger, bei den Prüfstellen kostet die AU um die 40-50 €, in meiner Stammwerkstatt zahle ich 20 € und alles gut.
53 Antworten
Hallo Leon ist das dein Auto? Fällt dir etwas auf ?Die mindest Motoröltemperatur ist hier bei 60 Grad. Unabhängig wie die nun ermittelt werden kann , gibt es glaube ich keine Verallgemeinerung was die Motor- Wassertemperatur und sonstige Komponenten betrifft. Vielleicht macht ein 0W oder 5W motoröl den Unterschied?
Zitat:
@harzmazda schrieb am 5. Dezember 2019 um 17:52:22 Uhr:
Hallo Leon ist das dein Auto? Fällt dir etwas auf ?Die mindest Motoröltemperatur ist hier bei 60 Grad. Unabhängig wie die nun ermittelt werden kann , gibt es glaube ich keine Verallgemeinerung was die Motor- Wassertemperatur und sonstige Komponenten betrifft. Vielleicht macht ein 0W oder 5W motoröl den Unterschied?
Richtig, das ist Z19DTH
Das Lustige ist ja, dass die Fahrzeuge in der Realität nichtmal einen Öltemperatursensor verbaut haben. 😁
In der Praxis wird da irgendeine Wassertemperatur ins Protokoll geschrieben die erreicht werden sollte.
Meist pauschal 80°C, so war es bisher in 2 von 3 Protokollen.
1x wurde auf 70°C korrigiert weil das Wasser erst bei 75 war
Bei deinem Saab gibt es bis Baujahr 2004 und danach diese Unterschiede.
Kann es sein, dass da pauschal einfach irgendwelche Temperaturen bei "Öltemperatur" reingeschrieben werden weil die Zeilenbeschriftung einfach pauschal "Öltemperatur" heißt?
Auch der Saab hat gar keinen Sensor für die Öltemperatur verbaut. Ich bin mir da bei beiden Autos 1000% sicher.
Danke aber trotzdem für die Auszüge. Speicher mir das mal ab.
Wer weiß wozu das nochmal gut sein kann 🙂
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Ja das ist die Diskrepanz ist die wassertemperatur bei 80 ist das Öl noch lange nicht bei 60. Ich fahre LKW und dort kann ich folgendes beobachten bei bergaufahrten unter volllast geht die Temperatur des Öls bis 105 Grad und kühlt bei bergabfahrten auf 90 Grad runter. Wenn ich bei diesen Temperaturen mit kaltem Motor losfahre dauert es ohne nennenswerte Belastung eine gefühlte Ewigkeit bis das Öl 80 Grad hat. Natürlich spielt die ölmenge eine Rolle aber bei einem Motor von 12 Liter Hubraum ist ja auch eine thermische Belastung dementsprechend höher
Zitat:
@harzmazda schrieb am 5. Dezember 2019 um 18:05:05 Uhr:
Ja das ist die Diskrepanz ist die wassertemperatur bei 80 ist das Öl noch lange nicht bei 60. Ich fahre LKW und dort kann ich folgendes beobachten bei bergaufahrten unter volllast geht die Temperatur des Öls bis 105 Grad und kühlt bei bergabfahrten auf 90 Grad runter. Wenn ich bei diesen Temperaturen mit kaltem Motor losfahre dauert es ohne nennenswerte Belastung eine gefühlte Ewigkeit bis das Öl 80 Grad hat. Natürlich spielt die ölmenge eine Rolle aber bei einem Motor von 12 Liter Hubraum ist ja auch eine thermische Belastung dementsprechend höher
Ich weiß.
Der Saab hat im Winter nach 6 Kilometern 80°C Wasser.
Die Ölwanne nach 22 Kilometern trotzdem nur Handwarm.
Nehme pauschal zum warmfahren beim Diesel mindestens "Kilometer bis Wasser warm" * 2,5
Beim Benziner warte ich fast noch länger.
Dürfte bei der AU aber trotzdem keine Auswirkungen auf das Messergebnis haben 🙂
Dafür haben die Abgastester einen Temperatursensor. Man zieht bspw. den Peilstab heraus und den Öltemperatursensor rein.
Nur wer macht das? Man macht einfach ne "Handeingabe", # 80 °C und feddich... (Einfach auf dem Bericht nachlesen was die # bedeutet).
Und wenn nicht so, dann wird eben kurz das Feuerzeug unter den Sensor gehalten... bei meiner Schachtel müsste normalerweise auch der Zündzeitpunkt geprüft werden, das wurde auch noch nie überprüft während der AU. Unterdruckschlauch abstecken für die Regelkreisprüfung? Nix da, lieber das Bremspedal kräftig mehrmals treten.
Nehmen wir mal nicht das technische "Sollte, Könnte, Müsste", sondern das realistische "Kann":
Fordere vom TÜV das Geld zurück. Fristsetzung nicht vergessen. Der TÜV wird nichts unternehmen, da er einen Beweis in Händen hat: Das Protokoll.
Also kannst du einen Mahnbescheid beantragen oder die Angelegenheit gleich einem Anwalt übergeben. Leg in diesen Fällen gleich mal Geld für den Gutachter zurück, denn der TÜV muss nichts beweisen und ohne Beweise kein Urteil. Als nächstes berechne, wieviel Freizeit und (im Falle des Rechtsstreits) auch Arbeitszeit/Urlaubstage du verlieren wirst. Was hast du bisher verloren? Den Lohn von 2 oder Stunden, falls du Durchschnittsverdiener bist. Aber vermutlich läßt der Richter die Klage nach Kenntnisnahme des vorgerichtlichen Schriftverkehrs sowieso erst gar nicht zu. Es gäbe aber einen Gewinner: Rechtsanwalt.
Zitat:
@Leon596 schrieb am 5. Dezember 2019 um 18:04:12 Uhr:
Kann es sein, dass da pauschal einfach irgendwelche Temperaturen bei "Öltemperatur" reingeschrieben werden weil die Zeilenbeschriftung einfach pauschal "Öltemperatur" heißt?…
Bei mir nicht … war kürzlich bei der HU incl. AU, da steht einfach "betriebswarm" im Protokol. Keine Temperaturangabe.
Moin Moin !
Zitat:
Dafür haben die Abgastester einen Temperatursensor. Man zieht bspw. den Peilstab heraus und den Öltemperatursensor rein.
Nur wer macht das? Man macht einfach ne "Handeingabe", # 80 °C und feddich... (Einfach auf dem Bericht nachlesen was die # bedeutet).
Und wenn nicht so, dann wird eben kurz das Feuerzeug unter den Sensor gehalten... bei meiner Schachtel müsste normalerweise auch der Zündzeitpunkt geprüft werden, das wurde auch noch nie überprüft während der AU. Unterdruckschlauch abstecken für die Regelkreisprüfung? Nix da, lieber das Bremspedal kräftig mehrmals treten.
Völlig daneben ! Erstens geht es hier um keine Benziner -AU , sondern um eine Diesel -AU ! Zweitens geht es um keine AU an einem Oldtimer , somndern an einem modernem Fzg mit OBD . Hier wird die Temperatur vom Fzg selber über das OB-System ausgegeben. Ob nun Wasser oder Öl , ist völlig wurscht, der Datensatz für das Fzg liegt vor und ob nun das Fzg Öl- oder Wassertemp. ausgibt , ist im Protokoll weder ersichtlich noch spielt es eine Rolle. fakt ist , dass vor kurzem die Solltemperaturen gesenkt wurden , was natürlich in alten Unterlagen nicht aktualisiert ist. I.A. sind jetzt Wassertemp. von 60 Grad aktuell , fast alle Fzge haben keine Datenänderung mehr ab dieser Temperatur. Klappt die AU bei der Temp. nicht , so sollte man die AU bei höherer Temp. wiederholen.
So , und nun zum Thema: Habe dazu gar nichts beizutragen , denn das hat schon bibo245 2x geschrieben ! Wenn eine Messung fehlerhaft war , dann die zweite! Der Prüfer hat schlichtweg viel zu wenig Gas gegeben , erkennbar an der doppelt so langen Hochlaufzeit. Er hat den Wagen also durch die AU durchgemogelt. Halte es aber für unsinnig , weil nicht im Interesse des TE, gegen diese Messung vorzugehen.
MfG Volker
1te oder2 te war grenzwertig. ich schlage vor: 3 te Prüfung mit Gutachten.
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 6. Dezember 2019 um 09:53:31 Uhr:
Moin Moin !
Der Prüfer hat schlichtweg viel zu wenig Gas gegeben , erkennbar an der doppelt so langen Hochlaufzeit.
Manche haben scheinbar ein Problem mit dem Begriff Gasstoß.
Da hat noch nie langsam hochdrehen gestanden.
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 6. Dezember 2019 um 09:53:31 Uhr:
Moin Moin !Völlig daneben ! Erstens geht es hier um keine Benziner -AU , sondern um eine Diesel -AU ! Zweitens geht es um keine AU an einem Oldtimer , somndern an einem modernem Fzg mit OBD . Hier wird die Temperatur vom Fzg selber über das OB-System ausgegeben. Ob nun Wasser oder Öl , ist völlig wurscht, der Datensatz für das Fzg liegt vor und ob nun das Fzg Öl- oder Wassertemp. ausgibt , ist im Protokoll weder ersichtlich noch spielt es eine Rolle.[...]
Interessant, gut macht Sinn wenn alles ausgelesen wird, es ist sowieso dem Motorsteuergerät "bekannt". Habe auch auf das Protokoll der AU meines Saabs (Z19DTH) geschaut, da steht tatsächlich keine Raute # neben dem Messwert. Aber ebenso die berühmten "80". Dann hatte der wohl diese Temp da, Zufall.
Weshalb hat der Prüfer aber vor der AU den Peilstab fürs Öl herausgezogen? Und vor dem Hineinfahren wurde ich gefragt ob der Zahnriemen fällig sei. Und weshalb ist bereits nach Beschleunigung 1 die AU beendet worden?
Zitat:
@rpalmer schrieb am 6. Dezember 2019 um 13:01:35 Uhr:
Weshalb hat der Prüfer aber vor der AU den Peilstab fürs Öl herausgezogen? Und vor dem Hineinfahren wurde ich gefragt ob der Zahnriemen fällig sei.
Na bestimmt nicht um die Öltemperatur optisch zu kontrollieren 😁
Die Diesel-HU ist (abgesehen von Fahrzeugen mit Standdrehzahlbegrenzung) für den Motor eine gewisse Belastung. Die sollte man ihm nicht zumunten, wenn nicht Ölstand und Zahnriemen in Ordnung sind und die vom Hersteller vorgegebene Mindesttemperatur erreicht ist.
Zitat:
Und weshalb ist bereits nach Beschleunigung 1 die AU beendet worden?
Weil nach der aktuellen Richtlinie keine weiteren Messungen erforderlich sind, wenn das Ergebnis der ersten Messung schon X% unter dem Grenzwert liegt. (ich weiß jetzt gerade nicht auswendig, ob X jetzt 50, 70 oder 80 waren?)
Das stell ich jetzt aber mal in Frage.
Der Motor wird im Stand am Begrenzer laufend weniger belastet, als wenn er im mittleren Bereich unter Last läuft. Im Stand an den Begrenzer drehen muss er abkönnen, sonst hätte er kein Motor werden dürfen. 🙂
Das ist ein Ammenmärchen, dass bei der HU reihenweise Motoren ihren frühzeitigen Exitus erleben, weil sie ja so hart rangenommen werden. Das hört sich immer nur ganz fürchterlich an.
Oelstand sollte immer in Ordnung sein und imho ist es doch dem Zahnriemen ziemlich egal, bei welcher Drehzahl er reißt.
Bist du nicht selbst Prüfer? Wieviele sind dir denn wirklich schon um die Ohren geflogen?