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Fehlerhafte Abgasuntersuchung beim TÜV? Reklamation sinnvoll?

Hallo zusammen,

ich habe soeben eine Email an den TÜV Nord geschrieben und möchte Euch um Eure Meinung zu dem Vorgang bitten. Ich habe hierzu die beiden genannten Prüfberichte angehängt.

Ich habe die Befürchtung, dass die Antwort vom TÜV ernüchternd sein wird, möchte aber Euren Input nutzen, um entsprechend zu reagieren.

Mein Fahrzeug ist ein 2005er Lancia Musa 1.9 8v JTD (4136/075001, EURO 4 mit DPF) mit 140.000km

--------------------------------------------

Hier meine Email:

Sehr geehrte Damen und Herren,

heute, am 4. Dezember 2019, führte ich meinen PKW bei der Station Hildesheim zur Hauptuntersuchung vor. Das Ergebnis war ein festgestellter schwerwiegender Mangel (Trübwert bei der Abgasuntersuchung zu hoch – 1.53 bei maximal erlaubten 1.41). Der Prüfingenieur erklärte mir, dass das von häufigen Kurzstrecken käme, da der DPF sich hin und wieder freibrennen muss. Dieser technische Umstand ist mir bekannt und dem stimme ich auch zu. Aber es passt nicht ins Bild, da ich aufgrund einer Wochenendbeziehung alle zwei Wochen die knapp 1.000 km Hildesheim-Nürnberg hin und zurück fahre, bei ausreichend hoher Geschwindigkeit/Drehzahl. Bei meiner Nachfrage, ob eine zu niedrige Motortemperatur an dem schlechten Ergebnis schuld gewesen sei, mischte sich ein anderer Prüfer ein mit den Worten: „Der Kollege hat das Fahrzeug schon auf die richtige Temperatur gebracht.“

Da mir das nicht koscher vorkam, fuhr ich direkt im Anschluss zur Prüfstation Hannover-Hainholz und habe dort lediglich dreieinhalb Stunden später die Nachprüfung vorgenommen. Diese Abgasuntersuchung habe ich mängelfrei bestanden, bei einem Trübwert von 0.22. Das Fahrzeug war aufgrund der langen Wartezeit in Hannover und der niedrigen Temperaturen in der selben Beschaffenheit wie in Hildesheim. D. h. der Motor musste vor der Untersuchung erst auf Betriebstemperatur gebracht werden. Am Fahrzeug wurden in der Zwischenzeit keine Änderungen vorgenommen. Schließlich stand das Fahrzeug seit 17:30h bezeugbar auf dem Hof der Station.

Beim Vergleich der Messwerte fällt zudem auf, dass in Hildesheim die Soll-Motortemperatur nur >75°C beträgt, in Hannover aber >80°C (gleiches Messgerät, aber neuerer Revisionsstand). Wieso gibt es für das gleiche Fahrzeug unterschiedliche Sollwerte? Liegt hierin die Ursache? War des Messgerät in Hildesheim veraltet und schuf falsche Prüfbedingungen?

Die Prüftemperatur von 76°C in Hildesheim führte zum Prüfwert von 1.53 – knapp über dem Grenzwert. Wäre der Sollwert von >80°C eingehalten worden, welcher in Hannover vorgegeben wurde, ist anzunehmen, dass die erste Prüfung in Hildesheim ein mängelfreies Ergebnis erzeugt hätte. Schließlich können Sie das hervorragende Ergebnis von 0.22 bei 89°C dem Bericht entnehmen.

Ich stelle daher fest, dass die in Hildesheim durchgeführte HU fehlerhaft durchgeführt sein musste. Es ist anzunehmen, dass die Abgasuntersuchung beim Sollwert von >80°C erfolgreich verlaufen wäre. Die Mehrkosten für die Nachuntersuchung in Höhe von 44,90 € mache ich in diesem Zuge als Anspruch gegen Sie geltend, da diese nicht fällig gewesen wären, wäre die HU in Hildesheim korrekt ausgeführt worden.

Ich bitte Sie, den Fall technisch zu prüfen und den Betrag von 44,90 € auf mein Konto DExxxxxxxxxxx zu erstatten.

Ich habe beide Prüfberichte in einer PDF-Datei dieser Email angehängt. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen / best regards

Erste-pruefung-in-hildesheim
Zweite-pruefung-in-hannover
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@harzmazda schrieb am 5. Dezember 2019 um 10:51:06 Uhr:

Deinen Kommentar finde ich nicht korrekt. [...]

Das ist nen verdammter Gegenstand und kein Lebewesen :rolleyes:

___________

Themenersteller: Das nächste Mal fährst du vor der AU mit bisschen mehr Drehzahl auf der Autobahn. Kannst bei Belieben in der Tankfüllung zuvor von LM diesen Rußverminderer beigeben. Dann wirst du den Terz erst gar nicht haben. Ideal wenn du dir nen Termin vereinbarst und so ohne lange Wartezeiten direkt dran kommst.

Zudem: Niemand zwingt dich die AU in der Prüfstelle durchführen zu lassen. Du kannst diese auch in einer Werkstatt durchführen lassen, meistens hemdsärmeliger. Die erstellen dir danach eine Bescheinigung über die erfolgte, absolvierte AU (Oder auch nicht, wenns partout nicht klappt). Sie ist 2 Monate gültig. Diese legst bei der Prüfstelle vor und die erledigen dann nur die HU. Oftmals sogar günstiger, bei den Prüfstellen kostet die AU um die 40-50 €, in meiner Stammwerkstatt zahle ich 20 € und alles gut.

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am 7. Dezember 2019 um 8:41

Bei ca.5000 Fahrzeugen 1x Ventile verbogen, bei einem 92'er Diesel der nur Kurzstrecke fuhr.

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 6. Dezember 2019 um 23:59:37 Uhr:

Der Motor wird im Stand am Begrenzer laufend weniger belastet, als wenn er im mittleren Bereich unter Last läuft.

Das kommt drauf an, was für Belastungen man betrachten möchte.

Der innermotorische Druck ist beim Hochdrehen ohne Last sicher nicht das Problem.

Das schlagartige Beschleunigen der Nockenwelle auf Abregeldrehzahl und das nachfolgende Abbremsen auf Leerlaufdrehzahl dagegen ist eine Belastung für den Steuertrieb, den es im normalen Betrieb üblicherweise nicht gibt. Insofern steigt hier die Wahrscheinlichkeit für das Versagen eines schon geschwächten Zahnriemens (oder anderer Bauteile)

Das Drehen mit Abregeldrehzahl ist ebenfalls ein Betriebszustand, den viele Motoren im Straßenverkehr nicht erleben. Der dafür (unabhängig von der Last!) notwendige Volumenstrom im Ansaugbereich bewirkt dann ebenfalls sonst nicht vorhandene Druckverhältnisse. In der Folge kann dann Öl durch sonst nicht relevante Abdichtungsschwächen in den Motor gezogen werden; die dadurch entstehende weitere Drehzahlerhöhung verstärkt den Effekt und der Motor geht durch.

 

Zitat:

Im Stand an den Begrenzer drehen muss er abkönnen, sonst hätte er kein Motor werden dürfen. :)

Grundsätzlich richtig: Wenn der Motor die Diesel-AU nicht überlebt war vorher schon etwas nicht in Ordnung mit ihm.

Allerdings hätte er trotzdem in dem Zustand möglicherweise noch viele -zigtausend Kilometer das Fahrprofil seines Besitzers ausgehalten.

Für den Besitzer ist die Sache eh klar:

Er ist mit einem "heilen" Auto gekommen und geht mit einem Haufen Schrott auf dem Abschlepper wieder nach Hause. Für ihn ist der Prüfer schuld. Wenn der dann die Vorgaben des Herstellers nicht eingehalten hat (Zahnriemen, Ölstand, Temperatur) hat er einen Ansatzpunkt für Schadenersatzforderungen.

Zitat:

Das ist ein Ammenmärchen, dass bei der HU reihenweise Motoren ihren frühzeitigen Exitus erleben, weil sie ja so hart rangenommen werden. Das hört sich immer nur ganz fürchterlich an.

Oelstand sollte immer in Ordnung sein und imho ist es doch dem Zahnriemen ziemlich egal, bei welcher Drehzahl er reißt.

Reihenweise ganz bestimmt nicht.

Konkrete Zahlen kann ich da jetzt nicht extrahieren, aber ich würde mal schätzen, dass es vielleicht ein halbes Promille der Diesel-AUs ist bei dem ernsthafte Motorschäden auftreten.

Danke dafür. Ein paar von dir genannte Argumente hatte ich nicht auf dem Zettel. :)

Moin Moin !

Nach grober Schätzung habe ich wohl an die 40000 AUs durchgeführt , Dieselanteil vielleicht 20%.

Motorschäden ? genaugenommen kein einziger !

1x uralt Kadett E Diesel , Besitzer kommt an , Motor klappert jämmerlich. Ich propezeihe : "Der wird die AU nicht überleben" Besitzer :" Der Wagen fährt seit über 200 tkm wie ein Uhrwerk , da werden sicherlich Schweissarbeiten dran sein , aber fangen Sie mit der AU an , wenn er draufgeht , kann ich mir die Kosten für die HU sparen"

OK , also alles angeschlossen , Motor das erste mal hochgedreht , aus dem Geklapper wurde ein Knall , dann lief der Motor ruhig wie ein Neuer (soweit ein Kadett Diesel ruhig laufen kann) , aber nur noch auf 3 Zylindern. Nun , der Werkstattinhaber ist ein Schrauber von der schnellen Truppe , und gleich nebenan war damals eine Autoverwertung. In Nullkommanichts war der Ventildeckel abgenommen , ein gebrochener Schwinghebel diagnostiziert und wenige Minuten später lief der Motor mit einem gebrauchten Schwinghebel vom Verwerter wieder auf 4 Zylindern und , oh Wunder , völlig ohne Geklapper. Die AU wurde noch einmal versucht und wurde auch bestanden, naja, bei der HU wurden dann natürlich Durchrostungen gefunden , aber bald darauf konnte der Wagen bei der NK abgenommen werden.

Der andere Schaden ist noch merkwürdiger , weil ich keine einleuchtende Erklärung habe. Ein Ford Escort Benziner ! Beim Halten der erhöhten Leerlaufdrehzahl , also ca. 2900/min , quietschte es plötzlich extrem laut und der Motor sass fest! Der Versuch , an der KW zu drehen , schlug fehl , das Fzg wurde aus der Werkstatt geschoben und abgestellt. Am späten Nachmittag rief mich die Werkstatt an , ob ich noch auf dem Rückweg vorbeikommen könnte . das konnte ich , und zu meiner Überraschung sollte ich den Escort abnehmen. Auf meine Frage , ob die Werkstatt in einer Blitzaktion in das Fzg ( eher eine alte Grotte) einen anderen Motor eingebaut hätten , wurde dieses verneint , nein man habe am Nachmittag mal Lust verspürt, nach dem Motor zu sehen, komischerweise sei der sofort angesprungen und lief völlig normal. Dann hat man nach dem Öl gesehen , konnte keinen Nachweis über einen Wechsel finden und hat dann die Besitzerin angerufen und ihr die Geschichte mit dem Motor erzählt , auch dass dieser jetzt wieder laufe , aber wohl mit einem baldigen Schaden , mindestens aber mit erhöhtem Ölverbrauch zu rechnen sei.

dabei sei heraus gekommen , dass die Besitzerin keine Ahnung über einen Ölwechsel hatte , jedenfalls hatte sie das Fzg seit gut 2 Jahren und in der Zeit gabs mit Sicherheit keinen! Man sei übereingekommen , das Motoröl zu wechseln und dann wolle sie einfach weiter fahren , bis der Motor verrecke ! Ölverbrauch sei ihr egal , sie würde nur Kurzstrecken fahren und auch nicht viel.

Diese Fzg habe ich an dem Tag noch abgenommen und dann noch 2 weitere Mal! Angeblich laufe der Motor perfekt und würde auch kein Öl brauchen !

Ansonsten gabs nur 2 x eine gerissenen Keilriemen und ein paar geplatzte Wasserschläuche bzw. überkochende Kühler. Immer waren das Fzge , die absolut "wartungsfrei" waren.

MfG Volker

Danke, Du machst mir Mut. Mir grausts nämlich immer vor dem Gebrüll meines Autos angesichts des Graukittels.

Themenstarteram 16. Januar 2020 um 14:37

Zitat:

@quadrigarius schrieb am 5. Dezember 2019 um 09:33:08 Uhr:

An Themenstarter

Ich denke, Du solltest an der Sache dran bleiben. Der TÜV ist keine sakrosante Institution, sondern ein kommerzielles Unternehmen, mit Tätigkeiten, welche durchaus hinterfragungswürdig sind.

Auch mit Mitarbeitern ( Ausnahme, nicht die Regel), welchen der Begriff Service, Kundenfreundlichkeit fremd ist und penibles Arbeiten nicht im Vordergrund steht. (auf keinem Weihnachtbaum leuchten alle Kerzen gleich hell).

Ratschläge wie "freue Dich dass Du den "TÜV" hast" sprechen eigentlich für sich! Ebenso Ratschläge von Leuten, welche den TÜV immer noch für eine öffentliche Einrichtung halten.

Bleibe dran, bohre weiter, obwohl deine Forderung auf Rückzahlung keine Chance haben wird, man wird eine schlechte Arbeit des TÜVlers in Abrede stellen und dir eine Reparatür zwischen den 2 Terminen unterstellen.

Ich würde nicht mit technischen Details und möglichen Fehlern bei der Untersuchung argumentieren, denn gegen "geballtes Fachwissen" hast du argumentativ keine guten Karten.

Lass einfach die Fakten sprechen, nämlich zwei Test´s innerhalb kurzer Zeit mit vollkommen gegensätzlichem Ergebnis. Weshalb das so ist musst nicht Du erklären sondern die "Messgehilfen"beim TÜV.

Hallo zusammen,

Also, um das ursprüngliche Thema noch mal abschließend zu beantworten: Ich habe heute den von mir reklamierten Betrag vom TÜV nach einem sehr netten und freundlichen Telefonat mit dem Regionalleiter erstattet bekommen. Dies zwar auf Kulanz (also durch die Rechtsbrille: ohne Anerkennung einer Reklamation), aber soviel Freiheiten sollte man sich gegenseitig noch gewähren. Dass es so lange gedauert hat, war sicher auch den Feiertagen geschuldet.

Ein paar der hier gefallenen Kommentare zeigen mir, wie viele Leute sich willfährig von einer vermeintlichen Übermacht lenken lassen. Wenn man Zweifel hat, soll man die äußern. Wenn man sich ungerecht behandelt fühlt, muss man protestieren. Egal ob bei einem Konzern, bei einer Behörde, oder sonst wo - und nicht nur dort, wo man sich seiner Machtdurchsetzung garantiert sicher sein kann, also zuhause.

Der Kommentar, dass ich froh sein soll, mit "der Karree" noch mal durchgekommen zu sein, spricht Bände.

In diesem Sinne. Gute Fahrt!

Zitat:

@Zoidy schrieb am 16. Januar 2020 um 15:37:47 Uhr:

Zitat:

@quadrigarius schrieb am 5. Dezember 2019 um 09:33:08 Uhr:

An Themenstarter

Ich denke, Du solltest an der Sache dran bleiben. Der TÜV ist keine sakrosante Institution, sondern ein kommerzielles Unternehmen, mit Tätigkeiten, welche durchaus hinterfragungswürdig sind.

Auch mit Mitarbeitern ( Ausnahme, nicht die Regel), welchen der Begriff Service, Kundenfreundlichkeit fremd ist und penibles Arbeiten nicht im Vordergrund steht. (auf keinem Weihnachtbaum leuchten alle Kerzen gleich hell).

Ratschläge wie "freue Dich dass Du den "TÜV" hast" sprechen eigentlich für sich! Ebenso Ratschläge von Leuten, welche den TÜV immer noch für eine öffentliche Einrichtung halten.

Bleibe dran, bohre weiter, obwohl deine Forderung auf Rückzahlung keine Chance haben wird, man wird eine schlechte Arbeit des TÜVlers in Abrede stellen und dir eine Reparatür zwischen den 2 Terminen unterstellen.

Ich würde nicht mit technischen Details und möglichen Fehlern bei der Untersuchung argumentieren, denn gegen "geballtes Fachwissen" hast du argumentativ keine guten Karten.

Lass einfach die Fakten sprechen, nämlich zwei Test´s innerhalb kurzer Zeit mit vollkommen gegensätzlichem Ergebnis. Weshalb das so ist musst nicht Du erklären sondern die "Messgehilfen"beim TÜV.

Hallo zusammen,

Also, um das ursprüngliche Thema noch mal abschließend zu beantworten: Ich habe heute den von mir reklamierten Betrag vom TÜV nach einem sehr netten und freundlichen Telefonat mit dem Regionalleiter erstattet bekommen. Dies zwar auf Kulanz (also durch die Rechtsbrille: ohne Anerkennung einer Reklamation), aber soviel Freiheiten sollte man sich gegenseitig noch gewähren. Dass es so lange gedauert hat, war sicher auch den Feiertagen geschuldet.

Ein paar der hier gefallenen Kommentare zeigen mir, wie viele Leute sich willfährig von einer vermeintlichen Übermacht lenken lassen. Wenn man Zweifel hat, soll man die äußern. Wenn man sich ungerecht behandelt fühlt, muss man protestieren. Egal ob bei einem Konzern, bei einer Behörde, oder sonst wo - und nicht nur dort, wo man sich seiner Machtdurchsetzung garantiert sicher sein kann, also zuhause.

Der Kommentar, dass ich froh sein soll, mit "der Karree" noch mal durchgekommen zu sein, spricht Bände.

In diesem Sinne. Gute Fahrt!

Sehr gut, deiner Ansicht bin ich auch. Wir sind durch unsere Geschichte leider zum unmündigen Gutmenschen mutiert. Siehe Diesel Skandal

Moin Moin !

 

Zitat:

Also, um das ursprüngliche Thema noch mal abschließend zu beantworten: Ich habe heute den von mir reklamierten Betrag vom TÜV nach einem sehr netten und freundlichen Telefonat mit dem Regionalleiter erstattet bekommen. Dies zwar auf Kulanz

Natürlich , denn eine Rechtsgrundlage gibt es keine! Der hat dir einfach das Geld erstattet, weil er keinen Kunden verlieren will. Tatsächlich bist du aber im Unrecht , das habe ich und andere aber schon erläutert.

MfG Volker

Themenstarteram 21. Januar 2020 um 15:59

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 18. Januar 2020 um 21:18:49 Uhr:

Der hat dir einfach das Geld erstattet, weil er keinen Kunden verlieren will.

Nichts anderes habe ich behauptet. Ist mir auch egal, warum er es gemacht hat. Was unter'm Strich raus kommt, zählt.

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 18. Januar 2020 um 21:18:49 Uhr:

Tatsächlich bist du aber im Unrecht , das habe ich und andere aber schon erläutert.

Mit dieser vereinnahmten Deutungshoheit habe ich in der Tat echt ein Problem. Wenn es dazu wenigstens einen Konsens gegeben hätte, dann würde ich Dir ja uneingeschränkt zustimmen... aber diesen Kampf gegen Windmühlen nehme ich nicht auf.

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