Fehlercode1366 denke ich wurde abgezockt beim Kauf!!
Hallo habe mir vor 14Tagen einen Audi A4Kombi Mettalic schwarz 98BJ.180.000km
für 2.500Euro gekauft von privat neu tüv.
Der verkäufer sagt TOp Auto!!
jetzt musste ich erstmal für 220Euro neue Bremsen achsmanscheten und Bremschläuche machen😠
Jetzt der Hammer war heute FEhlercode auslesen bei einer werkstatt
Für all die Mängel wen nich die in einer Freien werstatt machen lassen würde 2,400Euro die noch offensind..Da ich Ahnung habe und viele Kumpels könnte ich das noch selber
ABER...jetzt der FEhlercode 1366
Der Wagen hatte mal einen Kolision mit einem Hqasen oder Reh kl.Beule sieht man vorne noch
(bin ich am ausbessern bereits)
Jetzt die Frage was ist das ?Muss morgen früh bei Audi anrufen aber vielleicht weiss jemand von euch was das heisst!??
Es gibt 2 Alternativen sagte mein Kumpel.
1.Durch den Unfall Fehlercode Fernbedinung klappt auch nicht angeblich Batterie leer..
2.Möglichkteit die Airbags wurden ausgelöst und verklebt von ihm..
Beides ist BETRUG bin ich der Meinung!!!!!
Den wagen zurückgeben will ich nicht( ausser die Airbags sind ausgelöst worden)
dann ja !!
wie stehen die chancen daas ich was von meiner REchnung bezahlt bekomme :mein Kumpel war Zeuge beim Kauf er war alleine
rufem orgen auch gleich den Anwalt an so gehts ja nicht....
mfg danke
11 Antworten
Also ich habe eine Liste gefunden da steht Fehlercode meldung 1366
Geöffnet durch Auprallsignal!!
Aber ich habe mir meine Airbags angeschaut ich bin de Meinung das ich keine Falschen oder beklebten Airbags habe! Ich hoffe es ist durch die Kulision mit dem Hasen!!
bin aber über jede antwort froh,...
Die Kollision mit einem Reh ergibt mehr als eine Beule.
Ein Zusammenprall mit einem Hasen kann keinen Airbag auslösen. Ebensowenig mit einem Reh.
Wenn 1,5 Tonnen Auto auf ein Reh treffen mit rund 60 Kilo, entsteht niemals eine solche Verzögerung beim Aufprall
dass der Airbagsensor auslöst. Da bedarf es schon eines weitaus massiveren Zwischenfalls.
Chancen auf Rückerstattung oder so hast du gar keine.
Du hast einen Privatkauf getätigt.
Hast somit keinerlei Gewährleistungsansprüche und schon gar keine Garantieansprüche.
Vermutlich steht im Vertrag sogar drin: Gekauft wie besehen, oder ähnliches.
Hast keine Chance.
Michi
Hallo,
das kommt auf den Vertrag an, bzw. auf das, was darin steht.
Sollte da "Unfallfrei" stehen und sollte sich herausstellen, daß der/die Airbags schon mal geöffnet waren, wäre das eine bewußte Täuschung und somit der Vertrag/Kauf nicht gültig bzw. anfechtbar.
Mit den wenigen Angaben können wir aus der Ferne den Fall nicht sauber beurteilen.
Wichtig wäre für die TE, daß sie den Wagen von einem 🙂 oder bei einer neutralen Stelle/Sachverständigem entsprechend untersuchen läßt, bzw. ggf. auch bei einem Audi-Händler um Einsicht in die Reparaturhistorie bittet, um festzustellen, ob da schon mal größere Schäden repariert wurden.
Grüße,
Frank
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Fehlercode
01366 ... Öffnung durch Crashsignal
Fehler wird im ZV / Komfortsystem eingetragen, wenn eine Ansteuerung der ZV durch das Airbagsteuergerät bei erkannten Crashdaten erfolgt.
Da Wildunfall vorliegt, bei dem Crashdaten erkannt werden, ist der Eintrag plausibel.
Erkannte Crashdaten führen nicht zwangsläufig zu einer Airbagauslösung, wenn Schwellwerte für Airbagauslösung nicht erreicht werden.
Zitat:
Original geschrieben von hurz100
Da Wildunfall vorliegt, bei dem Crashdaten erkannt werden, ist der Eintrag plausibel.
Ein Wildunfall mit einem Hasen oder einem Reh löst auch keine Crashdaten aus.
Dafür braucht es mindestens 2G an Verzögerung. Bei einem Aufprall gegen ein Reh oder sogar nur einen Hasen völlig utopisch.
Zitat:
Original geschrieben von Byti
Ein Wildunfall mit einem Hasen oder einem Reh löst auch keine Crashdaten aus.Zitat:
Original geschrieben von hurz100
Da Wildunfall vorliegt, bei dem Crashdaten erkannt werden, ist der Eintrag plausibel.
Dafür braucht es mindestens 2G an Verzögerung. Bei einem Aufprall gegen ein Reh oder sogar nur einen Hasen völlig utopisch.
Diese Aussage wage ich zu bezweifeln.
Denn wenn dem so wäre, würde ein solches Ereigniss auch keine Schäden / Deformationen an Karosserie etc. hervorrufen, denn Deformationen entstehen durch Masseverzögerung / Abbau kinetischer Energie.
Crashdaten können z.B. bereits erkannt werden, wenn man mit einem Hammer 500g bei eingeschlteter Zündung im Bereich der Crashsensorik zuschlägt.
Nur lösen solche Crashdaten / Ereignisse i.A. keine Airbags aus, sondern lösen die Ansteuerung der ZV aus.
Ansteuerung der ZV erfolgt i.A. bereits VOR Ansteuerung Gurtstraffer und Airbags.
Aus Unfallaufnahme.info zu dem Thema "Digitale Spuren im Steuergerät"
Im Fahrbetrieb wird die aktuelle Fahrzeugverzögerung in einem 1-ms-Takt bestimmt. Bei Überschreiten eines Verzögerungsschwellenwertes von 2 g (zweifache Erdbeschleunigung) wird ein Rechenzyklus eingeleitet, bei dem aus den Spannungssignalen mittels Integration die sog. kollisionsbedingte Geschwindigkeitsänderung ermittelt wird.
Zitat:
Original geschrieben von Byti
Aus Unfallaufnahme.info zu dem Thema "Digitale Spuren im Steuergerät"Im Fahrbetrieb wird die aktuelle Fahrzeugverzögerung in einem 1-ms-Takt bestimmt. Bei Überschreiten eines Verzögerungsschwellenwertes von 2 g (zweifache Erdbeschleunigung) wird ein Rechenzyklus eingeleitet, bei dem aus den Spannungssignalen mittels Integration die sog. kollisionsbedingte Geschwindigkeitsänderung ermittelt wird.
Und für welche Sensorik gilt das ??
Front oder Seite ??
Und an was erkennst Du, durch welche Sensorik hier Crashdaten erkannt bzw. geliefert wurden ??
Wie ist es dann möglich, dass auch bei V=0 (Fahrzeugstillstand, Crashereigniss durch anderes Fahrzeug, welches in stehendes Fahrzeug hineinfährt) Crasdaten eingetragen werden ??
Weil is ja dann kein Fahrbetrieb.
Ist OK wenn du an deine Theorie glaubst. Ich mag mich nicht streiten.
Lies die Spezifikationen selbst nach wenn du magst. 😁
Zitat:
Original geschrieben von Byti
Ist OK wenn du an deine Theorie glaubst. Ich mag mich nicht streiten.
Lies die Spezifikationen selbst nach wenn du magst. 😁
Na an der Stelle bist Du eher bei der Theorie.
Die Praxis beweißt was Anderes.
Da bei Verzögerungswerten von 2G bereits ein deutliches Verletzungsrisiko besteht, bleibt die Frage, was bei überschreiten von 2G eingeleitet wird.
Plausibilitätsprüfung der Einganssignale für Airbagauslösung ?
Plausibilitätsprüfung der Einganssignale für Auslösung Gurtstraffer ?
Plausibilitätsprüfung der Eingangssignale für Ansteuerung ZV (Öffnung durch Crashsignal) ?