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Fehlende Auflösung der automatischen Tempolimits
Hallo,
seit längerem beschäftigen mich die automatischen Tempolimits der digitalen Schilderbrücken insbesondere auf der A2. Ich habe gelernt, dass diese Tempolimits so lange gelten, bis diese explizit aufgelöst (also per Zeichen) werden. Diese Auflösung wird aber bei sicherlich über 80% der zuvor angezeigten Limits nicht vorgenommen. Habe ich das falsch gelernt, dass diese aufgelöst werden müssen? Also reicht die fehlende Wiederholung des Limits z.B. nach einer Auffahrt zur Aufhebung?
Viele Dank und gute Fahrt!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@jojo1956 schrieb am 31. Mai 2018 um 16:24:51 Uhr:
Bei Ortskundigen Fahrern ist das keine Ausrede,
Auch ein ortskundiger Fahrer kann nicht wissen, was eine Wechselbrücke vor der Auffahrt anzeigt.
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211 Antworten
Zitat:
@Catwiezle schrieb am 1. Juni 2018 um 09:48:42 Uhr:
Wer auf der A2 im Raum Hannover - Braunschweig eine Schilderbrücke passiert, ...
Könnte es ev. sein, dass an besagter Stelle des Autobahnnetzes ein Fehler in der Beschilderung vorliegt, also diese spezielle Strecke garkeine Aufhebungszeichen darstellen kann? (Ev. Schilderbrücken nicht dafür ausgelegt, Software fehlerhaft, usw.)
Vielleicht wäre dies eher eine Anfrage bei den zuständigen Behörden wert, statt eine Allgemeingültigkeit der Ausnahme zu vermuten.
Zitat:
@AMenge schrieb am 1. Juni 2018 um 09:18:56 Uhr:
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 1. Juni 2018 um 09:00:46 Uhr:
Ich glaube die "Fehler vorhalten" Thematik kommt eher von denen, die unbedingt wollen, dass jeder jedes Gesetz bis ins kleinste auswendig kennt.
Dann liest du ausgesprochen selektiv. Gerade krebsandi wird ja nicht müde darin, sich über die Unfähigkeit anderer Verkehrsteilnehmer zu beschweren.
Davon abgesehen geht es nicht darum, jedes Gesetz bis ins Detail zu kennen. Aber grundlegende Dinge wie den Gültigkeitsbereich von Geschwindigkeitsbegrenzungen wird dann doch erwarten dürfen? Du erwartest ja auch (zu Recht), dass jeder das Rechtsfahrgebot kennt. Warum ist deine Erwartungshaltung so einseitig ausgeprägt?
Das kann man nicht vergleichen. Der langsame Linksfahrer weiß ja genau dass er rechts fahren sollte. Mach eine Umfrage im Forum, und jeder wird dir dieses Gebot nennen, auch die, die es nicht einhalten. Bei den Schilderbrücken handelt es sich um ein strittiges Thema, und ich erwarte nicht, dass es jeder weiß. Ich mein selbst die, die die gesetzliche Lage kennen geben ja zu, dass das widersprüchlich von den Behörden gehandhabt wird.
Hallo,
ich denke dieser Link bringt Licht ins Dunkel:
https://www.fahrtipps.de/frage/streckenverbot-aufhebung.php
Da geht es zwar um Blechschilder aber für Schilderbrücken gilt genau das Gleiche.
Dunkle Schildbrücken sind so zu interpretieren, als wenn sie gar nicht da wären (also KEIN Feuer frei).
Aber:
Die Polizei ist ja schließlich auch nicht ganz blöd und kennt diese nicht vorschriftsmäßig beschilderten Stellen. Daher wird sie nur an Stellen blitzen, wo der Tatvorwurf des Zu-Schnell-Fahrens hundertprozentig wasserdicht ist.
Grüße,
diezge
Ähm ... das mit der dortigen Wasserdichtheit würde ich nicht unterschreiben.
die Radarüberwachung ist bei den Wechselverkehrszeichen sowieso an die Anlage gekoppelt, stationäre Überwachung würde ja auch keinen Sinn machen. Es ist eine faire Annahme, dass bei dunklen Anzeigen auch die Blitzer deaktiviert sind.
... kann es sein das manche von Unterschiedlichen Ausgangspositionen ausgehen...?
1. Ich fahre auf der Autobahn und habe 120 km/h. Die nächsten Schilder sind ohne Funktion also fahre ich weiter 120 km/h.
2. Ich fahre 120 km/h. Das nächste Schild ist ohne Funktion und davor ist eine Auffahrt zur Autobahn. Die die Auffahren kommen ohne Limit auf die Autobahn und haben freie Fahrt. Ich muss mich weiter an sie 120 km/h halten weil für mich nicht aufgehoben.
Das sollte so korrekt sein. Bei 1 handhabe ich das auch so. Bei 2 fahre ich gedanklich auch gerade die Auffahrt zur Autobahn ohne Limit. Gesetzlich korrekt - Nein. Verwerflich... ich finde nicht. Und wie bereits geschrieben hatte ich zwei mal die Polizei hinter mir... und die sind genau so schneller geworden wie ich.
Zitat:
@krebsandi schrieb am 31. Mai 2018 um 23:48:05 Uhr:
Es machen aber alle, beobachte mal die Anderen.
Die "Argumentation" bringt dich höchstens im Kindergarten weiter.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 1. Juni 2018 um 11:05:14 Uhr:
die Radarüberwachung ist bei den Wechselverkehrszeichen sowieso an die Anlage gekoppelt, stationäre Überwachung würde ja auch keinen Sinn machen. Es ist eine faire Annahme, dass bei dunklen Anzeigen auch die Blitzer deaktiviert sind.
Im besagten Streckenabschnitt der A2 (Hannover Braunschweig) ist die stationäre Blitzeranlage schon vor Jahren deaktiviert worden, weil es Probleme gab, rechtssicher nachzuweisen, welche Geschwindigkeitsbegrenzung zum Tatzeitpunkt galt. Technisch müsste es eigentlich machbar sein, rechtlich machbar war es offensichtlich nicht.
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 1. Juni 2018 um 10:33:33 Uhr:
Das kann man nicht vergleichen. Der langsame Linksfahrer weiß ja genau dass er rechts fahren sollte.
Ich staune immer wieder über deine vermeintliche Fähigkeit, zu wissen, was andere Menschen denken und wissen. Es soll auch Menschen geben, die die rechte Spur einer Autobahn für eine reine LKW-Spur halten.
Zitat:
Bei den Schilderbrücken handelt es sich um ein strittiges Thema, und ich erwarte nicht, dass es jeder weiß. Ich mein selbst die, die die gesetzliche Lage kennen geben ja zu, dass das widersprüchlich von den Behörden gehandhabt wird.
Die gesetzliche Lage ist überhaupt nicht strittig sondern eindeutig. Aber es ist ein typisches Muster: Rechte sind bekannt, Pflichten eher nicht. Und wenn Pflichten bekannt sind, dann die Pflichten der anderen. Was für ein Trauerspiel.
Und woran erkenne ich an den anderen Verkehrsteilnehmern die erlaubte Geschwindigkeit? Soll ich mich da nach denen richten die mit 80 auf der rechten Spur dem Lkw folgen. Oder lieber denen die ihren Tempomat auf 140 stehen habe egal wie schnell gerade gefahren werden darf oder doch lieber an denen denen es auch bei 100 egal ist und sie trotzdem mit 180 unterwegs sind?
Zitat:
@Sznokey schrieb am 1. Juni 2018 um 11:40:01 Uhr:
Und woran erkenne ich an den anderen Verkehrsteilnehmern die erlaubte Geschwindigkeit? Soll ich mich da nach denen richten die mit 80 auf der rechten Spur dem Lkw folgen. Oder lieber denen die ihren Tempomat auf 140 stehen habe egal wie schnell gerade gefahren werden darf oder doch lieber an denen denen es auch bei 100 egal ist und sie trotzdem mit 180 unterwegs sind?
Ist nicht schwer, macht die Erfahrung.
Und ohne sollte man es sowieso langsam angehen lassen...
Zitat:
Im besagten Streckenabschnitt der A2 (Hannover Braunschweig) ist die stationäre Blitzeranlage schon vor Jahren deaktiviert worden, ...
Die Dinger gehören demontiert,
wie oft die Tiefflieger da eine Notankerung auslösen ist schon nicht mehr schön.
(Sage ich als Tiefflieger der hinter denen auch in die Eisen gehen muß)
Zitat:
@Sznokey schrieb am 1. Juni 2018 um 11:40:01 Uhr:
Und woran erkenne ich an den anderen Verkehrsteilnehmern die erlaubte Geschwindigkeit?...
Wieso an anderen?!
Kommt man auf eine Autobahn und sieht kein aTL,
darf man als Ortsunkundiger von Richtgeschwindigkeit 130 ausgehen,
kommt ein Blitzerfoto und verweist auf ein aTL durch ein Schild VOR Deiner Auffahrt,
beruft man sich auf die Unschuldsvermutung, denn hätte man Kenntnis von dem Schild gehabt,
wäre man selbstverständlich nicht zu schnell gefahren.
Laut Gesetzgeber erlangt man die Kenntnis durch direktes Dranvorbeifahren,
oder weil man als Ortsansässiger in der Vergangenheit schon oft dran vorbei gekommen sein muß.
Zitat:
@Sznokey schrieb am 1. Juni 2018 um 11:40:01 Uhr:
Und woran erkenne ich an den anderen Verkehrsteilnehmern die erlaubte Geschwindigkeit? Soll ich mich da nach denen richten die mit 80 auf der rechten Spur dem Lkw folgen. Oder lieber denen die ihren Tempomat auf 140 stehen habe egal wie schnell gerade gefahren werden darf oder doch lieber an denen denen es auch bei 100 egal ist und sie trotzdem mit 180 unterwegs sind?
sehr, sehr gutes Argument.
Dem Verkehrsfluss anpassen?
Aha.
Die einen fahren 100, die anderen 110 wieder andere mit 120, die nächsten 130, ein paar 140 und andere sogar schneller als 150.
So, welche Geschwindigkeit ist erlaubt???
Solange da eindeutig ein TL beschildert ist weiss man es, wenn man es nicht übersehen hat, wobei dann muss man schon sehr unachtsam fahren.
Zitat:
@onzlaught schrieb am 1. Juni 2018 um 12:43:10 Uhr:
Zitat:
Im besagten Streckenabschnitt der A2 (Hannover Braunschweig) ist die stationäre Blitzeranlage schon vor Jahren deaktiviert worden, ...
Die Dinger gehören demontiert,
wie oft die Tiefflieger da eine Notankerung auslösen ist schon nicht mehr schön.
(Sage ich als Tiefflieger der hinter denen auch in die Eisen gehen muß)
Das kann ich leider nur bestätigen. Es wird übrigens auch in die Eisen gegangen, wenn gar kein Tempolimit gilt. Der Anblick der Säulen löst bei manchem schon einen Bremsreflex aus.