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Fehlende Auflösung der automatischen Tempolimits

Themenstarteram 31. Mai 2018 um 12:20

Hallo,

 

seit längerem beschäftigen mich die automatischen Tempolimits der digitalen Schilderbrücken insbesondere auf der A2. Ich habe gelernt, dass diese Tempolimits so lange gelten, bis diese explizit aufgelöst (also per Zeichen) werden. Diese Auflösung wird aber bei sicherlich über 80% der zuvor angezeigten Limits nicht vorgenommen. Habe ich das falsch gelernt, dass diese aufgelöst werden müssen? Also reicht die fehlende Wiederholung des Limits z.B. nach einer Auffahrt zur Aufhebung?

 

Viele Dank und gute Fahrt!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@jojo1956 schrieb am 31. Mai 2018 um 16:24:51 Uhr:

Bei Ortskundigen Fahrern ist das keine Ausrede,

Auch ein ortskundiger Fahrer kann nicht wissen, was eine Wechselbrücke vor der Auffahrt anzeigt.

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Das ist überhaupt nicht "plötzlich" falsch sondern eine seit Jahren geltende Rechtslage.

Zitat:

@AMenge schrieb am 31. Mai 2018 um 23:45:31 Uhr:

Das ist überhaupt nicht "plötzlich" falsch sondern eine seit Jahren geltende Rechtslage.

Es machen aber alle, beobachte mal die Anderen.

Wenn nichts aufleuchtet wird beschleunigt, selbst wenn man selbst weiter 120 bis 140 fährt.

Der Unterschied zwischen "machen alle" und "entspricht nicht geltendem Recht" ist dir aber bekannt, ja?

Zitat:

@AMenge schrieb am 31. Mai 2018 um 23:49:37 Uhr:

Der Unterschied zwischen "machen alle" und "entspricht nicht geltendem Recht" ist dir aber bekannt, ja?

Tja wenn dem wirklich so wäre oder ist, wäre ich auch schon saftig in diese Falle reingetappt.

180 waren da locker schon drauf und das bei mir der sich an Tempolimits bis 20 km/h plus maximal hält.

Meist aber dann rechts mit Tempolimit fährt.

Einfach wegen der Annahme ok freigegeben ab durch die Mitte.

Weg von dem Haufen.

Ja, alles klar. Weil du etwas noch nicht erlebt hast kann es kein entsprechendes Gesetz geben. Du meine Güte...

Zitat:

@AMenge schrieb am 1. Juni 2018 um 00:02:29 Uhr:

Ja, alles klar. Weil du etwas noch nicht erlebt hast kann es kein entsprechendes Gesetz geben. Du meine Güte...

Ich sage ja gerade dann wäre ich auch schon in diese Falle reingetappt.

Das weiss doch wirklich fast keiner.

Ich meine bei Tafeln und Schildern ist das klar aber bei den elektronischen Anzeigen da rechnet ja wirklich jeder "aha nichts angezeigt ich darf so schnell wie ich will."

Natürlich wenn es die Situation erlaubt aber ich hoffe das muss ich jetzt nicht explizit dazu schreiben.

Siehst du, das unterscheidet uns. Ich informiere mich über die Gesetzeslage und fahre nicht einfach nach Gefühl. Ist ja schön, wenn es bei dir immer gut gegangen ist. Verlassen würde ich mich darauf nicht.

Es ist immer wieder erschreckend, welche gravierenden Wissenslücken sich gerade bei denjenigen auftun, die anderen hier permanent ihre Fehler vorhalten.

Ich glaube die "Fehler vorhalten" Thematik kommt eher von denen, die unbedingt wollen, dass jeder jedes Gesetz bis ins kleinste auswendig kennt. ;)

In diesem Fall sagte ich ja, dass es rechtlich anders ist, aber es wird nun mal so gemacht, geduldet, und damit hat sich das Thema. Wenn du bei schwarzen Schilderbrücken vorsichtshalber immer bei 80 kleben bleibst, ist das doch völlig ok, nur dann bitte ganz rechts. :cool:

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 31. Mai 2018 um 23:30:46 Uhr:

... und dann gehen die Brücken einfach aus. Kein Zeichen 282, einfach 120 und plötzlich schwarz.

Sorry, aber jeder sieht das dann als unbegrenzt an. Und alle (die es können und wollen) geben dann auch Gas. Erlebe ich so seit dem es diese Brücken gibt.

...

Und welche zHg gälte nach deiner Sichtweise, wenn in einer Folge von gleichlautenden dynamischen Beschränkungen eine Brücke aufgrund eines Defekts "nichts" anzeigt?

Zitat:

@Nomen_est_Omen schrieb am 1. Juni 2018 um 09:10:09 Uhr:

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 31. Mai 2018 um 23:30:46 Uhr:

... und dann gehen die Brücken einfach aus. Kein Zeichen 282, einfach 120 und plötzlich schwarz.

Sorry, aber jeder sieht das dann als unbegrenzt an. Und alle (die es können und wollen) geben dann auch Gas. Erlebe ich so seit dem es diese Brücken gibt.

...

Und welche zHg gälte nach deiner Sichtweise, wenn in einer Folge von gleichlautenden dynamischen Beschränkungen eine Brücke aufgrund eines Defekts "nichts" anzeigt?

Die letzte Anzeige davor,

zHGs werden mMn nur vom "Feuer frei" Schild aufgehoben.

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 1. Juni 2018 um 09:00:46 Uhr:

Ich glaube die "Fehler vorhalten" Thematik kommt eher von denen, die unbedingt wollen, dass jeder jedes Gesetz bis ins kleinste auswendig kennt. ;)

Dann liest du ausgesprochen selektiv. Gerade krebsandi wird ja nicht müde darin, sich über die Unfähigkeit anderer Verkehrsteilnehmer zu beschweren.

Davon abgesehen geht es nicht darum, jedes Gesetz bis ins Detail zu kennen. Aber grundlegende Dinge wie den Gültigkeitsbereich von Geschwindigkeitsbegrenzungen wird dann doch erwarten dürfen? Du erwartest ja auch (zu Recht), dass jeder das Rechtsfahrgebot kennt. Warum ist deine Erwartungshaltung so einseitig ausgeprägt?

So ganz sinnvoll und logisch ist das meiner Meinung nach aber nicht.

Wenn ich auf eine Autobahn auffahre kann ich ja nicht wissen welches TL auf der letzten Schilderbrücke 2km vor meiner Auffahrt angezeigt war. Das gleiche gilt auch für Blechschilder am Fahrbahnrand. Deswegen gehe ich beim Auffahren auf eine AB erstmal davon aus, dass kein striktes TL gilt und ich zumindest dem Verkehr angepasst im Rahmen der RG fahren darf, bis ich wieder an einem TL-Zeichen vorbeikomme.

Ist die erste Anzeige an der ich vorbeikomme dann schwarz, heißt das für mich Anzeige nicht an Betrieb also theoretisch freie Fahrt, praktisch aber eher dem Verkehrsfluss angepasst. Wenn ein schwarze Anzeige ein zuvor angezeigtes TL nicht aufhebt, wie soll ich bitte dieses TL einhalten wenn ich an der letzten aktiven Anzeige überhaupt nicht vorbeigefahren bin? Ich kann mich ja nur an die Verkehrsschilder halten, an denen ich vorbeifahre. Die anderen kann ich ja unmöglich sehen. Ansonsten besäße ich außergewöhnliche Fähigkeiten.

Richtig. Du hältst dich einfach an die Schilder, die du siehst. Solltest du dann geblitzt werden und glaubhaft machen können, dass die das TL unbekannt war, dann hast du auch kein Problem. Ausnahme: Du hättest aus dem deutlichen langsameren Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer schließen können, dass ein TL besteht.

Wurde hier im Thread aber bereits mehrfach erwähnt.

Wer auf der A2 im Raum Hannover - Braunschweig eine Schilderbrücke passiert, auf der ein Tempolimit angezeigt ist und dann darauf wartet, dass das Zeichen Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben erscheint, kann schon mal 50 km und mehr fahren, ohne ein weiteres Tempolimit oder ein Ende der Begrenzung zu sehen. Da kann es dann auch sein, dass das Limit an der Schilderbrücke, an der man es gesehen hat, längst nicht mehr existiert.

Deswegen wird in der Realität "keine Anzeige - kein Limit" fast ausnahmslos praktiziert. Die unklare rechtliche Lage interessiert eigentlich nur die Einwohner von Korinth.

Zitat:

@PHIRAOS schrieb am 1. Juni 2018 um 09:37:37 Uhr:

... Wenn ein schwarze Anzeige ein zuvor angezeigtes TL nicht aufhebt, wie soll ich bitte dieses TL einhalten wenn ich an der letzten aktiven Anzeige überhaupt nicht vorbeigefahren bin? Ich kann mich ja nur an die Verkehrsschilder halten, an denen ich vorbeifahre. Die anderen kann ich ja unmöglich sehen. Ansonsten besäße ich außergewöhnliche Fähigkeiten.

Die gewöhnliche "aussergewöhnliche Fähigkeit" besteht aus meiner Sicht darin, sich dem Verkehrsfluss anzupassen und der Nichtanzeige einer dynamischen Beschilderung keine vermutete Bedeutung zu verleihen.

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