Fehlende Auflösung der automatischen Tempolimits
Hallo,
seit längerem beschäftigen mich die automatischen Tempolimits der digitalen Schilderbrücken insbesondere auf der A2. Ich habe gelernt, dass diese Tempolimits so lange gelten, bis diese explizit aufgelöst (also per Zeichen) werden. Diese Auflösung wird aber bei sicherlich über 80% der zuvor angezeigten Limits nicht vorgenommen. Habe ich das falsch gelernt, dass diese aufgelöst werden müssen? Also reicht die fehlende Wiederholung des Limits z.B. nach einer Auffahrt zur Aufhebung?
Viele Dank und gute Fahrt!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@jojo1956 schrieb am 31. Mai 2018 um 16:24:51 Uhr:
Bei Ortskundigen Fahrern ist das keine Ausrede,
Auch ein ortskundiger Fahrer kann nicht wissen, was eine Wechselbrücke vor der Auffahrt anzeigt.
211 Antworten
Zitat:
@krebsandi schrieb am 9. Juni 2018 um 19:00:23 Uhr:
So, wenn ich das richtig deute gilt ab der Aufhebung von 60 dann 120.Ob das jetzt aber schon ab dem TL 120 Blechschild gilt und weiter die 60 bis zur Aufhebung 60 oder ab dem Blechschild schon 120.
Sorry keine Ahnung mehr wenn Anzeige aus nichts bedeutet gilt dann auch nicht das Blechschild 120.
Es ist sehr kompliziert.
Blechschilder und elektronische Zeichen gelten gleichwertig. Ein 120er Schild hebt ein vorheriges 60er-Limit also auf, ab dem 120er Schild darf man 120 fahren. Egal, ob keins oder eines oder beide Schilder elektronisch sind. Kompliziert wird es höchstens bei einschränkenden Zusatzschildern ("bei Nässe" o.ä.), was aber hier nicht das Thema ist.
Und Erwachsener hat Recht. Beim Zeichen 274 (Anfang der zHG) steht ausdrücklich in den Erläuterungen, dass man nicht schneller als angegeben fahren darf. Beim Zeichen 278 "Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit" steht hingegen nirgendwo, dass sich die Aufhebung nur auf das angegebene Tempolimit bezieht.
Ob das so vom Schilderaufsteller gedacht war, ist natürlich eine ganz andere Frage. Wohl eher nicht.
Da in meinem Fall das Schild 278-60 angezeigt worden ist, ist es doch aber klar das ZITAT.."Das Verkehrszeichen 278-60 hebt eine bestehende Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h auf.." VORHER ein Tempolimit von 60 km/h in diesem Abschnitt existieren müßte.
Nur...und das verstehe ich halt nicht...Die LETZTE Tempolimit Beschränkung VOR o.g. Schild war halt DEFINITV 120 km/h (Metallschild). Dann hätte die 278-120 kommen müssen..!
Für mich ist/bleibt das immer noch ein Fehler..!
Ja, an der Stelle sind viele Verkehrsteilnehmer unsicher bzw. es existieren falsche Vorstellungen.
Es gibt sicherlich eine Verwaltungsvorschrift, die besagt, dass Zeichen 278 dieselbe Zahl wie das unmittelbar davor angeordnete 274 enthalten sollte. Eine "falsche" Zahl auf Zeichen 278 hat aber verkehrsrechtlich keinerlei Bedeutung, sie macht das Schild nicht ungültig. Relevant ist einzig und allein: Das Verkehrszeichen 278 "Ende der zulässigeen Höchstgeschwindigkeit" hebt die vorher ausgeschilderte Geschwindigkeitsbegrenzung wieder auf. Es gilt dann die allgemeine zHg gemäß Fahrzeug- und Straßenart.
@bedra69: Es ist ja auch ein Fehler. Der darf aber nicht zu Lasten des Verkehrsteilnehmers gehen.
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Das tut eine "falsche Zahl" auf Z 278 aber doch in keinem denkbaren Fall. Egal ob das Z 278 leuchtet oder als Blechschild ausgeführt ist, es hebt die letzte Beschränkung auf, egal ob diese geleuchtet hat oder in Blech am Rand stand.
Hatte mich auf den Post bedra69 bezogen.
OK.
Und damit das noch mal ganz klar gesagt ist (ich will keinem was unterstellen, aber die Leute schleppen manchmal die merkwürdigsten Falschinformationen in ihren Köpfen rum):
Wenn ich schreibe, Z 278 hebt die letzte Beschränkung auf, dann heißt das NICHT, dass dann die vorletzte Beschränkung gilt! Geschwindigkeitsbeschränkugen sind niemals verschachtelt. Eine Aufhebung ist immer absolut eine Aufhebung, auch wenn vorher fünf verschiedene Z 274, mit oder ohne Zusatzschild, rumstanden.
Und das gilt sogar für implizite Aufhebungen aufgrund einer beendeten Gefahrenstelle. Beispiel: Landstraße auf 80 begrenzt, dann eine 60 mit Warnschild "Kurve" (Zeichen 103). Was gilt hinter der Kurve? 80?
Falsch, 100!
Damit hast du diesem Thread ungefähr 4 Seiten erspart. 😁
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 9. Juni 2018 um 23:24:17 Uhr:
Und damit das noch mal ganz klar gesagt ist (ich will keinem was unterstellen, aber die Leute schleppen manchmal die merkwürdigsten Falschinformationen in ihren Köpfen rum):Wenn ich schreibe, Z 278 hebt die letzte Beschränkung auf, dann heißt das NICHT, dass dann die vorletzte Beschränkung gilt! Geschwindigkeitsbeschränkugen sind niemals verschachtelt. Eine Aufhebung ist immer absolut eine Aufhebung, auch wenn vorher fünf verschiedene Z 274, mit oder ohne Zusatzschild, rumstanden.
Und das gilt sogar für implizite Aufhebungen aufgrund einer beendeten Gefahrenstelle. Beispiel: Landstraße auf 80 begrenzt, dann eine 60 mit Warnschild "Kurve" (Zeichen 103). Was gilt hinter der Kurve? 80?
Falsch, 100!
Solange dass nur Blechschilder oder nur Elektronische Anzeigen sind ist das klar.
Aber wie ist das jetzt wirklich in diesem Falle?
Beim Mix von Beiden
Es wird 60 elektronisch angezeigt.
Dann ist eine Anzeige schwarz und daneben ein Blechschild 120.
Die 60 elektronisch werden aber erst bei der nächsten Anzeige aufgehoben.
Kann man dann wirklich von unbegrenzt ausgehen oder gilt dann nicht doch die 120 weiter.
Wir haben ja gelernt aus bedeutet nichts, wusste ich nicht dachte immer aus bedeutet freie Fahrt oder was mit Blechschild angezeigt wird.
Erst elektronische Anzeige Aufhebung aller Limits und Überholverbote hebt das auf wenn sonst klein Blechschild war.
Also müsste bei Ende 60 dann der Blechschild 120er weiter gelten.
Nee, Tiefflug ist dann freigegeben.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 10. Juni 2018 um 11:05:01 Uhr:
Nee, Tiefflug ist dann freigegeben.
Auweih na hoffentlich gibt das die Strecke her und die 120 sind nicht zurecht angegeben.
Zitat:
@krebsandi schrieb am 10. Juni 2018 um 10:52:41 Uhr:
Also müsste bei Ende 60 dann der Blechschild 120er weiter gelten.
Glückwunsch! Mit dem Satz hast du dich gerade für eine Nachschulung in einer Fahrschule deiner Wahl qualifiziert. Der Berliner hat’s gerade richtig erklärt.
Solche Dinge zu bewerten ist immer schwierig, weil sie verkehrsrechtlich gesehen falsch sind.
Je nach Auffassung kann die Gesamtlösung nichtig sein. Hat sich in diesem Zusammenhang ein Unfall ereignet, kann es allerdings auch passieren, dass man auf Grund der "unklaren Situation" eine "erhöhte Sorgfalt" aufgedrückt bekommt. Leider spielt vor Gericht nicht immer nur die StVO eine Rolle, sondern auch das Bauchgefühl des Richters, der dann unter dem Deckmantel von Ordnung und Sicherheit irgendetwas konstruiert, nur um den Delinquenten doch noch einen Denkzettel zu verpassen.
In der Regel wird man aber davon ausgehen können, dass mit dem Zeichen 278 wieder das "normale Tempolimit" gilt - z.B. Richtgeschwindigkeit. Das vorher andere Regelungen getroffen wurden, ist nicht von Belang, da sich der Verkehrsteilnehmer nicht die ganzen Tempolimits der letzten 10km merken muss (auch nicht merken kann).
Zudem darf, wie schon beschrieben, eine unklare Situation nicht zu Lasten des Verkehrsteilnehmer gehen.
Zitat:
@dolofan schrieb am 10. Juni 2018 um 11:11:00 Uhr:
Zitat:
@krebsandi schrieb am 10. Juni 2018 um 10:52:41 Uhr:
Also müsste bei Ende 60 dann der Blechschild 120er weiter gelten.Glückwunsch! Mit dem Satz hast du dich gerade für eine Nachschulung in einer Fahrschule deiner Wahl qualifiziert. Der Berliner hat’s gerade richtig erklärt.
Ätsch, ich gehe dann halt auf Nummer sicher und fahre die nächsten Kilometer halt annähernd 120 bis 140 dann passt das schon.
Irgendwann wird es dann schon eindeutig, die paar Minuten Zeitverlust hole ich, wenn es sein muss, locker auf.