Fehlende Auflösung der automatischen Tempolimits
Hallo,
seit längerem beschäftigen mich die automatischen Tempolimits der digitalen Schilderbrücken insbesondere auf der A2. Ich habe gelernt, dass diese Tempolimits so lange gelten, bis diese explizit aufgelöst (also per Zeichen) werden. Diese Auflösung wird aber bei sicherlich über 80% der zuvor angezeigten Limits nicht vorgenommen. Habe ich das falsch gelernt, dass diese aufgelöst werden müssen? Also reicht die fehlende Wiederholung des Limits z.B. nach einer Auffahrt zur Aufhebung?
Viele Dank und gute Fahrt!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@jojo1956 schrieb am 31. Mai 2018 um 16:24:51 Uhr:
Bei Ortskundigen Fahrern ist das keine Ausrede,
Auch ein ortskundiger Fahrer kann nicht wissen, was eine Wechselbrücke vor der Auffahrt anzeigt.
211 Antworten
Ja eben. 😁
Ich kann natürlich die Argumentation "Aus = Aufhebung" verstehen, zumal sie ja von vielen Betriebsleitstellen angewandt wird. Wenn man z.B. auf einer solchen Strecke fährt, die Anzeige, z.B. (80), geht unmittelbar vor einem aus und die folgenden WVZ-Brücken sind dunkel, würde auch ich nicht davon ausgehen, dass das Tempolimit fortbestehen soll.
Oder der Verkehr wird mit einer solchen Anlage eingebremst, weil z.B. auf dem Standstreifen ein Pannenfahrzeug steht und die nachfolgenden WVZ-Brücken sind dann ebenfalls dunkel - ja auch dann wird man wohl davon ausgehen können, dass die Beschränkung als aufgehoben gilt. Und selbst wenn es diesbezüglich zu einer Owi kommt, dürfte man vor Gericht vergleichsweise gute Karten haben.
Aber:
Das ist wie gesagt nicht auf alle Situationen übertragbar, darum ist die pauschale Aussage "dunkel = Aufhebung" auch falsch, bzw. mit Vorsicht zu genießen.
Es gibt z.B. mobile WVZ, die im Bereich von BAB-Baustellen dazu eingesetzt werden, während dem aktiven Baustellenbetrieb die Geschwindigkeit dynamisch regeln zu können. Jetzt kann es sein, dass dort -je nach eingesetztem System- Vollmatrix-Schilder stehen, die permanent z.B. 100km/h anzeigen und im Baustellenbetrieb auf 80 / 60 wechseln.
Es kann aber auch sein, dass die Strecke mittels Blech auf 80km/h beschränkt ist, und z.B. nur im Bereich der Baustellenzufahrten wird bei Bedarf via WVZ Tempo 60 oder 40 angeordnet wird. Jetzt ist Wochenende und die WVZ sind aus = Ende 80?
Dann gibt es auch noch Stauwarnanlagen (siehe mein Link), die je nach Programmierung nur Zeichen 124 mit dem Zusatz "Stau" oder "Staugefahr" anzeigen. Wenn nun ein solches WVZ dunkel ist - soll es dann auch einen Einfluss auf eine bestehende Geschwindigkeitsbeschränkung haben?
@Erwachsener: Schau dir mal die Beschilderung im Hintergrund an. Glaubst du, dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung so kurz vor der Zusammenführung auf eine Spur aufgehoben wird, indem man ein WVZ abschaltet?
Die weiter oben gepostete Erklärung des VMZ-Leiters halte ich, gelinde gesagt, für abenteuerlich und mit den geltenden Gesetzen in in Einklang zu bringen.
D'accord.
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 3. Juni 2018 um 13:44:33 Uhr:
Das heißt richtig:
"Wenn der Pott aber nun ein Loch hat, lieber Heinrich, lieber Heinrich ..."
Nö,
Oh Henryist auch richtig, aber was Anderes als dein Volkslied. 😉
Ähnliche Themen
Weiß ich doch. 😎
Geht auch mit Enrico oder Henning. Oder Harry, Jindrich, Heiko, Rijk ...
Zitat:
@krebsandi schrieb am 3. Juni 2018 um 11:31:12 Uhr:
Zitat:
@SuedschwedeV70 schrieb am 3. Juni 2018 um 10:16:42 Uhr:
Warum werden diese Brücken überhaupt dunkel geschaltet ?Ist doch logisch.
Energiererparnis.
Ob das eine relevante Größe bei LED Technik istb😕
Am besten wäre es als Anzeige dann die 130 in Blau zu enhmen (Zeichen 380 )
Zitat:
@SuedschwedeV70 schrieb am 3. Juni 2018 um 14:19:11 Uhr:
Am besten wäre es als Anzeige dann die 130 in Blau zu enhmen (Zeichen 380 )
Geht ja nicht, wurde abgeschafft. Ist zwar noch bis Oktober 2022 gültig, darf aber nicht mehr neu angeordnet werden.
...auf den Tafeln an Grenzübergängen ist es übrigens noch vorgesehen, obwohl es in D keine Bedeutung mehr hat. 😁
Das wäre doch wirklich mal ein Thema was der 7Sinn mal wieder bringen könnte , 2-3 min vor der Taggesschau
Man sieht hier am Thread wie unterschiedlich die Sichtweisen sind .
Gibt noch mehr Themen die Massenwirksam plaziert werden könnten , Rettungsgasse etc
Dafür müsste man allerdings erst einmal die Rechtslage optimieren, die Ausführungs- und Betriebsvorschriften an die StVO anpassen und bundesweit für eine einheitliche Anwendung sorgen. Sonst richten sich die VT nach dem, was sie im 7.Sinn gelernt haben und das ist dann im Einzelfall trotzdem falsch.
Bin mir nicht sicher ob das in diesen Thread passt, aber ich denke das auf der A2 Richtung Berlin zwischen Lehrte und Hämelerwald die "Schilderaufsteller" nen Fehler gemacht haben.
Zwischen diesen beiden Abschnitten gibts ne 11 km lange Baustelle die unentwegt, und auch schon vorher, mit dem Tempolimit von 60 angegeben ist. Sowohl über normale Metallschilder als auch an Brücken über elektronische Anzeigen. Soweit so gut.
Nach Ende der Baustelle kommen schon nach ca. 100 Metern 2 Metallschilder links/rechts an der Fahrbahn die das TL auf 120 anheben. Alles klar. Nach weiteren 800 Metern plötzlich eine elektronische Anzeige des TL mit der Aufhebung des 60er Tempolimits...!
Definitiv kam zwischen den beiden Metallschildern (120) und der elektronischen Anzeige (Aufhebung 60) keine andere Anzeige/Schild. Ich bin an 2 Tagen in Folge an dieser Stelle vorbeigekommen, also kein Irrtum möglich.
Wie kann die elektronische Anzeige die Aufhebung des 60er TL anzeigen, wenn als LETZTES TL 120 angezeigt worden ist..?
Die Blechschilder stehen sicherlich nicht im Schaltschema.
Zitat:
@bedra69 schrieb am 9. Juni 2018 um 15:27:06 Uhr:
plötzlich eine elektronische Anzeige des TL mit der Aufhebung des 60er Tempolimits...!
So etwas gibt es nicht.
Dort wurde allgemein die Geschwindigkeitsbeschränkung aufgehoben. Die hellgraue Zahl unter den Schrägstrichen auf dem Schild "Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit" (Zeichen 278) ist egal. Sie dient nur der Unterscheidung gegenüber dem Schild "Ende aller Streckenverbote", Zeichen 282.
Heißt praktisch: v-Limit aufgehoben, möglicherweise bestehendes Überholverbot gilt aber weiter.
Zitat:
@bedra69 schrieb am 9. Juni 2018 um 15:27:06 Uhr:
Wie kann die elektronische Anzeige die Aufhebung des 60er TL anzeigen, wenn als LETZTES TL 120 angezeigt worden ist..?
Betriebsblindheit.
Sorry, das verstehe ich nicht.
Wieso soll die "hellgraue Zahl" auf Schild 278 (Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit...) egal sein..?
Dieses Schild besagt doch wörtlich .."Das Verkehrszeichen 278-60 hebt eine bestehende Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h auf..." Siehe...Schild 278-60.
Ob nun "Blechschild" oder "elektronisch" ist doch gleich. Also galt VORHER doch klar 60 km/h Tempolimit...!?
Zitat:
@bedra69 schrieb am 9. Juni 2018 um 15:27:06 Uhr:
Bin mir nicht sicher ob das in diesen Thread passt, aber ich denke das auf der A2 Richtung Berlin zwischen Lehrte und Hämelerwald die "Schilderaufsteller" nen Fehler gemacht haben.Zwischen diesen beiden Abschnitten gibts ne 11 km lange Baustelle die unentwegt, und auch schon vorher, mit dem Tempolimit von 60 angegeben ist. Sowohl über normale Metallschilder als auch an Brücken über elektronische Anzeigen. Soweit so gut.
Nach Ende der Baustelle kommen schon nach ca. 100 Metern 2 Metallschilder links/rechts an der Fahrbahn die das TL auf 120 anheben. Alles klar. Nach weiteren 800 Metern plötzlich eine elektronische Anzeige des TL mit der Aufhebung des 60er Tempolimits...!
Definitiv kam zwischen den beiden Metallschildern (120) und der elektronischen Anzeige (Aufhebung 60) keine andere Anzeige/Schild. Ich bin an 2 Tagen in Folge an dieser Stelle vorbeigekommen, also kein Irrtum möglich.
Wie kann die elektronische Anzeige die Aufhebung des 60er TL anzeigen, wenn als LETZTES TL 120 angezeigt worden ist..?
So, wenn ich das richtig deute gilt ab der Aufhebung von 60 dann 120.
Ob das jetzt aber schon ab dem TL 120 Blechschild gilt und weiter die 60 bis zur Aufhebung 60 oder ab dem Blechschild schon 120.
Sorry keine Ahnung mehr wenn Anzeige aus nichts bedeutet gilt dann auch nicht das Blechschild 120.
Es ist sehr kompliziert.