Fehlende Auflösung der automatischen Tempolimits
Hallo,
seit längerem beschäftigen mich die automatischen Tempolimits der digitalen Schilderbrücken insbesondere auf der A2. Ich habe gelernt, dass diese Tempolimits so lange gelten, bis diese explizit aufgelöst (also per Zeichen) werden. Diese Auflösung wird aber bei sicherlich über 80% der zuvor angezeigten Limits nicht vorgenommen. Habe ich das falsch gelernt, dass diese aufgelöst werden müssen? Also reicht die fehlende Wiederholung des Limits z.B. nach einer Auffahrt zur Aufhebung?
Viele Dank und gute Fahrt!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@jojo1956 schrieb am 31. Mai 2018 um 16:24:51 Uhr:
Bei Ortskundigen Fahrern ist das keine Ausrede,
Auch ein ortskundiger Fahrer kann nicht wissen, was eine Wechselbrücke vor der Auffahrt anzeigt.
211 Antworten
Zitat:
@krebsandi schrieb am 10. Juni 2018 um 11:23:47 Uhr:
Ätsch, ich gehe dann halt auf Nummer sicher und fahre die nächsten Kilometer halt annähernd 120 bis 140 dann passt das schon.
Gesunde Einstellung.😉
Im Zweifelsfall tue ich das ebenso. Aber an dieser Stelle sollte kein Zweifelsfall entstehen:
Zitat:
@krebsandi schrieb am 10. Juni 2018 um 10:52:41 Uhr:
Es wird 60 elektronisch angezeigt.
Dann gilt 60.
Zitat:
Dann ist eine Anzeige schwarz und daneben ein Blechschild 120.
Somit gilt ab dort 120.
Zitat:
Die 60 elektronisch werden aber erst bei der nächsten Anzeige aufgehoben.
Und ab dort gilt freie Fahrt.
Zitat:
Erst elektronische Anzeige Aufhebung aller Limits und Überholverbote hebt das auf wenn sonst klein Blechschild war.
Warum machst du es so kompliziert? Es ist viel einfacher: Mit Zeichen 278 ist die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben.
Ebenso wie es keinen Unterschied gibt zwischen einem leuchtenden und einem blechernen Zeichen 274 (oder sonstigen Streckenverbot), gibt es keinen Unterschied bei den Aufhebungszeichen. Sie sind gleichwertig. Streckenverbote und Aufhebungen gelten außerdem genau in der Reihenfolge der Aufstellung. Es gibt keine Verschachtelung.
Zitat:
Also müsste bei Ende 60 dann der Blechschild 120er weiter gelten.
Nein. Zeichen 278 (hier: leuchtend auf der letzten Brücke) hebt die Geschwindigkeitsbegrenzung auf. Und zwar JEDE. Egal welche Zahl drinsteht.
Ich hab's schon das eine oder andere Mal erläutert. Eine "falsche" Zahl ist unschön, ändert aber nichts an der Bedeutung des Verkehrszeichens.
Verwirrung pur?
Aufgrund einer Witterungssituation "verhängt" die VBA 60 km/h (die aufgrund strahlenden Sonnenscheins kein Mensch versteht, aber nun eben vorgeschrieben sind). Ansonsten (bei dunkler VBA) ist der Abschnitt unbeschränkt.
Ein Einfahrender (egal, ob ortskundig oder nicht) soll also wissen (können), dass hier nun 60 gelten?
Variante:
Der Streckenabschnitt ist bei dunkler VBA nicht unbeschränkt, sondern per Hardware-Blechschildern auf 120 km/h beschränkt.
Alles völlig eindeutig und nachvollziehbar... 😁
Aktuell gibt es ein schönes Beispiel auf der A71:
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Da gilt weiterhin 80 km/h. Es kann allein schon wegen des Tunnels nicht sein, dass vor dem Tunnel wieder freie Fahrt erlaubt ist.
Grüße,
diezge
...aus diesem Grund hat man dort letztes Jahr auch das Gefahrzeichen 131 "Lichtzeichenanlage" von den beiden WVZ unmittelbar vor dem Tunnel demontiert und separat aufgestellt. Sonst würde nämlich mit dem Passieren der Tunnelampel die relevante Gefahr vorrüber sein und dann ebenfalls Richtgeschwindigkeit gelten.
Zitat:
@U.Korsch schrieb am 16. Juni 2018 um 21:57:20 Uhr:
Aktuell gibt es ein schönes Beispiel auf der A71:
Wo ist da das Problem?
Das Lichtsignal ist aus. Also zeigt es nichts an und kann im Prinzip ignoriert werden, und TL 80 gilt weiterhin.
Lichtsignal aus ist nicht das gleiche wie Aufhebung des Tempolimits.
Meinst du jetzt die aktuelle Situation oder die von mir beschriebene (ehemalige) Kombination mit Zeichen 131 und WVZ-Tempolimit an einem Mast?
Zitat:
@CV626 schrieb am 17. Juni 2018 um 12:35:09 Uhr:
Zitat:
@U.Korsch schrieb am 16. Juni 2018 um 21:57:20 Uhr:
Aktuell gibt es ein schönes Beispiel auf der A71:Wo ist da das Problem?
Das Lichtsignal ist aus. Also zeigt es nichts an und kann im Prinzip ignoriert werden, und TL 80 gilt weiterhin.
Lichtsignal aus ist nicht das gleiche wie Aufhebung des Tempolimits.
Wer den Thread verfolgt hat, der kann das Problem doch ganz einfach nachvollziehen: Es wird eben, trotz eigentlich eindeutiger Rechtslage, unterschiedlich gehandhabt. Auf der A2 bedeutet "Brücke aus" eben so viel wie "Vorherige Beschränkungen aufgehoben". Rechtssicherheit für den Bürger sieht einfach anders aus.
Zitat:
@U.Korsch schrieb am 17. Juni 2018 um 12:55:04 Uhr:
Meinst du jetzt die aktuelle Situation oder die von mir beschriebene (ehemalige) Kombination mit Zeichen 131 und WVZ-Tempolimit an einem Mast?
Ich meinte die Situation auf den Fotos, die du bei dem von mir zitierten Beitrag hinzugefügt hast.
Ostfriesische Verkehrsberuhigung - Bekomme das Bild leider nicht gedreht -
peso
Zitat:
@tcsmoers schrieb am 17. Juni 2018 um 13:47:37 Uhr:
Ostfriesische Verkehrsberuhigung - Bekomme das Bild leider nicht gedreht -peso
Da darf man dann rechts 100 fahren, aber überholen nur mit höchstens 80... 😉
Diese Beschilderung stand dort mehrere Tage. Was ich damit andeuten will, Beschilderungen werden nicht überprüft. Ich kann mich an die Erzählungen eines alten Bezirksbeamten erinnern. Der bekam von jeder Baustelle den Beschilderungsplan und hat das überprüft. Das macht doch heute keiner mehr. Wenn ich manche Baustellenbeschilderungen sehe, kann man schon als Laie feststellen, dass es nicht stimmen kann. Und dann wundert man sich, dass die Leute VZ nicht beachten!!!
peso
@CV262: Gut, dann sind wir uns einig.
Das Problem ist: In diesen Thread wurde die Auffassung vertreten, eine dunkle Anzeige würde "freie Fahrt", bedeuten, insbesondere wenn kein Schild "außer Betrieb" vorhanden ist.
An der von mir gezeigten Stelle sollte man diese vermeintliche Regelung besser nicht anwenden.
In diesem Thread ging es ursprünglich um die Schilderbrücken auf der A2, die dort jeweils nach einer Auffahrt stehen. Da ist etwas anderes als die von Dir fotografierte Situation. Auf der A2 macht die Einstellung Schilderbrücke aus bedeutet kein Tempolimit durchaus Sinn, weil man sonst z.B. von Hannover bis Braunscheig ein Tempolimit hätte, während alle, die später aufgefahren sind, kein Tempolimit hätten.
Das ist halt von der Situation abhängig. Besser wäre, natürlich eine eindeutige Beschilderung.