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feder eintragen lassen?

Ford Mondeo Mk2 (BAP, BFP, BNP)
Themenstarteram 28. Februar 2011 um 12:43

hallo ich muss meine federn eintragen lassen. wurden auch nur die federn gewechselt. stoßdämpfer sind die alten. hab dazu ein teilgutachten.

der ist 40mm jetzt tiefer.

wie läuft das ab und wo ist es besser? beim tüv oder bei der dekra oder doch wo anders?

hab davon keine ahnung.

aber ich danke schonmal für eure hilfe. ;)

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17 Antworten
am 28. Februar 2011 um 14:34

ist recht egal, wo du das machst! ist ja nur eine normale eintragung mit tga..also sollte es da keine probleme geben!

Hiho,

wo ist egal, die Preise sollten keine große Abweichung haben.

Fahrwerksabnahme kostet natürlich. Da du die Abnahme auf deinen Winterrädern und deinen Sommerrädern(wenn es z.b. Alu´s sind) machen musst, mach also gleich beides, sonst musste im Winter oder Sommer nochma hin!

Sind so 100 Euro für die Abnahme ;-)

Zitat:

Original geschrieben von Mondeaner96

Hiho,

wo ist egal, die Preise sollten keine große Abweichung haben.

Fahrwerksabnahme kostet natürlich. Da du die Abnahme auf deinen Winterrädern und deinen Sommerrädern(wenn es z.b. Alu´s sind) machen musst, mach also gleich beides, sonst musste im Winter oder Sommer nochma hin!

Sind so 100 Euro für die Abnahme ;-)

Bei was für nem komischen Prüfer bist denn da gelandet????

Ich habe die breiten Sommerräder zusammen mit der Tieferlegung abgenommen bekommen, die Winterräder stehen ja eh in den Papieren und brauchen nicht seperat abgenommen werden, solange es Ford-Seriengrößen sind.

Die Prüfer vom Tüv sind hier beim Eintragen unkomplizierter als die Privaten, gerne machen die das mit Terminvereinbarung.

Hat nichts mit den originalen Rädern zu tun. Mit neuen Federn änderst du das fahrwerk, egal ob da originale Räder oder andere Alui´s drauf sind.

Die Federn müssen auch mit den originalen Rädern stimmen bzw. passen.

Eine Abnahme ist deswegen auch mit originalen Rädern nötig.

Wär mir aber auch neu, mit beiden Reifen anzutanzen. Hab ja nun auch eine Tieferlegung, kann mich aber nicht daran erinnern, mit beiden Reifen mal da gewesen zu sein.

Aber vielleicht hatten die Federn auch Papiere oder so:confused: Weiß ich gar nicht mehr so genau.

am 28. Februar 2011 um 22:33

Zitat:

Original geschrieben von Mondeaner96

Hat nichts mit den originalen Rädern zu tun. Mit neuen Federn änderst du das fahrwerk, egal ob da originale Räder oder andere Alui´s drauf sind.

Die Federn müssen auch mit den originalen Rädern stimmen bzw. passen.

Eine Abnahme ist deswegen auch mit originalen Rädern nötig.

Woher hast denn den den Blödsinn ? Die Serienbereifung muss nicht extra abgenommen werden, Ausnahme...es wird explizit im Gutachten erwähnt! Ansonsten muss das beim besten Willen nicht sein.

H&R Federn--> steht drin, dass das Fahrwerk auf die Räder abgenommen werden muss.

Ergo: 2 Radsätze -> 2 Abnahmen

Und was ist, wenn du Sommer wie Winter die gleiche Größe fährst?

Sind ja unterschiedliche Reifen...:D

ich meine natürlich die Felgen :D

Aber wieso denn die Felge? ´Dem Fahrwerk ist es doch egal, was da für eine Felge dranhängt.

Nur die Felge alleine sagt ja nichts aus, kannst ja trotzdem unterschiedliche Reifengrößen draufziehen.

hmmm mir wurde das von der Dekra so erklärt. Keine Ahnung, kann ja nochma da anrufen, aber mein Geld bekomme ich bestimmt nicht zurück :D

am 1. März 2011 um 10:57

Ich erkläre es dir gerne mal so einfach wie möglich!

Also, wenn du ein Gutachten zu den Federn hast, dann wurde das Gutachten auf einer Serienbereifung erstellt! Das heisst...es muss nicht nochmals extra auf der Serienbereifung vorgeführt werden!

Hast du aber eine nicht Serienmässige Rad-Reifenkombination, sieht das anders aus! Die Rad-Reifenkombi muss extra mit den Federn abgenommen werden, das steht aber auch im Gutachten der Federn und im Gutachten der Felgen so drin!

 

am 1. März 2011 um 15:20

Um es mit Paragraphen zu sagen:

Die einfache Montageabnahme nach § 19.3 ist möglich mit einem Feder-TGA in Kombination mit der Serienbereifung/Serienfelge. Es wird im TGA von der größten Werksbereifung ausgegangen.

Beispiel: Mein Cougar hat eine werksseitige Rad-/Reifenkombi 6.5x16" mit 215/50-Reifen. Das TGA ist für diese Größte der werksseitigen Bereifung geschrieben. Wenn ich die werksseitige Winterbereifung 6x15" mit 195/60-Reifen montieren möchte, muss ich dafür nicht noch einmal extra eine Abnahme machen lassen.

Sobald ich andere (evtl. größere) als die werksseitigen Rad-/Reifenkombi montieren möchte, muss ich wegen der Federn allerdings wieder zur Abnahme fahren. Diesmal aber zu einer Sonderabnahme nach § 19.2 in Verbindung mit § 21, trotzdem ich ein TGA für die Federn habe.

 

Ich weiß jedoch nicht, wie es ausschaut, wenn man Federn oder Fahrwerk mit kleinerer Winterbereifung abnehmen lässt. Es kann sein, dass man mit der größeren Sommerbereifung tatsächlich nochmal nachprüfen lassen muss. Daher empfiehlt sich auf jeden Fall die größte der eingetragenen Rad-/Reifenkombi bei der Prüfung montiert zu haben.

am 1. März 2011 um 15:51

Es ist egal mit welcher Serienbereifung man die eintragen lässt, damit muss man nicht extra hin!

Mit einer Sondergröße und Federn ist es ja eigentlich auch relativ einfach..da man eine Sonderfelgengröße eh eintragen lassen muss, dann wird gleich beides mit einem mal abgenommen.

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