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falsches Abbiegen // erwischt // 10€

Themenstarteram 1. April 2008 um 17:22

Guten Abend zusammen,

heute Mittag hatte ich ein Erlebnis mit den Gesetzeshütern, das möchte ich kurz schildern.

Meine Frau und ich waren Einkaufen und kurze Zeit habe ich Parkplatz des Einkaufcenters verlassen, um mich auf den Heimweg zu machen.

Einige hundert Meter später hielt mich ein Ordnungshüter an und belehrte mich, das ein Abbiegenvom Parkplatz in den öffentlichen Strassenverkehr an dieser Stelle nur nach Rechts erlaubt sei, ich sei aber links abgebogen, was nicht strittig ist.

Also musste ich 10.-€ zahlen, was ich unter Protest tat, aber es hilft ja nichts ...

Nun zu meiner Frage :

Wenn ich von einem nicht öffentlichen Parkplatz auf eine öffentliche Strasse falsch abbiege, hat die Polizei denn überhaupt das Recht so etwas zu verfolgen, da der "Fehler" ja auf einem Grundtsückl passiert ist, was nicht öffentlich war, sondern vom Center gepachtet wurde.

An dieser Stelle war es :

http://maps.google.de/maps?...

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Hapabla

da der "Fehler" ja auf einem Grundtsückl passiert ist, was nicht öffentlich war, sondern vom Center gepachtet wurde.

joar...und dann bist du halt "falsch" in den fließenden verkehr eingefahren.....und spätestens dann geht es die polizei etwas an!

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36 Antworten
Themenstarteram 25. Juli 2012 um 4:45

Zitat:

Original geschrieben von Chris492

Da ist ja sogar eine durchgezogene Linie - logisch darf man da nicht einfach drüber fahren und somit auch nicht nach links abbiegen.

Nach 4 Jahren (!), wusste gar nicht, dass der noch unter Beobachtung ist.

Aber Nein, dort ist keine durchgezogene Linie.

Zitat:

Original geschrieben von Hapabla

Zitat:

Original geschrieben von Chris492

Da ist ja sogar eine durchgezogene Linie - logisch darf man da nicht einfach drüber fahren und somit auch nicht nach links abbiegen.

Nach 4 Jahren (!), wusste gar nicht, dass der noch unter Beobachtung ist.

Aber Nein, dort ist keine durchgezogene Linie.

Ich glaub, das dort wegen der Bushaltestelle gegenüber ein mal eine durchgezogene Linie war. Aus dieser Zeit ist das Schild noch. Aber als die Straße neu geteert, und die Haltestelle leicht versetzt wurde haben sie eine andere Markierung gemacht. Nun wäre das links abbiegen erlaubt, aber das Schild steht noch da.

Klar hat die Polizei die Möglichkeit dir ein Ticket zu geben. Aber ob dieses Ticket vor Gericht durchkommt ist eine andere Sache. Dazu müsste geklärt werden, warum das Schild dort steht.

Zitat:

Original geschrieben von pibaer

Zitat:

Original geschrieben von wing2579

Hab das 3 mal bei einem Auffahrunfall erlebt in 2 Bundesländern, immer die gleiche Aussage: "Hier leigt keine Strafttat vor, höchtens zu geringer Sicherheitsabstand und das können wird hinterher nicht feststellen..."

Kann ich mir jetzt nicht so recht vorstellen. Was passiert bei Personenschäden, vielleicht sogar tödlichen Unfällen?

Gruß

MIchael

Da wir schon mitten in der Leichenschändung sind ;), hier auch noch eine kurze Antwort:

Verdacht von Körperverletzung, schwerer Körperverletzung, Körperverletzung mit Todesfolge, fahrlässiger Tötung etc. ...

Der Verdacht einer Straftat liegt also in solchen Fällen immer vor! Das Auto ist per se (Betriebsgefahr) eine Waffe :eek:

Wenn die Themen durchgekaut sind und nichts Tolles folgt, stochert man eben in Gräbern herum auf der Suche nach einer Perle.

Oft sind es auch Neulinge, denen unser derzeitiges Angebot nicht gefällt oder mit einer spezieller Frage hier aufklatschen und dabei oft im MT-Archiv landen. Also immer erst das Datum lesen!

am 25. Juli 2012 um 12:38

Das Problem ist diese Liste "ähnliche Themen" am Ende jeden Threads...

Zitat:

Original geschrieben von Prijnce

Das Problem ist diese Liste "ähnliche Themen" am Ende jeden Threads...

Exakt!

Lassen wir dem Thread seine verdiente Ruhe

 

 

****geschlossen*****

 

 

 

twindance/MT-Moderation

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