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falsches Abbiegen // erwischt // 10€

Themenstarteram 1. April 2008 um 17:22

Guten Abend zusammen,

heute Mittag hatte ich ein Erlebnis mit den Gesetzeshütern, das möchte ich kurz schildern.

Meine Frau und ich waren Einkaufen und kurze Zeit habe ich Parkplatz des Einkaufcenters verlassen, um mich auf den Heimweg zu machen.

Einige hundert Meter später hielt mich ein Ordnungshüter an und belehrte mich, das ein Abbiegenvom Parkplatz in den öffentlichen Strassenverkehr an dieser Stelle nur nach Rechts erlaubt sei, ich sei aber links abgebogen, was nicht strittig ist.

Also musste ich 10.-€ zahlen, was ich unter Protest tat, aber es hilft ja nichts ...

Nun zu meiner Frage :

Wenn ich von einem nicht öffentlichen Parkplatz auf eine öffentliche Strasse falsch abbiege, hat die Polizei denn überhaupt das Recht so etwas zu verfolgen, da der "Fehler" ja auf einem Grundtsückl passiert ist, was nicht öffentlich war, sondern vom Center gepachtet wurde.

An dieser Stelle war es :

http://maps.google.de/maps?...

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Hapabla

da der "Fehler" ja auf einem Grundtsückl passiert ist, was nicht öffentlich war, sondern vom Center gepachtet wurde.

joar...und dann bist du halt "falsch" in den fließenden verkehr eingefahren.....und spätestens dann geht es die polizei etwas an!

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woran erkennt man ein verkehrszeichen der verkehrsbehörde ;) also ich weiß es nicht ^^

Zitat:

Original geschrieben von Hapabla

da der "Fehler" ja auf einem Grundtsückl passiert ist, was nicht öffentlich war, sondern vom Center gepachtet wurde.

joar...und dann bist du halt "falsch" in den fließenden verkehr eingefahren.....und spätestens dann geht es die polizei etwas an!

am 2. April 2008 um 8:17

Supermarktparkplätze sind i.d.R. für die Öffentlichkeit (frei) zugänglich und sind daher fast immer als Straßenraum zu sehen. Ich hatte auch schonmal eine solche Diskussion wegen HU/AU-Knöllchen.

am 2. April 2008 um 15:55

Wie bereits schon erwähnt kommt es darauf an, ob der jeweilige Parkplatz zum öffentlichen Verkehrsraum gehört oder nicht.

Zum nichtöffentlichen Verkehrsraum zählen all die Flächen, die darauf hinweisen jedermann dort parken darf. Gleichzeitig muß aber auch für jeden zu erkennen sein, daß diese Fläche nicht zum öffentlichen Verkehrsraum gehört (Einrichtung einer Schranke etc.).

Auch die Art der Verkehrsschilder liefert einen Hinweis darauf, ob es sich um einen öffentlichen Verkehrsraum handelt oder nicht.

Sind nämlich Verkehrsschilder auf der Parkfläche, die man in der Fahrschule gelernt hat, dann kann man davon ausgehen, daß es sich um öffentlichen Verkehrsraum handelt.

Auf Parkflächen, die nicht zum öffentlichen Verkehrsraum zählen und auf denen der Eigentümer dennoch eine Verkehrsregelung erreichen will werden Verkehrsschilder aufgestellt, die den "normalen" Verkehrszeichen ähnlich sind.

Das sind dann die Verkehrszeichen, die eine grüne Farbe haben. Selten, aber es gibt sie.

So u. a. auf unserem Parkplatz im Amt.

Der Parkplatz ist nur für Besucher eingerichtet. Also dürfen dort noch nicht mal Bedienstete parken (Warum auch, wenn der Chef eine Tiefgarage spendiert :D).

Rein theoretisch kann man den Parkplatz von 2 Zufahrten aus befahren. Da aber die Parkbuchten schräg in Fahrtrichtung angebracht sind und man schlecht wenden kann wurde an einer Einfahrt ein "Einfahrt verboten" Schild (Zeichen 267) aufgestellt. Anstatt des roten Hintergrunds hat es einen grünen, weil es sich hier um einen nichtöffentlichen Verkehrsraum handelt.

Einige Beispiele:

http://images.google.de/imgres?...

Geht das auch mit lila oder rosa? :D

Warum hängt man da nicht ein "echtes" Schild hin? So ein grünes würd ich als Scherz schlicht ignorieren. Dein Link heisst nicht umsonst "allgäu-humor".

Auch auf vielen nichtöffentlichen Flächen finden sich ganz normale Schilder (z.B. bei grösseren Firmen, auf Kasernengeländen usw.) um unnötige Verwirrungen zu vermeiden.

Gruß Meik

Zitat:

Original geschrieben von F213

.... Anstatt des roten Hintergrunds hat es einen grünen....

Ich würde das (in Analogie zur Ampel) als "Einfahrt erlaubt" deuten.

am 2. April 2008 um 18:50

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Geht das auch mit lila oder rosa? :D

Warum hängt man da nicht ein "echtes" Schild hin? So ein grünes würd ich als Scherz schlicht ignorieren. Dein Link heisst nicht umsonst "allgäu-humor".

Auch auf vielen nichtöffentlichen Flächen finden sich ganz normale Schilder (z.B. bei grösseren Firmen, auf Kasernengeländen usw.) um unnötige Verwirrungen zu vermeiden.

Gruß Meik

Mit Humor ist die Anordnung bzw. der Text der Schilder gemeint, denke ich.

Aber, und darum ging es mir, man kann eindeutig erkennen, daß diese Schilder auf Privatgrund bzw. nichtöffentlichen Verkehrsraum stehen. Daher können auch nicht die "normalen" Verkehrsschilder aufgestellt werden.

Und auch wenn das Schild eine andere Farbe hat, so weiß ein Autofahrer was gemeint ist.

Ein Bild sagt ja bekanntlich manchmal mehr aus als tausend Worte.

Auch Kasernengelände gehören zum öffentlichen Verkehrsraum. Leider kann ich Dir keine "Mitteilung des Kasernenkommandanten" zeigen, die Falschparker auf das richtige Parken hinweist. Dort wird sich auch auf die StVO bezogen. Als Ausnahme würde ich nur die klassifizierten Bereiche sehen.

Aber Du hast es richtig erkannt. Aus dem Schild kann man weder ein Verbot bzw. eine Erlaubnis herleiten. Es dient als reine Info. Nichtbeachtung führt zu keiner Ahndung.

Mich würde mal interessieren was unsere Ordnungshüter die hier online sind dazu sagen.

am 2. April 2008 um 19:10

Zitat:

Original geschrieben von Zahn

Zitat:

Original geschrieben von F213

.... Anstatt des roten Hintergrunds hat es einen grünen....

Ich würde das (in Analogie zur Ampel) als "Einfahrt erlaubt" deuten.

Nun, wie bereits oben beschrieben könntest Du das durchaus machen ohne Gefahr zu laufen ein Knöllchen zu kassieren.

Komischerweise wird das "Einfahrtverbot" aber eingehalten.

Mir ging es auch nur darum, daß solch ein Schild ein Indiz auf einen nichtöffentlichen Verkehrsraum sein kann.

Das war ja auch u. a. die Fragestellung: Woran kann ich erkennen, daß ich mich auf einer Fläche bewege, die zum nichtöffentlichen Verkehrsbereich gehört.

Es gibt einen anderen Thread in dem das Thema öffentlicher Verkehrsraum diskutiert wurde. Dort war u. a. auch ein Urteil was heutzutage als öffentlicher Verkehrsraum angesehen wird.

Kernaussage: Ach Privatgrundstücke können öffentlicher Verkehrsraum sein.

Und da es somit so gut wie keinen nichtöffentlichen Verkehrsraum mehr gibt sind auch die grünen Schilder ausgestorben.

Sollte ich mich irren, lasse ich mich gerne berichtigen.

Themenstarteram 3. April 2008 um 6:45

Noch mal, es ging mir nur um den rechtlichen Hintergrund dieser Aktion, mehr nicht!

Nach dem ich dieses Thema selbst bei uns im Büro angeschnitten habe kam heraus, das auch einige meiner Kollegen dort bereits einen Obulus an den Staat entrichten durften, da es einfach nicht ersichtlich ist.

Wenn man mich beschuldigt einen Fehler begangen zu haben, erwarte ich von meinem Gesprächspartner ( was in diesem Fall die Polizei war ) eine kurze und knappe Antwort, und kein Rummgestammel so dass man zu seinem jüngeren Kollegen hilfesuchend rüberschaut.

Zitat:

Original geschrieben von F213

Auch Kasernengelände gehören zum öffentlichen Verkehrsraum.

Nö: Kasernengelände ist nicht öffentlich (BGH VRS 26, 255)

Die Regel ist relativ einfach: Kann da jeder drauffahren = öffentlich (Supermarkt, öffentliches Parkhaus, Tankstelle, ...) Kann da nicht jeder drauf, sprich durch Schranke oder anderweitig abgeschlossen und nur einem eingeschränkten Personenkreis zugängig = nicht öffentlich (Kaserne, Fabrikgelände, ausweispfl. Grossmarktgelände, ...)

Allerdings hat die Bundeswehr "rein privat für sich" festgelegt dass auf Kasernengländen die Regelungen der StVO übernommen werden. Du kannst da aber kein Knöllchen von der Polizei bekommen da nicht öffentlich. Höchstens von der Militärpolizei. Ähnliches gilt auch auf den meisten Firmengeländen.

Gruß Meik

Themenstarteram 3. April 2008 um 10:19

Zu diesem Entschluss sind wir dann auch gekommen.

Hätte aber die Polizei wissen müßen!

Da ist ja sogar eine durchgezogene Linie - logisch darf man da nicht einfach drüber fahren und somit auch nicht nach links abbiegen.

Hat auch einen Sinn... du musst dich dabei quasi nicht einfädeln sondern bewegst die - wenn auch nur minimal - erstmal in die Gegenrichtung...

Aus welchem Grab hast Du den Fred denn ausgebuddelt?

am 24. Juli 2012 um 22:00

och chris.. nach ueber 4 jahren ? ;)

Ups, das ist mir jetzt peinlich... der Fred wurde irgendwo am Ende eines Themas angezeigt, dachte der ist aktuell. :(

Schande über mich! :(

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