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falscher Kabelbaum verbaut, wer haftet?

Themenstarteram 18. Oktober 2018 um 13:10

Ich habe folgendes Problem:

2013 habe ich einen Wagen mit Anhängerkupplung als Neuwagen bestellt. Nach wenigen Tagen erhielt ich vom Händler einen Anruf, dass ich nicht 12 Wochen warten bräuchte, da ein solches Modell in Vollausstattung sofort auslieferbar sei. Ich erinnerte an die bestellte Anhängerkupplung, worauf man mir versicherte, dass diese bei Abholung nachgerüstet sei.

Nun 2018 bin ich 600 km fern der Heimat an einem Samstag nachmittag mit einem Anhänger unterwegs und die gesamte Beleuchtung des Anhängers funktioniert nicht mehr. Ursache: korrodierte Steckdose am Auto - soweit normal (Verschleissteil).

Jetzt kommts:

Da keine Werkstatt zu dieser Zeit mehr erreichbar war, kaufte ich mir im nächsten Baumarkt eine 13-polige Steckdose und wollte diese anbringen. Arbeitsaufwand für Amateure: 20 Minuten dank normierter Kabelfarben.

Nun die Überraschung: Abbau der alten Dose war kein Problem. Beim Einbau der neuen Dose kam dann die böse Überraschung. Der Händler hatte einen nicht genormten Kabelstrang verbaut, der völlig andere Kabelfarben aufwies. Somit war eine problemlose Zuordnung der Funktionskabel zu den jeweiligen Steckern nicht möglich. Mithilfe eines zusätzlich gekauften 12V-Phasenprüfers brauchte ich 4 1/2 Stunden um mit meiner Tochter als Schalterbedienerin wenigstens halbwegs die Kabelzuordnung hinzubekommen. Allerdings funtioniert ein Rück- und ein Bremslicht immer noch nicht. Besonders ärgerlich war, dass manche Funktionen nur beim laufendem Motor getestet werden können, so dass ich die Hälfte der Zeit unterm Auto im Dieselqualm lag.

Nun verweigert der Händler die Reparatur weil a) die Garantie abgelaufen sei und b) man keinen normierten Teile verbauen müsste. Ich sehe das anders, weil a) es sich nicht um ein Gewährleistungsproblem sondern um einen versteckten Mangel handelt und b) die Einhaltung der ISO 11446 (Farbfestlegung für die Verkabelung von Anhängerelektronik) für den europäischen Markt verpflichtend ist.

Kennt sich damit jemand aus und kann mir einen Rat geben?

Beste Antwort im Thema

Es waren doch genügend gute Tipps dabei. Manchmal muss man auch vor der eigenen Haustür kehren.

Selbsterkenntnis ist der erste Schritt zur Besserung.

 

P.S. Wenn du kein Diesel Abgas magst dann Kauf dir keinen Diesel. Die hinter dir mögen das meistens auch nicht.

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Wenn Du wegen etwaig ca. 100,- € "Schaden" das ganz große Kino ablaufen lassen möchtest, wird ein Anwalt dir eine Honorarvereinbarung vorschlagen mit wenigstens 250,- €/h netto, weil die gesetzlichen Gebühren in diesem Fall nicht einmal die Erwärmung der Atemluft hergeben würden.

aus Wikipedia: ISO 11446

Farbe der Isolation (informativ)

am 18. Oktober 2018 um 13:42

Nach 5 Jahren und Eigenleistng haste da volle Gewährleistung, ich würde sofort klagen.

Bopp19

Wo sind denn jetzt schon wieder Ferien?

Ich nehme mir mal Popcorn und werde die Diskussion verfolgen ...

Ganz ehrlich, wenn du erst nach dem Abbau feststellst, dass du es wieder zusammensetzen musst und dir vorher keine Gedanken gemacht hast, trägst du eine gewisse Mitschuld.

An deiner Stelle würde ich entweder meine REchtschutzversicherung fragen ob sie die Kosten übernimmt oder Alternativ den Händler fragen ob er dir bei der Instandsetzung helfen kann ... aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass ich auf Drohungen immer sehr schlecht reagiere.

De facto geht es dir ja nicht um Schuldzuweisung sondern die Instandsetzung des Fahrzeugs.

Wenn du Masse EINDEUTIG (nur weil die Leitung erdet muss es nicht Masse sein) gefunden hast, dann kannst du auch relativ einfach den Rest zuweisen. Ich hab den Spaß bei einer 7 poligen Leitung machen dürfen.

Ansonsten schon mal in den Motorraum geschaut wo die Kabel ankommen, von da kannst du es dann quasi 1 zu 1 abnehmen.

Ich frage mich wie alle anderen auch was das soll, wegen ein paar Euro ist doch jeder Aufwand sinnlos und denke auch eine Rechtsschutz Versicherung wird da keinen Erfolg sehen und nichts zahlen. Und wegen des Kabelbaumes, da ist sicherlich nirgends beim Angebot vermerkt, welcher eingebaut werden sollte. Also was willst Du dann für Ansprüche stellen.

Also, erst mal muss keiner im Dieselqualm liegen, Zündung an reicht fürs Bremslicht und den Rückfahrscheinwerfer vollkommen aus.

 

Dann das nur ein Bremslicht geht, da liegt der Fehler am Anhänger. Denn fürs Bremslicht ist nur eine Leitung vorgesehen, entweder gehen beide oder keins.

Ich finde, der TE hat für "erst abbauen, dann gucken wie es wieder zusammengesetzt wird" deutlich Lehrgeld bezahlt. Wenns Normfarben gewesen wären ... selbst ein Photo hätte vermutlich gereicht um die Kabelfarben einem Pin zuzuordnen.

BTW FYI Doppelt https://www.motor-talk.de/.../...ia-lodgy-wer-haftet-t6469215.html?...

  1. eine verfaulte Dose schneidet man mit reichlich Futter ab, sonst hast du das Problem in zwei Wochen wieder. Zuordnung wäre also bei normaler Arbeitsweise kein Problem gewesen.
  2. Wer 4 1/2h braucht um eine Dose ohne Kenntnis der Farben anzuschließen, macht beruflich hoffentlich was Anderes.
  3. Wenn hinten nur ein Bremslicht nicht geht, liegt das garantiert nicht an der Dose.

Gegen was genau wolltest du jetzt noch klagen? :confused:

Achja: die eine Rückleuchte, die nicht geht, kannst du vielleicht deiner Tochter in die Schuhe schieben. Ich sehe da gute Chancen. ;)

Ich habe sicher dies Jahr 10 Stecker und Dosen erneuert! Davon hat locker 50% keine "Normfarben" gehabt.

 

Da gibt es keinen rechtlichen Anspruch drauf. Klagen ist sowas von aussichtslos! Ich bezweifle auch, die Rechtsschutz wird sowas decken. Nach 5 Jahren, kannst du sicher auch von einer Verjährung ausgehen. (Weise doch mal nach, dass das Kabel nicht vor 2 Jahren wegen eines

Schadens gewechselt wurde!) kein Richter wird dir "Recht" geben.

 

Wenn du das mit der AHK nicht hin bekommst und aus dem südlichen Raum von HH kommst, kann man dir bei der Fehlersuche auch helfen!

 

MfG

Da die Anhängekupplung ja im Fahrzeugbrief eingetragen werden muss, müsste doch auch drinnen stehen, von welchem Anbieter sie ist.

Gibt es nicht auch noch ein Typenschild an der Anhängekupplung, da müsste es ja auch drauf stehen.

Und dann einfach mal beim Hersteller anfragen.

Hier mal ein Auszug aus der ISO 11446 von Wikipedia:

"Die Leitungsfarben sind informativ und nicht genormt, sie sind nach Möglichkeit einzuhalten"

 

Bei den Kabelfarben für die Steckdosen hast du sehr oft Farben die nicht dieser ISO Norm entsprechen.

 

*Eigenen Kommentar entfernt* :D:D

Zitat:

@p2m schrieb am 18. Oktober 2018 um 18:46:45 Uhr:

Da die Anhängekupplung ja im Fahrzeugbrief eingetragen werden muss, müsste doch auch drinnen stehen, von welchem Anbieter sie ist.

Gibt es nicht auch noch ein Typenschild an der Anhängekupplung, da müsste es ja auch drauf stehen.

Und dann einfach mal beim Hersteller anfragen.

Was hat denn die Anhängerkupplung mit deren E- Satz zu tun?

Zur Eintragung im Fahrzeugschein:

Es sind sogar Anhängerkupplungen im Fahrzeugschein eingetragen, an dessen Fahrzeugen keine AHK verbaut ist. Wie soll denn da der Hersteller der AHK abzuleiten sein. Wenn man keine Ahnung vom Thema hat, so kann man auch die Finger von den Tasten lassen.

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