Falscher CPA im Kaufvertrag und Preisliste
Hallo liebe W212er,
durch ein anderes Thema in dem Forum bin ich heute auf eine Sache gestoßen von der ich bis dato nichts wusste und bin schon etwas sauer über die Geschichte.
Ich habe im Sept 2015 meine E-Klasse bei einer MB-Niederlassung gekauft. Auf dem Preisschild war als Ausstattung unter anderem auch der CPA+ aufgeführt - der Wagen ist Baujahr 5.2014. Damals hatte ich noch andere E-Klassen angeguckt und die hatten alle nur CPA ohne + in der Ausstattung. Das + bei meinem Wagen war neben ein paar anderen Sachen der Kaufgrund. Ich hatte damals natürlich auch direkt CPA+ gegoogelt und mich an dem netten Sicherheitsassistenten erfreut.
Nun habe ich heute durch das besagte andere Thema erstmals erfahren, dass bis 2015 nur das CPA Serie war und dann ab 2015 die +Version. Zuerst konnte ich das überhaupt nicht glauben und habe dann aber Preislisten von 2013 - 2015 durchgeguckt und dort ist es wirklich zu erkennen, dass erst 2015 die neue Version vorhanden war.
Nun ist es trotzdem so, dass bei mir auf dem Preiszettel, dem Angebot, dem Vertrag und der Rechnung der CPA+ als Ausstattung augeführt ist.
Wie würdet ihr in diesem Fall vorgehen? Der Wagen hat hat nicht die angebotene und gekaufte Funktion.
Ich würde mich sehr über eure Meinungen freuen.
Viele Grüße
Jazup
Beste Antwort im Thema
Ich hatte ja angekündigt, dass ich diese Woche die Geschichte weiterverfolgen würde. Den Termin mit meinem Anwalt habe ich absagen können - heute hat sich nochmals mein Verkäufer gemeldet. Die hatten wohl heute früh nochmals direkt einen Termin hierzu und haben auch Rücksprache mit der Rechtsabteilung gehalten. Er meinte jetzt, dass es um eine Summe zwischen 400 und 500 Euro gehen würde die als Streitwert im Raum stehen würde. Ich habe ihm deutlich gemacht, dass es mir nicht um Summe X geht die ich vom Autohaus haben möchte und ich mich dadurch nicht direkt bereichern möchte. Eine Nachrüstung ist nicht möglich - technische Infos habe ich hierzu nicht.
Nun konnten wir uns aber soweit einigen, dass die nächste Inspektion über die Niederlassung läuft und ich werde wohl auch einen größeren Verhandlungsspielraum für ein neues Auto haben wenn es soweit ist.
Ich bin zufrieden mit der Entscheidung und bin froh, dass es ohne Anwalt usw. zu diesem Entgegenkommen gekommen ist. Sicherlich wäre mehr drin gewesen - aber ich möchte mich wie gesagt noch in der Niederlassung sehen lassen und bin regelmäßig mit den Autos dort zum Service und anderen Fragen.
Euch ganz vielen Dank für die wirklich super Ratschläge - es gab da ja doch recht viele unterschiedliche Ansichten.
Viele Grüße
Jazup
156 Antworten
Hier ein kleiner Auszug aus der Bestellung sprich dem Vertrag! Klar zu erkennen, dass dort CPA+ steht...
Ganz einfache Sache und eigentlich schon beantwortet.
Der Kaufvertrag ist verbindlich.
Alle darin genannten Eigenschaften sind Bestandteil der Verbindlichkeit.
Sollten Bj. bedingte Unterschiede existieren, kann von Dir dieses Detailwissen nicht erwartet werden. Ist auch egal, ist ja nicht unüblich bei Übergangsmodellen nachzurüsten.
Der Händler hat aber das Recht auf Nacharbeit bzw. folglich umgekehrt die Pflicht. Entweder er Rüstet nach oder vollzieht den Wandel.
Beides wird er nicht wollen, Du aber die in Treu und Glauben gekaufte Eigenschaft.
Bringe bei einem Dritten in Erfahrung was das Nachrüsten normal kostet, ziehe davon 30% ab und biete ihm an die Hälfte davon dazuzugeben.
Schmerzhaft für beide aber besser als Anwaltskosten, Wandel und vom Kaufbetrag Nutzungsendgeld abziehen.
Du hast Anspruch auf das was du unterschrieben hast. Ich komme aus dem Einkauf.
Mach es schriftlich an den Verkäufer mit einer Fristsetzung. Telefonisch würde ich nichts machen es sind Verkäufer Hauptsache der Wagen oder die Ware ist weg.
Ich habe das gleiche vor 2 Wochen bei der Abholung gehabt im KV ist es erhalten am Fahrzeug nicht zu 100%, es ging um das Keyless Go Paket wurde aber sofort geklärt.
Zitat:
@jazup schrieb am 11. Februar 2016 um 19:04:28 Uhr:
...
Nun ist es trotzdem so, dass bei mir auf dem Preiszettel, dem Angebot, dem Vertrag und der Rechnung der CPA+ als Ausstattung augeführt ist.Wie würdet ihr in diesem Fall vorgehen? Der Wagen hat hat nicht die angebotene und gekaufte Funktion.
Ich würde mich sehr über eure Meinungen freuen.
Viele Grüße
Jazup
Ich hatte unheimlich viel Ärger nach dem Kauf in der NL und habe mit dem Anwalt auf Preisnachlass hin gearbeitet - was auch erfolgreich war.
Heute denke ich ganz anders: Kaufvertrag annullieren lassen und den Wagen zurückgeben!
Irgend ein Preisnachlass und/oder eine kostenlose Inspektion werden es nicht richten. Fast jeden Tag wo Du mit dem Auto unterwegs bist wird Dir den CPA+ fehlen. Auch die Tatsache, dass der Verkäufer (egal ob bewusst oder unbewusst) Dich veräppelt hat - jeden Tag wenn Du das Auto siehst wirst Du daran erinnert. Auf Dauer macht das kein Spaß.
Oder Du bist der Typ der schnell drüber kommt...
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Wandeln wird ja sicher auch nicht so einfach. Kauf war Sept 2015 und jetzt ca. 10.000km mehr auf dem Tacho.
Fürs wandeln brauchst du ein Rechtsanwalt, hatte es damals mit einem Q7.
Es sei denn die geben den Fehler zu aber auch dann wird dann gegengerechnet.
Geh in dich und überlege es gut was und wie.
Es steht fest, dass es ein Mangel ist.
Für die 10.000 km wirst Du schon einen Teil bezahlen dürfen... aber ich sehe das als versteckten Mangel. Und der ist halt erst jetzt aufgefallen. Ist ja nicht so, dass man den CPA gezielt testet im Straßenverkehr.
"Irrtümer vorbehalten" halte ich hier für nicht zutreffend. Und allgemein würde ich erwarten, dass das Autohaus seine Autos besser kennt als ein Kunde. Der Verkäufer kann ja nicht mit allem möglichen Locken und anschließend sagen: ich habe mich geirrt, aber Dein Geld ist trotzdem meins.
Nicht abwimmeln lassen...
Zitat:
@jazup schrieb am 11. Februar 2016 um 19:04:28 Uhr:
Hallo liebe W212er,
durch ein anderes Thema in dem Forum bin ich heute auf eine Sache gestoßen von der ich bis dato nichts wusste und bin schon etwas sauer über die Geschichte.Ich habe im Sept 2015 meine E-Klasse bei einer MB-Niederlassung gekauft. Auf dem Preisschild war als Ausstattung unter anderem auch der CPA+ aufgeführt - der Wagen ist Baujahr 5.2014. Damals hatte ich noch andere E-Klassen angeguckt und die hatten alle nur CPA ohne + in der Ausstattung. Das + bei meinem Wagen war neben ein paar anderen Sachen der Kaufgrund. Ich hatte damals natürlich auch direkt CPA+ gegoogelt und mich an dem netten Sicherheitsassistenten erfreut.
Nun habe ich heute durch das besagte andere Thema erstmals erfahren, dass bis 2015 nur das CPA Serie war und dann ab 2015 die +Version. Zuerst konnte ich das überhaupt nicht glauben und habe dann aber Preislisten von 2013 - 2015 durchgeguckt und dort ist es wirklich zu erkennen, dass erst 2015 die neue Version vorhanden war.
Nun ist es trotzdem so, dass bei mir auf dem Preiszettel, dem Angebot, dem Vertrag und der Rechnung der CPA+ als Ausstattung augeführt ist.
Wie würdet ihr in diesem Fall vorgehen? Der Wagen hat hat nicht die angebotene und gekaufte Funktion.
Ich würde mich sehr über eure Meinungen freuen.
Viele Grüße
Jazup
Ist wohl der erste Kauf bei Mercedes sonst könnte man sagen erst garnicht
die Auszeichnung lesen,ich lasse mir immer die VIN geben und rufe mir das
dann einfach selbst ab und sehe dann was Sache ist.
So richtig Glück hast du wohl nicht wirklich gehabt wenn man hier so liest
mit Scheiben tönen und nun hier wieder was neues.
Bei 10000 km gefahren ist das schon Shit mit der Wandlung,bemühe
mal Freund Google da gibt es ja viele Urteile von Wandlungen und Abrechnung
der Kilometer.Bei Mercedes wird auch gerne in der Auszeichnung aus Artico/Stoff
beim Avantgarde dann eine Lederausstattung,grins.
Ich würde hier nur mit einem Anwalt vorgehen wenn eine Versicherung besteht,
so was geht schön ins Geld,und ohne Anwalt hat man nicht den nötigen Nachdruck
bei Mercedes.
Über jeden Pups schreibt ihr hier und wisst alles,nur warum hat niemand die freie
VIN Abfrage wie hier noch in der FAQ beschrieben ist genutzt ??
Ist bereits der 5 gekaufte Benz direkt bei einer Niederlassung. Daher habe ich da keine Bedenken gehabt.
Zitat:
@jazup schrieb am 11. Februar 2016 um 22:29:53 Uhr:
Ist bereits der 5 gekaufte Benz direkt bei einer Niederlassung. Daher habe ich da keine Bedenken gehabt.
Bedenken bekommt man nach Eintritt in den Glaspalast,wenn ich den aber betrete habe
ich schon meine Daten gezogen vom Fahrzeug was ich besichtige,meiner wurde angeboten
mit Glasdach,nee klicken wir weiter wollen ja Panoramadach.Der Anruf dann für ein
anderes Fahrzeug der mit Panoramadach angeboten wurde und gleich die Vin angefragt.
1.Fahrzeug mit Glasdach hatte dann Panoramadach
2.Fahrzeug Panorama hatte es auch aber kein Leder wie ausgeschrieben
Also ich bin daher schon was gewohnt,und gebe daher nichts auf Mercedes Angaben.
Egal wie ärgerlich für dich was da abgelaufen ist und nun schauen was man machen
kann.Scheiben schon getönt auch wieder Geld.
Versicherung ist vorhanden,dann würde ich mich beraten lassen und überlegen will
ich Geld oder ein anderes Auto,persönlich würde ich da eher was aushandeln und das
Auto behalten wenn er denn zufriedenstellend ist nach 10000 km.
Hier ist nur akzeptabel tausch in einen neuen 213 er der dann die gleiche
Ausstattung haben muß,solange darf man den 212 er natürlich noch nutzen.
Achtung Ironie.
Ja, die 10.000 km waren bis dato super und ich bin absolut zufrieden mit dem Wagen. Gerade deswegen habe ich mich so geärgert, dass jetzt nur das CPA ohne autonome Bremsung an Bord ist...das war für mich immer ein gewisser Sicherheitsaspekt mit dem ich mich wohler gefühlt habe. Klar ist es nicht der Hit bis 40 kmh bei stehenden Objekten und bis 105 bei fahrenden Objekten...aber ich dachte eben innerhalb dieser Geschwindigkeiten wäre man auf einer sicheren Seite und würde notfalls, wenn das System die nötigen Rahmenbedingungen hat, unterstützt werden.
Wandeln muss nicht sein - Nachbesserung würde mir vollkommen reichen. Die Frage ist nur ob das so einfach ist aus einem CPA ein CPA+ zu machen.
Ich werde morgen einfach mal was auf den Postweg bringen und mich zuvor zumindest vom Anwalt beraten lassen.
Von wie viel Euro sprechen wir hier überhaupt bei der Sonderausstattung ?
Zitat:
@jazup schrieb am 11. Februar 2016 um 22:53:40 Uhr:
Ja, die 10.000 km waren bis dato super und ich bin absolut zufrieden mit dem Wagen. Gerade deswegen habe ich mich so geärgert, dass jetzt nur das CPA ohne autonome Bremsung an Bord ist...das war für mich immer ein gewisser Sicherheitsaspekt mit dem ich mich wohler gefühlt habe. Klar ist es nicht der Hit bis 40 kmh bei stehenden Objekten und bis 105 bei fahrenden Objekten...aber ich dachte eben innerhalb dieser Geschwindigkeiten wäre man auf einer sicheren Seite und würde notfalls, wenn das System die nötigen Rahmenbedingungen hat, unterstützt werden.Wandeln muss nicht sein - Nachbesserung würde mir vollkommen reichen. Die Frage ist nur ob das so einfach ist aus einem CPA ein CPA+ zu machen.
Ich werde morgen einfach mal was auf den Postweg bringen und mich zuvor zumindest vom Anwalt beraten lassen.
Moin,
Postweg??? Anwalt???
Ich würde erst mal ein ernstes, konstruktives Gespräch mit dem Verkäufer, wenn nötig auch im Besein seines Vorgesetzten, Verkaufsleiters oder Geschäftsführers, führen und eine faire Lösung erarbeiten.
Warum soll denn ein anderer, hier ein Anwalt, noch an dem Geschäft beteiligt werden?
Gruß
P.s.: Vielleicht liegt meine Einstellung hierzu daran, dass ich selbst Verkäufer bin und ich absolut keine Lust auf Rechtsstreitigkeiten habe und keine Anwälte oder so mag.