Falsche Vorwürfe - Bußgeldbescheid.
Hallo zusammen, so... heute kam der Bußgeldbescheid von dem netten Zivilpolizisten...einige kennen den Thread ja und konnten es kaum glauben.... jetzt aber zum eigentlichen Thema.
Die Geschwindigkeitsübertretung wurde innerorts begangen... im Bußgeldbescheid steht aber.
Tatbestand nr:
103774+703111
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 21km/h.
Zulässige Höchstgeschindigkeit: 50km/h
Festgestellte Geschindigkeit (nach Toleranzabzug): 71 km/h.
§3 Abs. 3, §49 StVo; §24 StVG; 11.3.4 BKat; §19OWig
Ergeben sich durch diese Fehlerhafte angabe seitens der Bußgeldstelle niedrigere Sanktionen...z.B doch kein Punkt in Flensburg uns somit keine Nachschulung?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Chris492
z.B doch kein Punkt in Flensburg uns somit keine Nachschulung?
du bekommst eine rechnung über:
70€
(zzgl. ca. 25€ bearbeitungsgebühr)sowie einen punkt in flensburg...
und da das ganze ein a-verstoß ist, gibts auch logischerweise eine nachschulung sowie 2jahre mehr probezeit für dich...
da du nach eigenen angaben innerorts zu schnell warst, steht es dir natürlich frei, den falsch ausgefüllten bescheid anzufechten...allerdings hängst du dann im amt, an der "depp des monats" wand.... 🙄
Zitat:
Hää?
frag nicht so blöd "Hää?"
bei deinen ganzen "ich wurde angehalten und piss mir in die hose"-threads dieses jahr, kann man schnell den überblick verlieren... 😁
61 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Chris492
Der ADAC Rechtschutz meint die Messstrecke ist zwar kurz - würde aber wohl vor Gericht trozdem gelten...
Das einzige was man machen könnte ist die Nachschulung hinauszögern indem man Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erhebt und anschließend wartet bis eine Vorlaudng zu Gericht kommt und dann den Einsprich zurückzieht...soll für ein paar Monate Luft sorgen.
Und was bringt das hinauszögern?!?
Und was steht denn nun falsches im Bußgeldbescheid, klär mal bitte auf!
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Und was bringt das hinauszögern?!?
man schlage mich für mein laien rechtsbefinden....
da das urteil erst rechtskräftig wird NACH dem hinauszögern KANN es vielleicht sein das das urteil erst gesprochen wird wen die probezeit RUM ist und man so versucht die nachschulung zu umschippern. die frage ist eben nur ob das funktioniert...
Nein, der Gedanke war das man dadurch das ASF aufscheiben kann falls man es geldlich nicht hinbekommt, hatte aber nach dem Vorfall damals 500€ auf die Seite gelegt insofern spielt das keine Rolle.
Es ist auch nicht möglich das ganze über die Probezeit hinaus zu schieben...es zählt das Datum des vergehens und die Nachschulung wird kommen, genau wie die Probezeitverlängerung...da gibts kein drumherum.
Zitat:
Original geschrieben von Chris492
Ist eine Messstrecke von nur 124 Metern überhaupt rechtmäßig? Messzeit nur 5,84 Sekunden...
cool man das frägst du in jedem Thread wieder?
ALSO JAAAAA es ist zulässig (auch wenn du bergaufgefahren bist...
bist du lern und beratungsresistent
merkbefreit oder doch nur ein Troll
Alex
vergiss nicht einen neuen Thread aufmachen wenndu
die Punkte bekommst
zur Nachschulung musst
das Geld überweist
....
sag mal!
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Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
was soll er bei nem Anwalt?Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Geh zum Anwalt, die Erstberatung ist in der Regel für lau.
Der Te begeht vermehrt und wiederkehrend gravierende Verkehrsverstöße, dagegen hilft auch kein Anwalt... 🙄
vollkommen Falsch!
mit einem Anwalt kommt er schneller vor Gericht und der Richter erkennt dass er nicht zum führen von Kraftfahrzeugen geeignet
ist! dann wird der Führerschein entzogen und eine MPU vor wiedererlangen angefordert!
das hätte den Vorteil daß der Rowdie Zeit zum überlegen hätte! Andererseits hat er dann auch Zeit hier immer neue Threads aufzumachen....
Also des einen Freud des anderen Leid....
Alex
Ich schreib´s mal ganz ehrlich...
Bevor du noch irgendwelchen Mist baust, den du nachher wirklich ernsthaft bereust, geh in die Nachschulung, besser früh als spät!
Dort lernst du dann vielleicht endlich wie man ein KFZ verantwortungsbewusst und sicher bewegt, weil damals in der Fahrschule lief wohl etwas schief oder aber du hast dir gedacht, ja, jetzt wo du den Schein hättest, könntest du machen was du willst.
Wie du siehst - nein, kannst du nicht - die kriegen dich, wenn du dich nicht zusammenreißt.
Mit Tacho 80 bestimmt 1.000 mal durch die Ortschaften gerast, jede Kurve mit quietschenden Reifen, so, jetzt beim 1.001. Mal ist eben Schicht im Schacht, das muss man doch raffen.
Außerdem machst du besser noch gleich ein Sicherheitstraining mit, da wird dir dann auch aufgezeigt was verschiedene Geschwindigkeiten für Auswirkungen haben, beim Bremsweg und überhaupt. Aber nicht nachher rausgehen und wie der Übergott fühlen, weil du dein Auto auf der Kreisbahn im Drift bewegt hast.
In deinem Falle ist Einsicht die einzige Lösung und ich entschuldige mich hiermit bei unserem lieben Herrgott hier in MT, Hadrian, für diese Moralkeule, aber kommt das überhaupt noch hin mit dem 3. Thread?
Mach doch mal die Kiste aus und schreib dir einen Merkzettel:
Verkehrsregeln sind dafür da sich daran zu halten.
Den pappst du dir ans Hirn und immer wenn du in den Spiegel siehst, wirst du daran erinnert. Gegenseitige Rücksichtnahme und vor allem Vorsicht sind auch nicht zu unterschätzen, Aquaplaning und solche Geschichten.
Ist der Anwalt denn billiger als die Nachschulung?
Meinst du der lehrt dich wie man Auto fährt?
Zitat:
Original geschrieben von Chris492
Ich weis nicht was ihr alle mit dem Fred vom 9 Juli habt..der hat rein GARNICHTS mit der Sache von hier zu tun...lest den dich mal richtig und für die Sache von 3 Monaten gibts ein seperaten völlig anderen Fred... ich wurde damalas nämlich angehalten bzw ist man mir bis Nachhause gefolgt, durfte Pinkeln etc...Der ADAC Rechtschutz meint die Messstrecke ist zwar kurz - würde aber wohl vor Gericht trozdem gelten...
Das einzige was man machen könnte ist die Nachschulung hinauszögern indem man Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erhebt und anschließend wartet bis eine Vorlaudng zu Gericht kommt und dann den Einsprich zurückzieht...soll für ein paar Monate Luft sorgen.
ein lustiges kelrchen du bist
wieviel hast du den so laufen ich meine Verfahren gegen dich!
wenn du mit MT redest machen die für dich auch einen extra Unterthread auf....
wenn der ADAC sagt kurz aber wird wohl reichen (und das war der Rechtsbeistand) warum frägst du dann uns nochmal?
ach ich vergas du bist ja lernresistent!
Kleiner Tipp (bei dir allerdings zu spät)
wenn man 50 fahren darf kannst du Tacho 70 fahren und die Strafe hält sich in GrenzenQ
Bei dir natürlich umsonst da du ja als notorischer Raser unterwegs bist!
wenn aber 50 erlaubt sind und du mit Tacho 80-85 unterwegs bist sollte eigentlich der Kopf angebohrt werden!
Vielleicht liegt ja ein Sonderfall vor....
also immer schön weitermachen und immer fragen haben die mich auf den Kicker (ja weil du oft genug aufgefallen bist)
Vergiss aber: jeder tag ne gute tat- sprich ein neuer Thread!
Wenn du dann genug Haue bekommen hast kannst du ja mal einen aufmachen:
Heute ist nix passiert aber bei MT hauen alle ständig auf mich ein Woran liegt das?
Zitat:
Original geschrieben von Chris492
Sagmal was soll der Unsinn eigentlich? Gleich ausfallend werden ohne irgendeine Ahnung zu haben...denkst du nach bevor du was schreibst?
Anschienend nicht - ich habe geschrieben was der ADAC nir gesagt hat was man tun könnte. Das steht da eindeutig und nicht was ich machen werde.Also erst denken und dann schreiben - nicht immer gleich Sachen unterstellen.... schlimm...
stimmt schlimm SCHLIMM S C H L I M M
aber nur DU...
wieoft den noch
es gibt Regeln da hält man sich dran-!
wenn nicht muss man mit Konsequenzen leben!
Und da ist niemand Schuld außer du Du DU DU
man braucht da euch keine Hilfe!
Solche Verkehrsteilnehmer gehören aus dem Verkehr gezogen (am besten mindestens ein Jahr)
so und jetzt kannst du den Thread aufmachen
Alle sind so Pöse zu mir....
Alex
Kannst du bitte dein KFZ Kennzeichen hier posten? damit alle wissen besser in den Graben....
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
man schlage mich für mein laien rechtsbefinden....Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Und was bringt das hinauszögern?!?da das urteil erst rechtskräftig wird NACH dem hinauszögern KANN es vielleicht sein das das urteil erst gesprochen wird wen die probezeit RUM ist und man so versucht die nachschulung zu umschippern. die frage ist eben nur ob das funktioniert...
Falsch...
es wird keine Frist hinausgezögert...
der Einspruch setzt eine Aussetzung in Der Frist!
wurde vor ein Paar Jahren so eingeführt!
Kannst ja mal fragen warum (weil genug Dumme das genau so gemacht haben)
Jetzt ist auf alle Fälle schluß damit!
Alex
hat noch jemand bier und chips übrig .....
bei mir geht der vorrat zu ende .....
ich gehe jede wette ein, das kinoprogramm hier
hat überlänge ....
denn wer so beratungsresistent, lernunwillig und
ein vollpf...... dazu ist, der eröffnet jede woche einen
neuen thread ....
Zitat:
Original geschrieben von JOE 666
hat noch jemand bier und chips übrig .....
bei mir geht der vorrat zu ende .....
ich gehe jede wette ein, das kinoprogramm hier
hat überlänge ....denn wer so beratungsresistent, lernunwillig und
ein vollpf...... dazu ist, der eröffnet jede woche einen
neuen thread ....
jede Woche ?
JEDEN TAG spätestens jeden 2ten Tag...
😁 Bevor ich wieder Magenschmerzen wegen multipler Lachanfälle bekomme, habe ich es mir erspart, den ganzen Thread durch zu lesen und möchte als erstes die Frage des TE beantworten:
Einzig, wann ein evtl. Fahrverbot in Betracht kommt, ist der wichtig Unterschied, ob innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften.
Ob die Ortsangabe tats. fehlerhaft ist, wird keiner ohne Kts. der angegebenen Tatörtlichkeit feststellen können, ich gehe aber mal davon aus, dass sich die Bußgeldstelle damit NICHT verschrieben hat.
Gruß
Achim H.
wenn man deine Geschichte so durchliest seit jan 2010 hier und 160 Thread eröffnet sprich jeden 3ten tag
da drunter so kalauer wie
ich hatte Aquaplaning 2 äAtos beschädigt
zuschnell (ich glaub 5 mal)
Airbag gehen auf obwohl Störung angezeigt
Polizei falshc gemessen
wann verjährt was
Muss ich zur nachschlulung
usw...
wird die Wahrscheinlichkeit dass wir es mit einem besonderen Fall von Autofahrer zu tun haben!
Ich hoffe MT wird dies auch bald entsprechend "würdigen"
Augen zu und durch - das ist deine Devise
Macht aber nix gibt ganz viele Leute die auf deinen Nextenthreadneuerungenschaft warten!
Entschleunigen UMGEHEND....
Alex
Zitat:
Original geschrieben von Boxertreiber-Oder
cool man das frägst du in jedem Thread wieder?Zitat:
Original geschrieben von Chris492
Ist eine Messstrecke von nur 124 Metern überhaupt rechtmäßig? Messzeit nur 5,84 Sekunden...ALSO JAAAAA es ist zulässig (auch wenn du bergaufgefahren bist...
bist du lern und beratungsresistent
merkbefreit oder doch nur ein TrollAlex
vergiss nicht einen neuen Thread aufmachen wenndu
die Punkte bekommst
zur Nachschulung musst
das Geld überweist
....sag mal!
War schon längst geklärt...der Beitrag war völlig Sinnlos - der Troll bist hier du. 😉