Falsche Vorwürfe - Bußgeldbescheid.
Hallo zusammen, so... heute kam der Bußgeldbescheid von dem netten Zivilpolizisten...einige kennen den Thread ja und konnten es kaum glauben.... jetzt aber zum eigentlichen Thema.
Die Geschwindigkeitsübertretung wurde innerorts begangen... im Bußgeldbescheid steht aber.
Tatbestand nr:
103774+703111
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 21km/h.
Zulässige Höchstgeschindigkeit: 50km/h
Festgestellte Geschindigkeit (nach Toleranzabzug): 71 km/h.
§3 Abs. 3, §49 StVo; §24 StVG; 11.3.4 BKat; §19OWig
Ergeben sich durch diese Fehlerhafte angabe seitens der Bußgeldstelle niedrigere Sanktionen...z.B doch kein Punkt in Flensburg uns somit keine Nachschulung?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Chris492
z.B doch kein Punkt in Flensburg uns somit keine Nachschulung?
du bekommst eine rechnung über:
70€
(zzgl. ca. 25€ bearbeitungsgebühr)sowie einen punkt in flensburg...
und da das ganze ein a-verstoß ist, gibts auch logischerweise eine nachschulung sowie 2jahre mehr probezeit für dich...
da du nach eigenen angaben innerorts zu schnell warst, steht es dir natürlich frei, den falsch ausgefüllten bescheid anzufechten...allerdings hängst du dann im amt, an der "depp des monats" wand.... 🙄
Zitat:
Hää?
frag nicht so blöd "Hää?"
bei deinen ganzen "ich wurde angehalten und piss mir in die hose"-threads dieses jahr, kann man schnell den überblick verlieren... 😁
61 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Geh zum Anwalt, die Erstberatung ist in der Regel für lau.
was soll er bei nem Anwalt?
Der Te begeht vermehrt und wiederkehrend gravierende Verkehrsverstöße, dagegen hilft auch kein Anwalt... 🙄
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Der Te begeht vermehrt und wiederkehrend gravierende Verkehrsverstöße, dagegen hilft auch kein Anwalt... 🙄
Ähh, wenn ich recht informiert bin, besteht die Aufgabe eines Anwalts darin, den Mandanten zu verteidigen. Gerade, wenn man "vermehrt und wiederkehrend gravierende Verkehrsverstöße begeht", ist man auf anwaltlichen Beistand dringend angewiesen.
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Ähh, wenn ich recht informiert bin, besteht die Aufgabe eines Anwalts darin, den Mandanten zu verteidigen. Gerade, wenn man "vermehrt und wiederkehrend gravierende Verkehrsverstöße begeht", ist man auf anwaltlichen Beistand dringend angewiesen.Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Der Te begeht vermehrt und wiederkehrend gravierende Verkehrsverstöße, dagegen hilft auch kein Anwalt... 🙄
Gute und richtige Anwort!
Aber mal ne Zwischenfrage:
Über welche falshen Vorwürfe sprechen / schreiben wir hier eigentlich???
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Wenn ich Anwalt wäre würde er von mir nur den Rat bekommen erst mal den Führerschein abzugeben und es mit dem Autofahren in ein paar Jahren noch mal probieren. Wenn man innerhalb kurzer Zeit so häufig solche Verstöße macht sollte man sich echt fragen ob man überhaupt schon die geistige Reife für den Führerschein hat.
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Gute und richtige Anwort!Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Ähh, wenn ich recht informiert bin, besteht die Aufgabe eines Anwalts darin, den Mandanten zu verteidigen. Gerade, wenn man "vermehrt und wiederkehrend gravierende Verkehrsverstöße begeht", ist man auf anwaltlichen ODER/UND PSYCHOLOGISCHEN Beistand dringend angewiesen.Aber mal ne Zwischenfrage:
Über welche falshen Vorwürfe sprechen / schreiben wir hier eigentlich???
Zitat:
Original geschrieben von Andi_08
Wenn ich Anwalt wäre würde er von mir nur den Rat bekommen erst mal den Führerschein abzugeben und es mit dem Autofahren in ein paar Jahren noch mal probieren. Wenn man innerhalb kurzer Zeit so häufig solche Verstöße macht sollte man sich echt fragen ob man überhaupt schon die geistige Reife für den Führerschein hat.
Gut dass es nicht so ist, denn mit Deiner Einstellung wärst Du jedenfalls nicht lange Anwalt.
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Aber mal ne Zwischenfrage:Über welche falshen Vorwürfe sprechen / schreiben wir hier eigentlich???
Falsch sind die Vorwürfe nach meinem Verständnis insofern, dass es sich wohl um einen Verstoß innerorts handelte, im Brief aber von außerorts die Rede ist. Warum man dafür einen extra Fred braucht, ist mir allerdings nicht klar.
@ Andi08:
Als Anwalt wird man sich die Hände reiben über einen zukünftigen Stammkunden. Der einzige "Ratschlag" den man geben wird, ist die Nennung einer sehr geduldigen Rechtschutzversicherung. 😉
Zitat:
Original geschrieben von Chris492
Hallo zusammen, so... heute kam der Bußgeldbescheid von dem netten Zivilpolizisten...einige kennen den Thread ja und konnten es kaum glauben.... jetzt aber zum eigentlichen Thema.Die Geschwindigkeitsübertretung wurde innerorts begangen... im Bußgeldbescheid steht aber.
Tatbestand nr:
103774+703111
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 21km/h.
Zulässige Höchstgeschindigkeit: 50km/h
Festgestellte Geschindigkeit (nach Toleranzabzug): 71 km/h.
§3 Abs. 3, §49 StVo; §24 StVG; 11.3.4 BKat; §19OWigErgeben sich durch diese Fehlerhafte angabe seitens der Bußgeldstelle niedrigere Sanktionen...z.B doch kein Punkt in Flensburg uns somit keine Nachschulung?
Du hast ja in Deinem anderen Thread angegeben, dass Du nicht angehalten wurdest, richtig ?
Grundsätzlich würde ich mich da mal jetzt "dumm" stellen. Du wurdest nicht angehalten und es wurden keine Bilder gemacht.
Da ja in D-Land Fahrerhaftung gilt und es keine Bilder gibt, geschweige denn der Fahrer an Ort und Stelle rausgewunken wurde, würde ich die Gunst der Stunde nutzen um zu sagen "kann mich nicht erinnern zu dieser Zeit an diesem Tag mit dem Auto unterwegs gewesen zu sein"
Bevor Du aber was unternimmst.... besorg Dir nen Anwalt, da die Messstrecke von 124 mtr. und die Dauer von knapp 6. sek mir deutlich zu wenig erscheint. Das schaut mir mehr nach der Beschleunigungsstrecke und dauer des Zivilstreifenwagens aus um Dich einzuholen (was jedenfalls nicht Deine tatsächliche Geschwindigkeit daraus deuten lässt)
Ich würde das jedenfalls nicht ohne Beweise bezahlen.
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Ähh, wenn ich recht informiert bin, besteht die Aufgabe eines Anwalts darin, den Mandanten zu verteidigen. Gerade, wenn man "vermehrt und wiederkehrend gravierende Verkehrsverstöße begeht", ist man auf anwaltlichen Beistand dringend angewiesen.Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Der Te begeht vermehrt und wiederkehrend gravierende Verkehrsverstöße, dagegen hilft auch kein Anwalt... 🙄
naja gerade bei widerholungstätern sorgt man zuminderst dafür das bei den anwälten keine wirtschaftskriese entsteht. ich hätte echt auf meinen vater höhren sollen und studieren sollen...😁
Zitat:
Original geschrieben von Chris492
Ist eine Messstrecke von nur 124 Metern überhaupt rechtmäßig? Messzeit nur 5,84 Sekunden...
Weshalb ist das für dich von Relevanz ?
Ich sachs mal platt.
Hab Eier inne Hose und steh dazu wie´n Kerl und heul nicht rum wie´n Weib.
Trag mal nen bissl Veranwortung und hör auf,ausflüchte zu suchen.
Dat is halt so.
Aber du kommst recht unglaubwürdig rüber, siehe deinen anderen Fred vom 09 Juli, dort sprichst du von gestern Nachmittag, nun hier aber vom 14 April 2011.
Sind denn schon Ferien. ?
Ich weis nicht was ihr alle mit dem Fred vom 9 Juli habt..der hat rein GARNICHTS mit der Sache von hier zu tun...lest den dich mal richtig und für die Sache von 3 Monaten gibts ein seperaten völlig anderen Fred... ich wurde damalas nämlich angehalten bzw ist man mir bis Nachhause gefolgt, durfte Pinkeln etc...
Der ADAC Rechtschutz meint die Messstrecke ist zwar kurz - würde aber wohl vor Gericht trozdem gelten...
Das einzige was man machen könnte ist die Nachschulung hinauszögern indem man Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erhebt und anschließend wartet bis eine Vorlaudng zu Gericht kommt und dann den Einsprich zurückzieht...soll für ein paar Monate Luft sorgen.
Zitat:
Original geschrieben von Chris492
Das einzige was man machen könnte ist die Nachschulung hinauszögern indem man Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erhebt und anschließend wartet bis eine Vorlaudng zu Gericht kommt und dann den Einsprich zurückzieht...soll für ein paar Monate Luft sorgen.
Astrein du Held,
und sich dann beschweren, dass im Winter kein Geld für Streusalz da ist, da sich die Behörden mit so jämmerlichen Waschlappen rumärgern müssen.
Bravo.
Sagmal was soll der Unsinn eigentlich? Gleich ausfallend werden ohne irgendeine Ahnung zu haben...denkst du nach bevor du was schreibst?
Anschienend nicht - ich habe geschrieben was der ADAC nir gesagt hat was man tun könnte. Das steht da eindeutig und nicht was ich machen werde.
Also erst denken und dann schreiben - nicht immer gleich Sachen unterstellen.... schlimm...
Zitat:
Original geschrieben von Chris492
Das einzige was man machen könnte ist die Nachschulung hinauszögern indem man Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erhebt und anschließend wartet bis eine Vorlaudng zu Gericht kommt und dann den Einsprich zurückzieht...soll für ein paar Monate Luft sorgen.
Denk aber dran die bis dahin entstandenen, nicht unerheblichen Mehrkosten zu deinen Lasten gehen.