Falsche Richtung auf dem Fahrradweg
Hallo,
nachdem mir wiederholt Fahrradfahrer begegnet sind, die auf dem Fahrradweg in die vermeintlich falsche Richtung unterwegs sind wollte ich euch mal fragen ob das rechtens ist, oder nicht.
Um die Situation zu klären hier mal der Aufbau des betrachteten Verkehrsraums von links nach rechts:
Fußweg-Parkbuchten-Radweg-Fahrspur-Grünstreifen-Fahrspur-Radweg-Parkbuchten-Fußweg
Beim rechtsabbiegen beobachte ich natürlich den stark frequentierten Fußweg und per Rückspiegel und Schulterblick den Radweg. Den Radweg von vorne habe ich ehrlich gesagt nie auf Rechnung.
Wer hätte Schuld, wenn mir mal ein Fahrrad entgegenkommt und mir reinfährt? Bin ich dumm und muss einfach drauf achten, oder muss ich nur mit der Dummheit anderer rechnen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Hat ja keine 12 Minuten gedauert 😁Zitat:
Original geschrieben von fire-fighter
Du bist als PKW der Stärkere und musst auf schwächere VT Rücksicht nehmen. Wenns rummst, bist Du automatisch mit schuld... Also: Augen auf!Der Autofahrer ist zum Glück schon lange nicht mehr automatisch schuld, gibt schon genügend sinnvolle Urteile.
Willst Du Dich darauf verlassen? Ich als Autofahrer lieber nicht! Da checke ich lieber einmal mehr die Lage, als dass ich einen Radler umsense, der da nicht hätte fahren dürfen...
Wenn mir ein Kind seitlich unter den Sattelzug läuft, dann hätte es das auch nicht tun dürfen, trotzdem bin ich dran.
Und: Lassen wir die Schuld mal ganz weg. Ich für mich PERSÖNLICH könnte nicht damit leben, jemanden -auch wenn er nicht im Recht war- umgefahren zu haben, obwohl ich es hätte wissen können! Allein mit meinem Gewissen würde ich mich IMMER schuldig fühlen!
Jeder der was anderes behauptet, sollte mal überlegen, ob er seinen FS behält!
166 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Mr. Moe
Also jetzt bin ich entsetzt!😰Zitat:
Original geschrieben von ghostrider78
Hach ja, Du Simpel... auch auf meiner Motorhaube lag schon ein Radler, der mir bergab ohne Licht auf meiner Spur in einer Kurve entgegenkam (er hat die Kurve geschnitten)- bremsen war zwecklos, Straße war feucht und an seinem Rad funktionierte nur die hintere Bremse halb.
Habe ich zahlen müssen? Zähneknirschend, ja. (Nicht seinen Schaden, aber gemeinnützig, Verfahren wurde eingestellt)
In einem Rechtsstaat bekommt ein 100% Unschuldiger eine Teilschuld, na schönen Dank!😠(...)
Recht und Gerechtigkeit sind zwei verschiedene Dinge. Vor Gericht und auf hoher See...
Zitat:
Original geschrieben von ghostrider78
Recht und Gerechtigkeit sind zwei verschiedene Dinge. Vor Gericht und auf hoher See...Zitat:
Original geschrieben von Mr. Moe
Also jetzt bin ich entsetzt!😰
In einem Rechtsstaat bekommt ein 100% Unschuldiger eine Teilschuld, na schönen Dank!😠(...)
Ja, aber in dem von ghostrider beschriebene Falle:
- keine Beleuchtung ==> dunkel? Tagsüber würde der hinweis auf fehlende Beleuchtung eher weniger fallen...
- feuchte Straße
- defektes Fahrrad
- Kurve geschnitten
sollte eine Teilschuld für den Autofahrer auszuschließen sein, wenn er sich denn an die Verkehrsregeln gehalten hat. Kann man ihm vorwerfen, eine nicht der Witterung angepasste Geschwindigkeit gefahren zu sein, hat er eben Pech gehabt. Aber die Beurteilung obliegt dann einem Verkehrsgericht und entsprechenden Gutachtern.
Ebenso würde ich es auf einen Prozess ankommen lassen, wenn mir durch das verkehrs- / sittenwidrige Verhalten eines anderen Verkehrsteilnehmers ein Schaden entstehen würde, der ausgleichbar ist, z.B. Sach- oder Personenschaden.
Das heißt aber nicht, dass ich es auf eine Kollision mit solch einem VT ankommen lassen würde. Mag sein, dass er dann diesmal ungeschoren davon kommt. Aber irgendwann trifft er auf einen Oberlehrer, der nicht bremst...
Und ob ein 100%ig Unschuldiger eine Teilschuld bekommt sei mal dahin gestellt. Um eine Teilschuld zugewiesen zu bekommen, muss man schon etwas angestellt haben, z.B. die Pflicht zu schauen, ob man gefahrenlos abbiegen kann, verletzt haben. Schließlich ist es allgemein bekannt, dass man damit rechnen muss (so die Rechtssprechung), dass Radfahrer auf dem Radweg in die falsche Richtung fahren. Womit man nicht rechnen muss, ist, dass Radfahrer aufm Gehweg fahren. Aber auch da kann es wieder eine Teilschuld geben, wenn man es hätte sehen müssen, dass da ein Radfahrer ist, und ihm umfährt.
Aber dass einen Autofahrer einen Radfahrer umfährt, passiert äußerst selten. Viel mehr wird so abbgebogen, dass der Radfahrer geschnitten wird, bzw nicht mehr bremsen kann und ins Auto kracht. Und in den Situationen regen sich viele Autofahrer maßlos auf. Warum man denn nicht bremse... Sie sind der Meinung, dass im Straßenverkehr gelte, wer auffährt sei Schuld. Dem ist aber nicht so. Wer einen Unfall provoziert, und dazu gehören Fahrmanöver, die den Sicherheitsabstand anderer VT unterschreiten, riskiert eine Teilschuld oder volle Schuld. Und bei Radfahrern gelten nun mal - berechtigterweise - andere Brems- und Anhaltewege als bei Autos.
Zitat:
Original geschrieben von hoggae
Ja, aber in dem von ghostrider beschriebene Falle:Zitat:
Original geschrieben von ghostrider78
Recht und Gerechtigkeit sind zwei verschiedene Dinge. Vor Gericht und auf hoher See...
(...)
Werde nicht den ganzen Hergang erklären, aber um unnötigen Spekulationen vorzubeugen:
- es gab keine Zeugen
- ich war rel. jung und unerfahren und habe die Polizei nicht gerufen, weil mir die Sache zu banal vorkam
- mein Unfallgegner war noch nicht volljährig, hat zunächst alles zugegeben, wurde aber von seinem Vater, einem mit allen Wassern gewaschenen Großkotz, angestiftet, alles zu widerrufen, die Anzeige lief letztlich gegen mich (ich hätte den Jungen nie angezeigt, der hatte seine Lektion auch so gelernt)
- ich hatte keine Rechtsschutzversicherung
Dies soll genügen. Ich hatte nicht die stärkste Position und bin froh, daß es letztlich glimpflich abging. Mit einer Rechtsschutzversicherung im Rücken wäre ich die Instanzen durchgegangen, so aber nicht. Heute würde ich die Sache anders angehen.
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Zitat:
Original geschrieben von hoggae
................................................Schließlich ist es allgemein bekannt, dass man damit rechnen muss (so die Rechtssprechung), dass Radfahrer auf dem Radweg in die falsche Richtung fahren...............................................
Du meinst sicherlich..Rechtsprechung u. nicht Rechtssprechung😕😉Die Zeiten, in denen man das Rechtsprechung mit 2 "S"geschrieben hat, sind lange vorbei.🙄😉
Zitat:
Original geschrieben von Mr. Moe
Also jetzt bin ich entsetzt!😰Zitat:
Original geschrieben von ghostrider78
Hach ja, Du Simpel... auch auf meiner Motorhaube lag schon ein Radler, der mir bergab ohne Licht auf meiner Spur in einer Kurve entgegenkam (er hat die Kurve geschnitten)- bremsen war zwecklos, Straße war feucht und an seinem Rad funktionierte nur die hintere Bremse halb.
Habe ich zahlen müssen? Zähneknirschend, ja. (Nicht seinen Schaden, aber gemeinnützig, Verfahren wurde eingestellt)
In einem Rechtsstaat bekommt ein 100% Unschuldiger eine Teilschuld, na schönen Dank!😠Wenn man von der "Betriebsgefahr" ausgeht, sollte ja jede Kollision mit einem Bus, LKW, Tram und Bahn (sofern ich heil rauskomme) zu meinen Gunsten ausfallen. Geil, wenn sich ein Getriebeschaden oder sonst welche teuren Reparaturen anbahnen, lass ich mir einfach von einem Güterzug den Ar*** abfahren. Beim dem Verhältnis der Betriebsgefahr müssen die mir ein neues Auto zahlen. Die Bahn hätte damit rechnen müssen, dass Autos Schranken umfahren und auf den Schienen stehen bleiben.😕
Tja, auch wenn es Dir komisch vorkommt, aber so ist es (leider). Von einem LKW geht eine höhere Betriebsgefahr aus. Ausserdem hat ein LKW-Fahrer eine bessere Ausbildung als ein PKW-Fahrer. Er muss auf alles um sich rum achten und ist immer dran, wenn was schiefgeht. Denk nur mal an die Radler, die verbotenerweise am LKW vorbeiziehen, obwohl der LKW mit Blinker an der Ampel steht. Wie oft wird so ein Radler überrollt. Wer hat schuld?
Wir hatten mal einen Unfall, bei dem eine Radlerin von der zweiten Achse des Sattelaufliegers überrollt wurde. Sie ist in den abbiegenden LKW gefahren, als sie mit ihrem Rad über die Fußgängerampel an der Kreuzung fuhr. Der LKW war also schon fast komplett abgebogen, als sie an der Kreuzung ankam! Nun rate mal, was in der Verhandlung rauskam! Na?? Genau, der Fahrer bekam aufgrund der erhöhten Betriebsgefahr eine Teilschuld!
Thema Bahn: Die Bahn muss aufgrund der erhöhten Betriebsgefahr sicherstellen, dass niemand zu Schaden kommt. Bahnübergänge müssen so gestaltet sein, dass kein Verkehrsteilnehmer unabsichtlich auf den Gleisen zu stehen kommt. Somit haftet die Bahn bei Unfällen, wenn nicht ein grober Vorsatz nachgewiesen wird. Leider hilft das in diesem Falle meist nur noch den Angehörigen.
Eben, weil es bei einigen Bahnübergängen unübersichtlich ist, und die Bahn mit Fehlern rechnet, gibt es BÜ mit Vollschranken, deren Sicherheitsbereich zusätzlich überwacht wird. Nur wenn der Bereich zweifelsfrei leer ist, wird das Überwachungssignal auf freie Fahrt gestellt. Diese Form der Bahnübergänge ist zwar sehr sicher, aber auch aufwändig. Durch die Überwachung muß der BÜ auch sehr früh geschlossen sein, da der Zug sonst ein "Halt erwarten" Signal bekäme und bremsen müsste. Daraus folgt: längere Zeit mit geschlosener Schranke, also längere Wartezeit für die Autofahrer. Den Grund dafür wollen die meisten Fahrer aber nicht verstehen, darum wird gemeckert, warum man den nicht die "modernere" (?) Halbschranke nutzen würde.
Zur Info: Die wird auf dem Gleis nicht sicherheitstechnisch überwacht, da sich ein durch Stau eingeschlossenes Auto selbst aus der Gefahrenzone fortbewegen kann, was bei einer Vollschranke nicht möglich ist.
Also sind Halbschranken erst später geschlossen als Vollschranken. Schelm, wer Böses dabei denkt.
BTT: Es bleibt nun mal so: Der Stärkere muss auf den Schwächeren Rücksicht nehmen. Als Radler musst Du auf Fußgänger rücksicht nehmen. Als Erwachsener auf Kinder. Und eben als Autofahrer auf Radler. Wir leben in einer Gesellschaft, in der das Miteinander zählt. Wem das nicht passt, der kann ja auch auswandern.
Zitat:
Original geschrieben von fire-fighter
BTT: Es bleibt nun mal so: Der Stärkere muss auf den Schwächeren Rücksicht nehmen. Als Radler musst Du auf Fußgänger rücksicht nehmen. Als Erwachsener auf Kinder. Und eben als Autofahrer auf Radler. Wir leben in einer Gesellschaft, in der das Miteinander zählt. Wem das nicht passt, der kann ja auch auswandern.
Dann sollten sich die angeblich so Schwachen auch einmal so benehmen.
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Dann sollten sich die angeblich so Schwachen auch einmal so benehmen.Zitat:
Original geschrieben von fire-fighter
BTT: Es bleibt nun mal so: Der Stärkere muss auf den Schwächeren Rücksicht nehmen. Als Radler musst Du auf Fußgänger rücksicht nehmen. Als Erwachsener auf Kinder. Und eben als Autofahrer auf Radler. Wir leben in einer Gesellschaft, in der das Miteinander zählt. Wem das nicht passt, der kann ja auch auswandern.
Das steht ja auf einem ganz anderen Blatt. Da gebe ich Dir Recht. Mich nerven die Rowdys unter den Fahrradfahrern auch. Aber das ist noch lange kein Grund, um sie einfach zu ignorieren. Kinder sollen auch nicht auf die Fahrbahn laufen. Wieso herrscht dann an Schulen usw. erhöhte Aufmerksamkeitspflicht für Kraftfahrer? Weil man die Kinder ignorieren soll und sie einfach umfahren kann? Wohl kaum, oder??
Zitat:
Original geschrieben von fire-fighter
. Aber das ist noch lange kein Grund, um sie einfach zu ignorieren.
Man muss nicht damit rechnen, dass Radfahrer bei rot über die Ampeln schießen, ebenso wenig über Fußgängerüberwege. Auch nicht mit dem falschen Befahren des Fußweges.
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Man muss nicht damit rechnen, dass Radfahrer bei rot über die Ampeln schießen, ebenso wenig über Fußgängerüberwege. Auch nicht mit dem falschen Befahren des Fußweges.Zitat:
Original geschrieben von fire-fighter
. Aber das ist noch lange kein Grund, um sie einfach zu ignorieren.
Laut bisher ergangenen Urteilen, muss man tatsächlich nicht damit rechnen, dass Radfahrer bei Rot fahren, auch mit dem Befahren des Fußweges muss man nicht bei erwachsenen Radfahrern rechnen.
Dass sie über Fußgängerüberwege fahren, damit sei allerdings zu rechnen.
Bleiben immer noch Kinder, Jogger, Inlineskater, Kickboardfahrer etc, die den Fußweg benutzen dürfen und schneller unterwegs sind, als Fußgänger - und so mancher Radfahrer. Dazu sind sie noch unbeleuchtet. Auch auf diese MUSS! ein Autofahrer Rücksicht nehmen, völlig unabhängig ob diese es tun oder nicht.
Und nur, weil es einem nicht in den Kram passt, dass andere sich rücksichtslos - oder gedankenlos - verhalten, so ist das noch lange kein Grund selber zum Rowdy und zur Gefährdung zu werden.
Mal eine Frage in dem Zusammenhang "damit muß ich rechnen" aus der Sicht des Radfahrers und zur Frage der falschen Fahrtrichtung generell, ich empfinde es bei auf der Fahrbahn markierten Radwegen abweichend:
Ihr kommt von einem Grundstück an einer Straße mit je zwei Fahrstreifen in jede Richtung (also 4 Fahrstreifen), die in der Mitte durch einen Grünstreifen getrennt sind. Nach links kommt nach 300m eine Kreuzung, in die ihr einfahren wollt und nach rechts sind es 500m bis zur Ampel.
- Ihr fahrt nach links gegen die Fahrtrichtung und biegt dann nach 300m in die Straße ein.
- Ihr schiebt die 300m bis zur Kreizung nach links und fahrt dann los.
- Ihr fahrt nach rechts bis zur Ampel (500m) wartet, quert die Straße in 2 Zügen, da getrennte Ampel für jede Fahrtrichtung mit Insel, fahrt dann die 800m zurück und quert wieder in 2 Zügen und seit dann in der richtigen Straße.
Gruß
Stefan
(Wer für -1- ist bitte Danke drücken)
Zitat:
Original geschrieben von hoggae
Überings:
Ich befürworte einen Fahrradführerschein. Viele die Radfahrer betreffenden Regeln sind nicht bekannt. Die meisten wissen nicht, wo sie fahren müssen oder dürfen und wo es verboten ist. Ebenso welche Ampeln gelten, Vorfahrtsrecht etc.
Den meisten Autofahrern sind diese Regeln trotz Führerschein ebenfalls nicht bekannt. Und selbst vielen Verwaltungen die Schilder aufstellen lassen sind die Regeln dazu nicht bekannt.
Zusätzlich macht es der Gesetzgeber nicht immer leicht für Radfahrer, Regeln zu verstehen. Mal ist es Pflicht auf dem linksseitigem Radweg zu fahren und plötzlich darf man da nicht mehr fahren, weil ein Schild nicht aufgestellt ist / wiederholt wird. Manchmal ist das so aber gar nicht so gemeint, weil nur vergessen wurde es zu wiederholen. Als Autofahrer hat man immer ein Schild, wenn man irgendwo nicht einfahren darf.
Welche Ampel gilt ist künstlich kompliziert gemacht worden. In der neuen STVO seit 2009 gibt es die Reglung, dass die Fahrzeugampel gilt, aber in §53 Abs. 6 ist dann eine Sonderreglung bis zum 31.August 2012 versteckt, die §37 Abs. 2 Punkt 6 widerspricht. Zusätzlich ist die Reglung abweichend von der Reglung vor der Novelle der STVO 2009. Welche Variante der STVO aber gerade gilt ist selbst unter Juristen umstritten: Link
Da blickt doch kein normaler Mensch durch. Das Problem mit Geisterfahrern auf Radwegen ist oft nur die Folge schlechter Beschilderung. Nur bei Ampeln hat es der Gesetzgeber geschafft die Reglungen noch undurchsichtiger zu machen, so sehr, das selbst Profis nicht mehr sagen können wie man sich verhalten muss.
Es spricht nichts dagegen, daß alle Verkehrsteilnehmer, die sich nicht nur mit ihren eigenen Füßen fortbewegen, eine Schulung zu absolvieren haben.
Es dient letztlich allen.
Zitat:
Original geschrieben von Bert1956
Es spricht nichts dagegen, daß alle Verkehrsteilnehmer, die sich nicht nur mit ihren eigenen Füßen fortbewegen, eine Schulung zu absolvieren haben.
Es dient letztlich allen.
Dafür bin ich auch 😉