Falsche Richtung auf dem Fahrradweg

Hallo,

nachdem mir wiederholt Fahrradfahrer begegnet sind, die auf dem Fahrradweg in die vermeintlich falsche Richtung unterwegs sind wollte ich euch mal fragen ob das rechtens ist, oder nicht.

Um die Situation zu klären hier mal der Aufbau des betrachteten Verkehrsraums von links nach rechts:
Fußweg-Parkbuchten-Radweg-Fahrspur-Grünstreifen-Fahrspur-Radweg-Parkbuchten-Fußweg

Beim rechtsabbiegen beobachte ich natürlich den stark frequentierten Fußweg und per Rückspiegel und Schulterblick den Radweg. Den Radweg von vorne habe ich ehrlich gesagt nie auf Rechnung.
Wer hätte Schuld, wenn mir mal ein Fahrrad entgegenkommt und mir reinfährt? Bin ich dumm und muss einfach drauf achten, oder muss ich nur mit der Dummheit anderer rechnen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer



Zitat:

Original geschrieben von fire-fighter


Du bist als PKW der Stärkere und musst auf schwächere VT Rücksicht nehmen. Wenns rummst, bist Du automatisch mit schuld... Also: Augen auf!
Hat ja keine 12 Minuten gedauert 😁

Der Autofahrer ist zum Glück schon lange nicht mehr automatisch schuld, gibt schon genügend sinnvolle Urteile.

Willst Du Dich darauf verlassen? Ich als Autofahrer lieber nicht! Da checke ich lieber einmal mehr die Lage, als dass ich einen Radler umsense, der da nicht hätte fahren dürfen...

Wenn mir ein Kind seitlich unter den Sattelzug läuft, dann hätte es das auch nicht tun dürfen, trotzdem bin ich dran.

Und: Lassen wir die Schuld mal ganz weg. Ich für mich PERSÖNLICH könnte nicht damit leben, jemanden -auch wenn er nicht im Recht war- umgefahren zu haben, obwohl ich es hätte wissen können! Allein mit meinem Gewissen würde ich mich IMMER schuldig fühlen!

Jeder der was anderes behauptet, sollte mal überlegen, ob er seinen FS behält!

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Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Wenn in beiden Fahrtrichtungen Fahrradwege vorhanden sind, dann muß der Fahrradfahrer den Fahrradweg in der allgemeinen Fahrtrichtung (also rechts) benutzen.

Stimmt grundsätzlich, aber:

Radwege, die zwar eindeutig als solche gekennzeichnet sind, z.B. durch entsprechende Markierung, aufgemaltem Fahrradsymbol auf dem Boden oder baulicher Trennung zur Fahrbahn, aber

nicht

mit VZ 237, 240 oder 241 "Radweg", bzw. "Rad-/Gehweg"😉 versehen sind,

dürfen

von Radfahrern benutzt werden,

müssen aber nicht

.

Der Radfahrer darf in diesen Fällen also auch die Fahrbahn benutzen!

(§ 2 Absatz 4 StVO: "... eine Benutzungspflicht der Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung besteht nur, wenn Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. ..."😉

In diesen Fällen haben Autofahrer dann beim Vorbeifahren auch nicht zu hupen oder aus dem geöffneten Beifahrerfenster heraus vermeintlich verkehrserziehende Bemerkungen zu rufen!!!

(Musste ich als Viel-Radfahrer hier mal los werden, da es offensichtlich immer noch eine Menge Autofahrer gibt, die diese Regel nicht kennen, sich aber als Oberlehrer in Sachen Verkehrsrecht verstehen.)

Zitat:

Original geschrieben von Geisslein



Der regelkonforme Radfahrer wird, wenn er mit dem Auto unterwegs ist auch nicht gegen die Einbahnstrasse fahren, oder bei rot über die Ampel rasen.

So siehts aus und deswegen:

Zitat:

Original geschrieben von downforze94


Verhindern kann ich es ja doch nicht, da ich entgegen mancher Auffassungen nicht mit jedem Schwachsinn auf der Straße rechnen muß.

Passt da sehr gut zusammen.

Zitat:

Original geschrieben von Mr. Moe


Bin ich dumm und muss einfach drauf achten, oder muss ich nur mit der Dummheit anderer rechnen?

Nein, das musst Du nicht, denn es gilt normalerweise der Vertrauensgrundsatz. Aber nicht uneingeschränkt!

Kinder unter 10 dürfen jeden Radweg und jeden Gehweg in jede Richtung befahren. Also musst Du sowieso auf jede Richtung achten. Du wirst Dich deswegen kaum darauf berufen können, jemanden nicht gesehen zu haben, weil Du in seine Richtung nicht gesehen hast. Wen Du aber gesehen hast, den darfst Du nicht anfahren.

Bei Kindern wäre der Fall klar, eine Teilschuld kann ihnen nicht zugewiesen werden. Bei erwachsenen Radfahrern würde das aber vielleicht geschehen. Nur verlassen würde ich mich darauf nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Wenn in beiden Fahrtrichtungen Fahrradwege vorhanden sind, dann muß der Fahrradfahrer den Fahrradweg in der allgemeinen Fahrtrichtung (also rechts) benutzen.

In Frankfurt ist das alles anders, da dürfen die sogar gegen die Einbahnstraße fahren und haben prinzipiell immer Vorfahrt. Ganz schön chaotisch.

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Habe die Beiträge nochmals überflogen und konnte nichts über die Markierung des Radwegs finden. Es gibt die Markeriung mit dem stilisierten Rad in die eine Richtung, aber es existieren auch Radwege mit der Markierung für beide Richtungen. Die liebe ich ganz besonders😁

Wo ist das Problem, sich anzugewöhnen, vorne wie hinten nach Radfahrern zu schauen, beim Abbiegen? Auch wenn der Radfahrer vielleicht durch eine Kollision etwas lernt, so hat man doch den Stress mit den Behörden. Allein das warten bis die Polizei da ist....Meine Zeit ist mir da viel zu schade. Lieber schaue ich zweimal und rechne mit den Dummheiten der anderen. Ich muss diese zwar nicht verantworten, bin aber der Leidtragende, wenn ich in Unfälle verwickelt werde.

Und das Oberlehrerhafte: "Ich halte halt drauf, weil der ja nicht da sein darf" ist ein Getrolle par excellence. Niemand mit einem gesunden Menschenverstand würde soetwas wirklich tun. Deshalb immer mit der Hälfte und einzelnen Personen ihren Fisch reichen.

So, um mal was zum Thema beizutragen:

http://www.pdeleuw.de/fahrrad/urteile.html#links

Und daraus besonders:

Zitat:

Der Fahrer eines nach rechts abbiegenden Pkw, der das Vorrecht eines kreuzenden Radweges zu beachten hat, muß auch mit Radfahern rechnen, die den Radweg unberechtigterweise in Gegenrichtung nutzen. Auch bei einem derartigen Verstoß entfällt das Vorfahrtsrecht des Radfahrers nicht.
Der verkehrswidrig den linken Radweg benutzende Radfahrer muss bedenken, daß Kraftfahrer bei einem Einbiegen auf eine Vorfahrtsstraße nach rechts häufig mit für sie von rechts kommenden Radfahrern nicht rechnen (OLG Hamm, Az. 9 U 208/94).

Ein Autofahrer, der nach rechts in eine vorfahrtstraße abbiegt und dabei einen Radweg kreuzt, muß damit rechnen, daß ein Radfahrer vorschriftswidrig in falscher Richtung auf dem Radweg färt. Allerdings wird dem Radfahrer eine Mitschuld angerechnet (OLG Hamm, Az. 6 U 68/96).

Passiert ein Unfall, weil ein Radler in falscher Richtung auf dem Radweg fährt, haften Autofahrer und Radler zu gleichen Teilen. Der Autofahrer hätte wissen müssen, daß Radfahrer häufig verbotswidrig Radwege in falscher Richtung benutzen. Umgekehrt hätte die Radfahrerin mit plötzlich auftauchenden Autos rechnen müssen (OLG Hamm, Az. 9 U 12/98).

Durch eine verbotswidrig – gegen das für Radfahrer in § 2 Abs. 4 Satz 2 StVO festgelegte Rechtsfahrgebot verstoßende – Benutzung des linken Radwegs in entgegengesetzter Fahrtrichtung wird ein bestehendes Vorfahrtsrecht nicht aufgehoben (i.A. an BGH, NJW 1986, 2651) (LG Hamburg, Az. 81 S 112/89).

Ein Radfahrer, der – zwar vorfahrtsberechtigt, aber verkehrswidrig – den linken Radweg benutzt und im Einmündungsbereich einer Straße mit einem einbiegenden Kraftfahrzeug zusammenstößt, trägt eine Mitschuld (LG Hannover, Az. 3 S 302/87).

[...]

Ein Radfahrer, der verkehrswidrig den linken Radweg benutzt, verliert zwar nicht das Vorfahrtsrecht gegenüber einem aus der untergeordneten Straße kommenden Kraftfahrer. Er hat jedoch bei einem Zusammenstoß mit einem Kraftfahrzeug 1/4 seines Schadens selbst zu tragen (AG Köln, Az. 262 C 517/88).

Das ist zwar alles schon mal gesagt worden, hier aber mal Quellenangaben.

Deshalb empfiehlt es sich, die Augen offen zu halten und zu schauen. Auch wenn der Radfahrer sich falsch verhält. So ein Rechtsstreit nutzt keinem - außer irgendwelchen Anälten - etwas.

Und der beste Verkehrserzieherische Effekt ist immer noch es selber besser zu machen und mit Rücksicht und Toleranz ein Vorbild für die Menschen in der eigenen Umgebung zu sein. Aber Radfahrer umfahren, anhupen und beschimpfen? Dann muss man sich auch nicht über Radfahrer wundern, die Spiegel an falsch geparkten Autos abschlagen und Lichter eintreten...Was war nun zuerst da? Das Huhn oder das Ei?
Letztlich ist die Frage müßig, denn es geht darum, wer zuerst aufhört. Und leider hören nicht die anderen zuerst auf, das muss man immer selber machen.

Aber ich hab den Eindruck, das gewisse Zeitgenossen hier vom Blitz getroffen würden, wenn sie anfangen würden Toleranz zu zeigen und Fehlern anderer nicht mit wüsten Beschimpfungen entgegnen könnten...

Zitat:

Original geschrieben von hoggae



Aber ich hab den Eindruck, das gewisse Zeitgenossen hier vom Blitz getroffen würden, wenn sie anfangen würden Toleranz zu zeigen und Fehlern anderer nicht mit wüsten Beschimpfungen entgegnen könnten...

Natürlich, der Autofahrer soll wieder Toleranz zeigen und der Radfahrer kann seine Intoleranz ausleben, ganz bestimmt.

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer



Zitat:

Original geschrieben von hoggae



Aber ich hab den Eindruck, das gewisse Zeitgenossen hier vom Blitz getroffen würden, wenn sie anfangen würden Toleranz zu zeigen und Fehlern anderer nicht mit wüsten Beschimpfungen entgegnen könnten...
Natürlich, der Autofahrer soll wieder Toleranz zeigen und der Radfahrer kann seine Intoleranz ausleben, ganz bestimmt.

Ich wünsche Dir, daß auch Du irgendwann begreifst, daß der Hinweis auf die Schlechtigkeit anderer weder Dich zu einem besseren Menschen noch die Welt zu einem besseren Platz macht. Wenn auf das Begreifen noch ein Schritt in Richtung Verhaltensänderungen geht, bist DU einen Schritt weiter. Vielleicht nicht der Radler, der Dir falschrum entgegen kommt, aber DU. Das wäre fast ein Grund zum Feiern.

Da kannst du aber lange drauf warten. 😛

@hoggae

Ein Sprichwort sagt doch: Hunde die bellen, beissen nicht!😉  Das wird hoffentlich auch hier zutreffen, sonst könnte der Mann seinen Job aufgeben und gleich im Gerichtssaal übernachten😁

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer


Natürlich, der Autofahrer soll wieder Toleranz zeigen und der Radfahrer kann seine Intoleranz ausleben, ganz bestimmt.

Schon wieder dieser Blödsinn. Wer sich asozial verhält, der tut das im Auto genauso wie auf dem Fahrrad. Deswegen ist es im Grunde auch alles egal. Wenn ein Asi auf dem Fahrrad einem Asi im Auto begegnet, haben bei was davon.

Aha, Blödsinn.
Also soll man tolerant gegenüber einem intoleranten Radfahrer sein? Wieder die berühmte, einseitige Rücksicht?

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer


Aha, Blödsinn.
Also soll man tolerant gegenüber einem intoleranten Radfahrer sein? Wieder die berühmte, einseitige Rücksicht?

Genau die. Du beginnst, zu begreifen, wenn Du auch noch nicht weißt, warum. 😁

Von mir gibt es diese aber nicht 😎

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