Falsche Radarmessung - Beste Vorgehensweise?
Hallo zusammen, ich habe heute einen Bußgeldbescheid bekommen:
23kmh zuviel (nach Toleranzabzug), innerorts auf dem Autobahnzubringer bei erlaubten 70kmh
Daraus würde folgen: 1 Monat Fahrverbot.
Nun zum Problem: Ja, ich war zu schnell (bitte keine moralischen Predigten), aber als es blitzte war ich bei Tacho (!) 80kmh, und nicht bei echten 93kmh (ca. Tacho 95-100kmh).
Der mobile Blitzer war im Gebüsch relativ weit weg von der Straße aufgestellt. Als es blitzte war ich beim Spurwechsel. Keine Ahnung, ob das eine Fehlerquelle sein könnte...
Dass ich einen Anwalt benötige, das ist mir bewusst. Was ist eurer Erfahrung nach der beste Weg? Einer dieser Dienstleister, die den Bußgeldbescheid prüfen und rechtliche Mittel einlegen? Oder einen Anwalt von der Rechtschutzversichernug (ist vorhanden) empfehlen lassen? Gibt's hier Empfehlungen?
Kurz: Ich stehe bei 0 Punkten in Flensburg. Hatte in meinem Leben in Summe 3 Punkte (über die Jahre verteilt) bei 30tkm p.a. (mal etwas mehr, mal etwas weniger).
Danke für eure Hilfe.
Zitat:
@afis schrieb am 24. Juni 2020 um 00:42:00 Uhr:
Update und dabei eine kleine Korrektur:1) Es ist kein Bußgeldbescheid, sondern ein Schreiben zur "Anhörung wegen einer Ordnungswidrigkeit"
2) Verstoß: 23kmh nach Toleranzabzug (innerorts)
3) Beweismittel: Foto Nr. xxx Bild Nr xx (PoliScan FM1)
--> Anmerkung zum Bild #1: man sieht den Spurwechsel sogar noch. Mit dem linken Vorderrad bin ich am Rande der Fahrbahnmarkierung (links), das Heck leicht versetzt
--> lt. Bild gemessene Geschwindigkeit: 95kmh
4) Anzeigenerstatter: Nachname genannt
5) Dienststelle: genannt
6) Zeugen: keine genanntAnhörungsbogen sei innerhalb von einer Woche auszufüllen.
Nun meine Fragen:
1) Anzeigenerstatter: Hier steht nicht PM oder sowas. Kann man daraus schließen, dass es kein Polizeibeamter ist?
2) Toleranz: Ich dachte, es würden IMMER 3kmh abgezogen? Es würde zwar nichts an der vorgeworfenen Ordnungswidrigkeit ändern, aber zählt das als Fehler?
3) Zeuge: Kein Zeuge genannt...heißt, ich werde beschuldigt, aber ob der Anzeigenerstatter richtig aufgenommen hat und z.B. das Gerät richtig aufgestellt hat weiß keiner?
4) Spurwechsel: Wie zuvor geschrieben, bin ich mir sicher, dass ich nicht die vorgeworfene Geschwindigkeit gefahren bin. Hat der Spurwechsel einen Einfluss?
5) Gerät: Hier wurde die PoliScan FM1 genannt. Speichert diese die Messdaten ab?Wäre super, wenn ihr mir hier bei meinen Fragen aushelfen könntet. Danke.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@afis schrieb am 23. Juni 2020 um 18:08:03 Uhr:
Wieso kann eigentlich keiner meine obigen Fragen beantworten?
Weil hier Rechtsbelehrung verboten ist.
Tipp1 lese heute Abend in aller Ruhe den Bescheid.
Tipp2 wenn Du weiterhin der Meinung bist, dass der Bescheid fehlerhaft sei, dann geh zum Rechtsanwalt.
52 Antworten
Sind doch beantwortet,Du warst einfach zu schnell.
Das vervendete Gerät mißt mehrfach und genau wie geschrieben wurde.
Wenn das Gerät weit genug vom Gebüsch weg gestanden hat wurdest Du auch sicher früher erfasst als Du denkst.
Was Dir bleibt ist Einspruch einzulegen,die Messung anzuzweifeln und warten was dann kommt.
Was willst Du noch hören?
Wenn du Glück hast sind 2 Fahrzeuge auf dem Bild. Dann hast du so gut wie gewonnen. Ist mir auch passiert. Ich hätte mit einem 3,5 Tonnen Wohnmobil in einer 60 km h Baustelle mit 82 kmh einen großen PKW RECHTS überholt. 2 Schreiben vom Anwalt und die Sache war erledigt.
Moderne Blitzen können mehrspurig...
Zitat:
@afis schrieb am 23. Juni 2020 um 18:03:01 Uhr:
Zitat:
Zudem bin ich nicht ganz schwach motorisiert und weiß, dass selbst ein leichter Gastritt schon in die "gefährliche" Zone für den Führerschein führen kann 😉
Als es blitzte war ich beim Spurwechsel. Dann kommt beim Gasgeben wegen dem Spurwechsel noch die
nicht ganz schwache Motorisierung hinzu. Der Tacho eilt natürlich hinterher bei 80 und ruck zuck ist man aber bei weit über 90.
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Zitat:
@Tacob schrieb am 23. Juni 2020 um 18:20:34 Uhr:
Wenn du Glück hast sind 2 Fahrzeuge auf dem Bild. Dann hast du so gut wie gewonnen. Ist mir auch passiert. Ich hätte mit einem 3,5 Tonnen Wohnmobil in einer 60 km h Baustelle mit 82 kmh einen großen PKW RECHTS überholt. 2 Schreiben vom Anwalt und die Sache war erledigt.
Bei ESS und Lichtschranke mag das klappen, bei LIDAR mit Tracking eher nicht. Sofern das Fahrzeug eindeutig gemessen sowie getrackt wurde und die Messung eindeutig zum Fahrzeug zugeordnet werden kann, ist auch die Messung gültig. Sollte das Fahrzeug verloren gehen oder das Tracking durch Dazwischen Fahren anderer Fahrzeuge unterbrochen werden, wird die Messung verworfen und gar kein Bild aufgenommen. Daher sehe ich die Chancen durch Widerspruch wegen Fehler bei der Messung mittels Poliscan als deutlich geringer an als beim ESS.
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 23. Juni 2020 um 18:17:17 Uhr:
Zitat:
@afis schrieb am 23. Juni 2020 um 18:08:03 Uhr:
Wieso kann eigentlich keiner meine obigen Fragen beantworten?Weil hier Rechtsbelehrung verboten ist.
Tipp1 lese heute Abend in aller Ruhe den Bescheid.
Tipp2 wenn Du weiterhin der Meinung bist, dass der Bescheid fehlerhaft sei, dann geh zum Rechtsanwalt.
Weil es mir nicht um Rechtsbelehrung geht! Sondern um die beste Vorgehensweise!
Zitat:
@hydrou schrieb am 23. Juni 2020 um 18:31:12 Uhr:
Zitat:
@Tacob schrieb am 23. Juni 2020 um 18:20:34 Uhr:
Wenn du Glück hast sind 2 Fahrzeuge auf dem Bild. Dann hast du so gut wie gewonnen. Ist mir auch passiert. Ich hätte mit einem 3,5 Tonnen Wohnmobil in einer 60 km h Baustelle mit 82 kmh einen großen PKW RECHTS überholt. 2 Schreiben vom Anwalt und die Sache war erledigt.Bei ESS und Lichtschranke mag das klappen, bei LIDAR mit Tracking eher nicht. Sofern das Fahrzeug eindeutig gemessen sowie getrackt wurde und die Messung eindeutig zum Fahrzeug zugeordnet werden kann, ist auch die Messung gültig. Sollte das Fahrzeug verloren gehen oder das Tracking durch Dazwischen Fahren anderer Fahrzeuge unterbrochen werden, wird die Messung verworfen und gar kein Bild aufgenommen. Daher sehe ich die Chancen durch Widerspruch wegen Fehler bei der Messung mittels Poliscan als deutlich geringer an als beim ESS.
Also wenn ich so schnell gewesen wäre, dann würde ich ja dazu stehen. Bin von Natur aus nicht zimperlich, aber wenn ich was mache, dann stehe ich auch dafür gerade. Das ABER ist hier: Ich bin mir sicher, dass ich nicht zu schnell war.
Dass mein Tacho falsch gehen würde, würde mich auch stark wundern...
Gibt's bei dem Modell eigentlich eine Speicherung der Rohdaten?
Die beste Vorgehensweise ist, einen mit KFZ-Delikten sehr erfahrenen Anwalt zu beauftragen. Den wirst Du hier nicht finden, hier gibt es nur Geschwätz. Ich glaube aber auch nicht, dass geblitzt und co das unbedingt gut können. Frag mal Deine RS-Versicherung.
Wenn Du nicht so viel zu schnell warst, muss irgendwo ein Fehler passiert sein. Den muss der Anwalt finden und dazu braucht es vor allem Erfahrung.
Für den Einspruch gilt eine 14-Tage Frist.
Dein Problem ist, dass es momentan außer deiner Aussage, dass du nicht so viel zu schnell warst, keinerlei wirkliche Indizien/Beweise gibt, die deine Aussage untermauern. Und in dem Fall wird den Messsystemen halt i.d.R. mehr geglaubt als deiner subjektiven Beobachtung.
Zitat:
@McFlyHH schrieb am 23. Juni 2020 um 19:20:57 Uhr:
Dein Problem ist, dass es momentan außer deiner Aussage, dass du nicht so viel zu schnell warst, keinerlei wirkliche Indizien/Beweise gibt, die deine Aussage untermauern. Und in dem Fall wird den Messsystemen halt i.d.R. mehr geglaubt als deiner subjektiven Beobachtung.
Schau mal, was meine Ursprungsfrage ist! Unter'm Strich ist es keine Glaubensfrage, sondern die eines fairen Verfahrens mit Beweis.
@afis Schalte doch einfach Maps mit Routing ein, dann werden deine Km/h angezeigt per GPS. dann hast du schon deinen Tacho grob geprüft
Aber nicht an der gleichen Stelle😉
Zitat:
@afis schrieb am 23. Juni 2020 um 19:47:29 Uhr:
Zitat:
@McFlyHH schrieb am 23. Juni 2020 um 19:20:57 Uhr:
Dein Problem ist, dass es momentan außer deiner Aussage, dass du nicht so viel zu schnell warst, keinerlei wirkliche Indizien/Beweise gibt, die deine Aussage untermauern. Und in dem Fall wird den Messsystemen halt i.d.R. mehr geglaubt als deiner subjektiven Beobachtung.Schau mal, was meine Ursprungsfrage ist! Unter'm Strich ist es keine Glaubensfrage, sondern die eines fairen Verfahrens mit Beweis.
Der Beweis liegt bei dir zu Hause auf dem Tisch.
Es bringt dir jetzt recht wenig, wenn du nicht mal den genauen Wortlaut des Bescheid kennst.
Außer zu einem RA, kann man Dir im Moment nicht raten.
Zitat:
@afis schrieb am 23. Juni 2020 um 19:47:29 Uhr:
Zitat:
@McFlyHH schrieb am 23. Juni 2020 um 19:20:57 Uhr:
Dein Problem ist, dass es momentan außer deiner Aussage, dass du nicht so viel zu schnell warst, keinerlei wirkliche Indizien/Beweise gibt, die deine Aussage untermauern. Und in dem Fall wird den Messsystemen halt i.d.R. mehr geglaubt als deiner subjektiven Beobachtung.Schau mal, was meine Ursprungsfrage ist! Unter'm Strich ist es keine Glaubensfrage, sondern die eines fairen Verfahrens mit Beweis.
Was willst Du denn hier hören? Über die RV einen Anwalt suchen, Widerspruch einlegen. Mehr Möglichkeiten hast Du nun mal nicht.
Früher war es so, dass man bei erkennbarem Spurwechsel raus war mit der Messung, weil diese dadurch nicht verwertbar war. Weiß aber nicht, ob das bei dem hier benannten Gerät zutrifft.
Zitat:
@JumpingJack schrieb am 23. Juni 2020 um 20:04:21 Uhr:
Früher war es so, dass man bei erkennbarem Spurwechsel raus war mit der Messung, weil diese dadurch nicht verwertbar war. Weiß aber nicht, ob das bei dem hier benannten Gerät zutrifft.
Puuh, Früher und weiß aber nicht!....🙄
Bin weder Radarspezialist noch Verkehrspolizist. Ist halt ein Hinweis, vielleicht weiß jemand anders mehr dazu.
Und bei Schwarmintelligenz muss ja auch nicht jeder etwas beitragen können, gelle??