Falsche Radarmessung - Beste Vorgehensweise?
Hallo zusammen, ich habe heute einen Bußgeldbescheid bekommen:
23kmh zuviel (nach Toleranzabzug), innerorts auf dem Autobahnzubringer bei erlaubten 70kmh
Daraus würde folgen: 1 Monat Fahrverbot.
Nun zum Problem: Ja, ich war zu schnell (bitte keine moralischen Predigten), aber als es blitzte war ich bei Tacho (!) 80kmh, und nicht bei echten 93kmh (ca. Tacho 95-100kmh).
Der mobile Blitzer war im Gebüsch relativ weit weg von der Straße aufgestellt. Als es blitzte war ich beim Spurwechsel. Keine Ahnung, ob das eine Fehlerquelle sein könnte...
Dass ich einen Anwalt benötige, das ist mir bewusst. Was ist eurer Erfahrung nach der beste Weg? Einer dieser Dienstleister, die den Bußgeldbescheid prüfen und rechtliche Mittel einlegen? Oder einen Anwalt von der Rechtschutzversichernug (ist vorhanden) empfehlen lassen? Gibt's hier Empfehlungen?
Kurz: Ich stehe bei 0 Punkten in Flensburg. Hatte in meinem Leben in Summe 3 Punkte (über die Jahre verteilt) bei 30tkm p.a. (mal etwas mehr, mal etwas weniger).
Danke für eure Hilfe.
Zitat:
@afis schrieb am 24. Juni 2020 um 00:42:00 Uhr:
Update und dabei eine kleine Korrektur:1) Es ist kein Bußgeldbescheid, sondern ein Schreiben zur "Anhörung wegen einer Ordnungswidrigkeit"
2) Verstoß: 23kmh nach Toleranzabzug (innerorts)
3) Beweismittel: Foto Nr. xxx Bild Nr xx (PoliScan FM1)
--> Anmerkung zum Bild #1: man sieht den Spurwechsel sogar noch. Mit dem linken Vorderrad bin ich am Rande der Fahrbahnmarkierung (links), das Heck leicht versetzt
--> lt. Bild gemessene Geschwindigkeit: 95kmh
4) Anzeigenerstatter: Nachname genannt
5) Dienststelle: genannt
6) Zeugen: keine genanntAnhörungsbogen sei innerhalb von einer Woche auszufüllen.
Nun meine Fragen:
1) Anzeigenerstatter: Hier steht nicht PM oder sowas. Kann man daraus schließen, dass es kein Polizeibeamter ist?
2) Toleranz: Ich dachte, es würden IMMER 3kmh abgezogen? Es würde zwar nichts an der vorgeworfenen Ordnungswidrigkeit ändern, aber zählt das als Fehler?
3) Zeuge: Kein Zeuge genannt...heißt, ich werde beschuldigt, aber ob der Anzeigenerstatter richtig aufgenommen hat und z.B. das Gerät richtig aufgestellt hat weiß keiner?
4) Spurwechsel: Wie zuvor geschrieben, bin ich mir sicher, dass ich nicht die vorgeworfene Geschwindigkeit gefahren bin. Hat der Spurwechsel einen Einfluss?
5) Gerät: Hier wurde die PoliScan FM1 genannt. Speichert diese die Messdaten ab?Wäre super, wenn ihr mir hier bei meinen Fragen aushelfen könntet. Danke.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@afis schrieb am 23. Juni 2020 um 18:08:03 Uhr:
Wieso kann eigentlich keiner meine obigen Fragen beantworten?
Weil hier Rechtsbelehrung verboten ist.
Tipp1 lese heute Abend in aller Ruhe den Bescheid.
Tipp2 wenn Du weiterhin der Meinung bist, dass der Bescheid fehlerhaft sei, dann geh zum Rechtsanwalt.
52 Antworten
Zitat:
@Kai R. schrieb am 23. Juni 2020 um 20:57:47 Uhr:
Fakt ist: nach eigener Aussage war der TE nicht so deutlich zu schnell. Also muss es ein Fehler bei der Messung gewesen sein. Den muss man nun finden. Alles Andere ist müßige Spekulation.
Fakt ist: Wir haben die Aussage eines Betroffenen über seine Einschätzung der gefahrenen Geschwindigkeit, die natürlich subjektiv gefärbt sein kann.
Fakt ist: Es gibt eine Messung eines amtlich zugelassen Messgerätes, bei der natürlich eine gewisse Fehlerquote vorstellbar ist.
Wir sind hier doch nicht bei Trump...
😉
Zitat:
@reox schrieb am 24. Juni 2020 um 10:56:29 Uhr:
Zitat:
@Kai R. schrieb am 23. Juni 2020 um 20:57:47 Uhr:
Fakt ist: nach eigener Aussage war der TE nicht so deutlich zu schnell. Also muss es ein Fehler bei der Messung gewesen sein. Den muss man nun finden. Alles Andere ist müßige Spekulation.
Fakt ist: Wir haben die Aussage eines Betroffenen über seine Einschätzung der gefahrenen Geschwindigkeit, die natürlich subjektiv gefärbt sein kann.
Fakt ist: Es gibt eine Messung eines amtlich zugelassen Messgerätes, bei der natürlich eine gewisse Fehlerquote vorstellbar ist.Wir sind hier doch nicht bei Trump...
😉
Dann hätte man von alternativen Fakten gesprochen!😉
Zitat:
@hydrou schrieb am 23. Juni 2020 um 17:54:54 Uhr:
Wie vermutet wurde nicht mit ESS gemessen, wo am Messpunkt auch das Foto gemacht wird. Mit Poliscan wird das Fahrzeug per Laserstrahlen bzw. LIDAR erfasst, getrackt und mehrfach gemessen und erst einige Meter später das Bild aufgenommen. Daher dürfte die Messung bereits viel weiter vorne als von dir vermutet durchgeführt worden sein. Hand aufs Herz, wie schnell warst du davor?
Das ist der alles entscheidende Hinweis hier.
Was auf dem Tacho stand wo der Blitz kam, ist völlig irrelevant.
Die Messung kann schon weit vorher stattgefunden haben.
Die Frage, die es entscheiden kann, ist: Wie weit vorher war die TL-Beschränkung ?
Wurde vorher schon gedrückt ? ZB von 100 auf 80, und dann auf 70 ?
Warum ist das wichtig ? Weil dann dürfen sie sich direkt am 70er Schild aufstellen.
Wurde nur von 100 auf 70 gedrückt, sollten da 200m zwischen dem 70er Schild und der Messung sein. Ob das am Ende aber zum Einspruch reicht ? Das weiß aber der Anwalt. Den Punkt sollte man aber im Auge behalten.
Gruß Jörg.
Zitat:
@63er-joerg schrieb am 24. Juni 2020 um 14:02:46 Uhr:
Wurde nur von 100 auf 70 gedrückt, sollten da 200m zwischen dem 70er Schild und der Messung sein. Ob das am Ende aber zum Einspruch reicht ? Das weiß aber der Anwalt. Den Punkt sollte man aber im Auge behalten.
diese Vorschrift existiert nicht. Das ist nur eine Empfehlung in manchen Bundesländern, die aber auch nicht befolgt werden kann. Grundsätzlich gelten Beschränkungen ab dem Schild und ab dann darf auch gemessen werden.
Ähnliche Themen
Zitat:
@Kai R. schrieb am 24. Juni 2020 um 14:09:34 Uhr:
Zitat:
@63er-joerg schrieb am 24. Juni 2020 um 14:02:46 Uhr:
Wurde nur von 100 auf 70 gedrückt, sollten da 200m zwischen dem 70er Schild und der Messung sein. Ob das am Ende aber zum Einspruch reicht ? Das weiß aber der Anwalt. Den Punkt sollte man aber im Auge behalten.
diese Vorschrift existiert nicht. Das ist nur eine Empfehlung in manchen Bundesländern, die aber auch nicht befolgt werden kann. Grundsätzlich gelten Beschränkungen ab dem Schild und ab dann darf auch gemessen werden.
"Je nach Bundesland beträgt der vorgeschriebene Abstand zwischen Blitzer und Verkehrsschild bei 75 bis 200 Metern – nur in NRW gibt es keinen Toleranzbereich."
^^Das habe ich bei meinem ersten Versuch im WWW gefunden.
Wie genau, bzw wo genau, und wann genau sollte der fachkundige Anwalt wissen...
Gruß Jörg.
Es ist kein vorgeschriebener Abstand sondern nur eine interne Richtlinie. Hier steht es richtig:
Zitat:
Es existieren in allen sechzehn Bundesländern interne Richtlinien über die Durchführung der Geschwindigkeitsüberwachung. Hierbei handelt es sich jedoch nur um verwaltungsinterne Vorgaben ohne direkte Außenwirkung für den Bürger.
https://www.anwalt.de/.../...bstand-zu-schildern-einhalten_117013.html
Bei mir hat's mit so einen Anwalt aus dem Netz wirklich geklappt!14 Tage und das Verfahren war eingestellt....
Zitat:
@mauritzki schrieb am 24. Juni 2020 um 16:35:03 Uhr:
Bei mir hat's mit so einen Anwalt aus dem Netz wirklich geklappt!14 Tage und das Verfahren war eingestellt....
Das finde ich interessant. Woran lag es? Nicht geeichte Geräte oder geschulte Mitarbeiter? Gab es Fehler bei der Aufstellung oder so?
Ich habe interessehalber mal so ein Verfahren abgegeben und für 300,00 € pauschal keine gute Leistung bekommen. Akteneinsicht, dann zwei/drei Standardschreiben, fertig. Ende mit Latein.
Als es zur Hauptverhandlung kommen sollte, empfahl man mit, den Einspruch zurück zu nehmen. Mein Argument hat der Anwalt nach Prüfung als untauglich bewertet. Da habe ich ihm das Mandat entzogen und die Sache allein durchgezogen. Erfolgreich. Mit meinem Argument.
Das Geld hatte der Anwalt zu dem Zeitpunkt aber schon kassiert, also gab es keinen Grund für ihn, genauer darüber nachzudenken...