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Falsche Angaben bei mobile.de durch gewerblichen Verkäufer

Themenstarteram 23. November 2019 um 2:07

Hallo,

wir haben ein Ende September ein Auto bei einem freien Händler gekauft. Laut Internetbeschreibung im Inserat hat dieses folgende Ausstattung:

- Abgasnorm Euro 5

- Xenon

Beide Ausstattungen stimmen aber nicht. Das Auto hat gar kein Xenon, sondern normale Glühbirnen. Von außen sind die Scheinwerfer für den Laien von Xenon aber nicht zu unterscheiden. Das Auto wurde bei Tageslicht besichtigt und gekauft.

Die Abgasnorm des Autos ist auch nur Euro 4, und nicht Euro 5 wie im Inserat angegeben.

Welche Möglichkeiten hat man hier?

Ich habe mal etwas gegooglt und meiner Recherche nach sind solche Angaben im Internetinserat bindend, sofern der Verkäufer dies vor Kauf nicht korrigiert. Das hat er nicht.

Danke

Beste Antwort im Thema

Moin,

Was du machen sollst ist ...

Dich sinnvoll verhalten. Wenn du schon nicht in der Lage warst so simple Dinge wir Xenon Ja/Nein, Abgasnorm X zu prüfen - woher willst du dann genau wissen, was der VK jetzt richtig oder was er falsch gemacht hat?

Ich sage NICHT - Du darfst deine Rechte nicht durchsetzen bzw. dieses probieren - ich bin mir nur nicht so sicher, ob du da überhaupt Rechte hast und nicht nur meinst/glaubst welche zu haben. Denn das was du hier meinst ist äußerst komplex - u.a. weil Xenon ja/Nein jetzt nun nicht unbedingt zu den "nicht offensichtlichen" Dingen gehören - wie gesagt das sieht jeder, der a) das Licht anmacht und b) die Haube aufmacht.

Mein Verdacht - du suchst mit Biegen und Brechen einen Grund das Auto zurück zu geben - obwohl dich diese beiden Punkte offenbar 2 (!) Monate nicht gestört haben. Und das was du als Begründung, weshalb dir das bisher nicht aufgefallen ist - ist sorry - einfach extrem dünn.

Und ganz im Ernst - hast du einen Anwalt angerufen und nen Termin gemacht? Dich telefonisch beraten lassen? Letzteres kann nan wahrscheinlich sogar an Wochenende machen - und Anwälte arbeiten unter der Woche - ich hätte schon längst eine Beratung deshalb durchgeführt - dann wüsstest du nämlich anhand der Gesamtsituation aus KV, Anzeige, Verkaufsgespräch ob und welche Ansprüche du hättest und würdest hier nicht weiter nach einer abstrakten Bestätigung suchen.

Also bekomm deinen Hintern hoch und kümmer dich darum, dass du die Punkte, die ein Forum für dich NICHT klären kann - geklärt bekommst.

LG Kester

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Moin,

Ganz ehrlich? Wäre mir als Kunde im Grunde wurscht - nur kann der VK dann den oft vorhandenen Eigenanteil unbürokratisch übernehmen und sich nicht wie ein dusseliger Vollpfosten benehmen ;)

LG Kester

am 25. November 2019 um 9:29

Wir wissen ja gar nicht was abgelaufen ist. Warum kauft man sich ein Auto mit Zusatzgarantie und Ausschluß der Gewährleistung? Und prüft dabei dir so wichtigen Sachen nicht? Preis?

Man kann es auch von der anderen Seite sehen.

Der Händler wollte den alten Wagen an Export verkaufen um keine Gewährleistung zu geben.

Der TE hat den günstigen Wagen gefunden und wollte unbedingt haben.

Der Händler wollte dem TE entgegenkommen und hat vorgeschlagen eine Garantie abzuschließen und dafür auf Gewährleistung zu verzichten. ( Rechtlich zwar ne möglich, aber menschlich schon )

Der Händler hat den TE vor dem Kauf auf die Falschangaben hingewiesen. ( Bei einer Durchsicht kann man die fehlenden Xenon und den Euro 4 Eintrag in den Fahrzeugschein nicht übersehen)

Da wäre ich als Händler auch nicht gerade bereit hinterher etwas zu machen.

Wir kennen ja nur eine Seite.

Themenstarteram 25. November 2019 um 11:02

- Das Auto wurde nicht für Export/Gewerbe angeboten, sondern ganz normal für "Ottonormal"

- Garantie war im Kaufpreis inkludiert, stand so in der Anzeige (ist ja grundsätzlich nicht schlecht, zB bei Insolvenz des Händlers)

- Händler schließt im KV Sachmängelhaftung aus, im nächsten Satz begrenzt er die Gewährleistung auf 12 Monate.

- der Händler hat vor dem Kauf niemanden auf falsche Ausstattung hingewiesen, außer dass in der Anzeige Winterreifen stand und er keine für das Auto hatte. Das Auto stand auf neuwertigen Sommerreifen.

- Grundsätzlich gehe ich davon aus, dass die Angaben in so einem Inserat stimmen. Klar, wenn rot drinsteht, das Auto auf den Bildern aber schwarz ist, kann man danach nicht reklamieren.

Aber nicht jeder kennt sich so gut aus, dass er weiß, wo die Abgasnorm steht bzw. wie ein Xenon Steuergerät aussieht. Also mal dir Kirche im Dorf lassen. Ich muss schon davon ausgehen können, dass die Angaben stimmen, die gemacht werden. Ich unterstelle auch keinen Vorsatz, aber als Händler muss ich mich entweder so weit auskennen, dass ich richtige Angaben machen kann oder er besorgt sich die Ausstattungsliste vom Hersteller. Er ist für die Angaben und deren Konsequenzen verantwortlich. Vorsatz hin oder her.

Wenn du dir einen Ofen kaufst, der 1000 Funktionen hat, zB u.a. Grillfunktion angegeben hat, aber er hat die dann nicht und du merkst das, wenn du die erste Gans im Ofen machst, sagst du dann auch, das hätte man aber schon im Geschäft merken müssen/sollen?

Es sind halt nicht alle Menschen Mechaniker.

Zitat:

@xavair1 schrieb am 23. November 2019 um 09:14:24 Uhr:

Den Verkäufer darauf freundlich angeschrieben. Der antwortete nur, er hat eine Garantie dazu verkauft. Er lässt nix reparieren. Den Rest sollen Anwälte machen. Also sofort auf stur gestellt.

Dann bleibt wohl nur der Anwalt.

Würde ich aber nur mit Rechtsschutz machen. Ansonsten Risiko zu hoch um auf den Kosten sitzen zu bleiben.

am 25. November 2019 um 11:09

Tut mir leid, aber es reicht das Licht anzumachen um zu sehen ob Xenon verbaut ist. Die Abgasnorm sieht man im Schein direkt.

Wenn der Händler einen komischen Vertrag aufsetzt, dann werde ich stutzig. Vor allem wenn ich mich davor ausführlich im Forum über das Fahrzeug informiert habe wie du.

Ob der Händler dich auf die Fehler im Inserat hingewiesen hat oder nicht musst du erstmal beweisen.

Am ende musst du nicht uns irgendwas erzählen, sondern den Richter überzeugen.

Der Kunde muß dem Händler nicht nachweisen, daß er beim Kauf nicht darauf hingewiesen hat, daß die Anzeige falsch ist. Da ist nicht der Käufer in der Pflicht sondern der Händler.

Es geht auch nicht um eine Kleinigkeit. Die Abgasnormen sind ebenso wichtig wie auch essentielle Ausstattungsmerkmale wie Xenon.

Wenn der Händler es nicht weiß, oder er keine Ahnung hat (soll ja vorkommen), dann hat er das auch so in der Anzeige zu vermerken, oder er lässt es weg.

Ebenso ist die Selbstbeteiligung bei einem Gewährleistungsfall Unsinn, denn die Garantie beeinträchtigt die Gewährleistungspflicht des Händlers nicht, der wohl aus gutem Grund die Einschränkung auf ein Jahr im Vertrag festgesetzt hat.

Als Käufer htte mich allerdings schon die Angabe mit den Winterreifen insofern stutzig gemacht, daß man den Angaben in der Anzeige nicht so ganz trauen kann. Da hätte ich mich sicherlich nicht erst nach zwei Monaten auf die Suche gemacht, was eventuell sonst nicht so stimmen könnte.

Der Händler scheint bisher mit seiner Masche durchgekommen zu sein, denn anders ist sein Verhalten nicht zu erklären. Er hätte den Wagen ja auch privat unter Ausschluß der Gewährleistung verkaufen können, allerdings nicht mit der vorherigen Anzeige.

Wenn also keine gütliche Einigung mit dem Händler möglich ist, dann bleibt nur der Gang zum RA. Eine Umrüstung ist ja nicht möglich, insofern gäbe es nur die Möglichkeit, den Vertrag rückabzuwickeln unter Anrechnung der gefahrenen km. Inwieweit sich das für den Käufer lohnen würde kann ich nicht beurteilen.

Wenn, gilt es jetzt aber, Nägel mit Köpfen zu machen.

am 25. November 2019 um 11:35

Eine Annonce kann auch einen Fehler beinhalten. Und der flinke Händler kann auch schnell 5 Zeugen für den Hinweis haben. Im Vertrag sind die Eigenschaften nicht zugesichert. Die beiden Eigenschaften kann jeder Laie in 10 Sekunden prüfen. Gewährleistung wird der Händler natürlich tragen müssen . Allerdings kann das meiste auf Verschleiß geschoben werden und dann ist der Händler raus. Rückabwickeln kann man eben auch nicht so einfach, weil die Eigenschaften nicht zugesichert wurden.

Moin,

Also sorry - auch als Käufer - im Rechtsjargon - als kundiger Verbraucher - bist du nicht frei von Pflichten. Wenn die Abgasnorm für DICH von besonderer Wichtigkeit ist - DANN hast du das zu prüfen. Wenn Xenon für dich wichtig ist - dann musst du dir auf deinem Spickzettel aufschreiben, dass du dir das ansiehst. Das ist ja nun kein Hexenwerk für das man das Auto auseinander bauen muss. Die Schuld ausschließlich beim VK zu platzieren ist unangebracht. Da ist der naja nicht ganz rechtskonforme KV eher unangebracht.

Ich denke, dass du dir das als Automatismus zu leicht vorstellst. Wie gesagt - es besteht die Möglichkeit, dass die Anzeige ganz/teilweise Teil des KV ist - aber ob dem wirklich so ist - müsstest du von jemandem der alle Unterlagen einsehen kann und die aktuelle Situation kennt prüfen lassen. Und sagt der Pech gehabt, dann ist der nicht inkompetent sondern weiß wahrscheinlich nur mehr als Du.

LG Kester

Themenstarteram 25. November 2019 um 14:05

Zitat:

@Beulendoktor88 schrieb am 25. November 2019 um 12:35:14 Uhr:

Eine Annonce kann auch einen Fehler beinhalten. Und der flinke Händler kann auch schnell 5 Zeugen für den Hinweis haben. Im Vertrag sind die Eigenschaften nicht zugesichert. Die beiden Eigenschaften kann jeder Laie in 10 Sekunden prüfen. Gewährleistung wird der Händler natürlich tragen müssen . Allerdings kann das meiste auf Verschleiß geschoben werden und dann ist der Händler raus. Rückabwickeln kann man eben auch nicht so einfach, weil die Eigenschaften nicht zugesichert wurden.

Mündliche Nebenabreden zählen nicht. Steht im Vertrag. Nur schriftlich. Der Händler war auch allein, ich hatte meine Mutter dabei.

Themenstarteram 25. November 2019 um 14:08

Zitat:

@Rotherbach schrieb am 25. November 2019 um 12:48:17 Uhr:

Moin,

Also sorry - auch als Käufer - im Rechtsjargon - als kundiger Verbraucher - bist du nicht frei von Pflichten. Wenn die Abgasnorm für DICH von besonderer Wichtigkeit ist - DANN hast du das zu prüfen. Wenn Xenon für dich wichtig ist - dann musst du dir auf deinem Spickzettel aufschreiben, dass du dir das ansiehst. Das ist ja nun kein Hexenwerk für das man das Auto auseinander bauen muss. Die Schuld ausschließlich beim VK zu platzieren ist unangebracht. Da ist der naja nicht ganz rechtskonforme KV eher unangebracht.

Ich denke, dass du dir das als Automatismus zu leicht vorstellst. Wie gesagt - es besteht die Möglichkeit, dass die Anzeige ganz/teilweise Teil des KV ist - aber ob dem wirklich so ist - müsstest du von jemandem der alle Unterlagen einsehen kann und die aktuelle Situation kennt prüfen lassen. Und sagt der Pech gehabt, dann ist der nicht inkompetent sondern weiß wahrscheinlich nur mehr als Du.

LG Kester

Grundsätzlich sind alle angegebenen Eigenschaften des Autos wichtig, zumindest für mich. Wenn sich danach rausstellt, dass einige (nicht unerhebliche) der angegebenen Ausstattungsmerkmale nicht stimmen, soll das nix machen?

Moin,

Was du machen sollst ist ...

Dich sinnvoll verhalten. Wenn du schon nicht in der Lage warst so simple Dinge wir Xenon Ja/Nein, Abgasnorm X zu prüfen - woher willst du dann genau wissen, was der VK jetzt richtig oder was er falsch gemacht hat?

Ich sage NICHT - Du darfst deine Rechte nicht durchsetzen bzw. dieses probieren - ich bin mir nur nicht so sicher, ob du da überhaupt Rechte hast und nicht nur meinst/glaubst welche zu haben. Denn das was du hier meinst ist äußerst komplex - u.a. weil Xenon ja/Nein jetzt nun nicht unbedingt zu den "nicht offensichtlichen" Dingen gehören - wie gesagt das sieht jeder, der a) das Licht anmacht und b) die Haube aufmacht.

Mein Verdacht - du suchst mit Biegen und Brechen einen Grund das Auto zurück zu geben - obwohl dich diese beiden Punkte offenbar 2 (!) Monate nicht gestört haben. Und das was du als Begründung, weshalb dir das bisher nicht aufgefallen ist - ist sorry - einfach extrem dünn.

Und ganz im Ernst - hast du einen Anwalt angerufen und nen Termin gemacht? Dich telefonisch beraten lassen? Letzteres kann nan wahrscheinlich sogar an Wochenende machen - und Anwälte arbeiten unter der Woche - ich hätte schon längst eine Beratung deshalb durchgeführt - dann wüsstest du nämlich anhand der Gesamtsituation aus KV, Anzeige, Verkaufsgespräch ob und welche Ansprüche du hättest und würdest hier nicht weiter nach einer abstrakten Bestätigung suchen.

Also bekomm deinen Hintern hoch und kümmer dich darum, dass du die Punkte, die ein Forum für dich NICHT klären kann - geklärt bekommst.

LG Kester

Zitat:

@Rotherbach schrieb am 25. November 2019 um 15:19:47 Uhr:

Also bekomm deinen Hintern hoch und kümmer dich darum, dass du die Punkte, die ein Forum für dich NICHT klären kann - geklärt bekommst.

LG Kester

Herrlich!!!!

Zitat:

@Rotherbach schrieb am 23. November 2019 um 08:57:59 Uhr:

Moin,

Der Punkt ist - dem Verkäufer steht durchaus das Recht zu sich zu irren. In dem Fall wäre es an dir zu beweisen, dass diese beworbenen Eigenschaften wesentlich für deinen Kauf waren.

Nein, die Beweislast dafür liegt beim Verkäufer.

Es dürfte dem Verkäufer auch nicht gelingen, darzulegen und zu beweisen, dass die Abgasnorm und die Beleuchtungsart für den Käufer nicht entscheidend war. Es handelt sich um wesentliche Merkmale eines Fahrzeuges.

Zitat:

@Beulendoktor88 schrieb am 25. November 2019 um 12:09:32 Uhr:

Ob der Händler dich auf die Fehler im Inserat hingewiesen hat oder nicht musst du erstmal beweisen.

Auch das ist nicht richtig. Die Beweislast für eine Berichtigung liegt auch beim Verkäufer.

Ich gehe auch eher nicht davon aus, dass hier eine grob fahrlässige Unkenntnis dem Käufer vorgehalten werden kann. Gerade der Kunde, der beim Händler kauft, tut dies nicht zuletzt auch auf Grund des entgegengebrachten Vertrauens in die Sachkenntnis des Verkäufers. Das typische Wissensgefälle zwischen dem Kunden als Laie und dem Verkäufer dürfte hier gegen eine grobe Fahrlässigkeit sprechen.

Ich würde nicht wetten, dass die Mehrzahl der Autofahrer in Deutschland sicher Xenon und Halogen unterscheiden kann. Die Bevölkerung besteht nicht nur aus Petrol-Heads.

Zitat:

@Rotherbach schrieb am 25. November 2019 um 15:19:47 Uhr:

 

Also bekomm deinen Hintern hoch und kümmer dich darum, dass du die Punkte, die ein Forum für dich NICHT klären kann - geklärt bekommst.

Hier gebe ich Rotherbach hingegen im Ergebnis Recht. Du wirst faktisch doch ohnehin einen Anwalt brauchen, um deine Ansprüche durchzusetzen.

 

 

Moin,

Das kannst du schon an der Farbe der Scheinwerfer, wenn das Licht an ist unterscheiden.

Im übrigen - bei meinem Hinweis, darauf, dass der VK sich auch irren darf sollte man nicht den Schluss ziehen, dass ich die Beweislage ändern will, sondern nur - das da auch ein Mensch sitzt und das sowas nicht gleich Betrug und ultimative böse Absicht sein muss.

Und auch der Folgeteil - wegen Irrtums könnten ja beide Seiten rückabwickeln (ganz aus Prinzip) - seinen Irrtum zu belegen liegt an einem selbst. Ihn zu widerlegen wiederum auf der Gegenseite.

Aber das Essential - überhaupt erstmal zu prüfen OB es einen Anspruch gibt und ob die Anzeige nun Teil des KV ist und ob man die beworbenen Angaben jetzt im Sinne des Kaufvertrages um wesentliche Merkmale handelt - das was ich habz am Anfang gesagt habe - muss man erstmal ermitteln. Es ist ja schon ein Unterschied ob ich etwas angreife, dass vertraglich zumindest gut abgesichert ist oder was vom Verkäufer eventuell selbst versäumt wurde. Aber offenbar hat der TE da ja genausoviel Interesse wie sich in den letzten 2 Monaten mal die Fahrzeugpapiere oder nur mal eben den Steuerbescheid anzusehen, der ja zwischen 2 und 6 Wochen nach Zulassung ins Haus flattert.

Ich würde fast darum wetten, dass er beides nur als Aufhänger Sucht - denn wer sich im Vorfeld durchaus schlau macht wie der TE es hier im Forum gemacht hat - der Übersieht das doch nicht ernsthaft und weiß wohl auch das es den Motor nie mit EU5 gab. Das Ding war bestimmt ein preisliches Schnäppchen und er bemerkt jetzt grade, dass der Preis wohl doch eher gerechtfertigt war, weil mehr im Argen liegt als er dachte und hifft, so billig aus der Story rauszukommen.

LG Kester

Zitat:

@Rotherbach schrieb am 25. November 2019 um 16:28:20 Uhr:

Im übrigen - bei meinem Hinweis, darauf, dass der VK sich auch irren darf sollte man nicht den Schluss ziehen, dass ich die Beweislage ändern will, sondern nur - das da auch ein Mensch sitzt und das sowas nicht gleich Betrug und ultimative böse Absicht sein muss.

Entschuldige, aber ich zitiere den entscheidenden Satz gerne nochmal.

Zitat:

@Rotherbach schrieb am 23. November 2019 um 08:57:59 Uhr:

 

In dem Fall wäre es an dir zu beweisen, dass diese beworbenen Eigenschaften wesentlich für deinen Kauf waren.

Diese Aussage ist ebenso eindeutig wie falsch.

Dass da böse Absicht des Verkäufers dahinter steht will ich gar nicht behaupten, ist für die Gewährleistungsansprüche aber hier wohl auch egal.

Zitat:

@Rotherbach schrieb am 25. November 2019 um 16:28:20 Uhr:

Und auch der Folgeteil - wegen Irrtums könnten ja beide Seiten rückabwickeln (ganz aus Prinzip) - seinen Irrtum zu belegen liegt an einem selbst. Ihn zu widerlegen wiederum auf der Gegenseite.

Jetzt springst Du aber in den Rechtsinstituten wild herum. Eine Anfechtung wegen Irrtums hat nichts mit Gewährleistungsansprüchen zu tun.

Zitat:

@Rotherbach schrieb am 25. November 2019 um 16:28:20 Uhr:

 

Ich würde fast darum wetten, dass er beides nur als Aufhänger Sucht - denn wer sich im Vorfeld durchaus schlau macht wie der TE es hier im Forum gemacht hat - der Übersieht das doch nicht ernsthaft und weiß wohl auch das es den Motor nie mit EU5 gab. Das Ding war bestimmt ein preisliches Schnäppchen und er bemerkt jetzt grade, dass der Preis wohl doch eher gerechtfertigt war, weil mehr im Argen liegt als er dachte und hifft, so billig aus der Story rauszukommen.

das sind aber nur Unterstellungen, die für die Frage des Anspruches i.d.R. keine Rolle spielen.

Warum der TE am Ende Rechte geltend macht, wissen wir nicht. Es ist aber zunächst nur billig, öffentliche Zusagen des Verkäufers auch einzufordern.

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