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Falsche Angaben bei mobile.de durch gewerblichen Verkäufer

Themenstarteram 23. November 2019 um 2:07

Hallo,

wir haben ein Ende September ein Auto bei einem freien Händler gekauft. Laut Internetbeschreibung im Inserat hat dieses folgende Ausstattung:

- Abgasnorm Euro 5

- Xenon

Beide Ausstattungen stimmen aber nicht. Das Auto hat gar kein Xenon, sondern normale Glühbirnen. Von außen sind die Scheinwerfer für den Laien von Xenon aber nicht zu unterscheiden. Das Auto wurde bei Tageslicht besichtigt und gekauft.

Die Abgasnorm des Autos ist auch nur Euro 4, und nicht Euro 5 wie im Inserat angegeben.

Welche Möglichkeiten hat man hier?

Ich habe mal etwas gegooglt und meiner Recherche nach sind solche Angaben im Internetinserat bindend, sofern der Verkäufer dies vor Kauf nicht korrigiert. Das hat er nicht.

Danke

Beste Antwort im Thema

Moin,

Was du machen sollst ist ...

Dich sinnvoll verhalten. Wenn du schon nicht in der Lage warst so simple Dinge wir Xenon Ja/Nein, Abgasnorm X zu prüfen - woher willst du dann genau wissen, was der VK jetzt richtig oder was er falsch gemacht hat?

Ich sage NICHT - Du darfst deine Rechte nicht durchsetzen bzw. dieses probieren - ich bin mir nur nicht so sicher, ob du da überhaupt Rechte hast und nicht nur meinst/glaubst welche zu haben. Denn das was du hier meinst ist äußerst komplex - u.a. weil Xenon ja/Nein jetzt nun nicht unbedingt zu den "nicht offensichtlichen" Dingen gehören - wie gesagt das sieht jeder, der a) das Licht anmacht und b) die Haube aufmacht.

Mein Verdacht - du suchst mit Biegen und Brechen einen Grund das Auto zurück zu geben - obwohl dich diese beiden Punkte offenbar 2 (!) Monate nicht gestört haben. Und das was du als Begründung, weshalb dir das bisher nicht aufgefallen ist - ist sorry - einfach extrem dünn.

Und ganz im Ernst - hast du einen Anwalt angerufen und nen Termin gemacht? Dich telefonisch beraten lassen? Letzteres kann nan wahrscheinlich sogar an Wochenende machen - und Anwälte arbeiten unter der Woche - ich hätte schon längst eine Beratung deshalb durchgeführt - dann wüsstest du nämlich anhand der Gesamtsituation aus KV, Anzeige, Verkaufsgespräch ob und welche Ansprüche du hättest und würdest hier nicht weiter nach einer abstrakten Bestätigung suchen.

Also bekomm deinen Hintern hoch und kümmer dich darum, dass du die Punkte, die ein Forum für dich NICHT klären kann - geklärt bekommst.

LG Kester

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Internetbeschreibung im Inserat bringt garnichts, da hier oftmals steht: Irrtümer vorbehalten.

Weiterhin sind diese auch änderbar, d.h. der Zustand wachsweich.

Wichtig ist was im Vertrag steht, sind dort die Eigenschaften zugesichert kann man dagegen vorgehen. Wenn nicht...dann eher wenig Aussichten auf ....was willst Du überhaupt erreichen?

Themenstarteram 23. November 2019 um 6:59

Meiner Information nach sind die bindend. Ich habe die alte Anzeige ja.

 

https://www.iww.de/.../...ngsmerkmal-diese-rechte-hat-ihr-kunde-f66006

 

https://www.zeit.de/.../...uf-gebrauchtwagen-angebot-ausstattung-tipps

 

Ich wollte hier nach Erfahrungen aus erster Hand fragen.

Zitat:

@xavair1 schrieb am 23. November 2019 um 03:07:56 Uhr:

... kein Xenon, sondern normale Glühbirnen. Von außen sind die Scheinwerfer für den Laien von Xenon aber nicht zu unterscheiden. Das Auto wurde bei Tageslicht besichtigt und gekauft.

Die Abgasnorm des Autos ist auch nur Euro 4, und nicht Euro 5 wie im Inserat angegeben.

Also Xenon haben idr Linsen, bei Halogenscheinwerfern handelt es sich idr um Freiflächenreflektoren, da sieht man die Birne.

 

Hast du dir die Fahrzeugpapiere vorm Kauf nicht angeschaut? Da steht die Abgasnorm drin.

 

Um was für ein Auto und Wert handelt es sich?

Moin,

Der Punkt ist - dem Verkäufer steht durchaus das Recht zu sich zu irren. In dem Fall wäre es an dir zu beweisen, dass diese beworbenen Eigenschaften wesentlich für deinen Kauf waren. Dann stellt sich aber die Frage - weshalb du das nicht entsprechend geprüft hast, weil versteckte Mängel sind beides nicht unbedingt, da du sowohl die Beleuchtung als auch die Papiere ohne großen Aufwand prüfen kannst. Sprich - passt dein Verhalten zu deiner Behauptung - kann man das jeweils bejahen dann kann man über den Irrtum rückabwickeln.

Ob die Eigenschaften laut Anzeige nun bemängelbar sind, weil sie zu Eigenschaften des Kaufobjekts werden kommt im Detail auf Anzeige und Vertrag an. Je nachdem kann die Antwort Ja oder Nein lauten. Da müsstest du mit einem Profi ran und das prüfen lassen. Auch dann kann die Möglichkeit zur Rückabwicklung entstehen - aber das ist nicht sehr leicht aus der Ferne zu sehen.

LG Kester

Themenstarteram 23. November 2019 um 8:14

Also von außen ist das bei diesem Auto nicht erkennbar für den Laien zwecks Xenon.

Ich hänge mal zwei Fotos an. Einmal vom Golf und einmal vom Touran. Haben beide klare Scheinwerfer mit so einer Linse.

Ich hab mehrere Mängel nachträglich entdeckt bzw. sind aufgetaucht.

Den Verkäufer darauf freundlich angeschrieben. Der antwortete nur, er hat eine Garantie dazu verkauft. Er lässt nix reparieren. Den Rest sollen Anwälte machen. Also sofort auf stur gestellt. Daher möchte ich meine Möglichkeiten prüfen. Einen kleinen Teil der Reparatur musste ich selbst tragen, da nicht von der Versicherung abgedeckt (Kühlmittel).

Zwecks "Irrtum" steht nix in der Anzeige. Zusätzlich hat der Händler die Sachmängelhaftung im Kaufvertrag ausgeschlossen (trotz Verkauf an Privat), was ja nicht geht (hab ich rausgefunden). Im nächsten Satz des Kaufvertrages steht dann Gewährleistung 12 Monate. Also alles in allem langsam einfach "zu viel".

Im Kaufvertrag steht nix zu Ausstattung, also gehe ich als Käufer von den in mobile genannten Aussattungen aus. Ich habe auch kein anderes Dokument erhalten.

Ich hab halt auch schon einiges eeingesteckt ins Auto, Thema "vergebliche Aufwendungen". Service, Unterboden nachwachsen, neue Bremsen, anderes Radio, Zulassungskosten, Fahrtkosten zur Besichtigung und Abholung und noch weiteres.

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Moin,

Du musst schlicht die Realitäten anerkennen. Eine Anzeige ist in erster Linie Werbung. Sie KANN zum Teil des KV werden, dass muss aber nicht automatisch passieren. Diesen Teil musst du eben mit einem Anwalt klären - da kommt es auf Details an und das wissen auch über die aktuellsten Kommentare, Sichtweisen und Urteile. Das kannst wahrscheinlich weder du noch jemand hier leisten.

Und deine Meinung, dass das fehlen der Ausstattung im.Vertrag die Anzeige zum Teil des Vertrags macht - da würde ich nicht drauf wetten. Üblicherweise müsstest du dann die Formulierung finden - Beschreibung laut Aushang, Anzeige usw. sonst fällt das ggf. Unter (mündliche) Nebenabsprache, die meistens in KV ausgeschlossen wird, wenn nicht schriftlich fixiert.

Übrigens - Prüfen heißt Prüfen und nicht einmal von außen drauf gucken. Machst du die Haube auf findet man immerhin Xenonbrenner, Steuergeräte und v.a. die dazugehörigen Warnaufkleber bzgl. Hochspannung und Hitze. Eigentlich - sorry klingt etwas böse - idiotensicher. Wird also bestimmt nicht so einfach.

Gewährleistung geht übrigens immer vor jede Garantie ;)

LG Kester

Der Golf hat 100%ig Xenon, da er ohne Xenon einen Freiflächenreflektor hat.

Außerdem haben nur Xenonscheinwerfer LED Tagfahrlicht.

 

Beim Touran gebe ich dir recht, haben Xenon und Halogen die Linse.

Hätte man aber im Inneraum schauen können, da fehlt das Rädchen für die Höhenverstellung für die Scheinwerfer.

 

Zur Not hätte man das Licht einschalten können und erkennen können, ob Xenon oder Halogen.

 

Und um welches Auto handelt es sich nun?

Golf oder Touran?

 

Vielleicht liegt es am Wetter, aber ich verstehe nicht, was du konkret möchtest?

Was für Mängel hast du im Nachhinein festgestellt?

Denk es geht um den 2010er Touran in seiner Sig.

Soweit ich weiß, gibts den 1.9er TDI nicht mit Euro 5... beides jedoch ärgerlich. Wann war der Kauf?

Euro5 waren die EA189 Motoren, 1.6 bzw 2.0 TDI

 

er hat sich ja VOR dem Kauf des Fahrzeuges/Motors schlau gemacht, "Pleullagerschäden BLS"

 

Da hätte man auch vorab fragen können, welche Abgasnorm der Motor erfüllt.

 

Die 1.9 TDI schaffen keine Euro5, Euro4 ohne DPF war schon Benchmark :-)

 

Klar ist es ärgerlich, aber da er auch einen Golf 6 im Fuhrpark hat, könnte man meinen, er kenne sich bei VW aus

Die Verkaufsanzeigen enthalten häufig Falschaussagen. Wenn man sie genau liest findet man oft Beschreibungen, die sich gegenseitig ausschließen. Vermutlich werden bei oft verkauften Fahrzeugtypen Textbausteine verwendet in denen dann die aktuellen Fahrzeugdaten korrigiert werden, allgemeine Aussagen jedoch von bereits verkauften Fzg stehen bleiben, die nicht auf das aktuelle Modell zutreffen. Es sind halt Angebote - keine Verträge.

Ganz so einfach kann sich der Verkäufer nicht herausreden. Hat er den Wagen als Händler verkauft, dann ist er an die mindestens 15 Monate Gewährleistung gebunden. Daran ist nicht zu rütteln.

Der zweite Punkt ist die Sache mit der Anzeige und dem, was der Wagen offensichtlich nicht hat, nämlich die Abgaseinstufung und auch die fehlenden Halogenscheinwerfer.

Das sind wesentliche Mängel, die man nicht damit beiseite schieben kann, indem man auf Fehler in der Anzeige plädiert. Gerade wenn das der Fall sein sollte, dann hätte man die Änderung im Kaufvertrag festhalten müssen.

Gerade von einem Händler werden diesbezüglich höhere Anforderungen daran gestellt,, ob es sich um eine "Beschaffenheitsvereinbarung" handelt oder nicht.

Das wird der Richter im Falle des Falles auch berücksichtigen.

Etwas problematisch ist in dem Fall der lange Abstand zwischen dem Kauf und dem Zeitpunkt, dan dem dem Käufer dieser Mangel aufgefallen ist. Dem Käufer kann man somit vorwerfen, daß ihm die Änderungspunkte vorher nicht aufgefallen sind, und damit unwesentlich wären. Aber das ist letztlich Spekulation.

Wichtig ist, daß der Käufer umgehend tätig wird, wenn ihm der Umstand bekannt ist, und natürlich die Anzeige noch vorhanden ist. Zeugen bezüglich der Anzeige und beim Verkauf sind dabei immer nützlich.

Falls die Änderungen in der Anzeige nicht bewiesen oder glaubhaft gemacht werden können, hat sich die Sache erledigt. Dann hat der Käufer Pech gehabt.

Andernfalls empfiehlt sich ein Vergleich mit dem Verkäufer, beispielsweise einem Preisabschlag. Ist dieser dazu nicht bereit, bleibt nur der Gang zum Rechtsanwalt. Eine Versicherung ist in dem Fall natürlich sinnvoll.

am 23. November 2019 um 12:15

Die Richter werden sich auch fragen warum man erst nach zwei Monaten tätig geworden ist.

Also wenn es um die beiden o.g Punkte geht, Xenon und falsche Abgasnorm, sehe ich wenig Sinn, vor Gericht zu gehen.

Zitat:

@Rotherbach schrieb am 23. November 2019 um 08:57:59 Uhr:

Der Punkt ist - dem Verkäufer steht durchaus das Recht zu sich zu irren.

Man hat aber durchaus den Eindruck, dass es bestimmte Arten von Händlern gibt die diesen Sachverhalt gezielt ausnutzen. Andere wiederum haben oftmals schlicht keine Ahnung, was sie da verkaufen, weil sie sich mit den Fahrzeuggenerationen nicht auskennen.

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