Fake Angebote!?

BMW 3er E36

Wie der ein oder andere mitbekommen hat bin ich ja auf der Autosuche.
Was mir bisher aufgefallen/untergekommen ist:

- sehr viele Fakeangebote und das nicht wie früher, im untersten Preisbereich sondern auch im mittleren und oberen.
Sehr nervig, man bekommt ständig irgendwelche emails von Engländern, hier Geld vorschießen etc.

- Selbst die Händler sind teilweise schon dreist: Hab ein Angebot gefunden welches mir wirklich zusagt. Angerufen und gefragt wie es mit Probefahrt etc. aussieht. Der Händler meinte, den haben wir noch garnicht evtl. erst in 2-3 Wochen und Zustand ist unbekannt. Obwohl inseriert mit Top Zustand und Sofort Verfügbar.
Wieviele KM kann er auch nicht sagen da das Auto noch gefahren wird. Die Bilder seien gut 6 Monate alt und der Wagen als Vorlauf eingestellt.Reservieren ( Termin zur Proberfahrt ) wäre ebenfalls nicht möglich und bla bla bla 🙁

Wie Bitte!? Und sowas von einem BMW Vertragshändler 🙄 Find ich schon ein starkes Stück.

- Auch bei Händlern gibts sehr oft die Klausel: Im Kundenauftrag. Hat man da rechtlich keine Chancen wenn wirklich was ist ?
Ich meine was gelesen zu haben, das die Beweislast andersum sein muss und der Händler beweisen muss das die Karre den Mangel zum Kaufzeitpunkt nicht hatte.

- Extrem viele Reimport aus Italien und vor allem US Modelle. Hab da letztens einen Fall aufgedeckt das einem das Schaudern kommt.
Hab über Carfax die History gecheckt und was dabei rausgekommen ist, könnt ihr unten unten im Report mal anschauen.
Die Seite ist sehr gut für Import Modelle. Dort kann man die gesamte History vond er Kiste nachverfolgen ( kostet aber 25€ ).

Ich wusste schon das die Autosuche nicht leicht wird, aber das man da soviel mitmachen muss find ich schon übel.

Postet mal eure erfahrungen, das würde mich mal interessieren.

Viele Grüße

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9 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Lex86


- Selbst die Händler sind teilweise schon dreist: Hab ein Angebot gefunden welches mir wirklich zusagt. Angerufen und gefragt wie es mit Probefahrt etc. aussieht. Der Händler meinte, den haben wir noch garnicht evtl. erst in 2-3 Wochen und Zustand ist unbekannt. Obwohl inseriert mit Top Zustand und Sofort Verfügbar.
Wieviele KM kann er auch nicht sagen da das Auto noch gefahren wird. Die Bilder seien gut 6 Monate alt und der Wagen als Vorlauf eingestellt.Reservieren ( Termin zur Proberfahrt ) wäre ebenfalls nicht möglich und bla bla bla 🙁

Wie Bitte!? Und sowas von einem BMW Vertragshändler 🙄 Find ich schon ein starkes Stück.

Gib doch bitte den Link. Wenn jeder von uns mal dort anruft, ist das Angebot sicher ganz schnell wieder weg 😁

Zitat:

Original geschrieben von Lex86



- Auch bei Händlern gibts sehr oft die Klausel: Im Kundenauftrag. Hat man da rechtlich keine Chancen wenn wirklich was ist ?
Ich meine was gelesen zu haben, das die Beweislast andersum sein muss und der Händler beweisen muss das die Karre den Mangel zum Kaufzeitpunkt nicht hatte.

Im Kundenauftrag ist legal, wenn das Auto im Kundenauftrag verkauft wird. Das entscheidene Merkmal ist der Zeitpunkt, wann das Geld fließt: Kauft ein Händler ein Auto, schreibt drauf im Kundenauftrag und verkauft es dann, dann darf er so die Gewährleistung nicht ausschließen, wenn Du es nachweisen kannst, dann haste vor Gericht gute Chancen. Der Händler kann aber auch als Vermittler auftreten. Ein potentieller Verkäufer stellt sein Auto auf den Hof des Händlers und gibt ihm den Auftrag das Auto zu verkaufen. Der Verkäufer bekommt sein Anteil erst, wenn das Auto verkauft ist ---> legal.

Auf die Gewährleistung würde ich bei so alten Autos eh nicht hoffen. Es gibt auf

www.adac.de

eine Liste über Gerichtsurteile, was Mangel und was Verschleiß ist. Bei 200 tkm is halt so gut wie alles Verschleiß. Ich denke da vor allem an Bremsen, Kupplung Stoßdämpfer. Der "Normalbürger" denkt, es muss am Auto alles in Ordnung sein, und das vielleicht über einen Zeitraum von 6 Monaten/1 Jahr/2 Jahre. Vor allem, wenn er frischen TÜV hat. Nein. Der TÜV sagt nur aus, dass zum Prüfungstag alles im gesetzlichen Rahmen war, die Reifen genau 1,6mm hatten z.B. einen Monat später sieht das Ganze anders aus. Bei der Gewährleistung muss in den ersten 6 Monaten der Händler beweisen, dass zum Zeitpunkt des Kaufes das Auto mangelfrei war. Aber wie gesagt. Bei 200 tkm sind so viele "Mängel" vorm Gesetz Verschleiß da wirste staunen.

Mit dieser Reglung bekommt man vom Händler schon fast kein Auto um 5000€. Was ich zum Teil auch verstehen kann. Da soll ein Händler für ein Auto das 1500€ kostet und zum Teil weit über 200tkm drauf hat noch groß Garantie geben. Und ja, ich weiß das es nur eine Gewährleistung ist, aber wenn man bei manchen liest, was die dann noch so erwarten.

Zitat:

Original geschrieben von Schorre28



Zitat:

Original geschrieben von Lex86



- Auch bei Händlern gibts sehr oft die Klausel: Im Kundenauftrag. Hat man da rechtlich keine Chancen wenn wirklich was ist ?
Ich meine was gelesen zu haben, das die Beweislast andersum sein muss und der Händler beweisen muss das die Karre den Mangel zum Kaufzeitpunkt nicht hatte.
Im Kundenauftrag ist legal, wenn das Auto im Kundenauftrag verkauft wird. Das entscheidene Merkmal ist der Zeitpunkt, wann das Geld fließt: Kauft ein Händler ein Auto, schreibt drauf im Kundenauftrag und verkauft es dann, dann darf er so die Gewährleistung nicht ausschließen, wenn Du es nachweisen kannst, dann haste vor Gericht gute Chancen. Der Händler kann aber auch als Vermittler auftreten. Ein potentieller Verkäufer stellt sein Auto auf den Hof des Händlers und gibt ihm den Auftrag das Auto zu verkaufen. Der Verkäufer bekommt sein Anteil erst, wenn das Auto verkauft ist ---> legal.
Auf die Gewährleistung würde ich bei so alten Autos eh nicht hoffen. Es gibt auf www.adac.de eine Liste über Gerichtsurteile, was Mangel und was Verschleiß ist. Bei 200 tkm is halt so gut wie alles Verschleiß. Ich denke da vor allem an Bremsen, Kupplung Stoßdämpfer. Der "Normalbürger" denkt, es muss am Auto alles in Ordnung sein, und das vielleicht über einen Zeitraum von 6 Monaten/1 Jahr/2 Jahre. Vor allem, wenn er frischen TÜV hat. Nein. Der TÜV sagt nur aus, dass zum Prüfungstag alles im gesetzlichen Rahmen war, die Reifen genau 1,6mm hatten z.B. einen Monat später sieht das Ganze anders aus. Bei der Gewährleistung muss in den ersten 6 Monaten der Händler beweisen, dass zum Zeitpunkt des Kaufes das Auto mangelfrei war. Aber wie gesagt. Bei 200 tkm sind so viele "Mängel" vorm Gesetz Verschleiß da wirste staunen.

Dank dir, das gibt schon mal Aufschluss. Gut die Kiste hätte 89.000 km auf der Uhr und wäre BJ 05 gewesen.

Da würde das ja dann ganz anders Aussehen von wegen im Kundenauftrag.

Im Kundenauftrag hat irgendwie einen bitteren Beigeschmack, so zumindest mein empfinden.

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Zitat:

Original geschrieben von He-Man42


Mit dieser Reglung bekommt man vom Händler schon fast kein Auto um 5000€. Was ich zum Teil auch verstehen kann. Da soll ein Händler für ein Auto das 1500€ kostet und zum Teil weit über 200tkm drauf hat noch groß Garantie geben. Und ja, ich weiß das es nur eine Gewährleistung ist, aber wenn man bei manchen liest, was die dann noch so erwarten.

Das ist klar, aber wir reden hier von Preisen von 12.000€ aufwärts. Sorry hatte ich vergessen zu erwähnen.

Klar, bei einer Kiste mit 230tkm auf der Uhr und BJ. 1992 sehe ich das auch ein.

Der wäre ja verrückt wenn der darauf noch Garantie geben würde 😁

Jupp, das isses. Was der Kunde erwartet. Ich hab bei meinem Bock nach 1 Monat eine kaputte Batterie gehabt. Reingeschaut, 9 Jahre alt. Klassischer Verschleiß. Aber wie viele wären dann zum Verkäufer hingerannt und hätten eine neue Batterie aufgrund der Gewährleistung verlangt. Das machen Händler nicht lange, dann schieben sie den Riegel im Kundenauftrag vor. Was immer schön is: Ich hatte bei den beiden Limos 2 Händler, die einen Privatkaufvertrag rauszogen, obwohl offensichtlich nicht im Kundenauftrag. Unterschreiben! Wenn er da auf den Ausschluß der Gewährleistung pocht, hat er Pech. Dient nur zur Abschreckung.

O.k in der Preisklasse sieht das dann schon anders aus. Aber wie gesagt bei so uralt Kisten finde ich das einfach übertrieben. Ich habe früher immer meine Winterautos von einem Händler bekommen. Der war froh, wenn er sie vom Hof hatte und noch ein paar (damals noch) Mark bekam. Das hat sich mit der Neuregelung auch erledigt

Ich bin zu langsam um hier mitzuschreiben 🙄

Hier die ADAC-Liste. Hab nicht nochmal reingeschaut, gibt aber bestimmt auch bei 89 tkm "Mängel", die vor Gericht Verschleiß waren:
http://www.adac.de/.../default.aspx

Zitat:

Original geschrieben von Schorre28


Ich bin zu langsam um hier mitzuschreiben 🙄

Hier die ADAC-Liste. Hab nicht nochmal reingeschaut, gibt aber bestimmt auch bei 89 tkm "Mängel", die vor Gericht Verschleiß waren:
http://www.adac.de/.../default.aspx

Danke dir. Sehr aufschlussreich. Da sind Sachen aufgelistet, das hätte ich nicht Gedacht 🙂

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