Fahrzeugverkauf mit Hürden?

VW Tiguan 2 (AD)

Hallo zusammen,

ich weiß nicht ob ich hier ganz richtig bin aber wusste jetzt nicht so ganz wohin damit.

Ich brauche bitte mal euren Rat. Es geht darum, dass ich meinen Tiguan verkaufen möchte. Es hat sich ein Käufer aufgetan, jedoch haben wir so unsere Schwierigkeiten zusammen zu finden. Am Telefon ist er wirklich sehr seriös aber man weiß ja doch nie zu 100%.

Zwei Haken als Info vorab. Mein Auto ist finanziert und der Brief bei der Bank. Und: er kommt 8 Stunden mit der Bahn entfernt weit weg.

Hier die Optionen die wir besprochen haben:

  • 2x fahren (1x gucken und Vertrag machen 1x abholen und zahlen) kommt nicht in Frage
  • Überweisen (ungesehen) und später mit Brief zusammen abholen kommt nicht in Frage.
  • Kommen, Auto mitnehmen, im Nachgang überweisen und danach den Brief senden kommt für mich nicht in Frage.

Schwierigkeit ist auch, dass er mit so viel Bargeld nicht durch die Gegend fahren will.

Ich will auch das Auto nicht rausgeben auch wenn ich dann den Brief habe. Der Wagen wird angemeldet übergeben und da hilft mir der Brief nicht viel wenn das Auto und die Schlüssel „weg“ sind.

Jetzt hat er noch was von Blitzüberweisung erzählt. Aber keine Ahnung wie lange das dauert und wie zuverlässig das ist?

Habt ihr nochmal einen heißen Tipp für mich??

Beste Antwort im Thema

Ganz ehrlich: Warte auf den nähsten Käufer, der aus der Nähe kommt.

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Zitat:

@nogel schrieb am 11. Juni 2020 um 16:16:29 Uhr:


Nicht nur schauen, sondern auch lesen:

nur "... innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks ...."

Wenn dann noch „Verstehen“ hinzu käme, wäre es echt super. Der Passus mit dem Zulassungsbezirk bezieht sich nur auf die Hinfahrt.

Zitat:

Wer das nicht glaubt, schau sich die FZV in der vorheigen Fassung an, z.B. von 2011. Da war der letzte Teil nicht angehängt, sondern es hieß

Genau, es wurde also geändert. Sicher nicht, weil es das Gleiche bedeuten sollte.

Geändert um klarzustellen, daß die Rückfahrt am selben Tag erfolgen muss, und nicht um plötzlich zu erlauben, daß man quer durch die Republik fahren darf (statt nur im angrenzenden Zulassungs Bezirk).

Aber das hatte ich schon ausführlich erläutert.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 12. Juni 2020 um 13:11:29 Uhr:



Zitat:

@nogel schrieb am 11. Juni 2020 um 16:16:29 Uhr:


Nicht nur schauen, sondern auch lesen:

nur "... innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks ...."


Wenn dann noch „Verstehen“ hinzu käme, wäre es echt super. Der Passus mit dem Zulassungsbezirk bezieht sich nur auf die Hinfahrt.

Dann kommt jetzt wohl der schwer verständliche Teil:

Wenn ich wo hin fahre (in diesem Fall von zu Hause zum Straßenverkehrsamt), was ist dann wohl mit "Rückfahrt" gemeint? Die Fahrt vom Straßenverkehrsamt (zurück) nach Hause? Oder die Fahrt vom Straßenverkehrsamt ins 500km entfernte Potsdam?

Ich habe letztes Jahr auch mein Auto abgemeldet und vorab die Zulassungsstelle deshalb angefragt weil ich auch der Meinung bin das man den ganzen Tag fahren darf,egal wohin.
Die Aussage war das ich den ganzen Tag fahren darf wohin ich will.
Dann kam ja der Einwand das die Rückfahrt ja abhängig von der Hinfahrt ist,und deshalb ja den gleichen Bedingungen unterliegen müsse, und es nur innerhalb des Zulassungsbezirkes oder des Nachbarbezirkes gilt.

Klang für mich dann logisch,scheint aber nicht so zu sein.

Einige Städte und Versicherer schreiben aber auf ihrem Webseiten das es erlaubt ist den ganzen Tag zu fahren wohin man will,ist also ein widersprüchliches Thema.

https://www.stadt-koeln.de/service/produkte/00724/index.html

https://www.landkreis-harburg.de/.../...ges-abmeldung--1184-0.html?...

https://www.friesland.de/.../...etzung-abmeldung--900000049-0.html?...

Da steht drin:

Eine räumliche Begrenzung auf den Zulassungsbezirk oder angrenzenden Bezirk ist bei diesen Rückfahrten seit 01.11.2012 nicht mehr vorgegeben.

Hier schreibt die Versicherung sogar das man es zum neuen Käufer fahren darf.

https://www.vhv.de/versicherungen/kfz-versicherung/auto/auto-abmelden

Ich nehme an das der Unterschied darin begründet liegt das der Text für die Rückfahrt lautet(ansonsten müsste man ihn bei gleichen Bedingungen ja gar nicht erst einfügen):

Rückfahrten nach "Entfernung der Stempelplakette" dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

Die Stempelplakette wird ja an diesem Tag erst entfernt,während sie bei all den anderen genannten Fahrten ja schon entfernt ist und diese Fahrten sowieso mit entfernter Spempelplakette statt finden.
Somit wären sie dann eben nicht auf den Bezirk oder angrenzende Bezirke begrenzt.

Der allgemeine Tenor ist das es auf den Zulassungsbezik oder Nachbarbezirk beschränkt ist.

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Das wird doch alles zu kompliziert und man stolpert von einem Fallstrick zum nächsten;

Solange ich Autos gekauft oder verkauft habe, hat es dafür üblicherweise 2 Kontakte benötigt;

Fahrzeug besichtigt/probegefahren , dann Vertrag/ggf. Anzahlung(!) und die Abholung;

einzige Ausnahme: ein Käufer übergibt das Geld bar und nimmt das Fahrzeug direkt mit (ist das mit dem Brief nicht mit der Bank regelbar?! )

wenn der Käufer es bequem haben will, muss er auch die Zugeständnisse machen; er kann ja auch überweisen und jemanden beauftragen, das Fahrzeug abzuholen, oder das Auto transportieren lassen;

wenn der TS hier tatsächlich so einen tollen Preis erzielt, dass er unbedingt an diesen Käufer verkaufen will, kann man solche Aktionen ja evtl. noch einpreisen;
die Hürden baut hier auf jeden Fall der Käufer auf - und der will das Fahrzeug ja offensichtlich haben - so what?!

ansonsten wartet man halt auf einen anderen Käufer....

Gruß rmx

Natürlich,wenn ich einen guten Preis für einen Wagen bekäme würde ich sogar in Kauf nehmen den Kilometerabhängig irgendwo hin zu bringen.
Ich hatte da auch Glück,meiner wurde mir gebracht und der Verkäufer hat das mit einem Besuch in der Kölner City verbunden.
Kleiner Umweg,ein Abwasch.

Danke an alle Beteiligten 🙂

Der Verkaufspreis ist in Ordnung so dass ich zwar verkaufen werde aber nicht so gut, als dass es das nicht wieder geben wird. Deswegen waren meine Zugeständnisse den Deal zu machen nicht übermäßig groß.

Der Käufer ist aber wirklich sehr nett und vertrauenswürdig und wir haben uns so geeinigt:

Er kommt am Samstag, besichtigt das Auto, wir machen den Vertrag, er zahlt xxxx Euro bar an sowie über die gesamte Restsumme erhalte ich einen bestätigten Bankscheck, er nimmt das Auto mit und beide Schlüssel und wenn ich den Brief habe, sende ich den direkt dem Käufer zu.

So haben beide kleine Kompromisse gemacht und ich denke das wird gut klappen.

Dann berichte bitte nach vollständigem Abschluss noch einmal.

Danke

Das mit dem bestätigten Bankscheck ist dann wohl der Weg, den ich angeregt hatte. Bitte mach dich bei deiner Bank noch mal schlau, wie genau ein solcher Scheck auszusehen hat. M.E. muss die Bank den ausstellen. Anderenfalls ist es nicht sicher, z.B. wenn das Konto keine ausreichende Deckung hat. Und Ausweis zeigen lassen. Auch wenn der Käufer nett ist, vorsichtig sein

Als Banker sage ich dazu: Ein bankbestätigter Scheck ist ein Scheck, auf dem die Bank der Zahlungspflichtige ist. Kann man bei seiner Hausbank beantragen. Kostet ca 20€ und wird üblicherweise zum Beispiel bei Auktionen verwendet.

Einige von euch waren ja am Ausgang des Verkaufs interessiert 🙂

Also um es vorweg zu nehmen: der Käufer hat das Auto und ist glücklich und ich habe mein Geld und bin glücklich.

ABER.... Demnächst nur noch Barzahlung. Die Zahlung zog sich auf Grund eines Bankfehlers über 2 Wochen. Der Käufer hatte das Auto, ich hatte den Brief und eine Anzahlung und die Bank das große Geld.

Wir wissen alle nicht so 100% woran es lag aber die Zahlung mit dem Scheck hat nicht funktioniert.

Am Ende hat der Käufer dann das Geld überwiesen und dann war es erledigt.

Auch wenn die Zahlung per Scheck sicher sein soll - bei mir hat es trotzdem nicht geklappt.

Daher: lieber Bargeld!

Erst mal Gratulation, dass dein Verkauf doch noch reibungslos über die Bühne gegangen ist.
Trotzdem zeugt der ganze Ablauf von einer offensichtlich unfähigen Bank. Da wäre mal interessant, welche Bank dies war. M.E. wäre es ein klarer Regressfall für die Bank gewesen, wenn du nicht zu deinem Geld gekommen wärst. Bei Bargeld muss man ja heute auch sehr vorsichtig sein. Es gibt da viele Betrüger (Falschgeld, Gefahr ausgeraubt zu werden). Wenn man sich nicht mal mehr auf einen bestätigten Bankscheck verlassen kann, macht Privatverkauf nicht wirklich Spaß.

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